Parlamentskorrespondenz Nr. 931 vom 13.10.2011

Gesundheitsausschuss bekennt sich zum Tierschutz

Zahlreiche Oppositionsanträge einstimmig angenommen

Wien (PK) – Mit 18 den Tierschutz betreffenden Anträgen der Opposition setzte sich der heutige Gesundheitsausschuss des Nationalrats auseinander. FPÖ, BZÖ und Grüne fordern darin verbesserte Haltungs- und Lebensbedingungen für Nutz-, Haus- und Streunertiere, entsprechende Kontrollen von Tiertransporten, die Sichererstellung einer möglichst schmerz- und angstfreien Schlachtung, die Einhaltung tierschutzrechtlicher Standards in der Begleit- und Schutzhundeausbildung, die Erweiterung des Tierseuchengesetzes um das sogenannte Q-Fieber sowie ein Verbot des Klonens von Tieren zur Lebensmittelerzeugung.

Einige dieser Initiativen trugen auch die Regierungsfraktionen gerne mit. So nahm der Ausschuss etwa die Anträge der Grünen betreffend Verbot der Entnahme von Federn und Daunen vom lebenden Tier und Maßnahmen zum Schutz von Straßentieren in der EU einstimmig an.

Einig zeigte man sich außerdem hinsichtlich der Notwendigkeit der Verschärfung der Anschaffungs- und Haltebestimmungen für Exoten: Zwei Anträge, in denen sich die Freiheitliche Fraktion für ein Verbot des Verkaufs exotischer Tiere bei Messen und die Schaffung einer Sachkundeverordnung für ihre Haltung ausspricht, wurden ebenfalls mit Stimmeneinhelligkeit angenommen. Die Initiative der FPÖ betreffend Verbot der Haltung von Riesen- und Giftschlangen wurde mit einem einstimmig vom Ausschuss verabschiedeten Fünf-Parteien-Antrag miterledigt.

Ebenfalls mit einem solchen miterledigt wurde jener Antrag, in dem sich die Freiheitliche Fraktion für die Schaffung einer Verfallsregelung im Tiertransportgesetz einsetzt. Da es, wie Abgeordneter Dietmar Keck (S) ausführte, zielführender sei, in diesem Zusammenhang auf das Tierseuchengesetz abzustellen, einigte man sich auf einen diesbezüglichen Fünf-Parteien-Antrag, der den Ausschuss mit Stimmeneinhelligkeit passierte.

Einstimmig angenommen wurde vom Ausschuss außerdem der Antrag der FPÖ betreffend Überarbeitung der Handbücher und Checklisten zur Selbstevaluierung Tierschutz.

Europäisches Verbot der Lebendentnahme von Federn wird angestrebt

Angesichts der Tatsache, dass die Entnahme von Federn und Daunen vom lebenden Tier, wie sie etwa in Ungarn und Polen praktiziert werde, unvorstellbares Tierleid bedeute, zeigte sich G-Mandatarin Christiane Brunner über die breite Zustimmung zu ihrem diesbezüglichen Antrag (1431/A[E]) erfreut. Gesundheitsminister Alois Stöger möge sich vor diesem Hintergrund nunmehr auf europäischer Ebene für ein Verbot dieser grausamen Praxis einsetzen, forderte die Mandatarin. Bedauern äußerte sie jedoch über die Ablehnung ihres Antrags betreffend Verbesserung der Haltungsbedingungen von Masthühnern (1287/A[E]): Für sie stehe schließlich außer Zweifel, dass die geltende Bestimmung, die eine Haltung von "25 Kilogramm Huhn" auf nur einem Quadratmeter nichts mit Tierschutz zu tun habe – eine Meinung, die auch die F-Mandatare Bernhard Vock und Josef Riemer teilten: Riemer plädierte in diesem Zusammenhang dafür, das Tier als Lebewesen und nicht als Ware zu betrachten.

Abgeordneter Franz Eßl (V) konnte diese Kritik nicht nachvollziehen, schließlich verfüge Österreich bereits über strengere Haltungsbestimmungen für Masthühner als von Seiten der EU vorgesehen. Eine weitere Verschärfung sei vor diesem Hintergrund nicht geboten, zeigte er sich überzeugt.

G-Mandatar Wolfgang Pirklhuber konnte den Standpunkt der ÖVP in dieser Frage nicht nachvollziehen. Ihm zufolge wäre eine Verschärfung der Vorschriften nicht nur aus Perspektive der Tiergesundheit begrüßenswert: Man könne so auch sicherstellen, dass konventionelle Betriebe an die Vorgaben der Bio-Produktion herangeführt werden. Setze man sich, wie im Antrag verlangt, für eine Optimierung der Haltungsbedingungen von Masthühnern auf europäischer Ebene ein, müsse man schließlich auch keine Wettbewerbsverzerrung befürchten, versicherte Pirklhuber. Um zu gewährleisten, dass die KonsumentInnen über die von ihnen gekaufte Ware vollends informiert sind, brauche es außerdem ein Gütesiegelgesetz, dessen Erlassung man bereits im Regierungsabkommen angekündigt habe.

Dieser Forderung schloss sich auch Gesundheitsminister Alois Stöger an, der die Kennzeichnung von Lebensmitteln nach einheitlichen Standards begrüßte. UnternehmerInnen und LandwirtInnen seien, was dieses Thema anbelange, bereit, mehr zu leisten als nur den "kleinsten gemeinsamen Nenner" zu erreichen, versicherte er. Die Erlassung eines Gütesiegelgesetzes wäre deshalb ein sinnvoller Schritt.

Der Antrag des BZÖ betreffend Vergabe eines Forschungsauftrags zur Erhebung des Gesundheitsstatus sowie der Aufstallungs- und Arbeitsbedingungen der Fiakerpferde in Wien wurde unter Hinweis auf eine bei der Wiener Tierombudsstelle aufliegende Studie von den Regierungsfraktionen abgelehnt. Antragsteller Wolfgang Spadiut (B) und F-Mandatar Bernhard Vock (F) kritisierten, dass es sich dabei um eine reine Hitzebelastungsstudie handle, die anhand von nur 12 Fiakerpferden durchgeführt wurde. Das sei unzureichend, monierten sie.

Ein weiterer Antrag des BZÖ betreffend Umsetzung der Toleranzvereinbarung "Mindestanforderungen für die Haltung von Rindern in bergbäuerlichen und kleinbäuerlichen Betrieben" wurde unter Hinweis auf eine bereits bestehende Verordnung von Seiten der Regierungsfraktionen abgelehnt.

Kontroverse Diskussion über Zulässigkeit des Schächtens

Eine durchaus kontroverse und emotionale Diskussion setzte jener Antrag in Gang, in dem sich die Freiheitliche Fraktion für ein Verbot des Schächtens von Tieren ohne Betäubung ausspricht. Während die F-Mandatare Bernhard Vock und Josef Riemer von einer Praxis sprachen, die mit "bis zu 15 Minuten Tierleid" verbunden sei, bekannten sich die S-Abgeordneten Johann Hechtl und Dietmar Keck uneingeschränkt zu den diesbezüglichen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes. Keck, der an der Konzeption dieser rechtlichen Grundlage mitgewirkt hatte, erinnerte an die Diskussion, die man im Vorfeld der Erlassung des Tierschutzgesetzes über dieses Thema geführt habe. ExpertInnen wären damals zu dem Schluss gelangt, dass das Schächten bei fachgerechter Durchführung die schmerzloseste Schlachtungsart sei, erläuterte er. Das Tier erleide dann nicht, wie in kursierenden Internetvideos aus dem arabischen Raum der Fall, unvorstellbare Qualen, sondern einen Sekundentod. S-Mandatar Johann Hechtl erinnerte daran, dass das Tierschutzgesetz bereits restriktive Vorschriften in Hinblick auf das Schächten enthalte. Ausnahmen gebe es nur dort, wo das Grundrecht der Religionsausübung betroffen sei.

Auf die Notwendigkeit der Abwägung zwischen Tierschutz und Grundrechten kam auch G-Mandatarin Christiane Brunner zu sprechen: Sie erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass das Tierschutzgesetz nicht im Verfassungsrang stehe und damit dem Recht auf Religionsausübung untergeordnet sei. Ihr Fraktionskollege Wolfgang Pirklhuber merkte in diesem Zusammenhang an, dass im Islam ein durchaus bewusster Umgang mit Tieren und Nahrungsmitteln gepflegt werde.

Der F-Antrag erhielt schließlich nur die Zustimmung von FPÖ und BZÖ und wurde damit abgelehnt.

Keine Mehrheit fanden auch die Anträge des BZÖ betreffend strikte Einhaltung des Tierschutzgesetzes in der Begleithundeausbildung und bei allen weiteren Hundesportaktivitäten (1006/A[E]), Zulassungskriterien für Hundebesitzer zur Schutzhundeausbildung (1007/A[E]) sowie Ausstattung der Exekutive mit Chiplesegeräten für Hunde (1084/A[E]). Was die Begleithundeausbildung anbelange, sei gerade ein Verordnungsentwurf im Ministerium in Ausarbeitung, erläuterte S-Mandatar Dietmar Keck. Die richtige Schutzhundeausbildung stehe außerdem nur der Exekutive und dem Militär offen. Alles andere sei unter dem Überbegriff der Sporthundeausbildung zu subsumieren, die seiner Erfahrung nach tierschutzkonform ablaufe, informierte Keck. Erfahre man jedoch von Missstände, so gelte es sie zur Anzeige zu bringen, um sicherzustellen, dass "schwarze Schafe" ihrer Strafe zugeführt werden können.

F-Mandatar Bernhard Vock warnte davor, den Hundesport insgesamt zu diskreditieren und hielt die von Seiten des Ministeriums erstellten Broschüren zur Hundeausbildung für einen begrüßenswerten Schritt – eine Auffassung, der sich auch sein Fraktionskollege Josef Riemer anschloss. Dieser zeigte sich überdies von der Notwendigkeit der Ausstattung von Polizei und Tierschutzorganisationen mit Chiplesegeräten überzeugt, damit "charakterlose Menschen", die ihre Hunde einfach aussetzten, bestraft werden können.

Bundesminister Alois Stöger verwies auf die Zuständigkeit der Länder in Hinblick auf die Vollziehung des Tierschutzgesetzes. Er wolle die angesprochenen Missstände aber gerne im Vollziehungsbeirat zur Sprache bringen, versicherte er.

Verankerung einer Verfallsregel im Tierseuchengesetz anzustreben

In einem Fünf-Parteien-Antrag sprechen sich die Mitglieder des Gesundheitsausschusses für die Auslotung der Machbarkeit der Verankerung einer Verfallsregel im Tierseuchengesetz aus. Basis dieser Initiative bildete die Forderung der FPÖ nach Etablierung einer solchen im Tiertransportgesetz (1183/A[E]). Hier anzusetzen wäre angesichts der Tatsache, dass mit einer diesbezüglichen Regelung auch der Schmuggel mit Hunden unterbunden werden sollte, wenig zielführend, zeigte sich S-Mandatar Dietmar Keck überzeugt. Die Verankerung einer Bestimmung, die es ermögliche, die betroffenen Tiere und das Kraftfahrzeug, mit dem sie rechtswidrig transportiert wurden, zu beschlagnahmen, hielten VertreterInnen aller Fraktionen für begrüßenswert – eine Auffassung, der sich auch Gesundheitsminister Alois Stöger anschloss.

Keine Mehrheit fanden hingegen die Anträge von FPÖ und BZÖ, in denen Kontrollen von Lebendtiertransporten an den alten Grenzübergängen und Bundesstraßen (904/A[E]) sowie die Erweiterung des Tierseuchengesetzes um das Q-Fieber (1575/A[E]) gefordert werden. Was erstere Initiative anbelangte, hielt S-Mandatar Johann Hechtl den Kontrollplan, der seitens des Ministeriums erstellt werde, für ausreichend – eine Auffassung die auch Gesundheitsminister Stöger angesichts des auf europäischer Ebene gelobten und in der Praxis durchaus erfolgreichen österreichischen Modells teilte. Die Forderung der FPÖ wies er unter Hinweis auf die Verantwortung der TierhalterInnen zurück.

Einigkeit bezüglich Verbot der Haltung von Gift- und Riesenschlangen

Einig zeigten sich alle Fraktionen hinsichtlich der Notwendigkeit, die Haltungs- und Lebensbedingungen von Exoten zu verbessern. Einstimmig nahm man daher die Anträge der Freiheitlichen betreffend Verbot des Verkaufs exotischer Tiere bei Messen und anderen Veranstaltungen (1215/A[E]) sowie Einführung einer Sachkundeverordnung für ihre Haltung (1216/A[E]) an. Vor dem Hintergrund der Forderung der FPÖ nach einem Verbot der Haltung von Riesen- und Giftschlangen (1274/A[E]) brachte man außerdem einen Fünf-Parteien-Antrag an, der auch die Abgabe bereits gekaufter Tiere bis zu einer bestimmten Übergangsfrist vorsieht. Zoos und wissenschaftliche Einrichtungen sollen von diesem Verbot allerdings ausgenommen bleiben, erläuterte S-Mandatar Dietmar Keck.

Bundesminister Alois Stöger begrüßte den Verstoß, ein Verkaufsverbot für exotische Tiere bei Messen zu verankern. Schließlich bedürfe es ausreichender Zeit, um die Lebensbedingungen, die solche Arten brauchten, herzustellen. Spontankäufe sollten dementsprechend verhindert werden. Um die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen zu können, wolle er die Materie zunächst an den Tierschutzrat weiterleiten, informierte er. Zu bedenken gab Stöger aber, dass zu viele diesbezügliche Verbote zur ungewollten Förderung eines undurchsichtigen Schwarzmarktes führen könnten.

Stöger will sich für Straßentiere in Europa einsetzen

Einstimmig angenommen wurde vom Ausschuss auch der Antrag der Grünen betreffend Maßnahmen zum Schutz von Straßentieren in der EU (1286/A[E]). Gesundheitsminister Alois Stöger versicherte in diesem Zusammenhang, das Thema auf europäischer Ebene diskutieren und alle entsprechenden Maßnahmen setzen zu wollen. Österreich solle sich hier als Vorreiter positionieren, forderte er.

Ebenfalls mit Stimmeneinhelligkeit angenommen wurde der Antrag der Freiheitlichen auf Überarbeitung der Handbücher und Checklisten zur Selbstevaluierung tierschutzrechtlicher Vorgaben für Haustiere (1471/A[E]) – ein Anliegen, das nicht nur F-Mandatar Bernhard Vock, sondern auch den Abgeordneten Franz Eßl (V), Christiane Brunner (G) und Dietmar Keck (S) am Herzen lag. Der Antrag der Freiheitlichen betreffend Erstellung derartiger Materialien (1470/A[E]) wurde angesichts der bereits vorliegenden Broschüren von Seiten der Regierungsfraktionen abgelehnt.

Den Antrag der Grünen betreffend Verbot des Klonens von Tieren zur Lebensmittelerzeugung (1381/A[E]) vertagte der Ausschuss mit S-V-Mehrheit. Es handle sich zwar um ein wichtiges Thema, doch gelte es in dieser Frage Fachräte hinzuziehen, zeigte sich Abgeordneter Franz Eßl (V) überzeugt. Man wolle außerdem einen gemeinsamen Antrag zustande bringen, versicherte S-Mandatar Dietmar Keck.

Bundesminister Alois Stöger informierte in diesem Zusammenhang über die aktuell auf europäischer Ebene geführten Diskussionen. Dass die Nachkommen geklonter Tiere in die Nahrungsmittelkette eingebracht werden dürfen, hielt er für nicht zweckmäßig. Österreichs Position sei nach wie vor klar: Man wolle keine Produkte von geklonten Tieren, schloss er. (Schluss)