Parlamentskorrespondenz Nr. 942 vom 17.10.2011

Vorlagen: Soziales

Themen: Bildungskarenz und Arbeitspsychologie

Erleichterter Zugang zur Bildungskarenz soll aufrecht bleiben

Im Zuge der Wirtschaftskrise 2009 hat der Nationalrat unter anderem beschlossen, den Zugang zur Bildungskarenz vorübergehend zu erleichtern. Wie eine Evaluierung dieser Maßnahme durch das Sozialministerium ergeben hat, wurde der erleichterte Zugang positiv aufgenommen und soll nun einem Gesetzentwurf der Regierung zufolge unbefristet verankert werden (1467 d.B.). Demnach reicht auch in Zukunft eine mindestens sechsmonatige Beschäftigung aus, um Bildungskarenz in Anspruch nehmen zu können. Gleichzeitig bleibt die Mindestdauer der Bildungskarenz bei zwei Monaten. Die Mehraufwendungen gegenüber der alten Rechtslage (mindestens einjährige Beschäftigung und drei Monate Bildungskarenz) werden vom Sozialministerium auf rund 2,5 Mio. € jährlich geschätzt.

BZÖ will ArbeitspsychologInnen aufwerten

Das BZÖ spricht sich in einem Entschließungsantrag dafür aus, ArbeitspsychologInnen ausdrücklich als dritte Präventivfachkraft, neben ArbeitsmedizinerInnen und Sicherheitsfachkräften, im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz zu verankern (1690/A[E]). Abgeordnete Ursula Haubner und ihre FraktionskollegInnen begründen den Vorstoß damit, dass die Fehltage am Arbeitsplatz aufgrund psychischer Erkrankungen in den letzten zwei Jahrzehnten massiv angestiegen seien und Arbeits- und OrganisationspsychologInnen nach Meinung von UnternehmerInnen wichtige Präventivarbeit leisten könnten.