Parlamentskorrespondenz Nr. 1006 vom 02.11.2011

Vorlagen: Soziales

Land- und Forstwirtschaft: Diverse Neuerungen bei Berufsausbildung

Die Regierung schlägt eine Novellierung des Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes und des Landarbeitsgesetzes vor (1498 d.B.). Damit sollen verschiedene Änderungen bei der Berufsausbildung von Jugendlichen im land- und forstwirtschaftlichen Bereich gesetzlich verankert werden. Unter anderem ist etwa vorgesehen, Schwerpunktfestsetzungen in Lehrberufen sowie die Einrichtung von Ausbildungsverbünden zu ermöglichen, eine Interessenvertretung für Jugendliche in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen einzurichten und die Bestimmungen für die integrative Berufsausbildung von behinderten Jugendlichen zu adaptieren. Außerdem wird eine Verständigungspflicht des bzw. der jeweiligen Lehrberechtigten gegenüber den Eltern der Lehrlinge bei wichtigen Vorkommnissen verankert und der Lehrberuf "ländliche Hauswirtschaft" in "Ausbildung im ländlichen Betriebs- und Haushaltsmanagement" umbenannt.

Um die Mobilität zu fördern und den Erwerb weiterer Qualifikationen zu ermöglichen, enthält der Gesetzentwurf Bestimmungen über die Teilnahme von Lehrlingen an internationalen Ausbildungsprogrammen und die Anrechnung von ausländischen Ausbildungszeiten. Neu ist überdies die Festlegung von Kriterien für die fachliche Eignung von Lehrberechtigten und von Verhältniszahlen zwischen AusbildnerInnen und Lehrlingen: Auf einen Ausbildner bzw. eine Ausbildnerin dürfen demnach künftig maximal 15 Lehrlinge kommen bzw. maximal 5 Lehrlinge, wenn der Ausbildner bzw. die Ausbildnerin nicht ausschließlich mit Ausbildungsaufgaben betraut ist.

Grüne fordern Anhebung des Wochengeldes für Unternehmerinnen

Die Grünen fordern die Anhebung des Wochengelds für Unternehmerinnen. Die Bestimmungen im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz sollten an die Regelungen für unselbständig Beschäftigte angepasst werden, heißt es in einem von Abgeordneter Ruperta Lichtenecker vorgelegten Entschließungsantrag (1716/A[E] ). Derzeit erhalten Unternehmerinnen im Mutterschutz laut Antrag nur eine Sachleistung in Form der Beistellung einer Arbeitskraft durch den Versicherungsträger bzw. ersatzweise 26,26 € pro Tag, wenn vorübergehend eine betriebsfremde Arbeitskraft eingestellt wird. Vor allem für KleinverdienerInnen drohe die Zeit des Mutterschutzes damit zur Armutsfalle zu werden, mahnt Lichtenecker.