Parlamentskorrespondenz Nr. 1091 vom 18.11.2011

Vorlagen: Finanzen

Finanzausgleich, Haftungsobergrenzen, transparentere Lohnzettel

Finanzausgleich: Mehr Geld für Kinderbetreuung und Frühförderung 

Ein Novellenentwurf  zum Finanzausgleichsgesetz (1509 d. B.) sieht die zwischen Bundesregierung und Ländern vereinbarte Erhöhung der Ertragsanteile der Länder um jährlich 20 Mio. € in den Jahren 2012 bis 2014 vor. Die bis Ende 2011befristete Regelung  für die Verteilung des Getränkesteuerausgleichs auf die Gemeinden wird unbefristet verlängert.  Zudem soll im Finanzausgleich eine Rechtsgrundlage für die Gewährung von Zweckzuschüssen des Innenministeriums an die Länder für die verpflichtende frühe sprachliche Förderung in Kinderbetreuungseinrichtungen geschaffen werden. Zweckzuschüsse  an die Länder für den Ausbau des Kinderbetreuungsangebots führen 2011 bis 2014 für den Bund zu Mehrausgaben von 55 Mio. €, zur frühen sprachlichen Förderung will der Bund von 2012 bis 2014 15 Mio. € zuschießen, erfährt man in den Erläuterungen zur Vorlage.

Die Summe der Bundeshaftungen wird auf 193,1 Mrd. Euro begrenzt

Ein Entwurf für ein Bundeshaftungsobergrenzengesetz (1517 d.B.) samt begleitenden Änderungen in zahlreichen Gesetzen begrenzt die Summe der vom Bund übernommenen Haftungen auf 193,1 Mrd. €. Dieser Betrag umfasst zwei Haftungsrahmen, einen in der Höhe von 18 Mrd. € für abreifende Haftungen, der für neue Haftungsübernahmen nicht mehr verwendet werden darf, und einen revolvierenden Haftungsrahmen in Höhe von 175 Mrd. € für alle übrigen Haftungen des Bundes. Zwar bestehen für sämtliche Haftungsübernahmen des Bundes bereits jetzt gesetzliche Obergrenzen und im Österreichischen Stabilitätspakt 2011 auch verbindliche Haftungsobergrenzen für Länder und Gemeinden, aber Haftungsübernahmen durch außerbudgetäre Einheiten des Bundes, die dem Sektor Staat zugehören und im Verantwortungsbereich des Bundes liegen, sind derzeit von diesen Regelungen nicht erfasst. Daher sollen alle Haftungsverbindlichkeiten, die dem Bund zuzurechnen sind und zur Last fallen können, beschränkt werde. Die Festlegung einer Gesamtobergrenze erlaubt es überdies, die Haftungen des Bundes vollständig zu überblicken und zu überwachen. Das Haftungsmonitoring soll der "Statistik Österreich" obliegen, mit der im Rahmen einer Leistungsvereinbarung ein Entgelt  von maximal 50.000 € vereinbart werden soll.

FPÖ beantragt transparenteren Lohnzettel mit allen Lohnbestandteilen

Die FPÖ-Abgeordneten Herbert Kickl, Bernhard Themessl und Elmar Podgorschek beantragen die Einführung eines transparenten Lohnzettels (1727/A(E)), der verpflichtend die Aufschlüsselung aller Arbeitgeberbeiträge sowie der

Sozialversicherungsbeiträge, der freiwilligen Versicherungsleistungen und sonstiger

Lohnbestandteile am Lohnzettel verlangt. Mehr Transparenz für die Arbeitnehmer soll deren Verständnis für die Leistungen der Arbeitgeber erhöhen, argumentieren die Antragsteller. (Schluss)