Parlamentskorrespondenz Nr. 1097 vom 21.11.2011

Vorlagen: Familie

Anpassungen beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld

Die Bundesregierung hat dem Nationalrat den Entwurf eines Bundesgesetzes übermittelt, mit dem das Kinderbetreuungsgeld und die Exekutionsordnung geändert werden (1522 d.B.). Vorgesehen sind Änderungen der Berechnung des Zuverdienstes bei selbständigen Einkünften, Einkünften aus einem Gewerbebetrieb und aus Land- und Forstwirtschaft, die künftig an die Berechnungsmethode der unselbständigen Einkünfte angepasst wird. Damit sollen negative Auswirkungen für Selbständige, die sich für die einkommensabhängige Variante mit der niedrigen Zuverdienstgrenze entschieden haben, in Hinblick auf die Aufrechterhaltung der selbständigen Tätigkeit bzw. des Gewerbebetriebs vermieden werden. Es ist zudem geplant, eine geringe Anhebung der Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld vorzunehmen. Unselbstständig Erwerbstätige sollen nun bis zur ASVG-Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen dürfen.

Den Änderungen, die schätzungsweise Mehrkosten von rund 300.000 € in der Auszahlung von Kinderbetreuungsgeld zugunsten Selbständiger bedeuten würden, sollen insgesamt beträchtliche Einsparungen gegenüberstehen. So wird davon ausgegangen, dass die Beschränkung des Zeitraums für die Vergleichsrechnung auf das der Geburt des Kindes drittvorangegangene Jahr dazu führen wird, dass ein Teil der BezieherInnen von einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld auf eine Pauschalvariante ausweichen wird. Das kann eine Ersparnis von 2,5 Mio. € pro Jahr ergeben. Mit der Neuregelung wird nun auch verhindert, dass arbeitslose Eltern einkommensabhängiges Kindergeld beziehen, was bisher in bestimmten Konstellationen möglich war. Hier wird von einer Ersparnis von bis zu 1,1 Mio. € pro Jahr ausgegangen. Außerdem werden Sanktionen bei der Verweigerung der Mitwirkung oder einem Verstoß gegen die Meldepflichten vorgesehen. Auch die dadurch erhoffte Vermeidung von Verwaltungs- und eventuellen Gerichtskosten soll kostendämpfende Wirkung haben.