Parlamentskorrespondenz Nr. 1115 vom 22.11.2011

Kinderschutz: Einigkeit beim Ziel, Uneinigkeit bei den Mitteln

Justizausschuss vertagt Beratungen über Lobby-Gesetz

Wien (PK) – Mit einer nicht unumstrittenen Strafgesetznovelle, mit der gewaltsame Handlungen gegen Minderjährige unter höhere Strafdrohung gestellt werden sollen, befasste sich der   Justizausschuss in seiner heutigen Sitzung. Dabei zeigten sich VertreterInnen aller Fraktionen von der Wichtigkeit des Anliegens, nicht jedoch von den zur Zielerreichung vorgeschlagenen Mitteln überzeugt. Die Novelle, die in Zusammenhang mit einer Reihe weiterführender Oppositionsanträge zu den Themen Missbrauchsprävention und Kinderschutz erörtert wurde, nahm der Ausschuss in getrennter Abstimmung teils mit Stimmenmehrheit, teils einstimmig an.

Weitere auf der Tagesordnung stehende Regierungsvorlagen, die auf eine Verbesserung der zwischenstaatlichen justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, die Verringerung des Haftungsrisikos für unentgeltlich in Vereinen Tätige, die Valorisierung von Mindestversicherungssummen bei der KFZ-Haftpflichtversicherung, die Neuregelung der Kostentragung im Falle der Befassung ordentlicher Gerichte in sozialgerichtlichen Verfahren sowie die gesetzliche Verankerung der Justiz-Ombudsstellen abzielten, wurden teils einstimmig, teils mehrheitlich verabschiedet.

Im Falle des Lobby-Gesetzes stimmte der Justizausschuss mit Stimmeneinhelligkeit für die Vertagung: Diesen Gesetzesentwurf wolle man erst nach Abhaltung eines Hearing, das im Jänner 2012 erfolgen soll, diskutieren, zeigte man sich einig.

Lobbyistengesetz: Nähere Begriffsbestimmungen sind notwendig

Abgeordneter Albert Steinhauser (G) begrüßte das geplante Hearing zum Lobby-Gesetz und sah Diskussionsbedarf in drei Punkten. Das Lobbyisten-Register müsse erstens transparent sein und die Möglichkeit bieten, Einsicht zu nehmen, wer tatsächlich für wen Lobbying betreibe. Beim Lobbying-Verbot für politische FunktionsträgerInnen kritisieren die Grünen dessen Abschwächung. Statt eines umfassenden Lobbying-Verbots werde jetzt nur mehr ein unklar definierter "Aufgabenbereich" von diesem berührt. Auch die rechtswidrige Einmischung von Lobbyisten im Vergabeverfahren sollte sanktioniert werden. Für Abgeordneten Herbert Scheibner (B) war es nicht nachvollziehbar an, warum zwischen Lobbyisten und Interessenvertretern unterschieden wird. Er erachtete eine Schärfung der Begriffe für notwendig.

Abgeordneter Johann Maier (S) meinte hingegen, es sei wichtig, klar zwischen gesetzlichen Interessenvertretungen und Lobbyisten zu unterscheiden. Er warnte in diesem Zusammenhang vor überzogenen Regelungen, die eine politische Tätigkeit bestimmter Berufsgruppen, wie etwa Anwälten, ausschließen würden. Abgeordneter Harald Stefan (F) hingegen zeigte sich mit dem derzeitigen Gesetzesentwurf deshalb nicht einverstanden, weil seiner Meinung nach Bestimmungen über Meldepflichten geschärft werden und auch Selbstverwaltungskörper und Interessenvertretungen stärker erfasst werden müssten.

Ausschussvorsitzender Heribert Donnerbauer (V) meinte, Verstöße gegen das Vergabegesetz wären nicht unbedingt über das Lobbying-Gesetz zu regeln. Ein Lobbying-Verbot für politische Funktionsträger müsse eventuell in Zusammenhang mit dem Unvereinbarkeitsgesetz diskutiert werden, hier sei die Diskussion noch nicht abgeschlossen. Eine Beschlussfassung über das Lobby-Gesetz nach erfolgtem Hearing im Ausschuss sei für März geplant. Abgeordneter Steinhauser (G) wandte ein, dass die Verhandlungen zum Unvereinbarkeitsgesetz anscheinend ins Stocken geraten seien, die angekündigte Ladung eines Experten aus Deutschland sei bisher nicht erfolgt. Ausschussvorsitzender Donnerbauer meinte dazu, es sei kein Abbruch der Verhandlungen in Sicht und versprach, der Frage der Experteneinladung nachzugehen. Abgeordneter Johannes Jarolim (S) sah ebenfalls Begriffe im Zusammenhang mit der Definition von Lobbyismus als noch klärungsbedürftig an. So gelte es festzulegen, was unter einer "überwiegenden Tätigkeit" zu verstehen sei. Eine Präzisierung des Gesetzes auf dem Weg eines Erlasses, wie es sich auch beim Anti-Korruptionsgesetz bewährt habe, halte er für begrüßenswert.

Das Lobby-Gesetzes wurde schließlich einstimmig vertagt.

Karl: Schutz von Minderjährigen muss ein wesentliches Anliegen sein

Im Sinne einer Fortschreibung der Maßnahmen des Zweiten Gewaltschutzgesetzes legt Justizministerin Beatrix Karl eine Strafgesetznovelle vor, die zur Verbesserung des Kinderschutzes beitragen und zur Ahndung von Auslandstaten (insbesondere im Bereich des Sexualstrafrechts) befähigen soll: Darin ist neben Strafverschärfungen bei Gewaltdelikten von Volljährigen an Unmündigen auch eine Erweiterung der extraterritorialen Gerichtsbarkeit (etwa in Hinblick auf die Ahndung von Zwangsverheiratungen und Genitalverstümmelungen) und die Etablierung zweier neuer Straftatbestände ("Grooming" und Betrachtung pornographischer Darbietungen Minderjähriger)vorgesehen.

Im Zusammenhang mit dieser Novelle debattiert wurden auch zahlreiche Anträge der Opposition, die größtenteils das erforderliche Quorum verfehlten und abgelehnt wurden. Lediglich in Hinblick auf die Forderungen der Grünen beschloss man eine Vertagung.

Die FPÖ spricht sich in ihren Anträgen für eine wirksamere Bekämpfung von Zwangsehen (89/A), härtere Strafen zum Schutz Unmündiger vor sexuellem Missbrauch (272/A[E] und 273/A[E]), den Ausschluss von Hafterleichterungen für Kinderschänder (542/A[E]) und die Verschärfung sexualstrafrechtlicher Bestimmungen bis hin zur "chemischen Kastration" von Tätern (1054/A[E]) aus.

Das BZÖ plädiert für die Etablierung einer Anzeigepflicht bei Vorliegen eines Missbrauchsverdachts von Minderjährigen (1366/A[E]), die Abschaffung der Verjährung von sexuellen Übergriffen auf Kinder (1709/A[E]), die sofortige Umsetzung seines Kinderschutzpakets (1710/A[E]) und die Abhaltung eines Kinderschutzgipfels (1711/A[E]).

Die Grüne Fraktion schließlich spricht sich für die Einrichtung einer staatlichen Kommission zur Aufklärung und Aufarbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs in kirchlichen Einrichtungen aus (1643/A[E]). Ergänzt wurde die Tagesordnung um zwei weitere Entschließungsanträge der Grünen betreffend eines Opferfonds für Gewaltopfer (1738/A(E)) und einer unabhängigen Opferhotline (1739/A(E)).

Abgeordneter Christian Lausch (F) sah die Strafgesetznovelle zum Kinderschutz als einen wichtigen Schritt, der aber nicht weit genug gehe, um die Schwächsten der Gesellschaft umfassend zu schützen. Die Anträge der Freiheitlichen sollen daher die Wichtigkeit des Opferschutzes unterstreichen. Auch Abgeordneter Peter Westenthaler (B) sah einen Schritt in die richtige Richtung. Das BZÖ sehe es aber als nicht zeitgemäß an, zwischen schwerem und weniger schwerem Missbrauch von Unmündigen zu unterscheiden. Jeder Missbrauch müsse als schwer eingestuft werden. Bei Quälen mit Todesfolge sei ein Strafhöchstmaß von zehn Jahren zu niedrig, hier sollten lebenslängliche Strafen möglich sein. Angesichts jüngst bekannt gewordener Fälle seien die bestehenden Verjährungsfristen zu überdenken. Westenthaler stellte auch die Möglichkeit zur bedingten Entlassung von Sexualstraftätern grundsätzlich in Frage. Angesichts der hohen Dunkelziffer bei Kindesmissbrauch wäre aus Sicht des BZÖ eine generelle Anzeigepflicht zu überlegen.

Abgeordneter Albert Steinhauser (G) hingegen sah durchaus sinnvolle Punkte im Gesetz, meinte aber, die Erhöhung des Strafrahmens sei nur dann sinnvoll, wenn damit eine entsprechende Wirkung erzielt werde, sonst handle es sich "um bloßen Populismus". Nach Meinung von ExpertInnen sei der Effekt der Anhebung der Strafdrohung aber äußerst fraglich. Die Justizpolitik müsse vielmehr bei der hohen Dunkelziffer ansetzen. Er wurde in seiner Argumentation von Fraktionskollegin Tanja Windbüchler-Souschill unterstützt, die ihre Erfahrung als Prozessbegleiterin für Kinder und Jugendliche einbrachte. Wichtig sei es, im Sinne einer Schließung der Interventionskette die existierenden Präventionsmaßnahmen zusammenzuführen. Man brauche ein Gesamtkonzept zur Prävention, das auch die Arbeit mit Tätern einschließe. Es gelte, alle Kinder- und Jugendschutzeinrichtungen in Österreich sowie die Männerberatungsstellen mit einzubeziehen. Auch Abgeordneter Johannes Jarolim (S) stimmte zu, dass eine Erhöhung des Strafrahmens allein zu wenig sei. Es bleibe aber nicht bei dieser Novelle, sondern man stelle auch Überlegungen zu Prävention und Jugendwohlfahrt an. Das Thema Gewalt im häuslichen Umfeld könne nicht durch das Parlament gelöst werden, sondern es handle sich um ein gesamtgesellschaftliches Thema, für das alle sensibilisiert werden müssten.

Abgeordneter Harald Stefan (F) wertete die Erhöhung des Strafrahmens als richtiges Signal. Die Strafdrohung sei sicher kein Allheilmittel, aber es gehe darum, eine gesellschaftliche Wertung zum Ausdruck zu bringen und den Druck zu erhöhen, damit die Täter sich nicht so sicher fühlten, wie es offenbar bisher der Fall war. Insofern spreche sich die FPÖ auch für eine allgemeine Anzeigepflicht aus. Abgeordneter Herbert Scheibner (B) thematisierte nochmals die Verjährungsfrist angesichts der bekannt gewordenen Ereignisse am Wilhelminenberg.

Abgeordneter Johann Maier (S) meinte, ein Argument für Mindeststrafen lasse sich aus aktuellen Anlässen ableiten. Mehrere Personen aus der Beamtenschaft seien schließlich in Fällen von Kindesmissbrauch mit bedingten Strafen davongekommen. Eine Mindeststrafe würde sicherstellen, dass solche Personen ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Maier verwies auf eine hohe Einstellungsrate bei Verfahren wegen Kindesmisshandlung: 2010 betraf dies 95 von 180 Fällen. Er fragte die Bundesministerin nach Gründen für diese hohe Rate und wollte wissen, ob es in Zukunft möglich sein werde, eine genauere Erfassung und Auswertung von Missbrauchsdelikten vorzunehmen, um Aussagen über Opferkreis, die Täter-Opfer-Beziehung oder die Umstände der Anzeige zu erhalten.

G-Abgeordnete Daniela Musiol kam auf die Forderungen der Grünen betreffend unabhängige staatliche Untersuchungskommission,  Opferhotline und Opferfonds zu sprechen. Abgeordneter Johann Maier (S) konnte diesen Forderungen einiges abgewinnen und verwies darauf, dass man an der Umsetzung einer Untersuchungskommission arbeite. Er begründete seinen Vertagungsantrag zu den Antragen der Grünen damit, dass dies noch Zeit benötige.

Bundesministerin Beatrix Karl bestätigte, dass man derzeit an der Einsetzung einer staatlichen Untersuchungskommission, die sich mit den Fällen von Missbrauch in staatlichen, kirchlichen wie privaten Institutionen befassen werde, arbeite. Sie konstatierte, es herrsche Einigkeit darüber, dass ein besserer Schutz der Kinder notwendig sei, aber nicht darüber, wie dies erfolgen sollte. Das Strafrecht allein sei nicht die Lösung. Derzeit starte ein Modellversuch zur kindgerechten Befragung von Vorschulkindern in Fällen von Missbrauch und häuslicher Gewalt, wo man mit einem Sachverständigen-Tandem arbeiten werde. Bei Familienrechtsverfahren setze man auf die Familiengerichtshilfe, welche 2012 starte. Familienrichter würden dabei von PädagogInnen, SozialarbeiterInnen und PsychologInnen unterstützt. Familiengerichte sollten auch die Möglichkeit erhalten, den Auftrag zum Besuch eines Anti-Gewalttrainings zu erteilen.

Was die Verjährungsfristen betraf, plädierte die Ministerin für eine differenzierte Herangehensweise an diese Frage. Einerseits handle es sich bei den bekannt gewordenen Fällen, etwa am Wilhelminenberg, um strukturelle Probleme, die erst jetzt bekannt würden. Rückwirkend könnten Verjährungen nicht mehr aufgehoben werden, die Fristen seien außerdem bereits angehoben worden. Zudem sei zu bedenken, dass nach langer Zeit oft nicht mehr ausreichend Beweise für eine strafrechtliche Verfolgung gesammelt werden könnten. Die Opfer würden dann mit der für sie frustrierenden Erfahrung konfrontiert, dass keine strafrechtliche Verfolgung mehr erfolgen könne. Über eine Anhebung der zivilrechtlichen Verjährung sollte man allerdings nachdenken.

Zur Frage der Einstellung von Verfahren meinte sie, dass eine Arbeitsgruppe derzeit prüfe, ob man die verschiedenen Einzelfälle, die bei jeweils verschiedenen Staatsanwaltschaften lägen, einer deliktspezifischen Auswertung unterziehen könne. Die Angelegenheit stoße aber auf sehr viele Schwierigkeiten. Zur bedingten Entlassung von Sexualstraftätern verwies Karl darauf, dass diese nur unter gerichtlicher Aufsicht erfolgen könne und Bewährungshilfe verpflichtend sei. Auch was die Anbahnung von Sexualstraftaten betreffe, erachte sie die jetzt geltende Regelung für durchaus ausreichend.

Befürchtungen, dass durch die Strafgesetznovelle der Gestaltungsspielraum von RichterInnen eingeschränkt werden könnte, seien nicht berechtigt, meinte die Justizministerin. Es werde sicher nicht die einmalige, im Affekt verabreichte Ohrfeige oder der "Klaps auf den Po" mit der Mindeststrafe bedroht, versicherte sie. Insgesamt habe sich vieles zum Positiven verändert, wenn es um die Sensibilität der Gesellschaft und des Gesetzgebers für Missbrauch gehe, man müsse aber noch manche Punkte überdenken, meinte die Ministerin.    

Die Novelle wurde in getrennter Abstimmung teils mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP, teil einstimmig verabschiedet. Ein von Abgeordnetem Franz Glaser (V) eingebrachter Entschließungsantrag, der die Evaluierung der Auswirkungen des Gesetzes vorsieht, wurde ebenso wie eine Ausschussfeststellung, die präzisiert, ab wann tatsächlich eine mit der Mindeststrafe zu ahndende Kindesmisshandlung vorliegt, einstimmig verabschiedet.

Strafvollzug im Staat mit den besseren Resozialisierungsaussichten

Mit S-V-G-B-Mehrheit beschloss der Justizausschuss ferner eine Novelle zum Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, die im Wesentlichen den EU-Rahmenbeschluss über die gegenseitige Anerkennung von Urteilen in Strafsachen, durch die eine freiheitsentziehende Strafe oder Maßnahme begründet wird, umsetzt. Das Gesetz basiert dabei auf dem Grundsatz, dass der Strafvollzug fortan in jenem Staat vorgenommen werden soll, der am ehesten geeignet erscheint, der Resozialisierung des Verurteilten zu dienen. Ein Abänderungsantrag der Regierungsparteien sah dazu neben legistischen Klarstellungen eine Zuständigkeitsübertragung zugunsten des Justizministeriums vor.

Abgeordneter Johann Maier (S) nahm die Novelle zum Anlass, den europäischen Haftbefehl anzusprechen. Diese Maßnahme sei zwar grundsätzlich ein Erfolg, meinte er, vermisste aber eine Verhältnismäßigkeitsklausel sowie eine EU-weite Harmonisierung der strafgerichtlichen Entschädigung. Bundesministerin Beatrix Karl versicherte, gerade die Frage der Verhältnismäßigkeit sei Gegenstand der Evaluierung des europäischen Haftbefehls.

Justiz-Ombudsstellen werden gesetzlich abgesichert

Die Justiz-Ombudsstellen finden nun endgültig Eingang in die österreichische Rechtsordnung. Eine mit S-V-F-G-Mehrheit beschlossene Novelle zum Gerichtsorganisationsgesetz verpflichtet die Justizverwaltung zur Einrichtung dieser Anlaufstellen, deren Aufgabe die Behandlung von Anfragen und Beschwerden über die Tätigkeit der Gerichte ist. Damit werden die Justiz-Ombudsstellen gesetzlich festgeschrieben und abgesichert.

Vereinsgesetz begrenzt Haftungsrisiko für ehrenamtlich Tätige

Durch eine Novelle zum Vereinsgesetz, die der Ausschuss einstimmig verabschiedete, wird nunmehr die Haftung unentgeltlich handelnder Organwalter insofern beschränkt, als es dem Funktionär künftig möglich sein soll, bei direkter Inanspruchnahme durch Dritte einen Rückersatzanspruch gegen den Verein geltend zu machen. Der Funktionär wird demnach dem Verein gegenüber nur dann für den verursachten Schaden verantwortlich, wenn dieser auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zurückzuführen ist.

Neue Kostenregelungen für Sozialrechtssachen bei Gerichten

Eine Änderung des Arbeits- und Sozialgerichtsgesetzes, die eine neue Kostenersatzregelung vorsieht, wurde mit S-V-G-Mehrheit angenommen. Grundsätzlich sind die bei den ordentlichen Gerichten im Rahmen von Tätigkeiten in sozialgerichtlichen Verfahren erwachsenden Kosten von den Trägern der Sozialversicherung zu übernehmen, wenn ein solcher Träger Parteistellung einnimmt. Nachdem dieser Verpflichtung bisher durch Bezahlung eines jährlichen Pauschalbetrags nachgekommen wurde, sollen nunmehr die tatsächlich angefallenen Kosten ersetzt werden, zumal die Pauschalsumme nicht mehr ausreiche.

Die Abgeordneten Albert Steinhauser und Wolfgang Zinggl (beide G) gaben zu bedenken, dass die Gerichte bei den Gebühren mehr einnehmen als sie insgesamt ausgeben, und sprachen in diesem Zusammenhang von einer "cash cow". Gewinnmaximierung sei nicht Aufgabe der Gerichte, meinten sie und schlugen grundsätzlich eine Rücknahme bei den Gebühren vor. Abgeordneter Walter Rosenkranz (F) befürchtete Beitragserhöhungen als Ergebnis der neuen Kostenersatzregelung. Abgeordneter Herbert Scheibner (B) wiederum plädierte für eine neuerliche Anhebung der Pauschalsumme. 

Inflationsanpassungen bei der Kfz-Haftpflichtversicherung

Mit S-V-F-G-Mehrheit sprach sich der Justizausschuss weiters für eine Novelle zum Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz aus, das in Maßgabe einer EU-Richtlinie nun die Mindestversicherungssummen an die Inflationsrate anpasst.

Fortpflanzungsmedizin: G-Antrag vertagt

Vertagt wurde schließlich ein Antrag der Grünen, in dem Abgeordnete Daniela Musiol, eine Öffnung der Fortpflanzungsmedizin für alleinstehende Frauen und Frauen in gleichgeschlechtlichen, eingetragenen Partnerschaften forderte. Die Abgeordnete Ridi Maria Steibl (V) begründete die Vertagung mit noch ausstehendem Diskussionsbedarf und entsprechenden anhängigen Verfahren beim Verfassungsgerichtshof. (Schluss)