Parlamentskorrespondenz Nr. 1132 vom 24.11.2011

Österreich hat nur ein Wetter, aber vier Wetterdienste

RH-Präsident für Zusammenlegung, Antrag der Opposition abgelehnt

Wien (PK) – Seit mehr als 20 Jahren drängt der Rechnungshof darauf, die drei nationalen Wetterdienste - Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG), die Austro Control und den Militärischen Wetterdienst des Bundesheeres - zusammenzulegen. Die – zuletzt 2004 geplante - Zusammenlegung sei nicht erfolgt, wodurch ein Einsparungspotenzial von 22,8 Mio. € verfehlt wurde, kritisiert der Rechnungshof in seinem diesbezüglichen Prüfbericht (III-257 d.B.), der heute an der Spitze der Tagesordnung des Rechnungshofausschusses stand. Statt bestehende fachliche und administrative Doppelgleisigkeiten zwischen dem Flugwetterdienst der Austro Control und der ZAMG abzubauen, fielen von 2004 bis 2009 zusätzliche Personalkosten von 13,4 Mio. € an. Überdies wurde 2006 mit der Austro-Control-Tochterfirma MeteoServe ein vierter bundeseigener Wetterdienst eingerichtet, kritisierte Rechnungshofpräsident Josef Moser in seinem Bericht an die Abgeordneten.

Im Einzelnen empfiehlt der Rechnungshof, das erzielbare Einsparungs– und Synergiepotenzial einer Zusammenlegung der Wetterdienste durch externe Experten festzustellen. Diese Analyse wäre abzuwarten, bevor die geplante Ausgliederung der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik realisiert wird. Beenden würde der Rechnungshof die aus Bundesmitteln erfolgte Finanzierung interner Forschungsprojekte im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik. Zu bereinigen sei auch das Konkurrenzverhältnis zwischen der teilrechtsfähigen Zentralanstalt für Meteorologie

und Geodynamik und der MeteoServe Wetterdienst GmbH. Erforderlich sei auch die rasche Einführung der geplanten Kosten– und Leistungsrechnung und eine darauf basierende und damit transparente Weiterverrechnung innerbetrieblicher Leistungen. Bei der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik mahnte RH-Präsident Moser eine wirtschaftliche Führung der Aktivitäten im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit und eine erhebliche Reduktion des Leistungsspektrums der ZAMG außerhalb der hoheitsnahen Kernaufgaben ein.

Eingangs der Debatte brachten die Abgeordneten Wolfgang Zanger (F), Gerald Grosz (B) und Werner Kogler (G) ihre Kritik daran zum Ausdruck, dass in der heutigen Sitzung des Rechnungshofes keine einzige MinisterIn anwesend sei. Kogler argumentierte, es sei nicht akzeptabel, wenn die Regierung über eine Schuldenbremse in der Verfassung verhandle und jeden böse nenne, der nicht zustimme, zugleich aber das politische Gespräch dort verweigere, wo eingespart werden könne, etwa bei der seit 20 Jahren geforderten Zusammenlegung der Wetterdienste. Diese Ausführungen wies Abgeordnete Christine Lapp (S) entschieden zurück und erinnerte daran, dass Tagesordnung und die Vorgangsweise für die heutige Ausschusssitzung einhellig vereinbart wurden.

Die Debatte über die Zusammenlegung der Wetterdienste leitete Abgeordneter Erwin Hornek (V) ein, der ein Riesenproblem ortete und mit Bezug auf die Austro Control meinte: "Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit". Die Absicherung des Standorts Schwechat erfordere eine genaue Prüfung aller relevanten Kosten.

Abgeordnete Martina Schenk B) erkundigte sich nach Hintergründen, Ursachen und Zielen der Gründung von MeteoServe und wollte wissen, warum die Personalkosten im teilrechtsfähigen Bereich der ZAMG gestiegen sind.

Abgeordnete Daniela Musiol (G) kritisierte die Bundesregierung, die beim Thema Staatsschulden über große Schritte rede, gleichzeitig aber darauf verzichte, mögliche kleine Einsparungsschritte zu setzen. Ihr besonderes Interesse galt einer externen Studie zur Zusammenlegung der Wetterdienste aus dem Jahr 2010, aus der wenig Einsparungspotenzial bei einer Zusammenlegung hervorgehe. "Wer hat diese Studie in Auftrag gegeben?, wollte die Abgeordnete wissen.

Abgeordneter Roman Haider (F) qualifizierte die Vorgangsweise als typisch "kakanisch". 25 Jahre lang wisse man um Doppelgleisigkeiten bei den Wetterdiensten, fasse aber keine Beschlüsse zur Zusammenlegung, sondern erhöhe die Zahl der Dienste auf vier. Haiders Detailfragen galten den Einsparungspotenzialen und den Mehrkosten infolge der Personalausweitung bei der ZAMG durch Gründung der MeteoServe.

Abgeordneter Kurt Gassner (S) hielt es für die richtige Vorgangsweise, zunächst die Betroffenen in den Betrieben zu fragen und dann allenfalls politische Entscheidungen zu treffen. Seine Fragen galten Überschneidungen zwischen den Tätigkeiten der Wetterdienste und den Auswirkungen von Einsparungen auf das Budget.

Heinz Sommerbauer (Austro Control) teilte den Abgeordneten mit, dass sein Unternehmen seit der Ausgliederung im Jahr 1995 sehr wohl Sparpotenziale genützt und die Zahl der Mitarbeiter von 140 auf weniger als 70 gesenkt habe. Die Austro Control arbeite billiger als vergleichbare Einrichtungen in den meisten Nachbarländern, hielt Sommerbauer fest und machte darauf aufmerksam, dass Einsparungen bei der Austro Control nicht dem Bundesbudget zugutekommen, sondern zu Gebührensenkungen führen. Die von Abgeordneter Musiol angesprochene Studie habe die Austro Control gemeinsam mit der ZAMG in Auftrag gegeben und könne damit belegen, dass Überschneidungen der Aktivitäten beider Unternehmen mit 4 % der Aktivitäten zu beziffern sind. Das bestehende Verwaltungsübereinkommen beurteilte Sommerbauer als sehr gut und informierte darüber, dass die Austro Control alle meteorologischen Basisdaten gemeinsam mit der ZAMG ermittle.

Michael Staudinger (ZAMG) setzte sich mit dem Beispiel der Schweiz auseinander, wo nur ein einziger Wetterdienst bestehe und teilte mit, dass dem besonderen militärischen Wetterinformationsbedarf dort durch die Beschäftigung von militärischem Personal Rechnung getragen werde. Zwischen der MeteoServe und den Universitäten bestehe bei der Erstellung von Studien einerseits ein Kooperation-, aber auch ein Konkurrenzverhältnis. Auch die ZAMG habe Personalreduktionen durchgeführt, sagte Staudinger und wies darauf hin, dass die Zentralanstalt ihre Produktpalette wesentlich ausgeweitet hat. Rechtzeitige Warnungen vor Hagelunwettern mache es möglich, Schäden von bis zu 150 Mio. € zu vermeiden. Bei Hochwasserkatastrophen liegen die Schäden im Milliardenbereich. Mit ihren Warndiensten verhindere die ZAMG Schäden, die ihre eigenen Kosten bei Weitem übersteigen, sagte Staudinger und informierte im Detail über die Kooperation der Zentralanstalt mit Einsatzorganisationen und Gebietskörperschaften. Diese Dienstleistungen seien nur mit rund um die Uhr besetzten Dienststellen möglich. Die Planstellenreduktionen bei der ZAMG, die trotz beträchtlicher Ausweitung der Dienstleistungen umgesetzt wurden nutzen unmittelbar dem Bundesbudget, führte Staudinger aus.     

Werner Stangl (Bundesheer/Luftfahrt) wandte sich entschieden dagegen, den militärischen Wetterdienst des Bundesheeres mit zivilen Einrichtungen zusammenzulegen. Die Wetterdienste kooperieren seit Jahrzehnten, stellen aber völlig unterschiedliche Endprodukte her. Die Erhöhung der Personalkosten beim militärischen Wetterdienst sei insbesondere auf Auslandseinsätze zurückzuführen, erklärte der Offizier und hielt fest, dass es zwischen den verschiedenen Wetterdiensten weder inhaltliche noch örtliche Überschneidungen gebe. Einsparungspotenziale sah er bei der Automatisierung der Informationsbeschaffung, deutlich weniger aber bei der Aufbereitung der Daten.

Rechnungshofpräsident Josef Moser skizzierte dem Ausschuss im Detail die lange Geschichte der Bemühungen um Zusammenlegung der Wetterdienste, die bis in das Jahr 1986 zurückreichen und listete die zahlreichen Studien, die Einrichtung von Arbeitsgruppen, Konzepterstellungen und wiederholten Mahnungen des Rechnungshofes auf. Immer wieder seien auch Berechnungen über Einsparungspotenziale angestellt worden und Beschlüsse gefasst worden, die aber nicht umgesetzt wurden. Kritik übte der Rechnungshofpräsident insbesondere an der Gründung der MeteoServe durch die Austro Control im Jahr 2006 und machte auf das Konkurrenzverhältnis zwischen dieser 100%-Tochter der Austro Control und dem teilrechtsfähigen Aufgabenbereich der Zentralanstalt aufmerksam. Außerdem hielt es Moser für politisch unzweckmäßig, wenn der Bund die ZAMG mit meteorologischen Forschungen beauftrage, um die sich zugleich mehrere Universitäten bewerben. Personalreduktionen bei der Austro Control stehe das bei der MeteoServe aufgebaute Personal gegenüber. Mosers Schluss lautete, die Zusammenlegung der Wetterdienste nicht zu einer unendlichen Geschichte werden zu lassen, sondern die dort nachweislich bestehenden Synergie- und Rationalisierungspotentiale durch eine Zusammenlegung zu nutzen.

Abgeordneter Gerald Grosz (B) hielt einen Fünfparteienantrag zur Zusammenlegung der Wetterdienste für die einzige zulässige Reaktion des Ausschusses auf die Ausführungen des Rechnungshofpräsidenten. Der Nationalrat müsse nun Nägel mit Köpfen machen, sagte Grosz und plädierte für die Einrichtung eines umfassenden Wetterdienstes, der alle Aufgaben eines Wetterdienstes abdeckt. Auf Grosz' Frage an den Rechnungshofpräsidenten nach dem kumulierten Einsparungspotenzial der letzten Jahre, also was man sich erspart hätte, hätte man die Wetterdienste 2004 wie geplant zusammengelegt, nannte Rechnungshofpräsident Moser den Betrag von 22 Mio. €.  

Abgeordneter Kurt Gaßner (S) erfuhr in einer weiteren Verhandlungsrunde vom Rechnungshofpräsidenten, dass eine Zusammenlegung aller Wetterdienste Gesetzesänderungen notwendig machen. Das Problem eines militärischen Wetterdienstes im Einsatzfall riet der Rechnungshofpräsident nach Schweizer System zu lösen, indem man Offiziere und Unteroffiziere beschäftigt, die gegebenenfalls unter militärische Weisung gestellt werden.

Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (V) bekannte sich zur Verwaltungsreform, warnte aber davor, das Kind mit dem Bad auszuschütten. Beim militärischen Wetterdienst seien ganz besondere Sicherheitsaspekt zu berücksichtigen, weil Militärflugzeuge andere Wetterinformationen brauchten als Zivilflugzeuge. - Demgegenüber hielt Rechnungshofpräsident Moser fest, dass die Austro Control schon heute vielfach im Auftrag des Bundesheeres arbeite.

Abgeordnete Daniela Musiol (G) brachte einen gemeinsamen Entschließungsantrag der Oppositionsparteien ein, mit dem die Bundesregierung dazu aufgefordert wurde, die Wetterdienste zusammenzulegen. – Dieser Antrag wurde mit S-V-Mehrheit abgelehnt.

Familienbezogene Leistungen: RH fordert Koordinierung Bund/Länder

Der nächsten Debatte des Rechnungshofausschusses über die familienbezogenen Leistungen des Bundes und ausgewählter Länder lag ein Bericht des Rechnungshofs zugrunde, der mit durchaus kritischen Schlussfolgerungen aufwartete: Die Ausgaben des Bundes, der Länder Kärnten, Oberösterreich und Salzburg beliefen sich im Jahr 2009 auf 8,887 Mrd. €, wobei sich insgesamt 117 eigenständige Familienleistungen im Leistungsspektrum der vier Gebietskörperschaften befanden. Im Bund waren sieben Ressorts für den Vollzug zuständig, in den Ländern jeweils mehrere Abteilungen der Ämter der Landesregierung. Der Bericht bemängelt nun vor allem, dass keine gesamthafte Abstimmung zwischen den Gebietskörperschaften erfolgte, auch habe es keine genaue Übersicht gegeben, welche Leistungen in welcher Höhe eine Familie insgesamt bezog. Als Folge stellt der Rechnungshof strukturelle Parallelitäten und Überlappungen von Leistungen fest. So würden allein im Bund zehn verschiedene Leistungen an den Sachverhalt Schwangerschaft/Geburt anknüpfen, in Kärnten weitere vier, in Salzburg weitere zwei. 

Wie der Bericht darüber hinaus vorrechnet, wurden rund 70 % der Familienleistungen des Bundes über den FLAF finanziert. Die finanzielle Nachhaltigkeit dieses Finanzierungsinstruments sei aber nicht mehr gegeben, heißt es. Der Rechnungshof weist in diesem Zusammenhang auf den Umstand hin, dass die Ausgaben des Fonds die Einnahmen in den letzten sechs Jahren deutlich überschritten haben – 2009 um 567 Mill. € und 2010 um 690 Mill. €. Ende 2009 betrugen damit die Verbindlichkeiten des FLAF gegenüber dem Bund rund 3,006 Mrd. €, Ende 2010 rund 3,696 Mrd. €.

Ausgehend von diesem Grundsachverhalt empfahl Rechnungshofpräsident Josef Moser, für Familienleistungen möglichst flächendeckende Wirkungsziele und darauf aufbauende aussagekräftige, konkrete Zielsetzungen mit messbaren Indikatoren festzulegen, um die mit einer Leistung erzielte Wirkung und die Treffsicherheit besser beurteilen zu können. Überhaupt sollte das Spektrum der Leistungen gebietskörperschaftenübergreifend auf Parallelen und Überschneidungen sowie auf Möglichkeiten der Konzentration und Straffung hin überprüft werden. Sachlich nicht begründbare Aufteilungen der Vollzugskompetenzen seien ferner zu beseitigen, die Vollziehung sollte gebündelt werden. Weitere Empfehlungen betrafen die regelmäßige Erstellung eines Gesamtberichts über alle Familienleistungen aufgrund standardisierter Daten sowie die Einrichtung einer gebietskörperschaftenübergreifenden elektronischen Datenbank über sämtliche familienbezogenen Leistungen auf Ebene der Einzelfamilien.

Die Leistungen aus dem FLAF wiederum sollten, geht es nach dem Rechnungshofpräsidenten, auf ihren unmittelbaren Familienbezug evaluiert werden, auch wären Maßnahmen zu erwägen, um die finanzielle Nachhaltigkeit des Fonds zu sichern. Jedenfalls müsste bei der Einführung neuer bzw. der Erhöhung bestehender FLAF-Leistungen eine entsprechende Finanzierungsregelung zur Deckung des Mittelbedarf vorgesehen werden. Schließlich appellierte Moser an das BMWFJ, seine ihm zukommende Koordinierungsaufgabe für familienpolitische Maßnahmen verstärkt wahrzunehmen.

Seitens der SPÖ meldete Abgeordneter Michael Schickhofer grundsätzlich Zweifel hinsichtlich der Sinnhaftigkeit einer Abwicklung familienpolitischer Leistungen über Steuerentlastungen an und argumentierte, Freibeträge und Steuerabsetzbeträge würden in erster Linie besser Verdienende begünstigen, einkommensschwachen Familien aber wenig helfen.

Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (V) griff die Bedenken des Rechnungshofs in Bezug auf die finanzielle Situation des FLAF auf, beklagte, dass immer mehr nicht unmittelbar familienpolitisch relevante Leistungen durch den Fonds finanziert werden, und trat für eine völlige Neuaufstellung dieses Instruments ein. Positiv nahm sie die Empfehlung des Rechnungshofs auf, die familienbezogenen Leistungen gesamthaft zu steuern und abzuwickeln, wobei sie sich in diesem Zusammenhang auch einen wesentlichen Beitrag durch die geplante Transparenzdatenbank erwartete.

Eine Transparenzdatenbank forderte auch Abgeordnete Carmen Gartlgruber (F), die die Kritikpunkte des Rechnungshofberichts unterstrich und  darüber hinaus den Vorschlag eines Familiensplittings anstelle der derzeitigen Absetz- und Freibeträge zur Diskussion stellte. Ihr Fraktionskollege Wolfgang Zanger kommentierte den Bericht mit den Worten, so gut könne die Familienpolitik der Regierung nicht sein, wenn sich die Länder genötigt fühlen, durch eigene Leistungen zuzufördern. Er kritisierte insbesondere, genaue Aussagen über die konkreten Förderungen pro Familie seien wegen der mangelnden Transparenz des Förderungssystems nicht möglich.

Abgeordnete Daniela Musiol (G) wertete den Bericht als Beleg dafür, dass die Behauptung, Österreich sei ein "Familienland", nicht stimme. Ihrer Meinung nach sollten zukünftige Familienberichte die familienpolitischen Leistungen evaluieren und dabei vor allem auch auf ihre Umverteilungseffekte hin prüfen.

Bestätigt in ihrer Kritik an der Familienpolitik fühlte sich Abgeordnete Martina Schenk (B). Sie sprach von Wildwuchs und Förderdschungel und bemerkte überdies, es sei ein starkes Stück, wenn nicht einmal der Rechnungshof feststellen könne, wie viel eine Familie nun tatsächlich an Leistungen erhalte.

Rechnungshofpräsident Josef Moser teilte mit, derzeit stehe noch nicht fest, welche Leistungen von der geplanten Datenbank erfasst werden sollen, die diesbezüglichen Einzelheiten werden 2012 geprüft werden. Mit Nachdrück plädierte Moser zudem abermals für eine Neukonzeption des FLAF, wobei er zu bedenken gab, der Fonds sei mit den derzeitigen Leistungen nicht mehr finanzierbar. Als Lösungsansatz sah er jedenfalls eine Auslagerung der nicht unmittelbar familienpolitischen Leistungen an.

Bei der Abstimmung wurde der Bericht einstimmig zur Kenntnis genommen. (Fortsetzung Rechnungshof)