Parlamentskorrespondenz Nr. 1146 vom 28.11.2011

Vorlagen: Inneres

Mehr Möglichkeiten für die Polizei

Die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes bezweckt, wie es heißt, eine "Klarstellung von in der Vollzugspraxis aufgetretenen Rechtsfragen". Konkret geht es um eine "Optimierung von Befugnissen" der Sicherheitsexekutive. So soll mit der Novelle die Polizeiarbeit in der Terrorismusprävention gestärkt werden, wozu die Befugnisse in der Datenermittlung und Bearbeitung ausgeweitet werden sollen. So soll es künftig möglich sein, im Zuge einer "erweiterten Gefahrenforschung" Einzelpersonen zu beobachten. Auch die Befugnisse der Sicherheitsexekutive gegen Hausbesetzer sollen gestärkt werden, und zwar soll die Nichtbefolgung des Betretungsverbots als Verwaltungsübertretung geahndet werden. Ebenso sind eine Verbesserung des Opferschutzes und eine optimierte Zusammenarbeit mit den Jugendwohlfahrtsträgern in Angelegenheiten der Jugendfürsorge sowie mit der Datenschutzkommission im Bereich des sicherheitspolizeilichen Erkennungsdienstes geplant. (1520 d.B.)