Parlamentskorrespondenz Nr. 1180 vom 01.12.2011

Beamte, die Korruption melden, werden künftig besser geschützt

Gesetzesnovelle bringt zahlreiche Neuerungen im öffentlichen Dienst

Wien (PK) – Im öffentlichen Dienst stehen eine Reihe von Neuerungen an. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat heute mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen ein entsprechendes Gesetzespaket auf Schiene gebracht. Basis für den Beschluss bildete ein von Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek vorgelegter Regierungsentwurf, in den mittels eines umfangreichen Abänderungsantrags zahlreiche weitere zwischen Regierung und Beamtengewerkschaft vereinbarte Bestimmungen eingebaut wurden. Noch offen ist die Frage der Gehaltserhöhung für den öffentlichen Dienst im kommenden Jahr, letzte Möglichkeit für eine entsprechende Ergänzung der Gesetzesnovelle bieten die nächste Woche stattfindenden Plenarberatungen.

Konkret sieht die Dienstrechts-Novelle etwa im Rahmen einer so genannten "Whistleblowing"-Regelung einen besseren Schutz für öffentlich Bedienstete vor, die Verdachtsmomente auf Korruption melden. Sie können sich effektiver als bisher gegen "Strafversetzungen" oder Kündigungen wehren. Außerdem werden unbezahlte Praktika im Bundesdienst ausdrücklich verboten, das geltende Höchstalter für neue BeamtInnen von 40 Jahren gestrichen und die in einen Zuschuss umgewandelte Kinderzulage von 14,5 € monatlich auf 15,6 € erhöht. Dieser Kinderzuschuss wird im Gegensatz zur alten Kinderzulage auch nicht nach Beschäftigungsausmaß aliquotiert.

Bei der Ausbildung von RichterInnen soll ein stärkerer Fokus auf das Verständnis für wirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Abläufe und Zusammenhänge gelegt werden. In diesem Sinn können RichteramtsanwärterInnen in Hinkunft etwa Praktika in der Finanzverwaltung, bei WirtschaftsprüferInnen oder Unternehmen absolvieren.

Um den Anteil von Frauen vor allem in Leitungsfunktionen weiter anzuheben, sollen Bewerberinnen bei gleicher Qualifikation gegenüber männlichen Kollegen in Hinkunft so lange bevorzugt werden, bis in der entsprechenden Verwendungsebene eine Frauenquote von 50% (bisher 45%) erreicht ist. Überdies ist im Sinne von mehr Transparenz geplant, regelmäßig Informationen darüber zu veröffentlichen, wie viele Bedienstete aus welchen Gründen Ansprüche wegen der Verletzung des Gleichbehandlungsgebots geltend gemacht haben und ob Schadenersatz zuerkannt wurde. Bei Stellenausschreibungen sind das monatliche Mindestgehalt und etwaig gebührende Zulagen und Nebengebühren anzugeben.

Für öffentlich Bedienstete, die berufsbegleitend einen Bachelor-Abschluss machen, wird eine eigene Gehaltskurve, die zwischen Matura und Masterstudium angesiedelt ist, eingeführt. Ihnen steht künftig außerdem grundsätzlich jede Akademiker-Position offen. Verbesserungen sind auch für StellvertreterInnen vorgesehen, die aufgrund einer Teilzeitbeschäftigung einer Führungskraft regelmäßig Mehrarbeit leisten müssen. Die Auslandsverwendungszulage wird wertgesichert. Für österreichische SoldatInnen im Auslandseinsatz sind stärker differenzierte Einsatz- und Gefahrenzuschläge sowie neue Funktionszuschläge vorgesehen.

Gesundheitlich beeinträchtigte BeamtInnen sollen künftig im gesamten Bundesdienst ohne wesentliche Gehaltseinbußen auf geeignete Alternativarbeitsplätze wechseln können. Damit will man die Zahl der Frühpensionen reduzieren. Im Bereich der Polizei werden die Mindestgröße von 168 Zentimeter für Männer und 163 Zentimeter für Frauen sowie diverse Altersbeschränkungen abgeschafft.

Neu ist weiters eine Art "Konkurrenzklausel" im Bereich des öffentlichen Dienstes. Damit wird etwa FinanzprüferInnen und ArbeitsinspektorInnen grundsätzlich untersagt, während einer "Abkühlphase" von sechs Monaten nach Beendigung ihres öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses zu geprüften Firmen zu wechseln. Ähnliches gilt für RichterInnen. Bei Zuwiderhandeln droht eine Konventionalstrafe von drei Monatsgehältern. Vereinfacht wird die Beschäftigung ausländischer StaatsbürgerInnen, allerdings sind zentrale Bereiche des öffentlichen Dienstes für sie nach wie vor tabu. Rechnung trägt die Gesetzesnovelle auch umfangreichen organisatorischen Änderungen im Verteidigungsministerium.

Im Disziplinarrecht wird unter anderem eine Steigerung der Effizienz von Disziplinarverfahren durch eine Ausweitung so genannter "abgekürzter Verfahren" angestrebt. Außerdem ist vorgesehen, den Bezug auch bei einer vorläufigen Suspendierung automatisch zu kürzen. Während einer Gefängnishaft ruhen in Hinkunft sowohl der Bezug für aktive BeamtInnen als auch eine Beamtenpension, wobei versorgungsberechtigten Angehörigen Anspruch auf eine reduzierte Ersatzleistung haben.

Im Zuge der Beratungen brachten die Koalitionsparteien darüber hinaus einen Antrag auf Änderung des Bundesbahngesetzes ein. Damit sollen – in Anlehnung an das Beamtendienstrecht – auch im Bereich der ÖBB Gehaltsnachzahlungen in Folge eines EuGH-Urteils vermieden werden. Dieser hatte festgestellt, dass die Nichtanrechnung von Vordienstzeiten vor dem 18. Lebensjahr unzulässig ist. In Reaktion darauf wird im Fall der Neufestsetzung eines Vorrückungsstichtags die Vorrückung in den drei ersten Gehaltsstufen um jeweils ein Jahr verlängert. Auch dieser Antrag erhielt die Zustimmung der Koalitionsparteien und der Grünen.

Mit der Gesetzesnovelle mitverhandelt wurden weiters zahlreiche Anträge der Opposition, die zum Teil abgelehnt und zum Teil vertagt wurden. So setzt sich die FPÖ etwa in mehreren Anträge (838/A, 1630/A, 1696/A, 703/A[E]) für verschiedene Verbesserungen im Exekutivdienst ein und urgiert unter anderem die Ausweitung der Wachdienstzulage sowie die Wiedereinführung der Gruppenrechtschutzversicherung. Weitere Forderungen der Freiheitlichen betreffen die Gewährung einer Dienstfreistellung für öffentliche Bedienstete, die Mitglied einer freiwilligen Feuerwehr sind und zu einem Einsatz müssen (733/A[E]), die Einrichtung einer Personalvertretung für Milizsoldaten (1182/A[E]) und die Beschleunigung von Arbeitsplatzbewertungen im Verteidigungsministerium (1192/A[E]).

Das BZÖ drängt auf eine völlige Neugestaltung des Dienst- und Besoldungsrechts für öffentliche Bedienstete, wobei Abgeordneter Ernest Windholz als Eckpunkte unter anderem einheitliche Bestimmungen für Bund, Länder und Gemeinden, eine Pragmatisierung nur in Ausnahmefällen, eine stärkere Berücksichtigung tatsächlich erworbener Qualifikationen bei der Bewertung von Arbeitsplätzen, die Anhebung der Anfangsbezüge bei abgeflachter Gehaltskurve und die Eindämmung von Zulagen nennt (632/A[E]). Für spezifische Aufgabengebiete, etwa für die Polizei und für SoldatInnen, schlägt das BZÖ "spartenspezifische Dienstrechte" vor.

Als mit dem Gesetzesbeschluss miterledigt gilt ein Antrag der Grünen, in dem sich Abgeordneter Albert Steinhauser - begleitend zur Einrichtung einer "Whistleblower"-Hotline bei der Volksanwaltschaft – für Schutzmaßnahmen für öffentlich Bedienstete aussprach, die Korruptionsfälle melden.

Während Abgeordneter Otto Pendl (S) von einer Novelle sprach, die in Summe im Sinne der Betroffenen sei, stellte Abgeordneter Fritz Neugebauer (V) fest, das Sammelpaket spiegle die Vielschichtigkeit des Öffentlichen Dienstes wider. Zu bedenken gab er allerdings, dass das Senioritätsprinzip ein Hindernis für qualifizierten Nachwuchs darstellen könnte.

Für die Grünen begrüßte Abgeordnete Daniela Musiol insbesondere die frauenpolitischen Aspekte der Dienstrechtsnovelle, kritisierte aber, der Bachelor würde durch die Schaffung einer eigenen Gehaltstabelle zum "Schmalspur-Akademiker" degradiert werden. Ihr Fraktionskollege, Abgeordneter Albert Steinhauser begrüßte mit Nachdruck die Bestimmung bezüglich "Whistleblowing", die hingegen von Abgeordnetem Werner Herbert (F) als Einladung zur Denunziation abgelehnt wurde. Der FPÖ-Mandatar forderte zudem ebenso wie Abgeordneter Herbert Scheibner (B) die Ausarbeitung von Sonderdienstrechten, etwa für die Exekutive oder die Landesverteidigung, für die, wie die beiden Oppositionssprecher meinten, das klassische Dienstrecht untauglich sei. Scheibner vermisste überdies eine grundlegende Neuordnung des Dienstrechts und merkte kritisch an, große Reformen würden immer wieder auf das nächste Mal verschoben.

Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek verteidigte die Bachelor-Lösung als eigene akademische Einstufung, die sich nicht an der Master-Einstufung orientieren könne, zumal man den Bediensteten ja die Möglichkeit geben wolle, sich zum Master weiterzubilden. In der "Whistleblower-Regelung" wiederum sah sie ein Vorbild für die Privatwirtschaft. Insgesamt meinte sie, der Bund spare durch die Dienstrechtsnovelle rund 3 bis 4 Mio. Euro ein. (Fortsetzung Verfassungsausschuss)