Parlamentskorrespondenz Nr. 1197 vom 06.12.2011

Nationalrat: Grünes Licht für Pensionsanpassung

Verbesserungen bei Bildungskarenz und landwirtschaftlicher Ausbildung

Wien (PK) – Die Themen Pensionserhöhung, Bildungskarenz, Berufsausbildung im landwirtschaftlichen Bereich und ArbeitnehmerInnenschutz standen im Zentrum der weiteren Debatte im heutigen Nationalratsplenum.

Bildungskarenz als Hebel für höhere Qualifikation

Wer eine mindestens sechsmonatige Beschäftigung im Unternehmen hat, kann eine mindestens zweimonatige berufliche Auszeit zum Zweck der Weiterbildung in Anspruch nehmen. Diese Bestimmungen, die bislang befristet gegolten haben, werden nun unbefristet verankert. Der Nationalrats gab heute einstimmig grünes Licht für einen entsprechenden Gesetzentwurf.

Ein von den Grünen im Zuge der Debatte eingebrachter Entschließungsantrag betreffend einen besseren Zugang zur Bildungskarenz für NiedriglohnbezieherInnen fand nicht die erforderliche Mehrheit.

Ebenso in der Minderheit blieb der Antrag des BZÖ, der darauf abzielt, ArbeitnehmerInnen, die sich vorübergehend gegen einen Entfall ihrer Bezüge freistellen lassen, künftig kein Weiterbildungsgeld mehr zu zahlen, wenn sie keine Weiterbildungsmaßnahmen für diesen Zeitraum nachweisen.

Abgeordnete Dagmar BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) kündigte die Zustimmung ihrer Fraktion zur Regierungsvorlage betreffend die Bildungskarenz an. Diese enthalte Erleichterungen, von denen sie sich erhoffe, dass es dadurch auch weniger gebildeten Personen ermöglicht werde, eine Bildungskarenz in Anspruch zu nehmen. Es wäre aber auch zu überlegen, meinte sie, ein bestimmtes Minimum des Arbeitslosengeldes festzulegen.

Abgeordneter Franz RIEPL (S) meinte, die guten Arbeitsmarktdaten seien auch auf die guten Maßnahmen zur Qualifizierung der ArbeitnehmerInnen zurückzuführen, welche Österreich getroffen habe. Es werde im Berufsleben immer mehr Qualifikation gefordert, daher sei die Regelung über die Bildungskarenz von großer Wichtigkeit. Dem Antrag des BZÖ werde seine Fraktion nicht zustimmen, kündigte er an, denn dieser enthalte einen Missbrauchsvorwurf gegenüber BezieherInnen von Weiterbildungsgeld, der so nicht nachvollziehbar sei.

Abgeordnete Ursula HAUBNER (B) kündigte ebenfalls die Zustimmung ihrer Fraktion zur Novelle an. Es sei wichtig, dass nicht nur bereits Hochqualifizierte eine Bildungskarenz in Anspruch nehmen können, sagte sie. Der Antrag des BZÖ betreffend den Bezug eines Weiterbildungsgeldes ziele darauf ab zu verhindern, dass ein solcher Bezug ohne weitere Kontrolle möglich sei. Die bestehende Regelung lade geradezu zu einem Missbrauch öffentlicher Gelder ein, kritisierte sie. Hier könne man 1,4 Mio. € einsparen, die besser im Ausbau der Bildungskarenz eingesetzt wären.

Abgeordneter August WÖGINGER (V) meinte ebenfalls, er stimme dem Gesetz gerne zu, denn es habe sich gezeigt, dass es sich bei der Bildungskarenz um eine wichtige arbeitsmarktpolitische Maßnahme handle, zumal lebenslanges Lernen immer wichtiger werde. Es obliege im Übrigen auch stark den Betriebsräten dafür zu sorgen, dass auch weniger Qualifizierte die Möglichkeit erhalten, Bildungskarenz in Anspruch zu nehmen. 

Abgeordneter Karl ÖLLINGER (G) zeigte sich erfreut darüber, dass die Bildungskarenz nun auf Dauer eingerichtet wird. Es sollte aber darauf geachtet werden, dass auch niedriger Qualifizierte sie antreten können. Mindestarbeitslosengeld würde dafür eine wichtige Grundlage bieten, merkte er an. Die Kritik von Abgeordneter Haubner am Weiterbildungsgeld könne er nicht nachvollziehen, sagte Öllinger. Es müsse den BezieherInnen frei stehen, zu entscheiden, wie sie ihre Zeit verwenden. Öllinger schlug vor, darüber nachzudenken, die Pflege von Angehörigen mit einem Modell der Karenz zu verbinden.

Bundesminister Rudolf HUNDSTORFER stellte fest, man könne nicht oft genug wiederholen, dass Österreich mit seiner niedrigen Arbeitslosenrate nach wie vor Europameister sei. Der Minister dankte für die Einstimmigkeit, mit der der Nationalrat der Regelung zur Bildungskarenz seine Zustimmung erteilen werde. Was die Daten dazu betrifft, habe sich gezeigt, dass ein Fünftel bis ein Drittel nach der Bildungskarenz den Betrieb wechselt, von denen, die im Vertrieb bleiben, nehmen viele eine neue Position ein. Etwa ein Drittel bleibe in derselben Position, wie vorhin. Der größte Zustrom zur Bildungskarenz erfolge derzeit bei Frauen aus Gesundheits-, Sozial- und Bildungsberufen und Männern aus dem warenproduzierenden Sektor. Für die Sozialversicherung pflegender Angehöriger wende man bereits bedeutende Summen auf, meinte Hundstorfer in Richtung von Abgeordnetem Öllinger. Kritik am Weiterbildungsgeld ließ er nicht gelten. Es handle sich bei den BezieherInnen pro Monat um etwa 100 Personen. Hier erfolge sicher keine Beschönigung der Arbeitslosenstatistik.

Abgeordneter Dietmar KECK (S) sah den Zugang zur Bildungskarenz ebenfalls als eine arbeitsmarktpolitisch wichtige Maßnahme, die gerade in der derzeitigen Situation Frauen und jungen ArbeitnehmerInnen bessere Chancen eröffnet, am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Durch kürzere Karenzen können zudem ArbeitnehmerInnen besser in den Betrieben gehalten werden.

Abgeordnete Birgit SCHATZ (G) begrüßte die Erleichterung des Zugangs zur Bildungskarenz. Das System habe aber auch Mängel, da die Karenz meist von jüngeren, bereits qualifizierten ArbeitnehmerInnen in Anspruch genommen werde. Es sollte daher die Zahl vor allem von BezieherInnen niedrigerer Einkommen mit geringerer Bildung gesteigert werden. Der Schlüssel dazu wäre eine bessere finanzielle Absicherung, sagte Schatz und brachte in diesem Zusammenhang einen Entschließungsantrag ein, der für Gehälter unter 1.300 € brutto eine volle Entgeltzahlung während der Bildungskarenz fordert. Dieser fans nicht die erforderliche Mehrheit.

Verbesserungen im Bereich landwirtschaftlicher Berufsausbildung

Der Nationalrat billigte auch mehrheitlich eine Gesetzesvorlage, die verschiedene Änderungen bei der Berufsausbildung von Jugendlichen im land- und forstwirtschaftlichen Bereich bringt. So werden etwa erstmals Kriterien für die fachliche Eignung von Lehrberechtigten sowie genaue Verhältniszahlen zwischen AusbildnerInnen und Lehrlingen gesetzlich festgelegt. Außerdem ist es künftig möglich, Schwerpunkte bei der Lehrlingsausbildung zu setzen und Ausbildungsverbünde einzurichten. In überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen ist eine Interessenvertretung für Jugendliche vorgesehen. Adaptiert werden auch die Bestimmungen für die integrative Berufsausbildung von behinderten Jugendlichen. Der Lehrberuf "ländliche Hauswirtschaft" wird in "Ausbildung im ländlichen Betriebs- und Haushaltsmanagement" umbenannt.

Um die Mobilität zu fördern und den Erwerb weiterer Qualifikationen zu ermöglichen, enthält der Gesetzentwurf Bestimmungen über die Teilnahme von Lehrlingen an internationalen Ausbildungsprogrammen und die Anrechnung von ausländischen Ausbildungszeiten.

Abgeordnete Dagmar BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) erläuterte, die Regierungsvorlage finde ihre Zustimmung nicht, da darin eine Regelung enthalten sei, die zeige, dass die überbetrieblichen Ausbildungsstätten institutionalisiert werden sollten. Ihrer Meinung nach sollten diese aber nur eine Notlösung für nicht vermittelbare Jugendliche sein. Es könne nicht die Aufgabe solcher Einrichtungen sein, jene Grundkenntnisse zu vermitteln, welche eigentlich die Schule vermitteln müsste. Es sei untragbar, wenn Jugendliche nach der 9. Schulstufe über keine ausreichenden Grundkenntnisse in Lesen, Schreiben und Rechnen verfügten. Hier zeigten sich auch deutlich die Folge der verfehlten Bildungs- und Zuwanderungspolitik der SPÖ, meinte die Abgeordnete.  

Abgeordnete Christine LAPP (S) hielt fest, es sei der SPÖ ein Anliegen, dass alle Jugendlichen in Österreich die bestmöglichen Chancen am Arbeitsplatz erhielten. Unterscheidungen zwischen Jugendlichen nach ihrer Herkunft, wie sie die FPÖ betreibe, lehne sie prinzipiell ab. Aufgrund des heute zu beschließenden Gesetzes werde auch die integrative Berufsausbildung für behinderte Jugendliche durch eine Verlängerung der Ausbildungsfristen möglich, hob Lapp hervor, zudem werde ein ganzes Bündel an weiteren Maßnahmen zur verbesserten Qualifikation von Jugendlichen beschlossen.

Abgeordneter Jakob AUER (V) schloss sich den Ausführungen von Abgeordneter Lapp an. Österreichs Ressource seien seine "hellen Köpfe". Die landwirtschaftlichen Schulen müssten sich weiterentwickeln, eine fundierte Ausbildung sei wichtig, auch für die Belebung des ländlichen Raums. Die jungen Bäuerinnen und Bauern seien heute gut ausgebildet, das sei wichtig, um die Herausforderungen der Zukunft meistern zu können.

Abgeordneter Wolfgang PIRKLHUBER (G) meinte, die Landwirtschaft sei ein wichtiger und zukunftsfähiger Beruf, deshalb seien die Anpassungen, die das Gesetz bringe, zu begrüßen. Bei dieser Gelegenheit wäre es aber angebracht gewesen, länderübergreifend eine bessere Vergleichbarkeit der landwirtschaftlichen Schulen herzustellen. Es sei auch wichtig, dass die Ausbildung von Frauen in landwirtschaftlichen Berufen aufgewertet werde. Agrarpolitik sei heute europäisch, das müsse auch in der Ausbildung der LandwirtInnen entsprechend berücksichtigt werden.  

Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (B) begrüßte die vorgesehenen Anpassungen in der landwirtschaftlichen Berufsausbildung an das allgemeine Berufsschulwesen. Positiv registrierte er auch die Zulassung zur Meisterprüfung bereits mit 20 Jahren und die vorgesehenen Schwerpunktsetzungen in der Ausbildung. Auch die Zunahme bei den betrieblichen Lehrstellen bewertete Dolinschek als sehr erfreulich. 

Abgeordneter Johann HÖFINGER (V) würdigte die Leistungen der landwirtschaftlichen Fachschulen, die künftig eine erweiterte und modernisierte Ausbildung anbieten werden, unter anderem auch in Kooperation mit anderen Berufssparten und auf internationaler Ebene. Auch behinderte junge Menschen werden diese Ausbildungschancen nützen können, hielt der Redner mit Freude fest.

Für und Wider Pensionistenpreisindex

Die Pensionen werden im Jahr 2012 mehrheitlich um 2,7% erhöht. Lediglich BezieherInnen höherer Pensionen ab 3.300 € erhalten eine Pensionsanpassung unterhalb der Inflationsrate. Ein entsprechender Beschluss erfolgte heute nach Zustimmung im Sozialausschuss auch durch das Plenum des Nationalrats mehrheitlich.

Abseits der Pensionserhöhung werden mit dem Sozialrechts-Änderungsgesetz 2011 zahlreiche Detailänderungen im Sozial- und Arbeitslosenversicherungsrecht vorgenommen. So haben etwa ältere Arbeitslose, die mangels Notlage keine Notstandshilfe erhalten, künftig Anspruch auf Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung. Das so genannte "Übergangsgeld", das gesundheitlich beeinträchtigten ArbeitnehmerInnen gebührt, die im Rahmen des Projekts "Rehabilitation vor Pension" an beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen teilnehmen, wird früher als bisher ausgezahlt.

Weitere Punkte betreffen die sozialversicherungsrechtliche Absicherung auch von Vertragsbediensteten der Länder während des "Papamonats", den Übergang des Pensionsanspruches auf den Bund bei der Unterbringung von Personen in einer therapeutischen Einrichtung aufgrund einer gerichtlichen Weisung und die Erfassung des Migrationshintergrunds arbeitsloser Personen für zielgerichtete Qualifikations- und Integrationsangebote. Die seit 2007 geltende Bestimmung, wonach aus Mitteln der Arbeitsmarktpolitik jährlich 2,5 Mio. € für die Schlechtwetterentschädigung für BauarbeiterInnen bereitgestellt werden, wird bis 2014 verlängert.

Die dem Ausschussbericht angeschlossene Entschließung betreffend die Überführung der Architekten und Ingenieurkonsulenten in das FSVG wurde einstimmig verabschiedet.

Die beiden von den Grünen in der Debatte eingebrachten Abänderungsanträge fanden keine Mehrheit.

Darüber hinaus wird im Einkommensteuergesetz 1988 ein Formalfehler bezüglich des erhöhten Pensionistenabsetzbetrags behoben. Der Beschluss erfolgte mehrheitlich.

Keine Mehrheit fand hingegen der Antrag der Grünen, die auf die mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 abgeschaffte Bestimmung, wonach eine Witwe mit vier Kindern nach Vollendung ihres 55. Lebensjahrs eine Invaliditätspension in Anspruch nehmen kann, Bezug nimmt und auf eine Übergangsregelung für die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1961 drängt.

Ebenso in der Minderheit blieb der Entschließungsantrag der FPÖ, in dem diese die Anhebung aller Pensionen nach dem Pensionistenpreisindex fordert.

Abgeordneter Werner NEUBAUER (F) erinnerte an die nahezu 600 Einsparungsvorschläge des Rechnungshofs, zu denen die Bundesregierung bedauerlicherweise jede Stellungnahme vermissen lasse. Neubauer kritisierte zudem auch die Weigerung der Bundesregierung, die Anpassung der Pensionen nach dem Pensionistenpreisindex vorzunehmen, was man sich leicht leisten könnte, würde man die Sozialversicherungen zusammenlegen und die unerträglichen Privilegien in der Nationalbank endlich beseitigen, sagte Neubauer. Der Abgeordnete machte auf die Armut aufmerksam, unter der viele Menschen und Familien leiden, die sich die Heizung ihrer Wohnung nicht mehr leisten können. Die Freiheitlichen wollen sparen, dabei aber jeden Klassenkampf vermeiden, sagte der Redner. Die Schuldenbremse, die diese Bundesregierung vorgelegt hat, sei nicht glaubhaft, weil die Bundesregierung auf leicht mögliche Einsparungen verzichtet – die PensionistInnen dieses Landes haben dieser Bundesregierung längst das Vertrauen entzogen, schloss Neubauer.

Abgeordnete Renate CSÖRGITS (S) meinte hingegen, die PensionistInnen freuten sich über eine Pensionssteigerung um durchschnittlich 2,7%, wobei kleinere Pensionen stärker angehoben werden. In ihren weiteren Ausführungen ging die Rednerin auf Detailanpassungen beim Übergangsgeld für Rehabilitation, auf die Verlängerung befristeter Finanzierungsregelungen bei der Schlechtwettervergütungen der Bauarbeiter und auf weitere Fortschritte bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein. Dazu kommt die Entschließung für Gespräche mit den Ziviltechnikern, deren Sozialversicherung an die allgemeine Sozialversicherung herangeführt werden soll.

Auch Abgeordneter Karl ÖLLINGER (G) gab seiner Freude über die Heranführung der Ziviltechniker an die allgemeine Sozialversicherung Ausdruck und sah darin eine Auszeichnung für das allgemeine Sozialversicherungssystem. Den vorliegenden Gesetzentwurf beurteilte Öllinger weniger positiv. Armut sei kein besonderer Nachteil von PensionistInnen, sondern ein Problem quer durch die Gesellschaft und auch vieler junger Menschen, weil sich die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter öffne. Den Pensionistenpreisindex lehnte Öllinger ab. Es sei nicht einzusehen, dass PensionistInnen mit 6000 € pro Monat von einer Erhöhung nach dem Pensionistenpreisindex profitieren sollen. Vielmehr gehe es darum, Maßnahmen zugunsten armutsgefährdeter Familien zu setzen, sagte der Redner und legte dazu einen Abänderungsantrag seiner Fraktion vor. Außerdem beantragte der Abgeordnete die sprachliche Förderung von Schulabgängern durch das AMS, die aufgrund der Defizite des Bildungssystems nicht ausreichend lesen und schreiben können, und zwar ungeachtet der Tatsache, ob sie Migrationshintergrund haben oder nicht.

Abgeordneter August WÖGINGER (V) sprach sich ebenfalls für Gespräche über eine weitere Harmonisierung des Pensionsversicherungssystems aus und zeigte sich zuversichtlich über die Erfolgsaussichten dieses Bemühens. Der FPÖ hielt der Redner die große Zahl ihrer Anträge vor, die Kosten von rund 10 Mrd. € verursachen würden. Es sei völlig unglaubwürdig, zugleich Schuldenabbau und Mehrausgaben zu verlangen. Zur Pensionsanpassung 2012 bekenne er sich, sagte Wöginger, "damit wird die Inflation abgegolten, das ist ein machbares Ergebnis der Verhandlungen". Kritik am Zuwachs höherer Pensionen hielt Wöginger entgegen, dass diese Pensionen zuletzt ganz unberücksichtigt geblieben seien. Zum vierten Mal werde morgen eine Nulllohnrunde für PolitikerInnen und PolitikerpensionistInnen beschlossen, teilte Wöginger in diesem Zusammenhang mit. Die Kritik Öllingers an der sprachlichen Förderung von Menschen mit Migrationshintergrund durch das AMS wies er zurück und lehnte den diesbezüglichen Antrag der Grünen ab.

Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (B) sprach von einem Flickwerk und warf den Regierungsparteien eine Verwirrungstaktik vor, indem sie den Menschen einmal etwas wegnehmen, dann wieder kleine Verbesserung zugestehen, auf die notwendigen großen Reformen aber verzichten. Einzelne Maßnahmen seien positiv, räumte der Redner ein, etwa die Rehabilitation vor der Pension. Ältere Menschen brauchen Arbeitsplätze statt Maßnahmen, die der Verbesserung der Beschäftigungsstatistik dienen. Einmal mehr drängte Dolinschek auf die Zusammenführung von Sozialversicherungsanstalten und schloss sich bei der Beurteilung des Pensionistenpreisindex Abgeordnetem Öllinger an. Ein solcher Index würde das gesamte Pensionssystem ins Wanken bringen, sagte Dolinschek, "das nütze niemandem".

Bundesminister Rudolf HUNDSTORFER warnte die FPÖ davor, den PensionistInnenen Pensionserhöhungen vorzugaukeln, die nicht erfüllbar seien. Auch sei es nicht möglich, in Einzelverträge bei der Nationalbank einzugreifen. AltpolitikerInnen, die einen Pensionssicherungsbeitrag von 14% zahlen, sind von einer weiteren Nulllohnrunde betroffen. Auch sollte die FPÖ zur Kenntnis nehmen, dass der Pensionistenpreisindex von allen ExpertInnen Österreichs abgelehnt werde. Auch er lehne Generationenindizes ab, sagte der Sozialminister und sprach hinsichtlich der aktuellen Pensionserhöhung von einer guten Lösung. Und was der Rechnungshof im Sozialressort verlange, habe er schon lange erledigt, sagte der Minister an die Adresse der FPÖ.

Das ASVG sah Hundstorfer als Basis für die Zukunft des Sozialversicherungssystems. Bei den Verhandlungen mit den einzelnen Gruppen und Ländern sei es notwendig, die demokratischen Spielregeln einzuhalten. Das Pensionsinstitut für Verkehr und öffentliche Einrichtungen werde in den nächsten Monaten ordnungsgemäß aufgelöst und in das ASVG implementiert, kündigte der Sozialminister an.

Abgeordneter Josef MUCHITSCH (S) bedankte sich im Namen der Bauarbeiter für den Bundeszuschuss zur Verlängerung der Bauarbeiter-Schlechtwetterregelung. Verwunderlich zeigte er sich über die Initiative der Freiheitlichen für den Pensionistenpreisindex, da diese Partei in ihrer Regierungsverantwortung die Pensionen nicht nur am wenigsten erhöht, sondern Kürzungen bei Pensionsansprüchen vorgenommen habe. Die jetzige Regierung reduziere Abschläge bei den Invaliditätspensionen und bei den Schwerarbeiterpensionen, und das sei ein wesentlicher sozialer Fortschritt. "Während in Europa Pensionen gekürzt werden, werden sie in Österreich erhöht", schloss Muchitsch.

Abgeordneter Norbert HOFER (F) meinte, die SPÖ würde, wäre sie in Opposition, angesichts der vorliegenden Maßnahmen auf die Straße gehen und gegen die "böse" Bundesregierung demonstrieren. Zum SPÖ-Vorschlag, die Superreichen stärker zu besteuern, sagte der Redner, dies werde die Budgetprobleme nicht lösen, setze aber Eingriffe in bestehende Verträge voraus. Österreich stehe im internationalen Vergleich der Einkommensgerechtigkeit nicht schlecht da, hielt Hofer demgegenüber fest. Er könne sich eine gerechtere Besteuerung von Vermögenserträgen vorstellen, vor einer Besteuerung des Vermögensbestandes warnte Hofer aber eindringlich, weil solche Steuern schwer einzuheben seien und letztlich an die Mieter weitergegeben würden. Die Maßnahmen, die die FPÖ vorschlägt, kosten langfristig nicht, wie Wöginger behauptet, 10 Mrd. €, denn ein Familiensplitting etwa würde mehr Kinder bedeuten, was mittel- und langfristig die Sozialversicherungen entlastet würde.

Abgeordneter Karl DONABAUER (V) machte auf die österreichische Sozialquote von mehr als 30% aufmerksam, auf den Höchststand an Beschäftigung im Land und auf die sozialen Verbesserungen im vorliegenden Entwurf, die unter anderem auch ein Übergangsgeld bei Rehabilitationsmaßnahmen bringen. Das sei wichtig, wenn man das Pensionsantrittsalter anheben wolle. "Helfen wir den Menschen dabei, länger im Arbeitsprozess bleiben zu können", lautete der Appell des Abgeordneten. Beim Thema Pensionsanpassung entzog Donnerbauer der FPÖ das Vertrauen, solange sie sich nicht entscheiden könne, ob sie sparen oder Anträge stellen wolle, die Milliarden Kosten nach sich ziehen würden. Seine Bitte an den Sozialminister lautete auf eine stärkere Anhebung der Ausgleichszulage. Das sei eine Aufgabe für die Zukunft, die wir sicher noch erledigen werden, zeigte sich Donabauer überzeugt.

Abgeordnete Ursula HAUBNER (B) hielt das Pensionssystem für das "heiße Eisen" der Sozialpolitik und trat vehement für eine Harmonisierung und Zusammenlegung der Pensionssysteme ein. Es gehe auch um die Abschaffung von Pensionsprivilegien sowie um eine zügige Angleichung im Pensionsalter von Männern und Frauen. Andernfalls drohe eine überfallsartige Angleichung wie derzeit in Italien. "Wir müssen seriös über eine raschere Angleichung reden und die Kindererziehungszeiten entsprechend berücksichtigen", forderte Haubner.

Bei Pensionserhöhungen sprach sich Abgeordnete Haubner gegenüber der FPÖ für den Verbraucherpreisindex und gegen den Pensionistenpreisindex aus. Kleine und mittlere Pensionen sollen nach dem Verbraucherpreisindex angepasst werden, dies gelte aber nicht für hohe Pensionen, wo ein entsprechender Solidarbeitrag verlangt werden könne. Schließlich erinnerte die Rednerin an das BZÖ-Pensionskontomodell, das das Pensionssystem ihr zufolge auch für die kommenden Pensionen sichern würde.

Abgeordneter Oswald KLIKOVITS (V) hielt die Pensionserhöhung um durchschnittlich 2,7% als durchaus angemessen angesichts der momentanen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Mehr könne es natürlich immer sein, aber das müsse man sich auch leisten können, gab der Redner zu bedenken. Positiv bewertete er auch die Harmonisierungsbestimmungen für die Ziviltechniker im Pensionsbereich.

Debatte über ArbeitnehmerInnenschutz

Einen weiteren Themenblock der heutigen Sitzung bildeten Fragen des Arbeitnehmerschutzes. Als Basis dafür dienten drei Entschließungsanträge der Grünen (1637/A[E], 1638/A[E] und 480/A[E]), die aber keine Mehrheit fanden. Die Grünen sprechen sich darin für eine Erweiterung der Berufskrankheitenliste um psychische und psychosomatische Krankheiten, eine geschlechtergerechte Überarbeitung der Berufskrankheitenliste und eine Aufstockung des Budgets der Arbeitsinspektorate aus.

Abgeordneter Andreas KARLSBÖCK (F) kündigte einleitend an, dass seine Fraktion dem vorliegenden Antrag, bei dem es um die Aufnahme von psychischen und psychosomatischen Erkrankungen in die Liste der Berufskrankheiten geht, zustimmen werde. Es sei kein Geheimnis, dass die Gebietskrankenkasse seit einem halben Jahr eine so genannte Task Force eingesetzt hat, die sich mit dem Problem des Dauerkrankenstands befasst. Nach zahlreichen Gesprächen mit ExpertInnen habe er aber den Eindruck gewonnen, dass das AMS diese Einrichtung instrumentalisiert und daran interessiert ist, dass Langzeitarbeitslose als arbeitsunfähig eingestuft werden. Da diese Personen nun krank geschrieben sind, müsse das AMS nichts mehr für sie bezahlen. In der Folge werde dann ein Antrag auf Invaliditätspension gestellt, wodurch sie gänzlich aus der AMS-Statistik rausfallen. Karlsböck forderte den Sozialminister auf, die Vermittlungsbedingungen beim AMS zu evaluieren und etwaige Missstände abzustellen.

Abgeordneter Erwin SPINDELBERGER (S) räumte ein, dass in den letzten Jahren psychische und psychosomatische Erkrankungen stark zugenommen haben und zu den Hauptverursachern von Krankenständen zählen. Bereits mehr als 50% der Krankenstandstage seien mittlerweile auf Symptome von Stresserkrankungen zurückzuführen, zeigte der Redner auf, und mehr als eine Million Menschen leiden unter chronischen Erschöpfungszuständen, Depressionen oder Schlafstörungen. Dies sei auch ein Hauptgrund für das massive Ansteigen der Invaliditätspensionen, hob Spindelberger hervor. Inhaltlich spreche er sich jedoch gegen den Antrag der Grünen aus, weil vielmehr alle Anstrengungen unternommen werden sollten, um durch entsprechende Prävention die Zunahme der arbeitsbedingten Erkrankungen zu verhindern und die Arbeitsbedingungen noch mehr zu verbessern.

Sie könne den letzten Satz ihres Vorredners nur unterstreichen, meinte Abgeordnete Birgit SCHATZ (G), aber trotzdem müsse die Tatsache anerkannt werden, dass die arbeitsbedingten psychischen und psychosomatischen Krankheiten drastisch zunehmen. Über ein Drittel aller Pensionsantritte gehen mittlerweile auf psychische Erkrankungen zurück. Das sei wohl ein Beweis dafür, dass die Prävention derzeit nicht greife. Weiters ging sie auf ihren Antrag betreffend die Erhöhung des Personals des Arbeitsinspektorats sowie eine Aufstockung des Budgets ein, wodurch der Zunahme der unselbständig Erwerbstätigen um 10% in den letzten zehn Jahren Rechnung getragen würde.

Abgeordnete Ridi STEIBL (V) ging zunächst auf die G-Forderung nach Erweiterung der Berufskrankheitenliste ein. Sie gab in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass psychische und psychosomatische Erkrankungen in der Regel nicht auf bestimmte Berufe zurückzuführen sind, sondern verschiedene Ursachen haben. Das Vorsorgeprinzip werde in den Betrieben sehr ernst genommen, war Steibl überzeugt, wobei die Verantwortung aber sowohl bei den Unternehmern als auch bei den Arbeitnehmern liege. Sodann hob sie noch den Einsatz von Präventivfachkräften der AUVA hervor.

Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (B) war der Auffassung, dass die Bestimmungen bezüglich der Berufskrankheiten teilweise nicht mehr zeitgemäß sind und einer Modernisierung bedürfen. Für ihn sei klar, dass die Liste auch um psychische und psychosomatische Krankheiten erweitert werden müsse. Generell sprach er sich für regelmäßige Kontrollen der Arbeitsbedingungen und verstärkte Präventionsmaßnahmen aus.

Bundesminister Rudolf HUNDSTORFER wies darauf hin, dass das AMS jährlich zwischen 900.000 und einer Million KundInnen betreue. Eine gewisse Anzahl davon habe gesundheitliche Probleme und müsse fachkundig betreut werden, meinte der Sozialminister, was aber nicht von den AMS-Beratern durchgeführt werden könne. Es gehe daher auch nicht um das Verschieben von Kosten von einer Institution zu einer anderen, sondern um eine kompetente Hilfestellung in einer schwierigen Lebenssituation. Auch wenn einige Betroffene einen Pensionsantrag stellen, könne vielen Personen dadurch geholfen werden, indem sie über sozialökonomische Projekte wieder in Beschäftigungsverhältnisse kommen. Die Kritik der Freiheitlichen bezeichnete er als oberflächlich, da man sich nicht mit den konkreten Fakten und Projekten beschäftige.

Abgeordneter Franz ESSL (V) lehnte eine generelle Einbindung der psychischen und psychosomatischen Erkrankungen in die Liste der Berufskrankheiten ab; dies würde auch die finanziellen Möglichkeiten sprengen. Ein Nein von seiner Seite gab es auch zur Forderung bezüglich der Aufstockung des Budgets des Arbeitsinspektorats.

Abgeordnete Judith SCHWENTNER (G) gab zu bedenken, dass die Liste der anerkannten Berufskrankheiten einigermaßen veraltet sei und den modernen Arbeitsbedingungen angepasst werden sollte. Im Besonderen ging sie dann noch auf den Antrag betreffend die Berücksichtigung geschlechtsspezifischer arbeitsbedingter Risiken in der Prävention und bei der Anerkennung von Berufskrankheiten ein. Als Beispiel führte sie den Beruf der Kindergärtnerin an, die oft bei einem Lärm von 85-88 Dezibel arbeiten müssen, was zu ernsthaften gesundheitlichen Problemen führen kann.

 (Fortsetzung Nationalrat)