Parlamentskorrespondenz Nr. 1198 vom 06.12.2011

Bahnnetze - einheitlichere Vorschriften für bessere Verbindungen

Österreich hat nun auch ein Weltraumgesetz

Wien (PK) – Das Eisenbahngesetz und ein Weltraumgesetz waren die nächsten Diskussionspunkte im der Sitzung des Nationalrats.

Eisenbahngesetz-Novelle passiert Nationalratsplenum

Zunächst passierte die Eisenbahngesetz-Novelle mehrheitlich das Plenum, mit der eine EU-Richtlinienänderung umgesetzt wird. Im Sinne eines sicheren und durchgehenden Zugverkehrs gelten künftig Leistungskennwerte auf TEN-Hauptbahnen und vernetzten Nebenbahnen sowie auf Anschlussbahnen zu Güterterminals und Häfen. Sonstige Nebenbahnen werden nur unter bestimmten Voraussetzungen erfasst. Der größte Teil der Privatbahnen bleibt ausgenommen. Änderungen der Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit sehen eine EU-weit harmonisierte Vorgangsweise bei der Instandhaltung der Schienenfahrzeugen vor.

Abgeordnete Gabriela MOSER (G) sprach im Zusammenhang mit dem vorliegenden Gesetz von einer verkehrspolitische Groteske, die von der Umsetzung dreier wichtiger EU-Richtlinien begleitet wird. Im konkreten gehe es darum, dass bei der "Verländerung" der Regionalbahnen in Niederösterreich ein Pfusch der Sonderklasse passiert sei, dem die zuständige Ministerin nun einen Riegel vorschieben müsse. Nach Auffassung von Moser werde heute ein Eisenbahngesetz beschlossen, das in einem wesentlichen Punkt verfassungswidrig sei, weil nämlich "Schwarzbau" legitimiert werde.

Investitionen in den Ausbau der Eisenbahn sind Investitionen in die Zukunft, unterstrich Abgeordneter Anton HEINZL (S). Die Attraktivierung und Modernisierung der Bahn nütze nicht nur der Umwelt, sondern auch der Absicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen sowie dem Wirtschaftsstandort Österreich. Mit der Novelle des Eisenbahngesetzes übernehme Österreich wichtige Sicherheitsnormen für die Haupt- und die Nebenstrecken.

Abgeordneter Christoph HAGEN (B) kritisierte, dass es durch die Umsetzung der EU-Richtlinie betreffend die Interoperabilität zu einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand komme. Negativ beurteilte er auch die Bestimmung, wonach Eisenbahnaufsichtsorgane Personen festnehmen können, die gegen das Benutzungsverbot nicht öffentlicher Eisenbahnübergänge verstoßen. Nicht nachvollziehen könne er auch die Haltung der ÖVP in Bezug auf den Erhalt der Strecke Oberwart-Friedberg, was von über 5.000 Personen im Rahmen einer Bürgerinitiative unterstützt worden sei. Während Abgeordneter Glaser sich im Wahlkreis für dieses Anliegen ausgesprochen, habe die ÖVP-Fraktion den Antrag im Ausschuss vertagt.

Abgeordneter Martin BARTENSTEIN (V) verteidigte den Vertagungsantrag in Sachen Eisenbahnstrecke Friedberg-Oberwart, weil noch nicht klar sei, inwieweit die burgenländische SPÖ dieses Ansinnen finanziell unterstützt. Das vorliegende Eisenbahngesetz enthalte die Umsetzung von EU-Richtlinien zur Harmonisierung der europäischen Hauptbahnstrecken, hob Bartenstein positiv hervor, während die Nebenbahnen "in Ruhe gelassen werden".

Abgeordneter Gerhard DEIMEK (F) begrüßte die EU-Richtlinie zur Interoperabilität, weil es damit zu einer Vereinheitlichung von Eisenbahnnormen komme. Was die Kritik der Abgeordneten Moser angeht, so hielt er ihr entgegen, es sei durchaus sinnvoll, dass nach einem Baustellenstopp noch bis zu einem Jahr weitergearbeitet werden kann.

Mit dem vorliegenden Eisenbahngesetz werden primär drei wichtige EU-Richtlinien umgesetzt, erläuterte Abgeordneter Wilhelm HABERZETTL (S). Erwähnenswert sei für ihn insbesondere die nun notwendige Zertifizierung der Ausbildungsstellen, wodurch eine hohe Qualität der Schulung gewährleistet werden soll.

Abgeordneter Johannes SCHMUCKENSCHLAGER (V) wies darauf hin, dass jährlich bereits fünf Mrd. € an Steuergeldern in die ÖBB fließen würden. "Wir brauchen eine Schuldenbremse auch bei den ÖBB", folgerte er. Die betriebswirtschaftlichen Kosten müssten gesenkt werden. Seiner Ansicht nach könnte etwa eine Teilprivatisierung Vorteile bringen. Zur vorliegenden Gesetzesnovelle merkte Schmuckenschlager an, Investitionen in die Sicherheit könnten nicht hoch genug bewertet werden.

Verkehrsministerin Doris BURES ortet eine breite Zustimmung zu jenen Punkten des vorliegenden Gesetzentwurfs, die die Umsetzung der dritten EU-Richtlinie betreffen, etwa die Angleichung technischer Standards. Überdies steht ihrer Meinung nach grundsätzlich außer Streit, dass die ÖBB eine große Bedeutung für die Mobilität von PendlerInnen, SchülerInnen und Lehrlingen hätten und die Bahn ein umweltfreundliches Verkehrsmittel ist, das auch entscheidend für den Wirtschaftsstandort Österreich und die Lebensqualität im Lande sei.

Was die umstrittene Frage der Fortführung von Projekten bei Aufhebung einer Baugenehmigung betrifft, machte Bures geltend, dass es ausschließlich um Bausicherungsmaßnahmen und um Vorkehrungen gehe, damit teure technologische Geräte nicht verrosten. Solche Bausicherungsmaßnahmen könnten durchaus einige Wochen und Monate in Anspruch nehmen, betonte sie.

Generell hielt Bures fest, noch nie seien in Österreich so viele Zugkilometer zurückgelegt worden wie zuletzt. 210 Millionen Menschen nutzten die ÖBB und 30 weitere Millionen Privatbahnen. Ihre Zielsetzung sei es, den Verkehr weiter von der Straße auf die Schiene zu verlagern, deshalb müsse in die Infrastruktur investiert werden. Das heiße aber nicht, dass nicht auch im Bereich der ÖBB gespart werde, bekräftigte Bures und verwies etwa auf den Abbau von 2.200 Stellen.

Eine deutliche Absage erteilte die Verkehrsministerin einem "Kaputtsparen" mit der Rasenmähermethode zu Lasten des Arbeitsmarktes. In Richtung ÖVP hielt sie fest, wenn man auf dem Standpunkt stehe, man könne sich gewisse Investitionen nicht mehr leisten, müsse man auch sagen, welche Projekte verschoben oder gestrichen werden sollten.

Abgeordnete Rosa LOHFEYER (S) betonte, die Bahn müsse EU-weit für den Güterverkehr attraktiver werden. Derzeit erschwerten verschiedene Spurweiten, unterschiedliche Sicherheitsstandards und verschiedene Stromsysteme den grenzüberschreitenden Gütertransport. Sie begrüßte in diesem Sinn geplante Harmonisierungsschritte in diesen Bereichen. Lohfeyer sprach sich überdies für die Beibehaltung der eigenen Stromproduktion durch die ÖBB aus.

Abgeordneter Johann SINGER (V) begrüßte die Gesetzesnovelle ebenfalls. Derzeit koche eine Reihe von Staaten bei den technischen Standards noch immer "ihr eigenes Süppchen", klagte er. Konkret verwies er auf vier unterschiedliche Spurweiten, acht unterschiedliche Arten der Stromversorgung und zwanzig unterschiedliche Zugsicherungssysteme. Dreizehn Länder müssen sich seiner Darstellung nach vor dem EuGH verantworten, weil sie bei der Umsetzung von Harmonisierungsvorgaben säumig seien.

Abgeordneter Josef AUER (S) erwartet sich von der vorgesehenen Harmonisierung eine wesentliche Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Schiene in der EU. Österreich habe bereits hohe Standards und liege etwa bei der Pünktlichkeit im Spitzenfeld, skizzierte er. Den Vorwurf, die ÖBB hätte einen aufgeblähten Apparat wies Auer zurück. Der ÖVP warf er vor, mit falschen Zahlen zu operieren.

Abgeordneter Johann HELL (S) bekräftigte, für die SPÖ habe Eisenbahnsicherheit eine hohe Bedeutung. Die Sicherheit dürfe nicht durch Sparprogramme unter die Räder kommen. Er begrüßte in diesem Sinn die vorgesehene Qualitätskontrolle von Güterwagenwerkstätten und hob die Bedeutung gut gewarteter Güterwagons im Falle von Gefahrenguttransporten hervor.

Abgeordneter Dietmar KECK (S) gab zu bedenken, dass der Straßenverkehr ständig zunehme. Damit stiegen auch die Abgas- und die Feinstaubbelastung. Demgegenüber spare jeder gefahrene Bahnkilometer CO2 ein. Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie hat es Keck zufolge in einigen Bereichen Probleme bei lokalen und regionalen Bahnen gegeben, diese hätten aber gelöst werden können.

Abgeordneter Erich TADLER (o.F.) warf den Koalitionsparteien vor, gute Vorschläge der Opposition nicht aufzugreifen und Anträge ständig zu vertagen. Er forderte in diesem Sinn eine "Vertagungsbremse". Überdies wies Tadler auf das "Hick-Hack" zwischen den Koalitionsparteien im Verkehrsausschuss hin.

Bures: 114 Unternehmen und Forschungseinrichtungen sind in Weltraumtechnologie tätig

Österreich hat nun auch ein Weltraumgesetz, das die Genehmigung und Überwachung nicht-staatlicher Weltraumaktivitäten regelt. Ein diesbezüglicher Beschluss erfolgte einstimmig. Hintergrund ist der bevorstehende Start von zwei österreichischen Forschungssatelliten, "TUGSAT 1" und "UniBRITE". Der Start soll zwar von Indien aus erfolgen, Österreich wird aber damit "Startstaat" und hat daher die völkerrechtlichen Verpflichtungen, die von der Republik ratifizierten Weltraumverträge umzusetzen. Mit dem Weltraumgesetz wird nun für eventuelle Schadensfälle und daraus entstehende Haftungen durch österreichische Weltraumgegenstände Vorsorge getroffen.

Abgeordneter Kurt GARTLEHNER (S) betonte, das vorliegende Weltraumgesetz sei ein wichtiger Schritt für die österreichische Forschungs-Community. Österreich werde voraussichtlich im März 2012 zwei Mini-Satelliten in die Erdumlaufbahn senden, skizzierte er. Diese sollen in den nächsten hundert Jahren Daten liefern.

Abgeordneter Johannes SCHMUCKENSCHLAGER (V) machte darauf aufmerksam, dass Österreich mit der Unterzeichnung des Weltraumvertrags 1967 Verpflichtungen eingegangen sei. Mit dem vorliegenden Weltraumgesetz werde sichergestellt, dass diese Verpflichtungen eingehalten werden können. Es gehe etwa um verpflichtende Genehmigungsverfahren für geplante Weltraumaktivitäten, eine klare Verantwortlichkeit der Betreiber, die Einrichtung eines Weltraumregisters und Haftungsregelungen. Die zwei Kleinsatelliten, die im März von Indien aus in den Weltraum starten sollen, wiegen ihm zufolge nur knapp acht Kilogramm und sollen astronomische Beobachtungen durchführen.

Abgeordneter Gerhard DEIMEK (F) hielt fest, die FPÖ unterstütze das vorliegende Gesetz. Er hob insbesondere die Bedeutung des Weltraumregisters hervor. Als selbstverständlich wertete Deimek die Bestimmung, dass Österreich ausschließlich eine friedliche Weltraumnutzung anstrebe.

Auch Abgeordneter Albert STEINHAUSER (G) sprach von einem sinnvollen und wichtigen Gesetz. Es sei notwendig, Genehmigungsverfahren durchzuführen und Haftungsregelungen festzulegen. Überdies seien Vorschriften zur Vermeidung von Weltraummüll vorgesehen.

Abgeordneter Rainer WIDMANN (B) signalisierte die Zustimmung seiner Fraktion zum Gesetzentwurf. Es handle sich um einen unspektakulären Entwurf, der aber notwendig sei, da demnächst zwei österreichische Forschungssatelliten von Indien aus starteten, konstatierte er. Österreich hat seiner Ansicht nach in Bezug auf Raumfahrttechnik durchaus noch Ausbaupotentiale.

Verkehrsministerin Doris BURES wies darauf hin, dass in Österreich 114 Unternehmen und Forschungseinrichtungen im Bereich der Weltraumtechnologie tätig seien. Dadurch würden hochqualitative Arbeitsplätze gesichert. Es gebe kaum eine Mission der NASA und der ESA, wo nicht auch österreichische Technologie mit an Bord sei. Ohne Satellitentechnologie würde auch vieles nicht funktionieren, erklärte Bures und verwies etwa auf Telebanking.

Im kommenden Jahr werde Österreich erstmals "Startstaat" für zwei Forschungssatelliten, erläuterte Bures. Diese Satelliten seien insbesondere von der Technischen Universität Wien und der Technischen Universität Graz entwickelt worden. Das vorliegende Gesetz ist ihr zufolge in Zusammenarbeit mehrerer Ressorts entstanden und sieht unter anderem eine Registrierungsverpflichtung für Weltraumobjekte und die Vermeidung von Umweltverschmutzung vor.

Zustimmend zum Weltraumgesetz äußerten sich auch die Abgeordneten Elmar MAYER (S), Bernd SCHÖNEGGER (V), Franz KIRCHGATTERER (S), Josef LETTENBICHLER (V), Elisabeth HAKEL (S), Thomas EINWALLNER (V) und Hermann  GAHR (V). So wies Abgeordneter Mayer etwa darauf hin, dass die Satelliten nur 20x20x20 Zentimeter groß seien und mit präzisen Sternenkameras ausgerüstet seien. Von mehreren Seiten wurde auch darauf aufmerksam gemacht, dass die Weltraumforschung ein Wachstumszweig sei, auch wenn sich Österreich, wie Abgeordneter Schönegger meinte, nicht auf dem Weg zur Weltraummacht befinde.

(Fortsetzung Nationalrat)