Parlamentskorrespondenz Nr. 1245 vom 23.12.2011

Vorlagen: Soziales

Themen: Opferfürsorge und Freiwilligengesetz

Bundessozialamt künftig auch für Opferfürsorge zuständig

Die Regierung schlägt vor, die Kompetenzen im Bereich der Opferfürsorge zu ändern (1633 d.B.). Künftig sollen in erster Instanz nicht mehr die Landeshauptleute, sondern das Bundessozialamt für Opferfürsorgeangelegenheiten zuständig sein. Begründet wird der Schritt damit, dass das Bundessozialamt auch für alle anderen Bereiche der Sozialentschädigung (u.a. Kriegsopferversorgung, Verbrechensopferentschädigung, Impfschadenentschädigung) verantwortlich ist und damit Synergien genutzt werden könnten. In den Erläuterungen wird außerdem auf einen einstimmigen Beschluss der Landeshauptleutekonferenz verwiesen. Zuletzt bezogen noch rund 1.900 Personen eine Opferrente.

Regierung will freiwilliges Engagement durch eigenes Gesetz fördern

Die Regierung will mit einem eigenen Freiwilligengesetz und begleitenden Gesetzesänderungen freiwilliges Engagement in Österreich fördern (1634 d.B.). Unter anderem legt das neue Gesetz die Rahmenbedingungen für die Absolvierung eines "Freiwilligen Sozialjahres", eines "Freiwilligen Umweltschutzjahres" sowie eines Gedenkdienstes in Österreich sowie eines Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland fest. Überdies ist die Schaffung eines Freiwilligenrates sowie die Einrichtung eines Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement beim Sozialministerium vorgesehen.

Das Freiwillige Sozialjahr und die anderen Freiwilligen-Dienste stehen künftig allen Personen ohne einschlägige abgeschlossene Berufserfahrung offen, die zumindest 17 - in Ausnahmefällen 16 - Jahre alt sind. Die Einsatzdauer muss zwischen sechs und zwölf Monate betragen, darüber hinaus sind maximal 34 Wochenstunden erlaubt. Wer jünger als 24 Jahre ist, hat Anspruch auf Familienbeihilfe, im Gegenzug entfällt die seit 2005/06 gewährte Ersatzzahlung in Höhe von 150 € für TeilnehmerInnen am Freiwilligen Sozialjahr. Außerdem ist ein verpflichtendes Taschengeld von Seiten der Trägerorganisationen in zumindest der halben Höhe der Geringfügigkeitsgrenze vorgesehen. Auch der Kinderabsetzbetrag kann geltend gemacht werden. Damit wird etwa der Gedenkdienst, der bisher fast ausschließlich von Zivildienern absolviert wurde, auch für Frauen attraktiver. Für sämtliche Trägerorganisationen gelten strenge Kriterien: sie müssen die TeilnehmerInnen unter anderem intensiv pädagogisch betreuen und Maßnahmen zur Qualitätssicherung setzen.

Der Freiwilligenrat ist als institutionalisiertes Dialogforum konzipiert und soll unter anderem den Sozialminister in Fragen der Freiwilligenpolitik beraten, Vernetzung fördern, Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Freiwilligenpolitik ausarbeiten und am Freiwilligenbericht des Sozialministers mitwirken. In Kraft treten soll das Gesetz am 1. Juni 2012. Gemäß den Erläuterungen sind derzeit rund 44% der österreichischen Bevölkerung ab 15 Jahre freiwillig bzw. ehrenamtlich tätig.