Parlamentskorrespondenz Nr. 40 vom 20.01.2012

Vorlagen: Finanzen

Was ist ein Kreditinstitute-Verbund?

Die Bundesregierung schlägt dem Nationalrat eine Änderung des Bankwesengesetzes (1648 d.B.) vor, die es Kreditinstituten ermöglichen soll, mit einem zentralen Institut per Vertrag einen Kreditinstitute-Verbund zu bilden. Bei diesem in Europa bereits bewährten und in der EU-Richtlinie über Zentralorganisationen zugeordneter Banken ausdrücklich vorgesehenen Modell übernimmt die Zentralorganisation in einer Gruppe rechtlich selbständiger Kreditinstitute wesentliche Steuerungsfunktionen. Zweck des Verbunds ist die gemeinsame Nutzung organisatorischer Infrastruktur und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch Synergieeffekte. Vorbedingung für die Bewilligung eines Kreditinstitut-Verbundes durch die FMA ist die Vollkonsolidierung und eine wirksame Steuerung der Kapital- und Liquiditätsallokation innerhalb des Verbundes. Das heißt: Verbindlichkeiten der Zentralorganisation und der zugeordneten Kreditinstitute gelten entweder als gemeinsame Verbindlichkeiten oder es besteht eine volle Haftung von Seiten der Zentrale. Zudem hat die FMA vor Erteilung eines Bewilligungsbescheides zu prüfen, ob die Steuerungs-, Kontroll- und Risikomanagementprozesse ausreichen und aufsichtsrechtliche Anforderungen durch den Verbund dauerhaft erfüllt werden können. Ein Kreditinstitute-Verbund ist keine Kreditinstitut-Gruppe, stellt der Gesetzentwurf ausdrücklich fest.

FPÖ für Schaffung eines europäischen Hartwährungsraumes

Nachdem der Ausbruch der Finanzkrise und das Auseinanderklaffen der Zinsspreads die Inhomogenität des europäischen Wirtschaftsraumes bewusst machte und erkennen ließ, dass die europäische Kohäsionspolitik strukturelle Differenzen nur in Zeiten guter Konjunktur kasschieren konnte, verlangen FPÖ-Abgeordnete mit ihrem Klubobmann Heinz-Christian Strache an der Spitze die Schaffung eines europäischen Hartwährungsraumes um den früheren D-Mark-Block (1553/A(E)).