Parlamentskorrespondenz Nr. 41 vom 24.01.2012

Vorlagen: Äußeres

Neuregelung bei Diplomatenpässen, Schutz vor Verschwindenlassen

Striktere Regeln für Vergabe von Diplomatenpässen

Ob der jüngsten Diskussionen über die bisherige Vergabepraxis von Diplomatenpässen legt die Bundesregierung nun eine Neuregelung dieser Materie vor. Eine taxative Aufzählung aller Personen bzw. Personengruppen, für die Diplomatenpässe auszustellen sind, soll künftig verhindern, dass ehemalige PolitikerInnen oder Vereins- bzw. KirchenfunktionärInnen ebenfalls in den Besitz eines solchen Dokuments gelangen können, und garantieren, dass dieses nur noch an jene Personen ausgegeben wird, die eine aktive Tätigkeit für die Republik Österreich gegenüber dem Ausland leisten. Die alten Diplomatenpässe verlieren durch diese Novelle noch heuer ihre Gültigkeit. (1649 d.B.)

Internationales Abkommen zum Schutz vor dem Verschwindenlassen

Das Verschwindenlassen von Personen ist ein Mittel staatlicher Repression, das nach wie vor weit verbreitet ist und insbesondere im so genannten Kampf gegen den Terrorismus neue Aktualität gewonnen hat. Mit einem eigenen Abkommen hat die UNO nun erstmals ein Instrument geschaffen, die Praxis des Verschwindenlassens sowohl präventiv als auch repressiv zu bekämpfen. Gemäß dem Abkommen sind alle Vertragspartner dazu verpflichtet, das Verschwindenlassen unter Strafe zu stellen und Opfern Wiedergutmachung und Entschädigung zu leisten. Den Familien der Opfer wird ein eigenes Informationsrecht zugestanden. Überdies schafft die UNO einen eigenen Kontrollmechanismus, um die Umsetzung des Abkommens zu überwachen und allfällige Verstöße dagegen zu ahnden. (1637 d.B.)

Neuausrichtung des Grenzverlaufs zwischen Österreich und Tschechien

Die Errichtung des Thayadamms bewirkte eine leichte Änderung des Flusslaufs der Thaya. Dieser Umstand bedingt nun auch eine Adaptierung des bisherigen Grenzverlaufs zwischen Österreich und Tschechien, um zu gewährleisten, dass dieser auch weiterhin genau in der Flussmitte verläuft. Damit soll die Grenze deutlich erkennbar bleiben und die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen auch weiterhin problemlos möglich sein. (1567 d.B.)