Parlamentskorrespondenz Nr. 44 vom 24.01.2012

Vorlagen: Justiz

Kampf gegen Computerkriminalität wird international

Das nun zur Ratifikation anstehende Übereinkommen des Europarats über Computerkriminalität (1645 d.B.) soll die Bedeutung der konsequenten strafrechtlichen Verfolgung auf diesem Gebiet unterstreichen und enthält sowohl materielle Straftatbestände als auch umfassende strafprozessuale Vorschriften. Die strafbaren Tatbestände umfassen z.B. den unbefugten Zugang zu einem Computersystem ("Hacking"), die Fälschung von Computerdaten sowie bestimmte Handlugen im Zusammenhang mit Kinderpornographie und Urheberrechtsverstöße. Zur Verfolgung gibt das Übereinkommen den Behörden spezielle Befugnisse, wie etwa umgehende Sicherung gespeicherter Computerdaten, Durchsuchung und Beschlagnahme der Daten, Erhebung von Verkehrs- und Inhaltsdaten in Echtzeit, an die Hand. Mit der Schaffung von harmonisierten Regelungen im Bereich der internationalen Zusammenarbeit wiederum soll insbesondere der Auslieferungs- und Rechtshilfeverkehr im Hinblick auf das Erfordernis der beiderseitigen Strafbarkeit erleichtert werden.