Parlamentskorrespondenz Nr. 67 vom 31.01.2012

Liberalisierung bringt weitere Senkung der Roaminggebühren

EU-Unterausschuss berät über Mobilfunk und Transeuropäische Netze

Wien (PK) – Die EU-Kommission hat sich in Bezug auf eine weitere Senkung der Roaminggebühren sowie im Hinblick auf die bessere Umsetzung der Vorhaben im Bereich der Transeuropäischen Netze (TEN) viel vorgenommen. Im EU-Unterausschuss des Nationalrats standen dazu vier Verordnungsvorschläge zur Diskussion, wobei insbesondere die Donauachse, die Brennerachse, die Baltisch-Adriatische Achse sowie die Verbindung Graz–Maribor als Kernnetze der TEN-Verkehrsprojekte für Österreich besondere Bedeutung haben.

EU will eigenen "Roamingmarkt" schaffen

Nachdem die EU mittels zweier Verordnungen ("Eurotarife") für Sprachroamingdienste im Jahr 2007 und SMS-Roaming im Jahr 2009 Preisobergrenzen eingeführt hat, sollen nun – statt reiner Preisregulierung - strukturelle Maßnahmen zu "innovativen europaweiten Angeboten und günstigeren Preisen" führen, wie es in der Unterlage des Infrastrukturministeriums heißt. Ein diesbezüglicher Verordnungsentwurf sieht die Schaffung eines eigenen "Roamingmarkts" ab 1. Juli 2014 vor, der den KundInnen die Möglichkeit bietet, einen alternativen "Roamingbetreiber" zu wählen und zwar unabhängig vom nationalen Tarifbündel. Als Grundvoraussetzung für einen funktionierenden Wettbewerb wird die Verpflichtung für Betreiber geschaffen, alternativen Betreibern so genannte "Roaming Vorleistungszugang" zu definierten Preisen zu gewähren. Demzufolge sollen KundInnen einen von ihrem Vertrag für nationale Mobilfunkdienste getrennten, billigeren Roamingvertrag schließen können, wobei sie ihre Telefonnummer behalten würden. Der Vorschlag sieht vor, dass Mobilfunkbetreiber (einschließlich Betreiber von virtuellen Mobilfunknetzen, die kein eigenes Netz besitzen) das Recht haben, die Netze anderer Betreiber in anderen Mitgliedstaaten zu regulierten Vorleistungspreisen zu nutzen, was einen Anreiz schaffen soll, damit mehr Betreiber auf dem Roamingmarkt miteinander in Wettbewerb treten.

Der Verordnungsentwurf erntete in der Debatte einhellige Zustimmung seitens aller Fraktionen. So begrüßten die Abgeordneten Kurt Gartlehner (S) und Ferdinand Mayer (V) ausdrücklich die Liberalisierung in diesem Bereich, wobei der VP-Mandatar anfügte, Markteingriffe im Sinne von Preisobergrenzen hätten sich als wirkungslos erwiesen, die Konsumenten würden erst durch die nunmehrige Deregulierung profitieren. Die internationale Regelung hielt auch Abgeordneter Johannes Hübner (F) für sinnvoll, zumal es, wie er meinte, auf nationaler Ebene nicht möglich gewesen sei, Preiskartelle aufzubrechen. Für die Grünen begrüßte Abgeordnete Birgit Schatz den Verordnungsentwurf, gab aber zu bedenken, die Gebührensenkungen beim Roaming dürften nun nicht zu Kostensteigerungen beim inländischen Mobilfunk führen. Abgeordneter Christoph Hagen (B) wiederum kommentierte den Verordnungsentwurf mit den Worten, alles, was den Markt belebt, sei wünschenswert.

Bundesministerin Doris Bures erinnerte, die bisherigen Maßnahmen der EU hätten noch nicht den gewünschten Wettbewerb gebracht, nun würden zur Stärkung des Wettbewerbs unter den Betreibern erstmals auch strukturelle Schritte gesetzt, um Preisreduktionen auszulösen. Konkret teilte sie mit, dass ab dem Wirksamwerden der Verordnung die Gebühren für Datenroaming 50 Cent, für ausgehende Anrufe 24 Cent, für eingehende Anrufe 10 Cent und für SMS 10 Cent als Obergrenze betragen werden.

Ein Antrag des Ausschusses auf Stellungnahme wurde einstimmig angenommen. Die Bundesregierung wird darin ersucht, im Zuge der Verhandlungen vor allem für Wettbewerb um Roaming-Kunden und Transparenz bei den Endkundenpreisen einzutreten.

Neue Leitlinien für transeuropäische Verkehrs- und Telekommunikationsnetze

Die Umsetzung des Transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V)dient der EU-Kommission zufolge unter anderem der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit, der Kohäsion, des Binnenmarkts sowie der Erreichung von Umweltzielen. In den von der Kommission in Form eines Verordnungsvorschlags vorgelegten Leitlinien sollen nun die TEN-V räumlich festgelegt und die Anforderungen und Werkzeuge zu deren Umsetzung definiert werden. Sie sehen ein Basisnetz vor, das die Verbindung zwischen den Regionen sicherstellen soll und betrifft das Europäische Recht in Bezug auf Infrastruktur, etwa bezüglich der Einhaltung von Vorschriften wie Tunnelsicherheit und Interoperabilität, sowie diverser Meldeverpflichtungen.

Für das Kernnetz ist eine kurzfristigere Fertigstellung als das Basisnetz (2030) angedacht, außerdem sollen zum Teil strengere Ausbaustandards gelten. Als Werkzeug zur Umsetzung des Kernnetzes sind Korridore geplant, der Vorschlag zu den Leitlinien entwirft eine Koordinationsstruktur zur Umsetzung der Korridore, die unter anderem den Einsatz Europäischer Koordinatoren vorsieht. Die Rechte der Kommission im Rahmen der Koordination sollen ausgeweitet werden.

Im Telekommunikationsbereich sollen durch einen weiteren Verordnungsvorschlag zu entsprechenden Leitlinien für Breitbandnetze und digitale Infrastrukturen Ziele und Prioritäten festgelegt werden. Das Dokument der Kommission nennt in diesem Zusammenhang den Aufbau von ultraschnellen Breitbandnetzen (mind. 100 Mbit/s), den Aufbau von Breitbandnetzen zur Anbindung von Inseln, eingeschlossenen und am Rand gelegenen Gebieten der Union (mind. 30 Mbit/s), die Unterstützung von Kerndienstplattformen und Synergien und Interoperabilität zwischen Infrastrukturen Verkehr- Energie und

Telekombereich. Vor allem für ländliche Gebiete mit geringer Bevölkerungsdichte sieht die Kommission die Notwendigkeit, Finanzhilfen zur Verfügung zu stellen.

In der Debatte begrüßte Abgeordnete Christine Muttonen (S) den Ausbau der Schieneninfrastruktur als Maßnahme zur Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene. Abgeordneter Ferdinand Mayer (V), der das EU-Vorhaben grundsätzlich ebenfalls unterstützte, deponierte allerdings seine Skepsis gegenüber einzelnen ÖBB-Tunnelprojekten und wies auf deren hohe Kosten hin. Bedenken meldete Abgeordneter Johannes Hübner (F) an, der vor allem die Erhöhung des Finanzierungsanteils und der Kostenbeteiligung bei den Verkehrsprojekten und eine, wie er sagte, Überwachung durch die EU im Telekombereich kritisierte. Für die Grünen wandte Abgeordnete Christiane Brunner ein, es handle sich bei den Verkehrsvorhaben überwiegend um Großprojekte, bei denen die Nachhaltigkeit und die Verlagerung des Verkehrs auf die Schiene nicht unbedingt im Mittelpunkt stehen. Abgeordneter Christoph Hagen (B) hingegen hielt eine EU-weite Koordination im Verkehrsbereich für notwendig und sprach sich ausdrücklich für die Anbindung Südösterreichs an die transeuropäischen Netze aus.

Bundesministerin Doris Bures bezeichnete es grundsätzlich als richtig, dass die EU trotz ihre Sparkurses in Zukunftsfelder wie die Verkehrsinfrastruktur und den Breitbandausbau investiert. Kürzungen nach dem Rasenmäherprinzip wären der falsche Weg und würden zu einer europaweiten Rezession führen, warnte sie. Den Ausbau der Südachse in Österreich im Rahmen der baltisch-adriatischen Achse begrüßte sie ebenso wie die Abgeordneten Wilhelm Haberzettl und Anton Heinzl (beide S), wobei sie argumentierte, dieses Projekt würde wesentlich zur Verkehrsverlagerung auf die Schiene beitragen.   

Neue Finanzierungsinstrumente für TEN-Verkehrsnetze und Telekommunikationsnetze

Die Europäischen Zuschüsse zum TEN-V sowie zum Ausbau der Breitbandnetze werden in der "Connecting Europe Facility" (CEF) geregelt, die im heutigen EU-Unterausschuss aufgrund eines Vorschlags der Kommission ebenfalls zur Debatte stand.

Die Fazilität "Connecting Europe", ein Finanzierungsinstrument zur Umsetzung der Transeuropäischen Netze (TEN) Verkehr, Energie und Kommunikation, soll Projekte finanzieren, mit denen die Lücken in den europäischen Verkehrs- und Energietrassen und digitalen Netzen geschlossen werden.

Mit "Connecting Europe" wird erstmals ein einziges Finanzinstrument für die Netze in allen drei Bereichen vorgeschlagen. Die Kommission erwartet sich, dass durch die Investitionen aus "Connecting Europe" weiteres Kapital aus privaten und öffentlichen Quellen mobilisiert wird, da die Glaubwürdigkeit von Infrastrukturprojekten auf diese Weise erhöht und die Risiken verringert werden. Die Europäische Kommission will eng mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) zusammenarbeiten, um Kapitalmarktinvestoren mit Interesse an langfristigen Investitionen mit stabilem Ertrag ins Boot zu holen.

Im Rahmen von "Connecting Europe" werden 31,7 Mrd. € in die Modernisierung der europäischen Verkehrsinfrastruktur, die Schaffung fehlender Verkehrsverbindungen und die Beseitigung von Engpässen investiert. Davon sind 10 Mrd. € im Rahmen des Kohäsionsfonds für Verkehrsprojekte in den sogenannten Kohäsionsländern vorgesehen. 9,1 Mrd. € sind für den Bereich "Energie" vorgesehen, und 9,2 Mrd. € für die Digitale Agenda.

Österreich ist hinsichtlich des Verkehrsnetzes von drei Korridoren betroffen: Vom Baltisch - Adriatischen Korridor (Korridor Nr. 1) mit einem Verlauf in Österreich von der Tschechischen Grenze bei Brezlav über Wien, Graz, Klagenfurt zur italienischen Grenze bei Tarvis;

Von Korridor Nr. 5: Helsinki - Valetta, der den Brenner Basistunnel (BBT) samt Vorlaufstrecken enthält, und vom Strassbourg - Donau - Korridor, der in Österreich Schienenprojekte auf den Strecken Salzburg - Wels und Salzburg - Wien - Budapest sowie Ausbaumaßnahmen im Bereich der Wasserstraße vorsieht (ehemaliger Korridor 17).

Außerdem ist Österreich an zusätzlichen grenzüberschreitenden Projekten mit dem Abschnitt Graz - Maribor vertreten.

Im gegenständlichen Entwurf wird von der Kommission vorgeschlagen, dass die Arbeiten an Schienen- und Binnenwasserstraßen generell mit 20%, hinsichtlich Engpässe mit 30% und hinsichtlich grenzüberschreitender Abschnitte mit 40% kofinanziert werden können. Das würde eine Erhöhung der derzeitigen Kofinanzierungsquoten bedeuten.

Auch für den Telekommunikationsbereich sind neue Finanzierungsinstrumente für den Ausbau von (ultra-)schnellen Breitband-Netzwerken sowie die Förderung der Verbindung und Interoperabilität von nationalen öffentlichen Services vorgesehen.

Im Energiesektor werden neben neuen Finanzierungsinstrumenten vor allem die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Projekte von europäischem Interesse im Elektrizitäts- und Gasbereich angestrebt.

Abgeordneter Kurt Gartlehner (S) sprach von einem vernünftigen Vorschlag und begrüßte insbesondere die Förderung der ländlichen Regionen beim Ausbau des Breitbandes. Abgeordneter Günter Stummvoll (V) unterstützte die gegenständlichen EU-Vorhaben ebenfalls, mahnte aber zu Rücksichtnahme auf die Konsolidierungsnotwendigkeiten im EU-Budget. Ungelöst erschien die Finanzierung Abgeordnetem Johannes Hübner (F), der die Frage in den Raum stellte, wie die hohen Summen ohne Beitragserhöhungen aufgebracht werden können. Abgeordnete Christiane Brunner (G) äußerte sich abermals kritisch zu den Großprojekten im Verkehrsbereich und warnte überdies auch vor Beeinträchtigungen der Anrainerrechte als Folge der angestrebten Beschleunigung von Genehmigungsverfahren.

Finanzministerin Maria Fekter machte auf den Zusammenhang zwischen Wirtschaftswachstum und transeuropäischen Netzen aufmerksam und bekräftigte, Österreich unterstütze als eines der am meisten betroffenen Länder die Einrichtung "Connecting Europe". Auf Grund der Konsolidierungserfordernisse gehe es nun darum, die Zahlungs- und Verpflichtungsermächtigungen auf dem Niveau von 2011 zu stabilisieren, stellte sie klar. Vorrangiges Ziel seien möglichst hohe Direktzuschüsse zu den Studien und Bauarbeiten, betonte sie und drückte ihre Hoffnung aus, dass Österreich noch etwas mehr als bisher lukrieren könne. (Schluss)