Parlamentskorrespondenz Nr. 95 vom 10.02.2012

Europa soll noch sicherer werden

EU will vermehrte Kontrolle und stärkere Überwachung

Wien (PK) – Vor allem die Bekämpfung des Terrorismus, die Verhinderung illegaler Einwanderung in die EU und Maßnahmen gegen die organisierte Kriminalität stehen im Mittelpunkt des "Achtzehnmonatsprogramms des polnischen, dänischen und zypriotischen Vorsitzes des Rates der Europäischen Union" (III-298), das vom Innenministerium dieser Tage dem Hohen Haus zugeleitet wurde.

Hauptziel im Bereich "Inneres" ist die Errichtung eines Ein- und Ausreisesystems (EES), mit dem die Reiseströme besser als bisher kontrolliert und gesteuert werden können. Mit einem eigenen System zur Registrierung der Ein- und Ausreise soll, wie es heißt, dem Problem entgegengewirkt werden, dass Drittstaatsangehörige, die legal in die Union eingereist sind, nach Ablauf der legalen Aufenthaltsdauer nicht wieder ausreisen. Die automatische Registrierung von Datum und Ort der Einreise soll allen Schengen-Staaten einen exakten Überblick über den rechtlichen Status von Einreisenden verschaffen. Dieses "integrierte Grenzmanagement" soll im 2. Quartal 2012 in Form eines Legislativvorschlages vorgelegt werden.

Damit in Zusammenhang steht ein weiteres Kontrollinstrument, das "Registrierungsprogramm für Reisende" (RTP). Damit sollen die Kontrollen an den Grenzen weiter verbessert werden. Reisenden mit einem, wie es heißt, "niedrigen Risikoprofil" könnte nach einer angemessenen Sicherheitsüberprüfung der Status eines "registrierten Reisenden" zuerkannt werden, sodass für Grenzübertritte an den Außengrenzen der EU nur noch die Nutzung automatischer Kontrollgates und die Verwendung eines elektronischen Reisepasses notwendig wäre. Auch zu diesem Punkt soll im 2. Quartal 2012 ein Legislativvorschlag vorgelegt werden, wobei der Schengener Grenzkodex entsprechend angepasst werden müsste.

Weitere legistische Maßnahmen sind im Bereich der Terrorismusbekämpfung geplant. Gemäß dem Lissaboner Vertrag wird ein Rahmen für ein Verfahren für die listenmäßige Erfassung von Personen geschaffen, die terroristischer Machenschaften innerhalb der EU verdächtigt werden. So soll es künftig möglich sein, deren Gelder, ihre finanziellen Vermögenswerte und Erträge einzufrieren, um eine Finanzierung terroristischer Machenschaften zu verunmöglichen. Dazu soll auch ein neues EU-System zum Aufspüren der Terrorismusfinanzierung geschaffen werden, das auf ein Abkommen mit den USA (Terrorist Financing Tracking Programme) zurückgeht, wobei die EU das Ziel verfolgt, den Terrorismus und seine Finanzierung durch zentrale Erhebung und Analyse von Zahlungsverkehrsdaten zu bekämpfen.

Auch ist beabsichtigt, den EU-Rahmen für die Vorratsdatenspeicherung zu überarbeiten, um den entsprechenden Behörden rasch Zugang zu den für die Verbrechensbekämpfung unbedingt erforderlichen Telekommunikationsdaten zu gewährleisten. Gleichzeitig soll die Richtlinie jedoch so nachjustiert werden, dass Faktoren, die ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes behindern, beseitigt werden. Schließlich sollen der Telekommunikationsindustrie EU-weit die Kosten für die Vorratsdatenspeicherung einheitlich erstattet werden.

Maßnahmen des Rates zielen schließlich auf einen Abschluss von Visaerleichterungsabkommen sowie auf das Erstellen einer Liste von Drittländern, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenze der Mitgliedsstaaten im Besitz eines Visums sein müssen, sowie einer Liste jener Länder, deren Staatsangehörig von dieser Visumpflicht befreit sind, ab. Ein weiterer Vorschlag betrifft eine Richtlinie über die Einreise und den Aufenthalt von Saisoniers, ein anderer Vorschlag hat die Ausgestaltung einer gemeinsamen Rückführungspolitik illegaler Einwanderer zum Ziel.

Weitere Themen sind die europäische Asyl- und Integrationspolitik sowie die Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Auch die Zusammenarbeit mit den Ländern der "östlichen Partnerschaft" soll weiter intensiviert werden, heißt es im Achtzehnmonatsprogramm abschließend. (Schluss)