Parlamentskorrespondenz Nr. 101 vom 15.02.2012

Finanzausschuss stimmt für Zulassung von Kreditinstitut-Verbünden

Doppelbesteuerungsabkommen mit Slowenien wird geändert

Wien (PK) – Jüngste Beschlüsse des Finanzausschusses zielen auf die Zulassung von Kreditinstitut-Verbünden, in denen Zentralinstitute die Wettbewerbsfähigkeit der rechtlich selbständig bleibenden Teilnehmer durch zentrale Steuerungsfunktionen erhöhen, ab; diese Änderung des Bankwesengesetzes erzielte im Ausschuss eine S-V-G–Mehrheit. Mehrheitlich verabschiedete der Ausschuss auch ein Protokoll mit Slowenien zur Abänderung des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens.

Zusammenschluss von Kreditinstitut-Verbünden wird möglich 

In der heutigen Sitzung des Finanzausschusses debattierten die Abgeordneten eine Regierungsvorlage zur Änderung des Bankwesengesetzes (1648 d.B.). Mehrere Kreditinstitute sollen einen Verbund bilden können, in dem ein Zentralinstitut Steuerungsfunktionen für rechtlich selbständig bleibende Institute übernimmt, um deren Wettbewerbsfähigkeit durch Nutzung von Synergien zu stärken. Vorbedingung für die Bewilligung eines solchen Kreditinstitut-Verbundes durch die FMA ist die Vollkonsolidierung und eine wirksame Steuerung der Kapital- und Liquiditätsallokation innerhalb des Verbundes.

G-Abgeordnete Ruperta Lichtenecker (G) wollte wissen, was die Neuregelung für das Eigenkapital der Banken bedeute und ob das vorgeschlagene Modell auch als dreistufiges Modell denkbar sei. Abgeordneter Peter Westenthaler (B) kritisierte die Hast, mit der diese Änderung des Bankwesengesetzes eingebracht wurde und verlangte Aufklärung darüber, was sie für die Kreditinstitute bedeutet. Abgeordneter Elmar Podgorschek (F) bezweifelte ebenfalls, dass die Eile für die Gesetzesänderung angebracht ist und formulierte Befürchtungen, dass ein Druck auf einzelne Banken zu zwangsweisen Fusionierungen entstehen könnte. Besonders kleinere Regionalbanken und damit die mit ihnen in geschäftlicher Verbindung stehenden Klein- und Mittelbetriebe könnten davon negativ beeinflusst werden, meinte er.

Ausschussvorsitzender Günter Stummvoll (V) verwies darauf, dass die Gesetzesänderung auf ein Ersuchen der FMA reagiere, eine solche gesetzliche Möglichkeit, die in anderen Ländern bereits bestehe, aufgrund der Entwicklungen auf dem Finanzmarkt auch für Österreich zu schaffen. Abgeordneter Peter Michael Ikrath (V) brachte einen umfangreichen S-V-Abänderungsantrag ein, der eine Reihe von Korrekturen, Klarstellungen und Ergänzungen enthielt. Kreditgenossenschaften sollen in Hinblick darauf, dass künftig die Anrechnung der Haftsummenzuschläge auf die Eigenmittel nicht mehr zulässig sein wird, sich frühzeitig auf die Stärkung hochwertiger Eigenmittel konzentrieren, erläuterte Ikrath. Um dies zu erleichtern, wird ihnen ermöglicht, die Haftung der Mitglieder auf den Geschäftsanteil zu beschränken. Befürchtungen, dass Druck auf Banken entstehen könnte, seien unbegründet, sagte Ikrath. Vielmehr schaffe man den Rahmen, damit die österreichische Finanzwirtschaft eigenständig auf aktuelle Herausforderungen reagieren könne. Abgeordneter Christoph Matznetter (S) stellte fest, der gesetzlichen Regelung könne man zustimmen, da sie neue Möglichkeiten schaffe, aber keine Verpflichtung bedeute.

Staatssekretär Andreas Schieder betonte, die neue Regelung schaffe das Modell eines Kreditanstaltenverbundes, das in Österreich bisher nicht üblich war. Es werde dafür nur der rechtliche Rahmen hergestellt, aber kein Zwang zu einer Fusion erzeugt. Das Modell sei auch als dreistufiges Modell möglich, antwortete er auf die Frage von Abgeordneter Lichtenecker (G). Was die Eigenkapitalausstattung von Banken betreffe, so sei diese vom Gesetz nicht berührt, sondern von den Entscheidungen der einzelnen Finanzinstitute abhängig. Durch die Regelung würden die neuen EU-Bestimmungen über Eigenmittel berücksichtigt, die zur Umsetzung von Basel III mit 1. Jänner 2013 in Kraft treten sollen. Das Gesetz sei nicht die Lösung aller Probleme des österreichischen Bankensektors, sondern dieser müsse innerhalb des gesetzlichen Rahmens die notwendigen Beschlüsse eigenständig fassen, erklärte Schieder.

Die Zustimmung zu der Regierungsvorlage in der Fassung des S-V-Abänderungsantrags erfolgte mit S-V-G-Mehrheit.

Debatte über geplantes Abkommen mit der Schweiz

Mehrheitlich passierte den Ausschuss schließlich auch ein Protokoll zur Änderung des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens mit Slowenien (1568 d.B.).

Abgeordneter Roman Haider (F) eröffnete die Debatte und verwies auf die Linie seiner Fraktion, solchen Änderungen von Doppelbesteuerungsabkommen nicht zuzustimmen, da sie eine Aushöhlung des Bankgeheimnisses bedeuten würden.

Abgeordneter Peter Westenthaler (B) nahm das Doppelbesteuerungsabkommen zum Anlass, die grundsätzliche Frage von Steuerabkommen mit anderen Staaten anzusprechen. Er fragte in diesem Zusammenhang nach dem Stand der Pläne der österreichischen Regierung, mit der Schweiz ein Abkommen über eine Steueramnestie für dort gelagertes Schwarzgeld aus Österreich gegen Zahlung einer Abschlagszahlung zu schließen und bezweifelte, dass die Schweiz bereit sein werde, in solche Verhandlungen überhaupt einzutreten. G-Abgeordneter Werner Kogler äußerte in diesem Zusammenhang eine Reihe von grundsätzlichen Bedenken gegen solche Pläne eines Abkommens mit der Schweiz. Er meinte, die genannte Zahl von 1 Mrd. €, die hier erzielt werden könnte, sei zu niedrig angesetzt, da ein unabhängiges Institut in der Schweiz von österreichischem Schwarzgeld in der Schweiz in der Höhe von mindestens 44 Mrd. € ausgehe. Die Schweiz käme hier allenfalls sehr billig davon. Es bestehe auch die Gefahr, dass Bemühungen der EU, gegen Steuerhinterziehung, Schwarzgeld und damit verbundene kriminelle Hintergründe vorzugehen, zunichte gemacht würden, warnte Kogler.

Staatssekretär Andreas Schieder bemühte sich, die Einwände gegen die Pläne der Regierung, in Verhandlungen mit der Schweiz einzutreten, zu entkräften. Es handle sich prinzipiell nicht um ein Doppelbesteuerungsabkommen, sondern um einen eigenständigen Vertrag, stellte er klar. Die Verhandlungen würden davon abhängig sein, ob entsprechende Verträge zwischen Großbritannien bzw. Deutschland mit der Schweiz sich als erfolgreich erweisen und auch von der EU akzeptiert werden, die bisher noch zurückhaltend reagiere. Österreich werde sich dann an diesen Abkommen orientieren. Die Schätzungen seien vorsichtig angesetzt, die Zahl von 1 Mrd. € werde aber von Experten des Finanzressorts als realistisch angenommen. Selbstverständlich wären von einer Steueramnestie Gelder, die durch verbrecherische Taten erzielt wurden, nicht erfasst. Sie würde auch nicht für Vermögen gelten, die bereits Teil von laufenden Ermittlungen in Österreich sind, hielt Schieder fest. 

Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Slowenien wurde mit S-V-G-Mehrheit angenommen. (Schluss)