Parlamentskorrespondenz Nr. 136 vom 29.02.2012

Nationalrat gibt grünes Licht für Ausweitung der Polizeibefugnisse

Abkommen mit USA zum Informations- und Datenaustausch genehmigt

Wien (PK) – Keine Annäherung gab es in der heutigen Sitzung des Nationalrats im Hinblick auf die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz. Während die beiden Koalitionsparteien die Ausweitung der Befugnisse der Sicherheitsexekutive im Hinblick auf die Terrorismusprävention für notwendig erachten und auf einen verbesserten Opferschutz hinwiesen, warnten FPÖ, Grüne und BZÖ vor eine Aushöhlung der bürgerlichen Freiheiten und des Rechtsstaats.

Ähnlich umstritten blieb das Abkommen mit den USA im Interesse eines umfassenden Informationsaustauschs zur Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten.

Übereinstimmend positiv wurde jedoch die Novelle zum Zivildienstgesetz bewertet, wonach der Zugang zur Exekutive für Zivildiener ohne Altersbegrenzung geöffnet wird.

Sicherheitspolizeigesetz: Mehr Schutz oder weniger Bürgerrechte?

Sicherheit versus Bürgerrecht, das war die Bruchlinie, die sich bereits in der Diskussion um die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz im Innenausschuss aufgetan hat und die in der heutigen Debatte im Nationalratsplenum fortgesetzt wurde. SPÖ und ÖVP wollen mit der Novelle die Polizeiarbeit in der Terrorismusprävention stärken, wozu die Befugnisse in der Datenermittlung und Bearbeitung ausgeweitet werden sollen. So soll es künftig möglich sein, im Zuge einer "erweiterten Gefahrenforschung" Einzelpersonen zu beobachten. Auch die Befugnisse der Sicherheitsexekutive gegen Hausbesetzer sollen gestärkt werden, und zwar soll die Nichtbefolgung des Betretungsverbots als Verwaltungsübertretung geahndet werden. Ebenso sind eine Verbesserung des Opferschutzes und eine optimierte Zusammenarbeit mit den Jugendwohlfahrtsträgern in Angelegenheiten der Jugendfürsorge sowie mit der Datenschutzkommission im Bereich des sicherheitspolizeilichen Erkennungsdienstes geplant.

Demgegenüber befürchten die Oppositionsparteien eine substantielle Aushöhlung der Grund- und Freiheitsrechte, sie kritisierten insbesondere auch das Abgehen von der richterlichen Kontrolle. Das Sicherheitspolizeigesetz passierte mit den Stimmen der Koalition den Nationalrat mehrheitlich.

Abgelehnt wurde jedoch der Antrag des BZÖ auf Abhaltung eines Gipfels zum Thema "Wie weit dürfen Bürgerrechte noch aufgeweicht werden?".

Abgeordneter Harald VILIMSKY (F) betonte, die FPÖ halte die Grund- und Freiheitsrechte hoch. Daher komme für sie eine Zustimmung zur vorliegenden Gesetzesnovelle nicht in Frage. Er sieht sich in dieser Haltung einer Meinung mit der Rechtsanwaltskammer und zahlreichen NGOs. Die FPÖ sei dafür, die Exekutive anderweitig zu unterstützen, sagte Vilimsky, etwa durch höhere Gehälter, eine bestmögliche Ausstattung von Polizeiinspektionen und mehr Rückhalt der Politik für ExekutivbeamtInnen.

Vilimsky erinnerte daran, dass in den vergangenen Jahren bereits mehrere Gesetze und Abkommen beschlossen worden seien, die Grund- und Freiheitsrechte gefährdeten. Konkret nannte er etwa die Vorratsdatenspeicherung und das von der EU mit den USA abgeschlossene Swift-Abkommen. Mit der vorliegenden SPG-Novelle werde es den Sicherheitsbehörden nun ermöglicht, verdächtige Einzelpersonen sowie deren Umfeld im Zuge der erweiterten Gefahrenforschung zu observieren. Seiner Meinung nach öffnet das Missbrauch Tür und Tor, da die Betroffenen nicht im Nachhinein informiert werden müssten. Vilimsky fürchtet, dass damit JournalistInnen und kritischen Internet-Bloggern nachgeschnüffelt werde.

Abgeordneter Günter KÖSSL (V) zeigte kein Verständnis für die Kritik am vorliegenden Gesetzentwurf. Es müsse oberstes Ziel der Politik sein, die Sicherheit der Bevölkerung so weit wie möglich zu gewährleisten, unterstrich er. In diesem Sinn sei es erforderlich, der Polizei die Möglichkeit zu geben, auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren und effizient zu arbeiten. Eine "hysterische Darstellung" hält er in diesem Sinn für nicht hilfreich. Für Kößl ist es Faktum, dass es immer mehr Einzeltäter gibt, zudem hat sich seiner Meinung nach der Rechtsschutzbeauftragte im Innenministerium bewährt.

Ein von Kößl eingebrachter S-V-Abänderungsantrag beinhaltet redaktionelle Anpassungen und Inkrafttretensbestimmungen.

Abgeordneter Albert STEINHAUSER (G) konstatierte eingangs seiner Wortmeldung: "Der Nationalrat stellt heute eine Lizenz zum Spitzeln aus." Mit der vorliegenden Gesetzesnovelle werde die erweiterte Gefahrenforschung auf Einzelpersonen ausgedehnt. In Zukunft werde es möglich sein, dass unbescholtene BürgerInnen durch unbedachte Äußerungen ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten, kritisierte er.

Steinhauser zufolge gibt es für dieses Gesetz keinen Bedarf, vielmehr sieht er Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Es sei "komplett naiv" zu glauben, dass man mit den verschärften gesetzlichen Bestimmungen Einzeltätern präventiv auf die Spur kommen könne, ist er überzeugt. Gleichzeitig leidet das Gesetz seiner Auffassung nach an einem massiven Rechtsschutzdefizit. Steinhauser urgierte unter anderem eine "verdeckte Verteidigung" durch von Amts wegen bestellte RechtsanwältInnen bei verdeckten Ermittlungen, eine richterliche Kontrolle durch die geplanten Landesverwaltungsgerichte sowie eine nachträgliche Verständigung der betroffenen Personen von Überwachungsmaßnahmen und untermauerte seine Forderungen mit einem Entschließungsantrag.

Abgeordneter Hannes FAZEKAS (S) machte dem gegenüber geltend, dass im Zuge der parlamentarischen Beratungen zahlreiche Änderungen an der Regierungsvorlage vorgenommen worden seien. Viele Kritikpunkte am Gesetz seien berücksichtigt und etliche Bestimmungen nachgebessert worden, bekräftigte er.

Fazekas erachtet es für notwendig, der Exekutive ausreichende Befugnisse zur Bekämpfung der Kriminalität und des internationalen Terrorismus zu geben. Man werde gewisse Fälle nicht verhindern können, räumte er ein, Vorfeldarbeit sei aber wichtig und bringe auch Erfolge. Überdies gab er zu bedenken, dass der Rechtsschutzbeauftrage des Innenministeriums im Ständigen Unterausschuss des Innenausschusses Auskunft geben müsse. Damit sei parlamentarische Kontrolle gewährleistet.

Abgeordneter Peter WESTENTHALER (B) hielt seinem Vorredner entgegen, dass der zentrale Passus des Gesetzes, jene Bestimmung, die die erweiterte Gefahrenforschung auf Einzelpersonen ausdehne, völlig unverändert geblieben sei. Mit dieser Bestimmung sei es möglich, dass Menschen, die sich auffällig bewegten und nicht stromlinienförmig agierten, ohne auch nur im Entferntesten eine Straftat zu planen, "ins Fadenkreuz der Ermittler" kommen könnten, konstatierte er. Das bedeute unter anderem Observierung, Handyüberwachung und Datenauswertung ohne richterliche Genehmigung.

Westenthaler sprach von einer massiven Aushöhlung der Bürgerrechte und einem Verstoß gegen die Grundsätze des liberalen Rechtstaats. Er befürchtet die Bespitzelung von JournalistInnen und Menschen, die sich am Stammtisch kritisch äußern. Der Rechtsschutzbeauftragte ist seiner Meinung nach abhängig vom Innenministerium. An Innenministerin Mikl-Leitner appellierte Westenthaler, im Sinne des vorliegenden BZÖ-Antrags einen Gipfel zum Thema "Aufweichen der Bürgerrechte" einzuberufen.

Abgeordneter Johann MAIER (S) stellte in einer Tatsächlichen Berichtigung in Richtung von Abgeordnetem Westenthaler klar, dass § 21 (3) massiv geändert und auf Straftaten, die weltanschaulich oder religiös motiviert seien, eingeschränkt worden sei.

Innenministerin Johanna MIKL-LEITNER hob hervor, dass sich die Kriminalität in den letzten Jahren und Jahrzehnten verändert habe. Die Polizei stehe vor neuen Herausforderungen, auf die man Antworten geben müsse, erklärte sie. Die Sicherheitsbehörden bräuchten adäquate Instrumente, nicht nur um Kriminalität aufzuklären, sondern auch um Terrorakte präventiv abzuwenden. Mikl-Leitner wies überdies auf die Einbeziehung des unabhängigen und weisungsfreien Rechtsschutzbeauftragten des Innenministeriums bei verdeckten Ermittlungen hin. Dieser sei auch verpflichtet, dem Unterausschuss des Nationalrats Informationen zu geben.

Abgeordneter Michael HAMMER (V) sagte, man setze mit dem heutigen Beschluss einen wichtigen Schritt zu mehr Terrorismusprävention. Es gelte, die heimische Bevölkerung konsequent vor derartigen Bedrohungen zu schützen, und dazu bedürfe es auch der entsprechenden Instrumentarien, wobei er überzeugt sei, dass von diesen Instrumentarien sorgsam Gebrauch gemacht werde.

Abgeordneter Rainer WIDMANN (B) zeigte sich besorgt ob des zu befürchtenden Übergriffs auf die Bürgerrechte, der mit dieser Vorlage einhergehen könnte, und kritisierte in diesem Zusammenhang auch das ACTA-Abkommen, mit dem das Recht auf Wissen untergraben werde. In dieser Form sei das Abkommen nicht akzeptabel, man müsse daher den Ministerratsbeschluss einstampfen und das Abkommen neu verhandeln. In diesem Sinne brachte der Redner auch einen Entschließungsantrag ein.

Abgeordnete Angela LUEGER (S) vertrat hingegen die Ansicht, dass sich das Verbrechen verändert habe, worauf man eben auch reagieren müsse. Der vorliegende Entwurf trage den geäußerten Bedenken Rechnung, die Vorlage könne daher begrüßt werden.

Abgeordneter Karl ÖLLINGER (G) zeigte sich skeptisch, inwieweit die neuen Möglichkeiten wirklich zu mehr Sicherheit führen würden. Selbst Norwegen halte auch nach den furchtbaren Attentaten des vorigen Sommers daran fest, die Bürgerrechte höher einzuschätzen als diverse Ermittlungstechniken, die sich noch dazu in allen Fällen der jüngeren Vergangenheit Österreichs als nutzlos erwiesen hätten. Man möge sich also auch in Zukunft der herkömmlichen Methoden bedienen.

Abgeordneter Wolfgang GERSTL (V) sah dem gegenüber durch die Existenz des Rechtsschutzbeauftragten die Bürgerrechte ausreichend gewahrt, weshalb die Kritik der Opposition unbegründet sei. Es sei froh, dass der Exekutive Mittel in die Hand gegeben werden, die Prävention weiter zu verbessern.

Abgeordneter Rudolf PLESSL (S) wies darauf hin, dass man durch entsprechende Abänderungen der Opposition entgegengekommen sei. Mit dem Rechtschutzbeauftragten sei sichergestellt, dass die in der Vorlage enthaltenen Befugnisse nicht missbräuchlich verwendet werden können.

Abgeordneter Herbert SCHEIBNER (B) unterstrich nochmals den Unterschied zwischen einem eingesetzten Rechtsschutzbeauftragten und einem unabhängigen Richter. Ersterer diene einer nachträglichen Kontrolle, einen Richter könne er allerdings niemals ersetzen.

Ebenfalls für die Annahme der Vorlage warben die Abgeordneten Gertrude AUBAUER (V), Otto PENDL (S), Gabriel OBERNOSTERER (V) und Johann MAIER (S). Die Menschen wollten sozialen Frieden und vor allem Sicherheit, und dem diente die gegenständliche Vorlage, denn die Polizei müsse die Möglichkeit haben, effizient gegen Gefahren vorgehen zu können, lautete der Tenor der RegierungsmandatarInnen, die gleichzeitig auch den Exekutivbeamten für ihre Leistungen dankten. Maier sprach sich zudem dagegen aus, ACTA neu zu verhandeln, denn ACTA sei von Grund auf falsch, der entsprechende Ratifizierungsprozess sei zudem ohnehin bereits auf Eis gelegt.

Abschließend unterstrich Abgeordneter Walter ROSENKRANZ (F) nochmals die Bedenken seiner Fraktion gegen die in Rede stehenden Vorlage.

Die Vorlage wurde in der Fassung eines V-S-Abänderungsantrages mehrheitlich angenommen. Die in der Debatte eingebrachten Entschließungsanträge der Grünen und des BZÖ wurden mehrheitlich abgelehnt.

Der B-Entschließungsantrag zur Abhaltung eines Gipfels zum Thema "Bürgerrechte" fand ebenfalls nicht die erforderliche Mehrheit.

Pro und Contra Datenaustausch mit den USA

Umstritten blieb auch das Abkommen mit den USA, betreffend Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten. Diese soll sich vor allem auf den raschen und umfassenden Informationsaustausch konzentrieren, wozu ein "pro-aktiver" Austausch von personenbezogenen und anderen Daten, etwa daktyloskopischer Natur, sowie von DNA-Profilen im Einzelfall gehören soll.

Abgeordneter Werner HERBERT (F) bewertete die Vorlage kritisch. Diese ermögliche auf den bloßen Verdacht hin weitreichende Maßnahmen, was mit unserer Rechtsordnung nicht vereinbar sei und allfälligem Missbrauch Tür und Tor öffne. Weitere Unwägbarkeiten resultierten in der speziellen Struktur der US-amerikanischen Behörden, welche die Wahrung des erforderlichen Datenschutzes zusätzlich erschwere. Problematisch sei zudem die Löschung allfälliger Daten, die praktisch ein Ding der Unmöglichkeit wäre, zumal bei sensiblen Daten wie etwa der Zugehörigkeit zu gewerkschaftlichen Organisationen oder der sexuellen Orientierung. Es stehe zudem zu befürchten, dass sich ein solches Abkommen als Einbahnstraße erweisen und nur die Begehrlichkeiten des amerikanischen Imperialismus befriedigen werde, sagte Herbert.

Abgeordneter Günter KÖSSL (V) betonte, internationale Kriminalität könne nur international bekämpft werden. Er erachte das vorliegende Abkommen mit der USA in diesem Sinn als "sinnvolle Ergänzung" zum Prümer Vertrag, der die Zusammenarbeit der Exekutivbehörden in mehreren europäischen Staaten regelt. Diese Zusammenarbeit habe sich, so Kößl, als "große Erfolgsstory" erwiesen.

Kößl räumte ein, dass jeder Datentransfer eine sensible Angelegenheit sei. Er machte aber geltend, dass Daten wie Fingerabdrücke vorerst anonymisiert an die USA übermittelt und erst bei einem "Treffer" personenbezogene Daten ausgetauscht würden. Überdies gebe es eine Sistierungsklausel im Vertrag: Halte sich die USA nicht an einzelne Bestimmungen des Abkommens, könne Österreich aussteigen.

Abgeordneter Albert STEINHAUSER (G) meinte eingangs seiner Wortmeldung, man müsse wissen, dass dem vorliegenden Abkommen "ein simpler Erpressungsversuch" der USA vorausgegangen sei. Amerika habe gedroht, die Visapflicht für ÖsterreicherInnen wieder einzuführen, wenn sich Österreich nicht an den Verhandlungstisch setze. Zudem hat dieses Abkommen und ähnliche bilaterale Abkommen zwischen den USA und anderen EU-Ländern seiner Auffassung nach einen "großen Kollateralschaden" verursacht, da es laufende Verhandlungen der EU mit den USA über ein gemeinsames Abkommen mit hohen Standards unterminiert habe.

Steinhauser zufolge gibt es im Abkommen mit den USA keinen funktionierenden Rechtsschutz. Seien die Daten einmal außer Land, sei man machtlos, betonte er. Es gebe keine Auskunftspflicht über gespeicherte Daten und keine Löschungsverpflichtung.

Abgeordneter Johann MAIER (S) erklärte, er teile die Bedenken gegen das Abkommen zwar teilweise, plädiere aber dafür, dem Abkommen zuzustimmen. Er begründete dies damit, dass ein Teil der Forderungen des Datenschutzrates in die Letztfassung des Abkommens eingeflossen sei. So sei sichergestellt, dass man die Datenschutzkommission einschalten könne, wenn man annehme, dass Daten entgegen dem Abkommen verwendet würden. Er wies überdies darauf hin, dass die Regierung dem Nationalrat über die Erfahrungen mit dem Abkommen berichten müsse. Maier räumte allerdings ein, dass dem Abkommen eine "Erpressung" vorangegangen sei.

Abgeordneter Peter WESTENTHALER (B) übte scharfe Kritik an der Zustimmung von Abgeordnetem Maier zum vorliegenden Abkommen und forderte dessen Rücktritt als Vorsitzender des Datenschutzrates. Er selbst sieht im Zusammenhang mit dem Datenaustausch-Abkommen einen großen Grau- und Missbrauchsbereich. Westenthaler machte etwa darauf aufmerksam, dass in den USA ganz andere Delikte als in Österreich als schwere Straftaten gelten. Überdies werde nicht ausgeschlossen, dass sensible Daten wie die politische Einstellung, die sexuelle Orientierung oder Gesundheitsdaten weitergegeben werden.

Innenministerin Johanna MIKL-LEITNER hielt dem gegenüber fest, das Abkommen bringe eine bessere Zusammenarbeit zwischen Österreich und den USA bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus und von schwerer Kriminalität. Ihrer Meinung nach ist auch der Datenschutz gewährleistet. Mehr als die Hälfte des Abkommens befasse sich mit dieser Frage. Betroffene könnten sich an die Datenschutzkommission wenden. Österreich sei überdies, so Mikl-Leitner, das einzige Land, das eine Kündigungsklausel durchgesetzt habe. Insgesamt sei der Anwendungsbereich ganz klar eingegrenzt. Der Innenministerin zufolge sind auch keine Massenabfragen erlaubt, sondern nur Abfragen in konkreten Einzelfällen.

Auch Abgeordneter Erwin HORNEK (V) verteidigte das Datenaustausch-Abkommen. Es sei ein wichtiger Mosaikstein zu mehr Sicherheit in Österreich, sagte er. Um Terrorismus zu bekämpfen, müsse man auf internationaler Ebene zusammenarbeiten. Hornek betonte, die USA hätten keinen direkten Zugriff auf personenbezogene Daten: Erst bei einem "Treffer", etwa übereinstimmenden Fingerabdrücken, erhielten die Behörden Auskunft über die dahinter stehenden personenbezogenen Daten.

Abgeordneter Leopold MAYERHOFER (F) äußerte sich hingegen kritisch zum Abkommen. Für ihn ist es etwa nicht einsichtig, dass in bestimmten Fällen auch sensible Daten wie die politische Anschauung, die religiöse Überzeugung oder die Gewerkschaftsmitgliedschaft eines Tatverdächtigen an die USA übermittelt werden können. Besondere Kritik übte Mayerhofer auch am von den USA auf Österreich ausgeübten Druck.

Abgeordneter Nikolaus PRINZ (V) führte aus, eine verstärkte internationale Zusammenarbeit sei der Schlüssel zu einer erfolgreichen Kriminalitätsbekämpfung. Er begrüßte daher das Abkommen mit den USA. Wer Verbrechen verhindern und Verbrechern das Handwerk legen wolle, müsse der Exekutive die entsprechenden Mittel in die Hand geben, bekräftigte er.

Abgeordneter Werner NEUBAUER (F) machte geltend, dass für USA-Reisen ohnehin de facto bereits jetzt eine Visumspflicht bestehe. Selbst wenn man Amerika nur überfliegen müsse, weil man etwa nach Mexiko wolle, müsse man das Esta-Papier ausfüllen und 15 Dollar bezahlen, zeigte er sich empört.

Das Datenaustausch-Abkommen wurde vom Nationalrat mit Stimmenmehrheit genehmigt. Ebenfalls mehrheitlich stimmten die Abgeordneten der dem Ausschussbericht angeschlossenen Entschließung zu.

Exekutive wird für Zivildiener ohne Altersbegrenzung geöffnet

Einigkeit herrschte aber hinsichtlich der Novelle zum Zivildienstgesetz, wodurch die Exekutive für Zivildiener ohne jegliche Altersbegrenzung geöffnet wird.

Abgeordneter Johann SINGER (V) wies darauf hin, dass Zivildiener bisher bis zum 28. Lebensjahr einen Antrag auf Löschung der Zivildienstpflicht stellten konnten, um sich beim Polizeidienst bewerben zu können. Diese Altersbeschränkung solle nun fallen, skizzierte er. Grund ist die vor kurzem erfolgte Aufhebung der Altersbeschränkung für Polizeidienstwerber. Generell äußerte Singer großes Lob für die Zivildiener und wies darauf hin, dass im vergangenen Jahr allein für Rettungs- und Krankentransporte fast 6.000 Zivildiener im Einsatz waren.

Abgeordnete Ulrike KÖNIGSBERGER-LUDWIG (S) äußerte sich ebenfalls zustimmend zur vorliegenden Gesetzesnovelle und erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass es Zivildienern noch nicht lange möglich sei, sich überhaupt für den Polizeidienst zu bewerben. Vor kurzem seien nun aber die ersten vier Zivildiener bei der Polizei in Ybbs angelobt worden, schilderte sie. Allgemein betonte Königsberger-Ludwig, der Zivildienst sei eine Erfolgsgeschichte, sowohl die Gesellschaft, als auch die Zivildiener selbst profitierten davon.

Abgeordneter Werner HERBERT (F) hielt fest, auch die FPÖ werde dem vorliegenden Antrag zustimmen. Er wies darauf hin, dass die Exekutive in den nächsten Jahren vor großen Personalproblemen stehen werde.

Abgeordnete Tanja WINDBÜCHLER-SOUSCHILL (G) kündigte die Zustimmung der Grünen zum vorliegenden Gesetzesantrag an. Sie kritisierte allerdings massiv, dass die Förderung des Innenministeriums für den Zivildienst im Ausland neuerlich um 10 % gekürzt werden solle, nachdem der Förderbetrag bereits mit dem letzten Sparpaket von 10.000 € auf 9.000 € reduziert worden sei. Windbüchler-Souschill gab zu bedenken, dass die rund hundert Auslands-Zivildiener wichtige Arbeit leisteten und etwa bei Sozialprojekten und in Holocaust-Gedenkstätten eingesetzt seien oder Holocaust-Überlebende betreuten. 

Abgeordneter Herbert SCHEIBNER (B) betonte, auch das BZÖ stimme der Gesetzesvorlage zu. Er appellierte allerdings gleichzeitig an die Abgeordneten, endlich eine Debatte über die Zukunft der Wehrpflicht und der Sozialdienste in Österreich zu führen. Scheibner machte geltend, dass das Prinzip, wonach jemand, der sich zum Zivildienst gemeldet habe, Polizeidienst mit der Waffe machen dürfe, vor dem Hintergrund der geltenden Verfassungslage kritisch zu sehen sei. Schließlich sei der Zivildienst immer noch ein Ersatzdienst für den Wehrdienst und für jene vorgesehen, die den Waffengebrauch aus Gewissensgründen ablehnten.

Abgeordneter Anton HEINZL (S) bekräftigte, Zivildiener leisteten 365 Tage im Jahr wertvolle Arbeit für die Gesellschaft. Die jährlich rund 13.000 Zivildiener straften jene Lügen, die meinten, die heutige Jugend wäre egoistisch und kümmere sich nur um ihre eigenen Angelegenheiten, sagte er. Er begrüßte auch generell die Öffnung des Polizeidienstes für Zivildiener.

Die Änderung des Zivildienstgesetzes wurde vom Nationalrat einstimmig beschlossen. (Fortsetzung Nationalrat)