Parlamentskorrespondenz Nr. 137 vom 29.02.2012

Kreditinstitute sollen künftig einen Verbund gründen können

Volksbank-Rettung beschäftigt Nationalrat

Wien (PK) – Mit S-V-G–Mehrheit passierte heute auch die Novelle zum Bankwesengesetz den Nationalrat, wodurch für mehrere Kreditinstitute die Möglichkeit geschaffen wird, einen Verbund zu bilden, in dem ein Zentralinstitut Steuerungsfunktionen für rechtlich selbständig bleibende Institute übernimmt, um deren Wettbewerbsfähigkeit durch Nutzung von Synergien zu stärken. Vorbedingung für die Bewilligung eines solchen Kreditinstitut-Verbundes durch die FMA ist die Vollkonsolidierung und eine wirksame Steuerung der Kapital- und Liquiditätsallokation innerhalb des Verbundes.

Abgeordneter Elmar PODGORSCHEK (F) wies darauf hin, dass das Bankenpaket entgegen gegenteiliger Ankündigungen kein "Geschäft" für Österreich geworden sei, sondern im Gegenteil die SteuerzahlerInnen viel Geld koste. Für ihn sind die Probleme der Volksbank eine Fortsetzung der zahlreichen Bankenskandale in Österreich in den letzten vier Jahrzehnten. Man habe es in der Vergangenheit verabsäumt, eine ordentliche Bankenkonkursordnung zu schaffen, kritisierte er. Podgorschek brachte in diesem Sinn einen Entschließungsantrag ein, in dem die FPÖ eine Regierungsvorlage für eine geregelte Konkursabwicklung von Banken ohne Bedrohung des restlichen Bankensektors und ohne Gefährdung der Guthaben einmahnt.

Abgeordneter Günter STUMMVOLL (V) hielt fest, er sei von der Dramatik der Entwicklung im Volksbankensektor überrascht worden. Für ihn stellen sich in diesem Zusammenhang eine Reihe von Fragen. So bezweifelt Stummvoll etwa, dass der Staat ein besserer Eigentümer von Banken ist als Private, und begrüßte es daher, dass die Verstaatlichung nur eine Übergangslösung sein soll. Weiters stellte Stummvoll die Effizienz der Kontrolle und der Aufsicht über die Banken in Frage, da die Kontrollkette offenbar keine Frühwarnung garantiere. Kritisch äußerte sich Stummvoll auch zu hohen Boni für Bankmanager.

Abgeordneter Peter WESTENTHALER (B) kritisierte die "überfallsartige" Art und eigenartige Weise, mit der die Änderung des Bankwesengesetzes durchgeführt werde. Mit der Erhöhung der Bankenabgabe sei das Thema ÖVAG auch nicht vom Tisch. Abgesehen davon bezweifle er, dass diese Abgabe komme, da die Banken in diese Lösung nicht eingebunden wurden und offenbar nicht mitgehen wollen. Es stelle sich zudem die Frage nach der Verantwortung der Manager, wenn die Volksbankengruppe bereits zum zweiten Mal "an die Wand gefahren" worden sei. Wieder werde eine Milliarde Euro gezahlt und das Budgetdefizit erhöht. Obwohl man von der Schuldenbremse rede, mache die Bundesregierung neue Schulden. Das sei tatsächlich Voodoo-Ökonomie. Eine ordentliche Bankenkonkursordnung und eine Trennung von Geschäfts- und Spekulationsbanken sei dringend notwendig. Aber nicht nur Missmanagement, sondern auch das risikoreiche Ostgeschäft sei Ursache der Misere. Er befürchte, dass hier ein Ende noch nicht abzusehen sei.

Abgeordneter Christoph MATZNETTER (S) hielt fst, der Beschluss des Finanzausschusses sei mit der Hoffnung gefasst worden, dass die ÖVAG bald genug Eigenkapital aufbringen könne. Leider sei das nicht geschehen, nun müsse dieser Schritt der Verstaatlichung erfolgen. Drei problematische Banken unter Obhut des Staates könnten aber keine Dauerlösung darstellen. Der Antrag der FPÖ sei diesbezüglich aber völlig unbrauchbar. Ihr Modell hätte im vorliegenden Fall eine Insolvenz und ein noch höheres Risiko für die SteuerzahlerInnen bedeutet. Matznetter sah die geplante Erhöhung der Bankenabgabe als gerechtfertigt an, es gebe schließlich eine Branchenhaftung. Die Bankenproblematik könne insgesamt aber nicht von Österreich allein gelöst werden. Das Thema einer Regelung für eine Insolvenz von Bankinstituten ohne schwere Probleme für KMU und SparerInnen stehe noch aus. Es werde dabei immer die öffentliche Hand eingebunden sein müssen. Leider gebe es aber noch immer kein zufriedenstellendes Modell dafür, Europa werde es selbst entwickeln müssen.

Abgeordneter Stefan PETZNER (B) sagte in einer Meldung zur Geschäftsbehandlung, Abgeordneter Matznetter habe in völlig unangebrachter Weise das Wort "Endlösung" verwendet, ein bekanntermaßen historisch schwer belastetes Wort. Das müsse entsprechende Konsequenzen haben.

Abgeordneter Christoph MATZNETTER (S) bezeichnete seinerseits die Wortmeldung von Abgeordnetem Petzner als einen unangebrachten Versuch, einen von ihm rein technisch verwendeten Ausdruck zu einem schwerwiegenden Vorwurf umzudeuten.

Abgeordneter Bernhard THEMESSL (F) wandte sich gegen die alleinige Schuldzuweisung an die Bankmanager, die seitens der Regierung betrieben werde. Es sei schließlich auch die Aufgabe der Bundesregierung, hier endlich durchzugreifen. In den dreieinhalb Jahren seit dem Bankenrettungspaket sei offenbar nichts passiert, um im österreichischen Bankensystem mehr Kontrolle einzuführen. Die Schweiz habe vorgezeigt, wie man es anders mache und Banken tatsächlich rette. Dazu mussten die Großbanken radikal ihre Manager auswechseln. Themessl vermutete, dass der Finanzsektor viele Gewinne der letzten Jahre an der Steuer vorbeigeschleust hat. Gleichzeitig gebe es noch "eine Reihe offener Baustellen" im Bankensektor. Die Bundesregierung habe jedoch kein Krisenmanagement, um diese Aufgabe zu bewältigen.

Abgeordnete Heidrun SILHAVY (S) verlangte in einer Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung, Abgeordneter Grosz müsse sich von seiner Aussage "von Sozialismus zu Nationalsozialismus ist kein weiter Weg" distanzieren.

Abgeordneter Gerald GROSZ (B) stellte fest, er habe in dem angesprochenen Zwischenruf nicht von "Nationalsozialismus", sondern von "nationalem Sozialismus" gesprochen.

Abgeordneter Werner KOGLER (G) meinte, die Grünen würden der vorliegenden Novelle zustimmen, weil sie an sich "eine gescheite Sache" sei. Die Intention sei, dem Bankensektor die Möglichkeit zu geben, mehr Kernkapital aufzubauen. Dies sei auch für jede Banken-Rettungsaktionen ein wichtiger Faktor, denn je mehr Eigenkapital mobilisiert werden könne, umso weniger müsse letztlich der Steuerzahler zuschießen.

Die Vorgänge um die so genannte Rettung der Volksbank würde aber Fragen aufwerfen, meinte Kogler und erinnerte an eine Anfrage, in der die Grünen schon bei der ersten Zufuhr von Partizipationskapital des Staates nach dem Zustand der ÖVAG gefragt und das Risiko weit kritischer als die Regierung eingeschätzt haben. Man habe den Zustand der Bank viel zu positiv dargestellt. Es sei jedenfalls daraus nicht das versprochene gute Geschäft geworden. Die Bundesregierung werde erklären müssen, was die Alternativen zur Rettung der ÖVAG gewesen wären und wieso jetzt dieser Weg gewählt wurde. Die EU-Kommission sei in dieser Frage offenbar ebenfalls skeptisch. Es müsse die Frage aufgeworfen werden, ob nicht eine geordnete Insolvenz der bessere Weg sei. Auch müsse sichergestellt werden, dass nicht Private ihr Geld auf Kosten der SteuerzahlerInnen in Sicherheit bringen. Es sei auch die Frage nach der Arbeit der Bankenaufsicht zu stellen. Die Geschäftsfelder der Banken müssten auch besser voneinander getrennt werden, meinte Kogler. Auch sei die plötzliche Zusage von Milliarden an eine Bank der Öffentlichkeit von der Bundesregierung bei weitem nicht ausreichend kommuniziert worden.

Abgeordneter Norbert HOFER (F) meldete sich zu Geschäftsbehandlung und verwies auf die Kritik des Bundespräsidenten am Terminplan des Sparpakets. Es sei fraglich, ob das Gesetz so ordnungsgemäß zustande kommen könne. Diese Warnung des Bundespräsidenten sei jedenfalls sehr ernst zu nehmen.

Abgeordneter Gerald GROSZ (B) regte dazu eine Präsidialsitzung des Nationalrats an, da hier offenbar ein Gesetz im "Pfusch" ohne ausreichende Debatte und Fristen "durch das Parlament gepeitscht" werden solle.

Abgeordneter Josef CAP (S) verwies darauf, dass die Präsidiale den Terminplan im Konsens aller Fraktionen beschlossen und für ausreichend befunden habe. Der Bundespräsident habe nur eine Anmerkung zum Fristablauf gemacht, das stehe ihm zu, und es werde auf jeden Fall nach einer guten Lösung gesucht werden.

Der Vorsitzführende Dritte Nationalratspräsident Martin GRAF (F) hielt fest, er sehe angesichts der Lage keine Veranlassung zu einer Sitzungsunterbrechung.

Abgeordneter Stefan PETZNER (B) meinte, in Wahrheit werde die Bankensteuer eine Sparbuchsteuer sein, und erinnerte an die seiner Meinung nach unangebrachte Skandalisierung rund um die Hypo Alpe Adria. Bisher sei aber trotz aller Untersuchungen und Gutachten noch immer kein anderes Ergebnis als ein Freispruch herausgekommen. Über die Vorgänge bei der ÖVAG werde aber der Mantel des Schweigens gebreitet, obwohl bei der Hypo bisher 625 Mio. €, bei der ÖVAG schon 700 Mio. € abgeschrieben werden mussten. Bei der Kommunalkredit habe der Staat sogar bereits 4,6 Mrd. € an Haftungen übernehmen müssen, ohne dass dies thematisiert wurde. Hier sehe er ein rein parteipolitisch begründetes Ungleichgewicht. Er werde das Thema und insbesondere das Agieren der ÖVP im Bankensektor sicher weiter im Auge behalten.

Abgeordneter Jakob AUER (V) stellte fest, es sei tatsächlich eine Skandal, was hier passiere. Denn durch die Bankenabgabe werde von Banken verlangt, dass sie einen Konkurrenten, der sie jahrelang nicht marktkonform unterboten habe, nun mitfinanzieren. Die Finanzmarktaufsicht und die Nationalbank müssten deshalb Rede und Antwort stehen, was hier geschehen sei. Während einfachen Bankkunden immer mehr Bürokratie und Verpflichtungen für einfachste Bankgeschäfte zugemutet werden, frage er sich, wie die Aufsichtsbehörden ihre Aufgaben wahrnehmen. Man müsse die Frage nach der internen Kontrolle der Banken stellen und danach, warum die Gier der Manager zu einem derartigen Faktor werden konnte, dass der ganze Finanzsektor in eine schwierige Lage gebracht wurde. Es stelle sich weiters die grundsätzliche Frage, wie man sich in den internationalen Verflechtungen des Bankensektors vor Schaden schützen und dagegen wehren könne, dass Europa die faulen Kredite anderer Finanzplätze ausbaden müsse.

Finanzministerin Maria Theresia FEKTER pflichtete den Ausführungen ihres Vorredners bei. Die Rettung der ÖVAG, um noch größeren Schaden von der Republik abzuwenden, sei sicher ein schmerzlicher Schritt gewesen. Eine Konkursanmeldung der ÖVAG hätte aber schlagartig zu einer Entwertung der Volksbankanleihen geführt. Damit hätte man den Regionalbanken die Eigenkapitalbasis entzogen. Dann hätte auch die Einlagensicherung in Aktion treten und die Bedeckung von 17 Mrd. € an Einlagen garantieren müssen. Das hätte letztlich der Staat zu tragen gehabt. Dieses Schreckensszenario habe mit einem schmerzhaften Kapitalschnitt vermieden werden können. Die Kosten, die dem Staat dabei erwachsen, müssen selbstverständlich gegenfinanziert werden. Dazu solle der Finanzmarkt selbst in erster Linie einen Beitrag leisten. Sie habe daher den Vorschlag eines 25%-Zuschlags zur Bankenabgabe, der in einen eigenen Fonds eingebracht werden solle, gemacht. Damit sichere der Sektor selbst Stabilität für die Zukunft. Sie könne sich auch vorstellen, dass Gewinne, welche die EZB aufgrund der Griechenland-Restrukturierung an die Nationalbanken ausschütte, ebenfalls diesem Fonds zugutekommen. Sie sei mit ONB-Gouverneur Nowotny dazu in Kontakt.

Die Vorgänge hätten auch die Frage aufgeworfen, ob die existierenden Kontrollmechanismen ausreichend präventiv wirkten. Es müsse daher die Arbeit der Staatskommissäre genau unter die Lupe genommen werden. Sie stelle sich vor, dass in Zukunft ein Sanierungsbeauftragter in Zusammenarbeit mit Staatskommissären die Durchführung der strengen Auflagen unter Berücksichtigung der Staatsfinanzen garantiere. Hierzu müsse ein neues Instrument geschaffen werden. Das Vorgehen der Aufsichtsorgane der Finanzwirtschaft nach 2008 werde deshalb evaluiert, da man sicher nicht weitertun könne, wie bisher. Was die Volksbanken betreffe, so werden sie sich gänzlich umstrukturieren müssen, stellte Fekter klar. Die Primärbanken werden ihre Autonomie verlieren und müssen sich zu einem Haftungsverbund zusammenschließen, der für die Sanierung sein Gesamtkapital und Liquidität zur Verfügung stellt. Man habe lange vorberaten und dieses Gesetz eingebracht, damit die Umstrukturierungsmaßnahmen zügig umgesetzt werden können.

Abgeordnete Heidrun SILHAVY (S) meinte, es sei überraschend gewesen, wie schnell die Entwicklung in der ÖVAG nun das vorliegende Gesetz notwendig mache. Die geplante Änderung des Bankwesengesetzes sei jedenfalls ein begrüßenswerter Schritt. Es würden Synergien ermöglicht, aber auch die Übernahme von mehr Verantwortung durch die Banken gefordert. Zur Finanzkrise 2008 meinte Silhavy, man müsse sich fragen, warum der Finanzsektor trotz guter Geschäften in Osteuropa keine Sicherheitspolster gebildet hat. Daraus müsse man Lehren ziehen, und man habe im Bankwesengesetz auch darauf Wert gelegt, dass die Kreditinstitute hochwertige Eigenmittel bilden. Es sei ihr auch wichtig darauf hinzuweisen, dass Spareinlagen bis zur Höhe von 100.000 Euro staatlich garantiert sind. Diese Garantie dürfe aber nicht allein auf Kosten der SteuerzahlerInnen erfolgen. Es gehe auch nicht an, dass man zwar immer vom Staat in Notfällen die Rettung erwarte, aber ihm keine Mitsprache bei der Führung der Geschäfte zubillige. Letztlich müsste die Entscheidung zwischen privat und staatlich danach gefällt werden, was in der jeweiligen Situation die beste Lösung ist.

Abgeordneter Alexander VAN DER BELLEN (G) kündigte die Zustimmung zur Novelle durch seine Fraktion an, bemängelte aber die Art und Weise, wie diese Rettungsaktion kommuniziert wurde. Auch die gewählte Lösung sei durchaus nicht die einzig mögliche Vorgangsweise gewesen, merkte der Redner an, der danach fragte, warum man bei der Volksbank eine andere Variante gewählt habe als bei früheren Gelegenheiten. Es müsse erst einmal dem Steuerzahler erklärt werden, warum man nicht einmal 50 Prozent der Bank übernommen habe, aber 100 Prozent des Risikos.

Präsidentin Barbara PRAMMER erteilte Abgeordnetem Josef Bucher (B) für die Formulierung "Verbrecherpartei SPÖ" einen Ordnungsruf.

Für die Annahme der Vorlage plädierten schließlich auch noch die V-Abgeordneten Peter Michael IKRATH und Konrad STEINDL (beide V), wobei beide die gewählte Vorgangsweise begrüßten.

Die Vorlage wurde mehrheitlich angenommen. Der oppositionelle Entschließungsantrag verfiel hingegen der Ablehnung.

Doppelbesteuerungsabkommen mit Slowenien genehmigt

Ebenfalls mit Mehrheit passierte sodann das Protokoll zur Änderung des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens mit Slowenien den Nationalrat.

Abgeordneter Roman HAIDER (F) erklärte, seine Fraktion werde gegen diese Abänderung stimmen, weil sie darin eine Aushöhlung des heimischen Bankgeheimnisses sehe. Man werde also den bisherigen diesbezüglichen Kurs auch im vorliegenden Fall beibehalten. Als positives Beispiel, wie man diese Dinge regeln können, nannte der Redner dabei die Schweiz.

Abgeordneter Gabriel OBERNOSTERER (V) hielt die geplante Abänderung des Doppelbesteuerungsabkommen deshalb für wichtig, da Slowenien einer der wichtigsten Wirtschaftspartner Österreichs sei, und zahlreiche österreichische Firmen dort engagiert seien, was diese Adaption notwendig mache.

Abgeordneter Erwin KAIPEL (S) meinte, mit dieser Abänderung genüge man den neuen Standards in Sachen Transparenz, womit man ein Mehr an Rechtssicherheit schaffe. Die Vorlage diene allen ehrlichen SteuerzahlerInnen, sie sei daher zu begrüßen. Diese Ansicht vertrat auch sein Fraktionskollege, Abgeordneter Kurt GARTLEHNER. (Fortsetzung Nationalrat)