Parlamentskorrespondenz Nr. 148 vom 05.03.2012

Vorlagen: Justiz

IT im Grundbuch, Sicherheit im Gericht, Strafregisterauskunft

Status der Internationalen Anti-Korruptionsakademie wird geregelt

Ein Übereinkommen (1672 d.B.) regelt den Status der Internationalen Anti-Korruptionsakademie, die ihren Sitz in Laxenburg hat. Konkret werden der Akademie die Unverletzlichkeit ihres Amtssitzes, die Befreiung von der Gerichtsbarkeit, die Unverletzlichkeit der Archive und die Befreiung von Steuern und Zöllen gewährt. Weiters regelt der Vertrag die Privilegien und Immunitäten der MitarbeiterInnen der Akademie und ihres Dekans sowie leitender BeamtInnen.

IT-Einsatz im Grundbuch soll erweitert werden

Eine Grundbuchs-Novelle 2012 (1675 d.B.) will mit punktuellen Änderungen den IT-Einsatz im Grundbuchsverfahren ausweiten und dabei einige bisher strittige Fragen klären. Dies betrifft insbesondere die Möglichkeit einer vom Grundbuchsgesuch losgelösten Rangordnungserklärung, die Einführung einer Rangordnung zugunsten einer namentlich angeführten Person, Klarstellungen beim Verbesserungsauftrag im Grundbuchsverfahren sowie bei der Kumulierung, die Einschränkung der Kumulierungsmöglichkeit bei

Liegenschaften, an denen Wohnungseigentum begründet ist, die Möglichkeit des Verzichts auf Zustellungen, die Ausweitung der Definition gegenstandsloser Eintragungen, die Einschränkung der Zuständigkeit des Eisenbahngerichts, die Abschaffung der Zweistufigkeit des Verfahrens zur Begründung eines Baurechts und die erleichterte Berichtigung von Miteigentumsanteilen im Wohnungseigentumsrecht.

Sicherheit bei Gericht: Angriffe werden systematisch dokumentiert

Die Regierungsvorlage einer Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (1676 d.B.) reagiert zunächst auf die wiederholten Bedrohungen und Angriffe gegen Organe der Gerichtsbarkeit und sieht nun eine einheitliche und systematische Dokumentation von sicherheitsrelevanten Vorfällen vor. Darüber hinaus bringt die Novelle auch Vereinfachungen und Klarstellungen betreffend den elektronischen Rechtsverkehr, so etwa den Entfall der Übermittlung von Rubriken an Einbringer, die ihr Anbringen elektronisch eingebracht haben, oder die Einbeziehung der Sozialversicherungsträger in den elektronischen Rechtsverkehr.

Missbrauchsverdacht: Jugendamt erhält Strafregisterauskunft

Eine Novelle zur Strafprozessordnung (1677 d.B.) gibt nun den Jugendämtern die Möglichkeit, bei Vorliegen eines konkreten Verdachts der Gefährdung des Kindeswohls durch eine bestimmte Person unbeschränkte Auskunft aus dem Strafregister zu erhalten. Weiterer Schwerpunkt der Novelle ist die Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates betreffend Strafregister. Demnach soll nun das System für den strafrechtlichen Informationsaustausch, das bisher an den Postweg gebunden war, durch die Schaffung einer sicheren elektronischen Datenverbindung zwischen den nationalen Strafregistern beschleunigt werden. Ein Online-Zugriff des Herkunftsstaates auf das Strafregister des Urteilsstaates ist jedoch, wie die Erläuternden Bemerkungen zur Vorlage betonen, nicht vorgesehen. Vielmehr werden die Informationen der Zentralbehörde des Herkunftsstaates (in Österreich das Strafregisteramt der Bundespolizeidirektion Wien) periodisch bzw. auf entsprechendes Ersuchen auf elektronischem Weg übermittelt, wobei diesbezüglich eine Frist (grundsätzlich 10 Arbeitstage) vorgesehen ist.