Parlamentskorrespondenz Nr. 166 vom 08.03.2012

Vorlagen: Gesundheit

Entschädigung für Contergan-Opfer, psychotherapeutische Versorgung

BZÖ-Antrag: Abgabe von Arzneimitteln an frei lebende Wildtiere

In einem vom Abgeordneten Wolfgang Spadiut eingebrachten Entschließungsantrag (1808/A[E]) des BZÖ weist der Antragsteller darauf hin, dass in manchen Regionen Österreichs das Rehwild sehr stark mit Parasiten (z.B. Leberegel, Bandwürmer, Lungenwürmer oder Magen- und Darmnematoden) befallen ist und aufgrund des Anwendungsverbots von Arzneimitteln bei frei lebenden Wildtieren oft kläglich verenden muss. Spadiut fordert daher eine Änderung der bestehenden Regelung, die sicherstellt, dass Rehwild ab Beginn der Schonzeit einer Entwurmung durch die das Gebiet betreuenden Jagdschutzorgane unterzogen werden darf, wobei gleichzeitig kein Konflikt mit den bestehenden Wartezeitenregelungen entstehen soll.

Grüne wünschen sich Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung

Obwohl bereits im Jahr 1992 die psychotherapeutische Behandlung der ärztlichen Hilfe gleichgestellt wurde, gebe es noch immer eine gravierende Ungleichbehandlung von psychisch kranken Menschen, zeigt G-Abgeordneter Kurt Grünewald in einem Entschließungsantrag (1816/A[E]) seiner Fraktion auf. Derzeit liege der Versorgungsgrad mit Psychotherapie in Österreich bei 0,8 Prozent der Bevölkerung, obwohl laut Bundesverband für Psychotherapie bis zu 5 %, mindestens jedoch 2 % der Bevölkerung einen Behandlungsbedarf aufweisen. Abgeordneter Kurt Grünewald fordert daher den Gesundheitsminister auf, als Sofortmaßnahme den Kostenzuschuss für Psychotherapie unter Zugrundelegung des Verbraucherpreisindexes für Gesundheitspflege zu erhöhen und in weiterer Folge eine gesamtvertragliche Lösung für psychotherapeutische Leistungen sicherzustellen.

BZÖ-Antrag betreffend Entschädigung für Contergan-Opfer

In einem Entschließungsantrag des BZÖ weist Abgeordneter Stefan Markowitz darauf hin, dass erst nach heftigen Diskussionen und Anträgen aller Oppositionsparteien den contergangeschädigten Personen in Österreich, die nach 1956 geboren sind, eine Einmalzahlung in der Höhe von 2,8 Mio. € zur Verfügung gestellt wurde. Da die im Medikament enthaltene Substanz Thalidomid bereits 1954 angemeldet wurde und viele medizinische Experten aufgrund der Faktenlage nicht ausschließen können, dass diese Substanz schon vor der Zulassung in medizinischen Fachkreisen weitergegeben wurde, fordert Markowitz den Gesundheitsminister auf, den Personenkreis der Entschädigungsberechtigten auszuweiten und auch für diese Menschen – analog zu den ab dem Jahr 1956 Geborenen - eine Lösung zu finden. (1842/A[E])