Parlamentskorrespondenz Nr. 168 vom 09.03.2012

Vorlagen: Gesundheit und Soziales

RV zu Arzneibuchgesetz, 24-Stunden-Betreuung, Abkommen mit Serbien

Arzneibuchgesetz 2012 enthält Anpassungen und Korrekturen

Das geltende Arzneibuchgesetz ist im Jahr 1980 in Kraft getreten und enthält Vorschriften, die mit den später beschlossenen arzneimittel- und apothekenrechtlichen Regelungen nicht übereinstimmen, heißt es im Vorblatt einer Regierungsvorlage. Durch das neue Bundesgesetz über das Arzneibuch (Arzneibuchgesetz 2012 – ABG 2012) (1678 d.B.) kommt es einerseits zu einer materiellen und formellen Anpassung der Bestimmungen, andererseits erfolgt eine Sanierung der europarechtlich bedenklichen Vorgabe betreffend die Veröffentlichung des Europäischen Arzneibuchs und des Österreichischen Arzneibuchs. Zur Lösung dieser Problematik soll die bisher gesetzlich vorgesehene Verpflichtung des Gesundheitsministers, diese beiden Publikationen in der  Österreichischen Staatsdruckerei zu verlegen, entfallen.

Anpassung der Geltungsdauer der Vereinbarung über die 24-Stunden-Betreuung

Die Bundesregierung hat eine Vorlage betreffend die Vereinbarung zur gemeinsamen Förderung der 24-Stunden-Betreuung eingebracht, die dazu dienen soll, die Geltungsdauer an die bis Ende 2014 verlängerte Laufzeit der geltenden Finanzausgleichsperiode anzupassen. (1652 d.B.)

Regierung legt Abkommen mit Serbien über soziale Sicherheit vor

Die Regierung hat dem Nationalrat ein Abkommen mit Serbien über soziale Sicherheit zur Genehmigung vorgelegt (1682 d.B. ). Wie aus den Erläuterungen hervorgeht, wurde bislang zum Schutz erworbener Ansprüche im Bereich der Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung das Abkommen zwischen Österreich und der Bundesrepublik Jugoslawien pragmatisch weiter angewendet. Mit dem nunmehr vorliegenden Abkommen ändert sich inhaltlich im Wesentlichen nichts, lediglich in einzelnen Details, etwa in Bezug auf den Datenschutz und die Versicherungspflicht für diplomatisches Personal, werden Anpassungen an ähnliche jüngere Abkommen mit anderen Ländern vorgenommen.