Parlamentskorrespondenz Nr. 182 vom 13.03.2012

Beschlagnahme von Unterlagen: Es bleibt bei Gerichtsentscheidung

Justizausschuss beschließt Strafprozessnovelle

Wien (PK) – Die Novelle der Strafprozessordnung, die in den letzten Tagen für heftige Debatten gesorgt hat, wurde heute vom Justizausschuss in einer geänderten Fassung mehrheitlich beschlossen. Hinsichtlich der Beschlagnahme von Unterlagen bei Trägern von Berufsgeheimnissen wie z.B. JournalistInnen oder RechtsanwältInnen konnte nun dahingehend ein Kompromiss gefunden werden, dass nach einem Einspruch des Betroffenen nach wie vor das Gericht – und nicht wie in der ursprünglichen Version der Regierungsvorlage der Staatsanwalt - über die Sichtung und allfällige Verwendung der Dokumente entscheidet. Auf Antrag des Betroffenen wird daneben die Möglichkeit bestehen, gemeinsam mit dem Staatsanwalt die Unterlagen zu sichten. Weitere Beschlüsse des Ausschusses betrafen u.a. ein Versicherungsrechts-Änderungsgesetz, das strengere Kautelen für die Erhebung von Gesundheitsdaten einzieht, eine Grundbuchs-Novelle mit erweiterten Möglichkeiten für den IT-Einsatz sowie ein Übereinkommen über Computerkriminalität. Abermals vertagt wurde hingegen das Lobbying-Gesetz.

Karl: Strafprozessnovelle bringt klare Verbesserungen

Abgeordnete Daniela Musiol (G) bezog sich in ihrer Wortmeldung auf jenen Teil der Novelle der Strafprozessordung, welche Bestimmungen der leichteren Weitergabe von Daten an die Jugendwohlfahrtsbehörden betrifft. Sie sah die Regelung als nicht ausreichend an, die Grünen würden daher diesem Teil der Novelle nicht zustimmen. Abgeordneter Hannes Fazekas (S) konnte die Bedenken in diesem Punkt nicht nachvollziehen.

In der umstrittenen Frage der Änderung der Strafprozessordnung betreffend Unterlagen von Trägern von Berufsgeheimnissen stellte der G-Abgeordneter Albert Steinhauser aus seiner Sicht fest, der nun erzielte Kompromiss stelle die frühere Rechtssituation weitgehend wieder her, die Grünen würden diesem Teil der Novelle daher die Zustimmung erteilen. Abgeordneter Gerald Grosz (B) hingegen meinte, eine Gefahr der Aushöhlung des Berufsgeheimnisses sei auch jetzt nicht auszuschließen. Seine Fraktion werde daher nicht zustimmen.

Justizministerin Beatrix Karl unterstrich, dass die Änderungen betreffend die Weitergabe von Informationen an Jugendwohlfahrtsorganisationen auf eine Forderung der Landeshauptleutekonferenz zurückgehe. Die Regelung müsse auf Landesebene dann ebenfalls umgesetzt werden. Die Änderung der Strafprozessordnung bringe eine klare Verbesserung, indem sie den Gerichten Möglichkeiten der Verfahrensbeschleunigung eröffne.


Die mehrheitliche Zustimmung zur Regierungsvorlage (1677 d.B.) erfolgte in getrennter Abstimmung, wobei die Grünen der Änderung des Strafregistergesetzes 1986 und des Tilgungsgesetzes 1972 die Zustimmung versagten, das BZÖ wiederum der Änderung der Strafprozessordnung, die in der Fassung eines S-V-Abänderungsantrags abgestimmt wurde, nicht zustimmte.  

Versicherungen: Strengere Regelung der Erhebung von Gesundheitsdaten

Die Zulässigkeit der Erhebung von Gesundheitsdaten durch private Versicherungen soll nun im Rahmen eines vom Ausschuss einstimmig beschlossenen Versicherungsrechts-Änderungsgesetzes ausführlicher geregelt und an die Anforderungen des Datenschutzes angepasst werden. Die Regelung sieht in diesem Sinn besondere Kautelen für das im Gesetz enthaltene Zustimmungserfordernis vor, die von der Möglichkeit einer Einzelzustimmung bis hin zum Widerspruch gehen. Klargestellt wird weiters auch, dass die Datenerhebung nur zur Beurteilung und Erfüllung von Ansprüchen aus einem konkreten Versicherungsfall zulässig ist.

Einstimmig beschlossen wurde auch eine Ausschussfeststellung, in der festgehalten wird, dass die Diskriminierung von behinderten Menschen durch private Versicherungsgesellschaften abzustellen sei und die Unternehmen auch Daten entsprechenden dem Stand der Datenschutztechnik zu verwalten haben.

"Hacking" findet Eingang ins StGB

Mit breiter Mehrheit genehmigte der Ausschuss ein Übereinkommen des Europarats über Computerkriminalität, das die Bedeutung der konsequenten strafrechtlichen Verfolgung auf diesem Gebiet unterstreicht und sowohl materielle Straftatbestände als auch umfassende strafprozessuale Vorschriften enthält. Die neuen strafbaren Tatbestände umfassen z.B. den unbefugten Zugang zu einem Computersystem ("Hacking"), die Fälschung von Computerdaten sowie bestimmte Handlungen im Zusammenhang mit Kinderpornographie und Urheberrechtsverstöße.

Abgeordneter Wolfgang Zinggl (G) ortete eine unbefriedigende Situation im Urheberrecht, das zu restriktiv und vor allem auf Strafbestimmungen ausgerichtet sei, und begründete so die Ablehnung des Übereinkommens von Seiten seiner Fraktion. Abgeordneter Johann Maier (S) stimmte seinem Vorredner hinsichtlich des Urheberrechts zu und bemerkte, dieses müsse eine zeitgemäße Form finden und dürfe nicht rein auf die Interessen einer Verwertungsindustrie von geistigem Eigentum ausgerichtet werden. Auch Abgeordnete Karin Hakl (V) meinte, es müsse neue Verwertungsmodelle geben. Abgeordneter Gerald Grosz (G) meinte, das Übereinkommen könne unter der Voraussetzung einer maßvollen Umsetzung in österreichisches Recht seine Zustimmung finden.  

Das Übereinkommen wurde von der Mehrheit der Fraktionen plenumsreif gemacht. Dagegen stimmten nur die Grünen.

Mehr IT-Einsatz für das Grundbuch

Eine Grundbuchs-Novelle 2012 will mit punktuellen Änderungen den IT-Einsatz im Grundbuchsverfahren ausweiten und dabei einige bisher strittige Fragen klären. Dies betrifft insbesondere die Möglichkeit einer vom Grundbuchsgesuch losgelösten Rangordnungserklärung, die Einführung einer Rangordnung zugunsten einer namentlich angeführten Person, Klarstellungen beim Verbesserungsauftrag im Grundbuchsverfahren sowie bei der Kumulierung. – Die Novelle wurde in der Fassung eines S-V-Abänderungsantrages einstimmig verabschiedet.

Gewalt bei Gericht soll nun dokumentiert werden

Als Reaktion auf die wiederholten Bedrohungen und Angriffe gegen Organe der Gerichtsbarkeit sieht nun eine Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes eine einheitliche und systematische Dokumentation von sicherheitsrelevanten Vorfällen vor. Darüber hinaus bringt die Novelle, auch Vereinfachungen und Klarstellungen betreffend den elektronischen Rechtsverkehr, so etwa den Entfall der Übermittlung von Rubriken an Einbringer, die ihr Anbringen elektronisch eingebracht haben, oder die Einbeziehung der Sozialversicherungsträger in den elektronischen Rechtsverkehr. Die Zustimmung erfolgte einstimmig.

Energieeffizienz: Ausschuss setzt EU-Richtlinie um

Weiters verabschiedete der Ausschuss ein sogenanntes Energieausweis-Vorlage-Gesetz, durch das die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umgesetzt wird. Damit werden insbesondere die Regelungen zur Vorlage und zur Aushändigung des Energieausweises sowie über eine Erstinformation zur energetischen Qualität des angebotenen Gebäudes in Immobilieninseraten konzentriert. Abgeordneter Harald Stefan (F) sah allerdings keinen Bedarf für diese neue Regelung. Das Gesetz wurde mit S-V-G-Mehrheit angenommen.

Noch keine Entscheidung über Lobbying-Gesetz

Neuerlich einstimmig vertagt wurde hingegen das Lobbying-Gesetz, bei dem Abgeordneter Johann Maier (S) noch Nachbesserungsbedarf feststellte und die Vertagung beantragte. Dem Vertagungsantrag stimmte Abgeordneter Harald Stefan (F) zu, der vor allem bei der Parteienfinanzierung Klärungsbedarf sah. Auch Abgeordneter Albert Steinhauser (G) und Abgeordneter Gerald Grosz (B) waren für die Vertagung, die sie aber gleichzeitig als blamables Eingeständnis der Koalitionsparteien, zu keiner Einigung gelangen können, interpretierten.

Anträge der Opposition vertagt

Mit S-V-Mehrheit wurde ebenfalls nach kurzer Debatte ein Antrag der Grünen vertagt, in dem sich Abgeordnete Daniela Musiol (G) für die Ausweitung des Rechts auf künstliche Befruchtung auf alleinstehende Frauen und Frauen in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft aussprach. Während Musiol hier klare Diskriminierung bestimmter Gruppen sah, meinte Abgeordneter Harald Stefan (F), das Thema komme als logischer weiterer Schritt nach der Einführung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft immer wieder zur Debatte. Seine Fraktion lehne konsequenterweise diese Forderung ebenso ab, wie sie schon die Einführung einer de-facto-Ehe für gleichgeschlechtliche Paare nicht befürwortet habe. Abgeordnete Karin Hakl (V) meinte, es gebe gewisse Widersprüchlichkeiten der geltenden Bestimmungen über künstliche Befruchtung, über die einmal nachgedacht werden müsste.

Auch eine Initiative des Abgeordneten Albert Steinhauser (G) betreffend Strafbarkeit des "Anfütterns" von Abgeordneten wurde von der Ausschussmehrheit als noch nicht entscheidungsreif eingestuft. Diese Vertagung erfolgte mit S-V-G-Mehrheit. Ebenfalls in die Warteschlange verwies der Ausschuss mit S-V-Mehrheit schließlich einen Vorstoß des Abgeordneten Christian Lausch (F) gegen die Beschäftigung von Freigängern bei Gericht.

Einstimmig vertagt wurde hingegen der kurzfristig auf die Tagesordnung gesetzte Bericht (III-294 d.B.) der Bundesministerin für Justiz betreffend die Jahresvorschau zu EU-Vorhaben im Justizbereich 2012. (Schluss)