Parlamentskorrespondenz Nr. 216 vom 21.03.2012

Vorlagen: Gesundheit

EU-Jahresvorschau für den Bereich Gesundheit

Die vom Gesundheitsminister für das Jahr 2012 vorgelegte EU-Jahresvorschau steht ganz im Zeichen der Bewältigung der neuerlich aufflammenden Wirtschafts- und Finanzkrise, heißt es im Vorwort (III-295 d.B.). Daher zielen die meisten der in den Anhängen zum Arbeitsprogramm der EU-Kommission angeführten Initiativen darauf ab, einen Beitrag zu einem tragfähigen Wachstum, einer hohen Erwerbsquote und einer gerechten Gesellschaft zu leisten und sind langfristig ausgerichtet. Die Europäische Kommission weist aber darauf hin, dass es für die EU-Organe notwendig sein wird, die Initiativen flexibel zu behandeln. Neue dringende Maßnahmen könnten in den nächsten Monaten erforderlich sein, die bei der Abfassung des Arbeitsprogrammes noch nicht abzusehen waren.

Für das Jahr 2012 werden unter anderem folgende Vorhaben angegeben: ein Maßnahmenpaket zur Innovation im Bereich Gesundheit (z.B. Revision der Medizinprodukte-Richtlinien, die Anpassung der Klassifizierung von In-vitro-Diagnostika, eine bessere Zusammenarbeit im Bereich der neuen psychoaktiven Substanzen, eine Änderung der Tabakprodukte-Richtlinie - z.B. EU-weites Verbot des Internethandels mit Tabakprodukten - sowie Vorhaben im Bereich Tier- und Pflanzengesundheit (z.B. Modernisierung und Straffung von Rechtsvorschriften, stärkere Konzentration auf Krankheitsvorbeugung, Beseitigung des Verwaltungsaufwands beim Transport von Tieren, Überarbeitung der "Kontroll-Verordnung").

Weiters werden auch schon Initiativen angeführt, die für 2013 geplant sind, wie u.a. die Überarbeitung des Basisrechts in Bezug auf die ökologische Landwirtschaft oder die Entwicklung einer EU-weit angeglichenen Regelung zur Kostenbeteiligung und gemeinsamen Verantwortung im Rahmen des neuen EU-Tiergesundheitsgesetzes. Überlegungen gibt es bereits auch bezüglich des Klonens im Bereich der Lebensmittelerzeugung, wo Österreich wiederholt auf die Wichtigkeit und Notwendigkeit einer entsprechenden Regelung gedrängt hat. Es sei daher erfreulich, dass die Kommission – nicht zuletzt auf Druck Österreichs – die Schaffung eines horizontalen Regelungsrahmens angekündigt hat, der sämtliche Aspekte des Klonens abdecken soll. Von österreichischer Seite wird Wert darauf gelegt, dass der Entwurf folgende Elemente enthält: Verbot der Anwendung der Klontechnik (Ausnahmen für Forschung, Entwicklung und medizinische Zwecke), Verbot des Inverkehrbringens von Lebensmitteln geklonter Tiere, Aufbau von Rückverfolgbarkeitssystemen und verpflichtende Kennzeichnung. Außerdem listet der Bericht noch einige sogenannte Vereinfachungsinitiativen, wo bestehende Vorschriften überarbeitet und effizient weiterentwickelt werden sollen, sowie von der Kommission bereits vorgelegte Legislativvorschläge oder Mitteilungen auf.

Operatives Programm des Rates

Das von Polen, Dänemark und Zypern gemeinsam erstellte Achtzehn-Monate-Programm des Rates umfasst den Zeitraum Juni 2011 bis Dezember 2012. Im Bereich der öffentlichen Gesundheit sollen Maßnahmen gefördert werden, die sowohl auf eine bessere Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger, als auch einen besseren Schutz gegen grenzüberschreitende gesundheitliche Bedrohungen und eine bessere Qualität der angebotenen Gesundheitsversorgung abzielen, heißt es einleitend. Die Prioritäten liegen dabei auf folgenden Themenbereichen: nicht übertragbare Krankheiten, chronische Krankheiten (v.a. Diabetes) und gesundes Altern sowie Krankheiten ohne Grenzen, Innovation und vorbildliche Praxis. Was gesundheitsrelevante Faktoren betrifft, so wird der Anti-Tabak-Politik, der Ernährung und der körperlichen Bewegung, den Krankheiten, die hochspezialisierte medizinische Versorgung benötigen, sowie den alkoholbedingten Schäden besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden.

Auch im Bereich Tiergesundheit und öffentliche Gesundheit werden besondere Anstrengungen unternommen, informiert der Bericht, so sollen etwa an einem neuen Tiergesundheitsgesetz sowie an einer erheblichen Zahl von Rechtsakten zu bestimmten Tierseuchen gearbeitet werden. Parallel dazu werden die derzeitigen Vorschriften für Veterinärausgaben und die EU-Vorschriften für die amtlichen Kontrollen überprüft, einschließlich der Kontrollen von tierischen Erzeugnissen und lebenden Tieren aus Drittländern an den Grenzen.

Gentechnik – Österreich fordert mehr Freiheiten bei GVO-Verboten

Die Beratungen über das am 13.7.2010 von der Europäischen Kommission vorgelegte Paket zur rechtlichen Verankerung der Selbstbestimmung der Mitgliedstaaten für den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) werden fortgesetzt. Die Haltung Österreichs zu GVO bleibt unverändert kritisch. Zur Aufrechterhaltung der bewährten Bewirtschaftungsformen sowie der Förderung der heimischen biologischen und gentechnikfreien Lebensmittelproduktion wird Österreich neuen Zulassungen von für den Anbau bestimmten gentechnisch veränderten Pflanzen wie bisher nicht zustimmen und im Sinne des Vorsorgeprinzips auch weiterhin auf erkennbare Mängel in der Sicherheitsbewertung neuer GVO nach den gegebenen Möglichkeiten hinweisen. Mehr Freiheiten bei GVO-Anbau-Verboten für die Mitgliedsstaaten werden von Österreich ausdrücklich gefordert.