Parlamentskorrespondenz Nr. 222 vom 22.03.2012

Neuorganisation der Bundestheater passiert Kulturausschuss

Geharnischte Kritik der Opposition an Vorgangsweise der Ministerin

Wien (PK) – Die Novelle des Bundestheaterorganisationsgesetzes passierte heute mit den Stimmen von S, V, F und B den Kulturausschuss des Nationalrats. Dabei kritisierten alle Oppositionsparteien, dass ihnen seitens der Ministerin wesentliche Dokumente zur Entscheidungsfindung vorenthalten worden seien, was dem Parlament die Erfüllung einer seiner Kernaufgaben verunmögliche. Die Ministerin rechtfertigte ihr Verhalten damit, dass es sich bei den genannten Unterlagen um Dokumente mit sehr komplexen Inhalten handle, die aus rechtlicher Sicht als Geschäftsgeheimnisse der Bundestheater-Holding zu qualifizieren seien. Die in der Sitzung ebenfalls auf der Agenda stehenden Oppositionsanträge wurden mit einer Ausnahme vertagt, der G-Antrag zur Änderung des Kunstförderungsgesetzes verfiel der Ablehnung. Eingangs der Debatte zu Tagesordnungspunkt 1 wurde Georg Springer von der Bundestheater-Holding als Experte beigezogen.

Bundesministerin Claudia Schmied betonte, es sei ihr sehr wichtig, diese Regierungsvorlage im Ausschuss zu diskutieren, sie sei ein Ergebnis der durchgeführten Evaluierung. Gehe es in der Regierungsvorlage generell um eine weitere Schärfung der Public Governance, so verfolge man mit ihr darüber hinaus fünf Ziele: der Kompetenzkatalog der Aufsichtsrechte solle klarer formuliert, die Abberufung der Aufsichtsräte sprachlich neu gefasst, das Dirimierungsrecht für den künstlerischen Leiter klar gestellt, die Publikumsgespräche neu gefasst und der Name der Theaterservicegesellschaft an den Markennamen "Art for Art" angepasst werden. Die Bundestheater-Holding wurde mit der Umsetzung der Evaluierungsergebnisse betraut und befinde sich nun mitten in der Umsetzung, betonte die Ministerin.

Springer sprach von einem Maßnahmenkatalog, der einstimmig von den Aufsichtsräten genehmigt worden sei und sich auf sechs Evaluierungsberichte stütze. Er bestehe aus 133 Einzelmaßnahmen, von denen 120 direkt auf den Evaluierungsberichten fußten, während der Rest von der Holding ergänzt worden sei. Wichtig sei es, der Optimierung den Vorzug gegenüber der Einsparung zu geben. Man liege mit der Umsetzung der Pläne voll im gesetzten Zeitrahmen, schloss Springer.

Abgeordneter Wolfgang Zinggl (G) kritisierte abermals, dass die Evaluierungsberichte nicht ans Parlament weitergeleitet wurden. Immerhin sei für diese Evaluierung mehr als eine halbe Mio. € an Steuergeldern aufgewendet worden, und da sei es das gute Recht der Volksvertretung, diese Berichte einzusehen. In der vorgelegten Zusammenfassung werde auf die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Effizienz nicht eingegangen. Die Grünen würden die Novelle ablehnen, da sie die Grundlagen dieses Entwurfes nicht kennen, und sie würden nicht locker lassen, die Einsicht in die Originaldokumente einzufordern.

Abgeordnete Silvia Fuhrmann (V) erkundigte sich bei Springer, wie die Konsequenzen aussähen, wenn sich ein Haus nicht an die Empfehlungen des Maßnahmenkataloges halte und zeigte sich vom erzielten Einsparungspotential beeindruckt.

Abgeordneter Stefan Markowitz (B) kritisierte, dass der Bericht der Opposition vorenthalten worden sei, was umso tadelnswerter sei, als es Gerüchte gebe, dass die Regierungsparteien diesen sehr wohl erhalten hätten. 555.000 € seien für eine Evaluierung viel Geld, daher sei es inakzeptabel, dass man keine diesbezüglichen Unterlagen bekomme. Man werde der Vorlage dennoch zustimmen, weil sie in die richtige Richtung weise. Seine Fraktionskollegin Elisabeth Kaufmann-Bruckberger wollte wissen, ob es stimme, dass die Abgeordneten Ablinger und Fuhrmann den Gesamtbericht bekommen hätten.

Abgeordnete Heidemarie Unterreiner (F) bemängelte ebenfalls, dass die Opposition in diesem Prozess unberücksichtigt gewesen sei. Das deute ihrer Meinung darauf hin, dass der ganze Prozess ein ziemliches Desaster gewesen sei. Was hier in die Regierungsvorlage einfloss, hätten einige BeamtInnen des Ministeriums schneller und besser erledigt, die "Effizienzanalyse" sei also ziemlich ineffizient gewesen. Auch wenn man mit der Vorgangsweise keinesfalls zufrieden sei, so werde man dem Gesetz dennoch zustimmen, da es die richtigen Schritte setze.

Abgeordneter Harald Walser (G) statuierte, es sei die ureigenste Aufgabe des Parlaments, die Regierung zu kontrollieren, und wenn es das nicht könne, weil ihm die Unterlagen dazu vorenthalten werden, dann brauche es niemanden zu wundern, wenn das Image des Parlaments ist, wie es ist. Die Abgeordneten Andrea Kuntzl (S), Claudia Durchschlag und Anna Höllerer (beide V) stellten sodann noch Detailfragen.

Die Bundesministerin konzedierte, dass die Kultursprecherinnen der Regierungsparteien tatsächlich alle Unterlagen erhalten hätten, man habe aber davon Abstand genommen, die Unterlagen weitreichend zirkulieren zu lassen, um niemanden zu überfordern. Im Übrigen sei auch der Rechnungshof in das Prozedere involviert gewesen. Springer verwies darauf, dass es gegebenenfalls eine Weisung der Holding gebe, wonach die Maßnahmen umzusetzen seien. Zudem erinnerte er daran, dass es sich bei der Holding um ein ausgegliedertes Unternehmen handle, das dem Parlament alle erforderlichen Informationen überlassen habe. Würde das Parlament alle Informationen beanspruchen können, so würde es de facto die Geschäftsführung dieses ausgegliederten Unternehmens übernehmen.

Die Vorlage wurde gegen die Stimmen der Grünen angenommen.

Aus der durchgeführten Evaluation der Organisation der Bundestheater ergibt sich nach Meinung der Bundesregierung legistisches Verbesserungspotential. Das bestehende Dirimierungsrecht des künstlerischen Leiters soll konkretisiert werden. Das Publikumsforum habe sich nicht bewährt und soll daher wieder abgeschafft, die Publikumsgespräche jedoch beibehalten werden. Außerdem soll deutlicher als bisher festgelegt werden, welche Rechtsgeschäfte nur mit Zustimmung des Aufsichtsrates vorgenommen werden dürfen. Mit diesen Maßnahmen soll die Organisation der Bundestheater weiter optimiert werden. (1586 d.B.)

Vertagt wurde sodann ein Antrag der Grünen für eine zeitgemäße Adaption des Urhebervertragsrechts. Die Grünen wollen dem bekannten Problem zu Leibe rücken, dass Kunstschaffende oftmals durch Verträge substantiell übervorteilt werden. Eine Novelle des geltenden Rechtsbestandes soll nun sicherstellen, dass gesetzlich Buy-out-Verträge verhindert werden können. Auch sollen Verträge in jedem Fall zeitlich begrenzt werden, und ein eigener Bestseller-Paragraf soll gleichfalls die Rechte der KünstlerInnen schützen, die sonst möglicherweise um die Früchte ihrer Arbeit gebracht würden. (1438/A [E])

In der Debatte hatte Abgeordnete Elisabeth Hakel (S) anerkannt, dass der diesbezügliche Reformbedarf evident sei, man wolle die Materie gleichwohl dennoch vertagen, um die Beratungen der interministeriellen Arbeitsgruppe zum Thema sowie den diesbezüglichen politischen Diskurs in Deutschland abwarten zu können.

Ebenso vertagt wurde ein G-Antrag hinsichtlich des K-SVFG. Das Künster-Sozialversicherungsfondsgesetz, das schon bislang seine Aufgabe nicht erfüllte, wurde durch die jüngste Novellierung in den Augen der Grünen weiter verschlechtert. So erfahren KünstlerInnen, die eine Pension beziehen, aber weiterhin aktiv tätig sind, durch diese Novelle eine deutliche Schlechterstellung, was durch eine neuerliche Novellierung umgehend beseitigt werden sollte. (378/A [E])

Der Tenor der Wortmeldungen der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig (S) und Silvia Fuhrmann (V) ging dahin, dass weitere Verhandlungen zum Thema wünschenswert wären, während sich die Abgeordneten Josef Jury (F) und Elisabeth Kaufmann-Bruckberger (B) gegen eine solche Regelung aussprachen, da dies eine Schlechterstellung der anderen PensionistInnen bedeuten würde.

Abgelehnt wurde sodann ein Antrag der Grünen auf Änderung des Kunstförderungsgesetzes. Unter Bezugnahme auf das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen soll garantiert werden, dass die Arbeit aller Kunst- und Kulturschaffenden adäquat honoriert wird. (1796/A) Sowohl die Regierungsparteien als auch die FPÖ bemängelten, dass dieser Antrag in seiner vorliegenden Form zu unkonkret sei, zudem würde es, ergänzte Abgeordnete Hakel (S), dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen, wenn man allein die Musiksparte bevorzugen würde.

Die übrigen drei Anträge, die sich mit Fragen der Musik befassten, wurden wiederum vertagt. Die FPÖ fordert entsprechende Budgetmittel für die Musikerziehung, ausreichende Musikschulplätze, adäquate Begabtenförderung sowie die Bereitstellung von Musikinstrumenten für Kinder aus sozial schwachen Familien. (1749/A [E]). In diesem Sinn tritt die FPÖ zudem dafür ein, dem Verein der Wiener Sängerknaben eine angemessene Jahresförderung zukommen zu lassen, um auch weiterhin einen ordentlichen Betrieb im Sinne eines bedeutenden Aushängeschilds österreichischer Kultur zu gewährleisten. (1730/A [E]) Zur Steigerung der Bekanntheit österreichischer MusikkünstlerInnen will das BZÖ ein Fördermodell nach dem Beispiel Frankreichs umgesetzt sehen. Dort müssen 40 Prozent der dargebotenen Lieder von einheimischen KünstlerInnen stammen, wobei die Hälfte dieses Anteils für KünstlerInnen vorbehalten ist, die noch nicht arriviert sind. Das BZÖ erwartet sich von dieser Vorgangsweise eine Steigerung der Wahrnehmung des österreichischen Musikschaffens in der Öffentlichkeit. (1797/A [E]) (Schluss)


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