Parlamentskorrespondenz Nr. 230 vom 27.03.2012

Vorlagen: Budget

Budgetvorsorge für den Europäischen Stabilitätsmechanismus

Im Juli 2012 soll der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) eingerichtet werden, um Stabilität, Einheit und Integrität des Euro-Währungsgebiets zu wahren. Der vom Nationalrat noch zu genehmigende ESM-Vertrag sieht ein Stammkapital von 700 Mrd. € und einen Höchstbetrag von 19,4838 Mrd. € für Österreich vor. Die Einzahlung soll in fünf gleich hohen Raten erfolgen, von denen die erste innerhalb von fünfzehn Tagen nach Inkrafttreten des Vertrages im Juli 2012 fällig wird. Da es zur Sicherung der höchsten Bonität (AAA/Aaa) notwendig ist, das Verhältnis zwischen eingezahltem Kapital und ausstehendem Betrag an ESM-Anleiheemissionen stets bei mindestens 15 % zu halten, verpflichten sich die ESM-Mitglieder, die Zahlung der eingezahlten Anteile zu beschleunigen, wenn dieses Verhältnis unterschritten werden sollte. Außerdem soll im Vertrag eine gemeinsame Mindestdarlehenskapazität von ESM und der EFSF von 500 Mrd. € sichergestellt werden. Aus diesen beiden Vorgaben kann eine vom vorgesehenen Plan abweichende Verpflichtung zu Zahlungen resultieren. Mit Änderungen im Bundesfinanzgesetz 2012 und im Bundesfinanzrahmen (für 2012 sowie für 2013 bis 2016) wird Vorsorge für die dafür erforderlichen Budgetmittel getroffen und durch Ergänzung des Bundeshaushaltsgesetzes die notwendige variable Gebarung ermöglicht. Außerdem werden im Bundeshaushaltsgesetz 2013 die Termine für die Berichterstattung über die Ergebnisse des Beteiligungs- und Finanzcontrolling an den Budgetausschuss verschoben und die Eurostat-Empfehlung berücksichtigt, Rückzahlungsverpflichtungen des Bundes aus "cash collaterals" (Absicherungsgeschäfte gegen das Zinsrisiko) in die Finanzschuld des Bundes aufzunehmen (1711 d.B.).