Parlamentskorrespondenz Nr. 231 vom 27.03.2012

Bundesregierung legt Bericht zum Seearbeitsübereinkommen vor

Ratifikation des Übereinkommens für Österreich nicht sinnvoll

Wien (PK) - Die Bundesregierung hat dem Nationalrat den Bericht zum Seearbeitsübereinkommen von der 94. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz (IAO) vom Februar 2006 zur Kenntnisnahme vorgelegt. (III-310 d.B.) In der systematischen Zusammenfassung von Übereinkommen und Empfehlungen der IAO sind arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen für Seeleute festgehalten. Teile der Übereinkunft wurden in einer 2009 verabschiedeten EU-Richtlinie übernommen, zur Erfüllung des Seearbeitsübereinkommens wären allerdings noch über die EU-Vorgaben hinaus zahlreiche Maßnahmen notwendig. Österreich enthielt sich bei der Ratifikation des Seearbeitsübereinkommens der Stimme, da angesichts der verschwindenden Bedeutung der Hochseeschifffahrt in der heimischen Wirtschaft die Umsetzung der Übereinkunft einen unverhältnismäßigen legistischen und finanziellen Aufwand bedeuten würde.

Auf rund 100 Seiten sind im Seearbeitsübereinkommen verbindliche Grundsätze und unverbindliche Leitlinien zu den Beschäftigungsbedingungen, der Unterbringung sowie den Freizeiteinrichtungen, der Verpflegung, dem Gesundheitsschutz und der medizinischen Betreuung, der Fürsorge und sozialen Sicherheit von Seeleuten enthalten. Die Vorgaben gelten für alle Schiffe der Welthandelsflotte, die für gewerbliche Tätigkeiten mit Ausnahme der Fischerei eingesetzt werden. Grenzüberschreitend gültige Mechanismen zur Kontrolle und Durchsetzung der Vorgaben sollen die Einhaltung der Bestimmungen nach Inkrafttreten der IAO-Übereinkunft gewährleisten. Im Binnenland Österreich sprechen innerstaatliche Gründe gegen eine Ratifikation des Übereinkommens, da kein gewerbliches Seeschiff unter österreichischer Flagge existiert, wie im Bericht betont wird. Eine Sondierung der österreichischen Rechtslage ergab außerdem, dass dort ein Großteil der arbeitsrechtlichen Bestimmungen, die das Seearbeitsübereinkommen vorschreibt, bereits gesetzlich beziehungsweise kollektivvertraglich erfasst ist. (Schluss)