Parlamentskorrespondenz Nr. 257 vom 04.04.2012

Vorlagen: Verfassung

Änderung der EU-Verträge, BZÖ-Antrag zum Jugendschutz

Europäischer Stabilitätsmechanismus: EU-Vertrag soll geändert werden

Zur Sicherung der Stabilität des Euro ist auf EU-Ebene die Einrichtung eines dauerhaften Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) für die gemeinsame europäische Währung geplant. Um diesen Stabilitätsmechanismus EU-rechtlich abzusichern, ist auch eine Änderung der EU-Verträge vorgesehen (1716 d.B.). Durch eine Ergänzung von Artikel 136 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sollen die Euro-Staaten ausdrücklich die Erlaubnis erhalten, einen Mechanismus zur Wahrung der Stabilität des Euro-Währungsgebiets einzurichten und ihn zu aktivieren, wenn dies "unabdingbar ist". Die Gewährung von Finanzhilfen im Rahmen des Mechanismus muss dabei strengen Auflagen unterliegen.

Die Änderung der EU-Verträge wurde vom Europäischen Rat bereits im März 2011 beschlossen, sie bedarf allerdings noch der Zustimmung aller EU-Mitgliedsländer. In Österreich ist dafür sowohl im Nationalrat als auch im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Als Termin für das Inkrafttreten der Ergänzung des AEUV wird der 1. Jänner 2013 angestrebt. Als rechtliche Basis für die Vertragsänderung wurde erstmals das mit dem Vertrag von Lissabon eingeführte vereinfachte Änderungsverfahren herangezogen.

Ergänzend zur EU-Vertragsänderung liegt auch ein Vertrag der 17 Euro-Staaten zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (siehe 1731 d.B.) sowie ein Gesetzespaket der Regierung zur budgetären Vorsorge für den ESM (siehe 1711 d.B.) vor. Außerdem haben sich 25 der 27 EU-Staaten begleitend zur Einrichtung des ESM auf einen Vertrag zur Stärkung ihrer Haushaltsdisziplin verständigt (siehe 1725 d.B.)

BZÖ beantragt Verschiebung der Kompetenz für Jugendschutz

Das BZÖ will die Kompetenz für Jugendschutz von den Ländern zum Bund verschieben und beantragt eine entsprechende Änderung der Bundesverfassung (1897/A). Begründet wird die Initiative von den Abgeordneten Herbert Scheibner und Ursula Haubner damit, dass bundeseinheitliche Jugendschutzbestimmungen sowohl für die BürgerInnen als auch für die Wirtschaft Vorteile bringen würden und einfacher zu verwalten wären, bisherige Harmonisierungsbestrebungen aber am Widerstand einzelner Bundesländer gescheitert sind.