Parlamentskorrespondenz Nr. 258 vom 04.04.2012

Vorlagen: Verkehr

Flughafenentgelte, budgetäre Vorbelastungen, Seeschifffahrt

Regelung der unabhängigen Unfalluntersuchung von Flugunfällen

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Bundesgesetzes vorgelegt, mit dem das Unfalluntersuchungsgesetz, das Kraftfahrgesetz 1967, das Seilbahngesetz 2003 sowie das Schifffahrtgesetz geändert werden (1727 d.B.). Dabei geht es im Kern um Verbesserungen im österreichischen Rechtssystem hinsichtlich der Untersuchung von Flugunfällen, wie sie die International Civil Aviation Organization (ICAO) nach einem Audit 2008 gefordert hat. Es werden mit der Novelle auch Durchführungsbestimmungen zur Anwendung einer EU-Verordnung von 2010 über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt geschaffen. Auch die Bestimmungen über die Sicherheitsuntersuchung in den Bereichen Schiene, Schifffahrt und Seilbahnen werden an diese Weiterentwicklung des Gemeinschaftsrechts angepasst. Weiters werden Regelungen des Unfalluntersuchungsgesetzes, die sich als unpraktikabel erwiesen haben, beseitigt und es wird eine Vereinfachung der Organisationsstruktur durchgeführt.

Bundesgestz über die Festlegung von Flughafenentgelten

Dem Nationalrat liegt nun auch der Entwurf eines Bundesgesetz über die Festlegung von Flughafenentgelten (Flughafenentgeltegesetz – FEG, 1728 d.B.) vor. Damit wird die EU-Richtlinie 2009/12/EG umgesetzt, welche gemeinsame Grundsätze für die Erhebung von Flughafenentgelten umsetzt. Von einer transparenten Festsetzung von Flughafenentgeltregelungen erwartet man sich durch niedrigere Preise positive Auswirkungen für den Wirtschaftsstandort Österreich und die KonsumentInnen. Der Entwurf soll auch ökonomische Anreize für die Verwendung von Flugzeugen mit niedrigeren Lärmemissionen und niedrigerem Treibstoffverbrauch schaffen.

BMVIT erhält Ermächtigung zu Vorbelastungen für Bahnausbau

Weiters hat die Regierung den Entwurf eines Bundesgesetzes vorgelegt, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie für den Bahnausbau genehmigt wird (1729 d.B.). Im Detail geht es um die haushaltsrechtliche Ermächtigung zur Begründung jener Vorbelastungen, die durch Bahn-Investitionen in den Finanzjahren 2013 bis 2017 entstehen, in Höhe von 26,672 Mrd. €. Das Gesetz ermächtigt auch dazu, im Zusammenhang mit den Zuschussverträgen gemäß Bundesbahngesetz Vorbelastungen für den Zeitraum 2013 bis 2017 in der Höhe von 6,211 Mrd. € zu begründen. Insgesamt ergibt das eine Summe von 32,883 Mrd. €. Für Investitionen ab 2018 bedarf es einer neuerlichen gesetzlichen Ermächtigung.

Darüber hinaus enthält das Gesetz die Ermächtigung zu zusätzlichen Vorbelastungen in der Höhe von bis zu 493 Mio. € als Basis für Vertragsabschlüsse mit den Privatbahnen in den Jahren 2013 bis 2020.

Österreich steigt aus der Seeschifffahrt aus

Ein Bundesgesetz, mit dem das Seeschifffahrtsgesetz und das Bundesgesetz zur Erfüllung des Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkommens von 1996 geändert wird (1730 d.B.), regelt den Rückzug des Binnenlandes Österreich aus der gewerbsmäßigen Seeschifffahrt. Gleichzeitig wird eine verfassungskonforme Regelung von Befähigungsausweisen für den Jachtsport auf See geschaffen.