Parlamentskorrespondenz Nr. 269 vom 10.04.2012

Kürzere Anmeldefristen sollen Hochschulen mehr Planbarkeit bringen

Wissenschaftsausschuss debattiert EU-Forschungsschwerpunkte

Wien (PK) – Der Wissenschaftsausschuss befasste sich in seiner heutigen Sitzung mit dem Bericht des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die zentralen EU-Themen im Bereich Forschung und Hochschulen für das Jahr 2012. Hier ist besonders die Förderung der Mobilität ein wesentlicher Schwerpunkt. Auf der Tagesordnung des Ausschusses stand weiters eine Regierungsvorlage zur Änderung des Universitätsgesetzes, welche einstimmig angenommen wurde. Eine Verkürzung von Anmeldefristen an den Universitäten soll eine frühere Einschätzung des Zuspruchs der Studierenden und damit besser Ressourcenplanung ermöglichen. Zwei Anträge der Opposition wurden hingegen mehrheitlich dem Unterausschusses des Wissenschaftsausschusses zugewiesen. Während die Freiheitlichen mehr Klarheit in der Frage der Studiengebühren forderten, wünschten die Grünen eine Änderung in der Zusammensetzung der Hochschulkonferenz.

EU sieht die Stärkung von Bildung und Forschung als zentrale Ziele

Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle erläuterte die Schwerpunkte des Berichts, den sein Ressort über die zentralen EU-Themen im Bereich Forschung und Hochschulen für das Jahr 2012 (III-300 d.B.) vorgelegt hat. Er konzentrierte sich dabei auf jene Themen, die Österreich betreffen, und ging in seiner Erklärung auch auf Detailfragen der Abgeordneten Anna Franz (V), Andreas Karlsböck (F), Rainer Widmann (B) und Kurt Grünewald (G) ein.

Bildung sein ein zentrales Anliege der EU, meinte der Minister. Das komme nicht zuletzt dadurch zum Ausdruck, dass dazu in der Planung des EU-Finanzrahmens beträchtliche Mittel vorgesehen seien. Der Förderung der Mobilität von Studierenden und ForscherInnen werde große Bedeutung beigemessen, erfuhr Abgeordnete Franz auf ihre diesbezügliche Frage. Besonders das Erasmus-Programm sei eine Erfolgsgeschichte. Es erfahre nun durch "Erasmus für Alle" eine wesentliche Erweiterung, indem der Kreis derer, die es in Anspruch nehmen können, ausgedehnt werde. Das komme auch dem Sportbereich zugute.

Österreich sei es zudem in den letzten Jahren gelungen, Bewusstsein auf EU-Ebene dafür zu schaffen, dass Mobilität auch in Form einer "asymmetrischen Mobilität" Probleme für unser Land mit sich bringe, wenn etwa Massenstudien einen starken Zuzug ausländischer Studierender erleben. Es gelinge Österreich dabei, auf EU-Ebene auch Partner zu finden, die bereit sind, das Thema aufzugreifen und die österreichische Position zu unterstützen.

Eine Auswirkung des Sparpakets auf den Forschungsbereich gebe es nicht, betonte der Minister in Richtung von Abgeordnetem Karlsböck. Vielmehr erhalte die Forschung zusätzliche Mittel. Er sehe auch keinen generellen Ressourcenmangel der Hochschulen. Das von dem Abgeordneten aufgeworfene Problem der Zersplitterung der Kompetenzen im Forschungsbereich sehe er allerdings ähnlich. Bisher versuche man, diesem Zustand über gemeinsame Arbeitsgruppen der involvierten Ministerien abzuhelfen. Er könne sich für die Zukunft aber eine stärke Zentralisierung vorstellen. Der von Abgeordnetem Karlsböck angesprochene Bologna-Prozess sei kein EU-Vorhaben und deshalb im Bericht nicht erwähnt. Es sei keine Rede davon, dass man ihn einschlafen lasse, wie der Abgeordnete gemeint hatte, unterstrich Töchterle. Demnächst werde er an einer Konferenz dazu in Bukarest teilnehmen.  

Die Stellungnahme zu "Horizon 2020" seitens seines Ressorts liege unterdessen vor. Er könne davon berichten, dass es auf dem letzten Ministertreffen in Kopenhagen dazu erste positive Aussprachen gegeben habe. Österreich setze verstärkt auf die Förderung der Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften. Prinzipiell gelinge es Österreich sehr erfolgreich, im Forschungsbereich die investierten Gelder wieder durch Forschungsprojekte zurückzuholen. Das sei nicht zuletzt ein Erfolg einer effektiven Beratung und Unterstützung von Projektanträgen. Österreich gebe den EU-Vorhaben keine Blankovollmacht, weshalb sich auch immer die Formulierung einer prinzipielle Unterstützung dieser Vorhaben finde, sagte Töchterle in Richtung von Abgeordnetem Grünewald. Im Detail achte sein Ressort stets auf die Vertretung der österreichischen Interessen.

Ein wesentlicher Schwerpunkt sei für Österreich die Grundlagenforschung. In diesem Zusammenhang verteidigte Bundesminister Töchterle die Teilnahme Österreichs am Forschungsprogramm ITER zur Fusionsforschung. Es handle sich hier um sehr wesentliche Grundlagenforschung. Auch dieses Programm sei kein ausschließliches EU-Projekt, sondern erfolge unter internationaler Beteiligung.

Was die Zukunft des Lehrganges "Internationale Entwicklung" an der Universität Wien anging, nach der sich Abgeordneter Rainer Widmann (B) erkundigt hatte, betonte der Minister, diese liege im Bereich der autonomen Entscheidung der Hochschule. Es gebe aber jedenfalls ein Problembewusstsein für das Anliegen der Studierenden und Lehrenden und an einer Lösung werde gearbeitet. Grundsätzlich sei ihm die Mitsprache von Universitätsangehörigen im Forschungsbereich ein ständiges Anliegen, wie auch die Erhöhung der österreichischen Akademikerquote. Österreich sei auf einem klaren Weg zu einer solchen Steigerung. Ein wesentlicher Erfolg könnte erzielt werden, wenn es gelinge, die Zahl der Abschlüsse bei den bereits jetzt an den Hochschulen Studierenden anzuheben, meinte Bundesminister Töchterle. - Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.  

Änderung des Universitätsgesetzes für mehr Planbarkeit

Der Ausschuss debattierte auch das Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird (1710 d.B.). Damit erfolgt eine Verkürzung der Fristen für Studienzulassungen sowie von Nostrifizierungen. Die Regelungen soll Probleme insbesondere mit der Planung der verpflichtenden Studieneingangs- und Orientierungsphase beheben. Eine Zulassung über die vorgesehenen Stichtage hinaus soll nur mehr in Ausnahmefällen möglich sein. Damit soll auch für die Universitäten eine bessere Planbarkeit in Hinblick auf die zu erwartende Zahl von Studierenden entstehen. Für einen Bescheid über eine Nostrifizierung hat die Universität derzeit eine Frist von sechs Monaten, diese soll nun auf drei Monate verkürzt werden.

Unter den Abgeordneten zeichnete sich Konsens darüber ab, dass es sich um eine grundsätzlich begrüßenswerte Novelle im Sinne einer besseren Planbarkeit für Studierende wie Hochschulen handelt. Zu Wort meldeten sich dabei Ausschussobmann Martin Graf (F) und die Abgeordneten Anna Franz (V), Sabine Oberhauser (S), Kurt Grünewald (G) und Rainer Widmann (B).

Bundesminister Karlheinz Töchterle unterstrich ebenfalls die Sinnhaftigkeit der Regelung, die den Hochschulen eine bessere Planbarkeit des Angebots ermöglichen soll. Es habe sich gezeigt, dass die vorher eingeführte Regelung diesen Anspruch nicht erfüllen konnte, darauf habe man entsprechend reagiert. - Die Änderung des Universitätsgesetzes wurde einstimmig angenommen.    

Freiheitliche für Rechtssicherheit in der Frage der Studiengebühren

Ein Entschließungsantrag der Freiheitlichen (1860/A(E)), der die Bundesregierung auffordert, die Zwietracht innerhalb der Bundesregierung über die Frage von Studiengebühren und die bestehende Unsicherheit für Studierende wie Universitäten zu beenden, bot Anlass, die unterschiedlichen Haltungen der Fraktionen in der Frage der Studiengebühren darzulegen und zu bekräftigen. F-Abgeordneter Gerhard Deimek meinte in seiner Begründung des Antrags, es sei notwendig, hier endlich wieder einen Zustand der Rechtssicherheit herzustellen. Ausschussobmann Martin Graf (F) erläuterte, der Antrag sei keine Änderung der Haltung seiner Fraktion in der Frage der Studiengebühren. Es gehe um ein Signal an die Regierungsparteien, zu einer Einigung in dieser Frage zu kommen, da der derzeit ungeregelte Zustand sogar schlechter sei als eine schlechte Regelung.

Die G-Abgeordneten Harald Walser und Kurt Grünewald meinten, es sei auch aus ihrer Sicht notwendig, hier wieder Rechtssicherheit zu schaffen. Abgeordneter Rainer Widmann (B) hielt dazu fest, dass für ihn Studiengebühren unter der Bedingung, dass sie einen Leistungsanreiz für Studierende darstellen, sinnvoll seien. Allerdings müsste es dafür eine klare Regelung geben.

Abgeordneter Franz Glaser (V) meinte, es zeichne sich offenbar keine Mehrheit für eine Neuregelung ab. Auch die Opposition sei sich hier nicht einig, sagte er und beantragte die Zuweisung an den Unterausschuss. Sein Fraktionskollege Heribert Donnerbauer (V) stellte fest, es gebe eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Universitäten, wenn sie Studiengebühren einheben wollen. Das Probleme sei also nicht so gravierend, wie es gezeichnet werde. S-Abgeordnete Andrea Kuntzl hingegen sah eine gewisse Rechtsunsicherheit, da verschiedene Rechtsmeinungen in der Frage der Einhebung von Studiengebühren bestehen. Es wäre für die Universitäten sehr wohl wünschenswert, wenn hier mehr Klarheit geschaffen würde.

Bundesminister Karlheinz Töchterle betonte, ihm lägen keine Informationen vor, welche Universitäten tatsächlich Studiengebühren einheben werden. Ansonsten sei seine Meinung in der Frage der Studiengebühren hinlänglich bekannt. Er stehe nach wie vor auf dem Standpunkt, dass ihre Einhebung im Rahmen der Autonomie der Universitäten möglich sei. - Die Zuweisung des Antrags an den Unterausschuss des Wissenschaftsausschusses erfolgte mit S-V-G-Mehrheit.

Grüne für eine geänderte Zusammensetzung der Hochschulkonferenz

Letzter Punkt der Tagesordnung war ein Entschließungsantrag der Grünen (1817/A(E)) zur Zusammensetzung der Hochschulkonferenz (HSK), die beratendes und koordinierendes Gremium in der Entwicklung des Hochschulplans werden soll. Abgeordneter Kurt Grünewald (G) erläuterte, eine angemessenere Zusammensetzung der Hochschulkonferenz müsste eine Stärkung der Rolle der Universitäten bewirken und auch den Wissenschaftlichen Nachwuchs und die Studierenden in die HSK einbeziehen. Abgeordneter Harry Rudolf Buchmayr (S) sprach sich mit Hinweis darauf, dass die endgültige Zusammensetzung der HSK noch offen sei und diskutiert werden sollte, für eine Zuweisung des Antrags an den Unterausschuss aus. Diese erfolgte mit S-V-Mehrheit. (Schluss)