Parlamentskorrespondenz Nr. 278 vom 12.04.2012

EU- Flughafenpaket: Bundesrat auch gegen Vorschlag zur Lärmbekämpfung

EU-Ausschuss diskutiert Einbeziehung der Landnutzung in Klimapolitik

Wien (PK) – Der EU-Ausschuss des Bundesrats nahm heute abermals kritisch zu einem Teil des "Flughafenpakets" der EU Stellung und beschloss einstimmig dazu eine Mitteilung an die EU-Institutionen. Diesmal geht es um die Bekämpfung des Fluglärms und die Möglichkeit, lärmbedingte Betriebsbeschränkungen durch die Mitgliedstaaten zu erlassen. Die Bundesrätinnen und Bundesräte stoßen sich vor allem an den im Verordnungsvorschlag eingeräumten Kontrollrechten der Kommission und halten diese nicht vereinbar mit dem Subsidiaritätsprinzip.

Die weitere Palette der Diskussionspunkte reichte von Emissionen und Abbau von Treibhausgasen infolge von Tätigkeiten im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft über Verpackungen und Verpackungsabfälle bis hin zu Vorschlägen hinsichtlich der Verbesserung der Wertpapierabrechnungen in der Union und der Schaffung eines Instruments für Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit.

Bekämpfung von Fluglärm: Ausschuss beschließt kritische Mitteilung an EU-Institutionen

Nachdem sich der EU-Ausschuss des Bundesrats in seiner Sitzung vom 14. März 2012 sehr kritisch mit dem Vorschlag der EU zu den Bodenabfertigungsdiensten auf Flughäfen auseinandergesetzt hatte (siehe PK-Meldung Nr. 187/2012), widmete er sich heute einem weiteren Teil des so genannten "Flughafenpakets", nämlich der geplanten Verordnung über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen.

Auch dieser Verordnungsvorschlag stieß auf den Widerstand der Ausschussmitglieder. In einer einstimmig angenommenen Mitteilung an die EU-Institutionen halten die Bundesrätinnen und Bundesräte fest, dass die der Kommission eingeräumte Kontrollbefugnis über die Maßnahmen der Mitgliedstaaten überschießend ist und im Widerspruch zum Subsidiaritätsprinzip steht. 

Konkret schlägt die EU vor, die Außerdienststellung der lautesten Luftfahrzeuge zu erleichtern und der EU-Kommission das Recht einzuräumen, Entscheidungen der Mitgliedstaaten über Betriebsbeschränkungen vor deren Anwendung überprüfen und diese auch aussetzen zu können. Darüber hinaus erfolgen Klarstellungen hinsichtlich der Zuständigkeiten, eine Auflistung allgemeiner Anforderungen für die Lärmbekämpfung sowie eine Harmonisierung von Daten und Methoden.

Wie der Vertreter des BMVIT erläuterte, baut die Kommission ihren Vorschlag auf Grundsätzen auf, die von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) festgelegt sind, um im Falle von  Rechtsstreitigkeiten mit Drittländern auf der sicheren Seite zu sein. Dabei geht man von vier Säulen aus, wonach zunächst der Fluglärm an der Quelle bekämpft werden muss, die Raumplanung mit einbezogen wird und Betriebsvorschriften festzulegen sind. Die letzte Maßnahme sollen Betriebsbeschränkungen betreffen.

Durch die Harmonisierung sollen Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Seitens des Ministeriums wurde betont, dass es hier um harmonisierte Lärmbewertungsmethoden, nicht aber um Zielwerte geht. Die Verordnung würde Flughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen pro Jahr betreffen, im Fall Österreichs daher nur für den Flughafen Wien-Schwechat gelten. Außerdem sei davon nur die Zivilluftfahrt betroffen. Es sei auch vorgesehen, dass die Flotte im gegebenen Fall maximal um 20 % ausgemustert werden darf.

Kritisch sieht das Ministerium auch den Artikel 10, der die Kontrollbefugnisse der Kommission regelt. Im Artikel 11 soll normiert werden, dass die Kommission die Verordnung auf den letzten Stand der ICAO halten kann, was von einigen Ländern ebenfalls mit Skepsis betrachtet werde. In den Ratsarbeitsgruppen werde man sich für eine Streichung oder eine andere Formulierung des Artikel 10 einsetzen, sagte er. Kernpunkt müsse die Ausgewogenheit bleiben, unterstrich der Vertreter des Ministeriums. Wesentlich sei auch, die Ergebnisse der Mediation aufrecht zu erhalten, denn dies habe auch Auswirkungen auf die dritte Piste. Innerhalb der EU-Länder hätten sich bereits Deutschland, Spanien, Belgien und Schweden für die Streichung des Artikel 10 ausgesprochen.

Ablehnend setzte sich auch der Vertreter der Arbeiterkammer mit dem Entwurf auseinander und befürchtete, dieser gehe zu Lasten der AnrainerInnen. Man habe nichts dagegen, wenn man seitens der EU versuche, Diskriminierungen hintanzuhalten, der Entwurf sei aber keineswegs ausgewogen. Die Arbeiterkammer habe auch große Sorge, dass die mit dem Flughafen Wien-Schwechat ausgehandelten und sehr anspruchsvollen Ergebnisse der Mediation nicht halten werden. Angesichts der Tatsache, dass der Vorschlag kein Bewertungsverfahren enthalte, werde das Ermessen der Mitgliedstaaten lediglich auf EU-Ebene verlagert. Sollte die Kommission Entscheidungen der Mitgliedstaaten aussetzen, dann würde dies zu Lasten der AnrainerInnen gehen. Der Vorschlag sei so unklar formulierte, dass sogar die Lärmminderungsziele hineinfallen würden, warnte der Experte. Er halte sich auch nicht an die Hierarchie, aktive Lärmschutzmaßnahmen vor passive zu setzen.

Kosteneffizienz könne nicht das einzige Kriterium sein, es müssten die Interessen der AnrainerInnen sowie des Umweltschutzes miteinbezogen werden. Seitens der Arbeiterkammer wird bedauert, dass es die Kommission bisher unterlassen hat, europäische Standards zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit zu erlassen. Die Völkerrechtskonformität sei wichtig, dürfe aber nicht als eine Ausrede fungieren.

Diesen Bedenken schlossen sich die Ausschussmitglieder in ihrem Antrag auf Mitteilung an, in dem sie sich gegen die Befugnis der EU-Kommission wenden, Entscheidungen der Mitgliedstaaten über Betriebsbeschränkungen vor deren Anwendung überprüfen und diese auch bei vermutetem Widerspruch gegen unionsrechtlichen Vorschriften aussetzen zu können. Die Formulierungen des Vorschlags, in dem der  Primat der Kosteneffizienz zum Ausdruck kommt, lasse eine Verschlechterung des Lärmschutzes für betroffene AnrainerInnen befürchten.

Auch in der Diskussion wurden die genannten Kritikpunkte bekräftigt. Ausschussvorsitzender Bundesrat Edgar Mayer (V/V) sprach sich dafür aus, den Artikel 10 zu streichen und konstatierte, dass das sensible Gefüge der Ergebnisse des Mediationsverfahrens in Wien-Schwechat nicht in Frage gestellt werden dürfe.

Ähnlich fiel die Stellungnahme von Bundesrat Stefan Schennach (S/W) aus. Er kritisierte vor allem, dass der Passus, wonach die derzeitigen Betriebsbeschränkungen unberührt bleiben sollen, im Entwurf fehlen, was die Unsicherheit verstärke. Der taugliche Kompromiss des Mediationsverfahrens dürfe keineswegs in Frage gestellt werden, sagte Schennach und forderte die Streichung des Artikels 10. Ihm schlossen sich die Bundesrätinnen Ana Blatnik (S/K) sowie Elisabeth Kerschbaum (G/N) an. Sie hätte statt der Mitteilung eine Subsidiaritätsrüge für angebracht gehalten, sagte Kerschbaum. Bundesrätin Sonja Zwazl (V/N) hielt die im Entwurf enthaltene Deckelung von 20 % hinsichtlich der Ausmusterung von Flugzeugen für akzeptabel, alles andere wäre wirtschaftlich nicht tragbar, stellte sie fest.      

EU-weite Klimaschutzregelungen im Bereich Landnutzung subsidiaritätskonform?

Mit der Zielsetzung, Treibhausgasemissionen in allen Wirtschaftsbereichen zu senken, hat die EU nun auch den Sektor Landwirtschaft in ihrer Klimapolitik berücksichtigt, wie der Experte des Umweltministeriums eingangs betonte. Die EU ist mittelfristig bestrebt, ihre Emissionen von Treibhausgasen im Vergleich zu 1990 bis 2020 um 20% zu reduzieren. In einem von dieser Zielsetzung gesondert verfassten Beschlussvorschlag, der ab 2013 umgesetzt werden soll, sieht die Kommission EU-weit einheitliche Anrechnungsregeln für Treibhausgasmessungen im Sektor Landnutzung vor. Mit Aktionsplänen sind die EU-Mitgliedsstaaten zudem angehalten, ihre erhobenen Daten und prognostizierten Treibhausgasbilanzen sowie entsprechende Reduktionsmaßnahmen darzulegen. Diese Aktionspläne sollten laut Kommission Berichte zu Emission und Speicherung von Treibhausgasen in Forst- und Landwirtschaft der einzelnen EU-Länder beinhalten, wobei Veränderungen im Kohlenstoffbestand der Wälder miteinbezogen werden.

Grundsätzlich stehe Österreich dem EU-Vorschlag zur erweiterten Treibhausgasreduktion positiv gegenüber, nationale Spezifika wie die Funktion des Schutzwaldes müssten jedoch erhalten bleiben, führte der Vertreter des Umweltressorts aus. Problematisch sieht das Ministerium die im Beschlussvorschlag enthaltenen delegierten Rechtsakte, mit denen sich die Kommissionen vorbehält, Bestimmungen zu korrigieren; diese Korrekturen dürften nur im notwendigen Maß erfolgen.

Kritisiert wurde von Bundesrätin Monika Mülwerth (F), dass die Klimaschutzziele und die Überprüfung ihrer Erreichung auf die EU-Ebene verlagert werden und nicht im nationalstaatlichen Kompetenzbereich blieben.

Eine kritische Stellungnahme hatte auch das Land Kärnten zu dem EU-Vorschlag eingebracht. Bezweifelt wird darin, ob vorgesehene Maßnahmen in der Forstwirtschaft mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar sind, da die EU über keine Zuständigkeit in der Bewirtschaftung der Wälder eines Mitgliedsstaates verfügt.

Bundesrat Martin Preineder (V/N) sah es als wichtig an, Österreichs Vorleistungen im Bereich Klimaschutz bei EU-Vorgaben entsprechend mitbedacht zu wissen, da es für die Republik sonst schwerer als für andere EU-Länder sei, Verbesserungen zu erzielen. Als Beispiel nannte Preineder die österreichische Landwirtschaft, deren hohes Niveau im Klimaschutz beibehalten werden solle. Zudem sprach er seine Befürchtung aus, dass es durch die Berichterstattung in Aktionsplänen zu einem zusätzlichen Bürokratieaufwand kommen könnte.

Positiv fassten den Kommissionsvorschlag sowohl Bundesrat Stefan Schennach (S/W) als auch Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (G/N) auf. In Richtung Preineder merkte Kerschbaum an, dass der Beschlussentwurf 1990 als Ausgangsjahr für die Reduktionsanrechnung der Treibhausgasemissionen vorsehe, es also keinen Grund für die Annahme gebe, Österreich hätte automatisch größere Schwierigkeiten, Verbesserungsmaßnahmen im gleichen Umfang wie andere Staaten zu setzen. Die einheitliche Vorgangsweise der EU in Sachen Klimaschutz nach Ablauf des Kyoto-Protokolls stellte Schennach in den Vordergrund seiner Argumentation für den Beschlussvorschlag, da die EU mit diesem auch den wichtigen Landwirtschaftsbereich hinsichtlich Klimaschutz umfasse.

Bundesrat Georg Keuschnigg (V/T), der eine EU-weite Klimapolitik ebenfalls grundsätzlich positiv bewertete, schloss sich den Subsidiaritätszweifeln in der Kärntner Stellungnahme an und verwies auf die regionalen Unterschiede Europas in Bezug auf die Bewaldung sowie auf das Problem der Verwaldung in einigen heimischen Gebirgstälern. Österreich betreibe seit mehr als 100 Jahren eine nachhaltige und multifunktionale Forstwirtschaft, sagte er, dies solle auch auf EU-Ebene gewürdigt werden.

Der Vertreter des Umweltministers stellte daraufhin klar, Österreich werde sich bei den Ratsverhandlungen dafür einsetzen, dass die Mitgliedsstaaten ihre in den Aktionsplänen zu dokumentierenden Maßnahmen selber präzisieren können.

Angesichts der Bedenken betreffend der Subsidiaritätskonformität des Beschlussvorschlages wurde abschließend erwogen, die Rechtsvorlage beim nächsten EU-Auschuss des Bundesrates wieder auf die Tagesordnung zu nehmen. (Fortsetzung EU-Ausschuss des Bundesrats)


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