Parlamentskorrespondenz Nr. 279 vom 12.04.2012

EU-Ausschuss des Bundesrats: Diskussion um Plastiksackerlverbot

Weitere Themen: Nukleare Sicherheit und Wertpapierabrechnungen

Wien (PK) - Den Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle nützten die Bundesrätinnen und Bundesräte im heutigen EU-Ausschuss dazu, über ein Verbot von Plastiksackerln zu diskutieren. Angestoßen wurde die Debatte von Bundesrätin Susanne Neuwirth (S/S), die meinte, der gegenständliche Vorschlag solle auch Anlass sein, über dieses Thema zu reden, zumal allein in Österreich jährlich 350 Millionen Platiksackerln verbraucht werden. In Italien und Frankreich bestehe bereits ein Verbot, sagte sie, räumte aber ein, dass man dabei auch den wirtschaftlichen Faktor und die in dieser Branche befindlichen Arbeitsplätze berücksichtigen müsse. Man könne sich auch das Beispiel Irlands überlegen, wo für Plastiksackerln bezahlt werden müsse. Bereits vier Bundesländer hätten sich in diesem Sinne an den Bund gewendet. Daraufhin meinte Bundesrat Stefan Schennach (S/W) der Ausschuss sollte sich überlegen, sich dazu zu äußern, wenn ein Bundesland darum ersucht.

Der Experte der Arbeiterkammer betonte, die Kernfrage in diesem Zusammenhang sei die Mehrfachverwendung, denn eine einmalige Verwendung von Papiertaschen sei ebenfalls nicht wünschenswert. Wesentlich für ihn ist, dass die EU ein von einzelnen Mitgliedstaaten erlassenes Verbot nicht verhindert. Seitens des Ministeriums wurden die Ausschussmitglieder darüber informiert, dass die Europäische Kommission derzeit Konsultationen führt, inwieweit ein Verbot von Plastiksackerln möglich ist oder ob diese kostenpflichtig in den Geschäften abzugeben seien. Ein Ende der Diskussion sei aber derzeit nicht abschätzbar. 

Im konkret vorliegenden Richtlinienentwurf soll eine weitere Harmonisierung und Präzisierung die Auslegung der Definition von Verpackungen in den Mitgliedstaaten erleichtern und Fälle klären, bei denen nicht klar abgegrenzt ist, was eine Verpackung ist und was nicht. Damit sollen gleiche Ausgangsbedingungen für die Wirtschaftsteilnehmer im gesamten EU-Binnenmarkt geschaffen werden. Die Beispiele im Rechtsakt seien sehr detailliert, es gehe in erster Linie um das Verursacherprinzip, erklärte er.

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (G/N) zeigte sich verwundert darüber, dass bei den Kaffeekapseln dann keine Verpackung vorliegen soll, wenn der Kaffee drinnen bleibt. Bundesrätin Monika Mühlwerth (F/W) wiederum hielt es grundsätzlich für erstaunlich, womit sich die EU befasst, sie betonte jedoch gleichzeitig die Notwendigkeit, Maßnahmen zur Abfallvermeidung zu ergreifen.

EU will mehr Sicherheit und Effizienz bei Wertpapierabrechnungen

Die EU plant, durch Harmonisierung der Bestimmungen vor allem die grenzüberschreitende Abwicklung von Wertpapiergeschäften sicherer und effizienter zu gestalten.

Die Abwicklung von derartigen Geschäften wird von den so genannten Zentralverwahrern über Wertpapierabrechnungssysteme ermöglicht. Sie sorgen auch für die Eröffnung und zentrale Führung von Wertpapierkonten. Praktisch alle für geldpolitische Operationen einer Zentralbank in Frage kommenden Sicherheiten in der EU, vor allem im Euro-Währungsgebiet, durchlaufen von Zentralverwahrern betriebene Wertpapierabrechnungssysteme. Im allgemeinen existiert in jedem Land eine solche Einrichtung, insgesamt gibt es 30 Zentralverwahrer in der EU, von denen beispielsweise 2010 Transaktionen im Wert von rund 920 Billionen Euro abgerechnet und Ende 2010 Wertpapiere im Wert von fast 39 Billionen Euro gehalten wurden. In Österreich übernimmt die Funktion des Zentralverwahrers die Kontrollbank.

Innerhalb der nationalen Grenzen funktioniert das System sehr gut, die Kommission beklagt jedoch, dass aufgrund bestehender Hindernisse und eines fehlenden Binnenmarkts auf diesem Gebiet grenzüberschreitende Abrechnungen von Transaktionen unnötig kompliziert und risikoreich sind und darüber hinaus hohe Kosten anfallen.

Der nun vorliegende Verordnungsvorschlag sieht daher eine Vereinheitlichung der Praktiken bei der Wertpapierabrechnung, die Verpflichtung, sämtliche übertragbaren Wertpapiere im Effektgiro zu verbuchen und sie bei Zentralverwahrern zu erfassen, sowie eine Harmonisierung der Abrechnungsperioden und Regelungen der Abrechnungsdisziplin vor. Darüber hinaus wird der Abbau von Zugangshindernissen zu Zentralverwahrern angestrebt. Als gemeinsame Plattform für die Wertpapierabrechnung soll das vom Eurosystem initiierte Projekt "Target2 Securities (T2S)" dienen, dessen Einführung für 2015 geplant ist.

Wie die Expertin des Finanzministeriums erläuterte, geht es um die Sicherung der Wettbewerbskonditionen für die EU auf internationalen Märkten. Zwei Bereiche, die neu geregelt werden sollen, seien jedoch "ungewöhnlich" und erfüllten die österreichische Seite mit gewisser Sorge. Zum einen habe die Kommission eine Begrenzung der Geschäftstätigkeit vorgeschlagen, wonach einem Zentralverwahrer andere Aufgaben als die Kerntätigkeiten verboten werden können. Ausnahmen soll es jedoch geben. Die offizielle Begründung sei eine Risikobegrenzung, dahinter könnten aber auch Wettbewerbsinteressen stehen, sagte sie. Jedenfalls wäre die österreichische Kontrollbank betroffen, die auch andere Funktionen ausübt.

Der zweite kritische Punkt betrifft den Nutzerausschuss, der laut Vorschlag bei den Zentralverwahrern zwingend einzurichten ist und dem Mitspracherechte eingeräumt werden sollen.

Grundsätzlich begrüßte die Expertin aufgrund der großen Dimension die angestrebte Harmonisierung. Die genannten sensiblen Punkte würden beobachtet, vom Ergebnis der Verhandlungen hänge es dann ab, ob das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist. Ein Problem mit der Subsidiarität sieht sie nicht.  

Nukleare Sicherheit – EU will Instrument für Zusammenarbeit schaffen

Schließlich befassten sich die Bundesrätinnen und Bundesräte mit einem Verordnungsvorschlag (Euratom) zur Schaffung eines Instruments für Zusammenarbeit mit Drittländern im Bereich der nuklearen Sicherheit, des Strahlenschutzes und von Sicherungsmaßnahmen. Dabei möchte man laut Information des Umweltressorts auf den einschlägigen Erfahrungen aufbauen, die die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten innerhalb der Europäischen Union gesammelt haben, die Lehren aus Fukushima ziehen und die Ergebnisse der EU-AKW Stresstests heranziehen. Die EU wolle jedenfalls in der nuklearen Sicherheit ein globaler Player bleiben.

Wie der Experte des Umweltministeriums erläuterte, läuft das derzeitige Instrument, das es seit 2007 gibt, 2013 ab. In der Zwischenzeit existiert auf EU-Ebene eine Richtlinie zur nuklearen Sicherheit, eine Abfallrichtlinie, aber auch der außenpolitische Rahmen habe sich mit dem Vertrag von Lissabon geändert.

Mit dem vorliegenden Plan komme es zu einer Änderung des bisherigen Politik, was im Sinne Österreichs liege, denn es gehe nun nicht mehr darum, technische Hilfe zu leisten und Anlagenteile zur Verfügung zu stellen, sondern darum, Aufsichtsbehörden zu unterstützen. Im Mittelpunkt stehen dabei Tätigkeiten, die auf die Verbesserung der Sicherheitskultur im Nuklearbereich, des Strahlenschutzes und der Sicherungsmaßnahmen abzielen.

Die Hilfe soll auf das Empfängerland spezifisch zugeschnitten sein,  Werte und Grundsätze der EU sollen dennoch an Drittländer weitergegeben werden, was im Bereich der nuklearen Sicherheit von besonderer Bedeutung scheint, da die EU hier eine gewisse Vorreiterrolle innehat. Von Österreich werde daher der Vorschlag unterstützt.

Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) unterstrich einmal mehr die österreichische Antiatompolitik und bekräftigte, es dürfe keine Entwicklungshilfe für den nuklearen Aufbau mehr geben. Daher müsse man entsprechend gegen den Neubau sowie gegen Dauerverlängerungen auftreten. Auch Bundesrätin Cornelia Michalke (F/V) meinte, der Vorschlag sei dann zu unterstützen, wenn es sich tatsächlich um eine Hilfestellung für die Aufsichtsbehörden handelt. Ebenso äußerte sich Bundesrat Stefan Schennach (S/W) der festhielt, es dürfe keine Lebenszeiterstreckung für AKW mehr geben und man müsse darauf achten, dass das Energiepaket der EU nicht zum Steigbügelhalter für die Atomindustrie wird.

Kritisch setzte sich Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (G/N) mit dem vorliegenden Vorschlag auseinander. Sie konnte keinerlei Änderung der Politik erkennen und führte an, dass ukrainische Atomkraftwerke mit Unterstützung der EU aufgerüstet statt abgedreht werden sollen. Sie kritisierte ebenso, dass laut Vorschlag 631 Mio. € im Zeitraum 2014-2020 gleichverteilt pro Jahr dem Instrument zugewiesen werden, und dass dafür zusätzliche Gelder aus der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung kommen sollen.

Man war sich im Ausschuss einig, dass man sich mit dem Thema abermals auseinandersetzen werde, sobald die Diskussion auf EU-Ebene weiter fortgeschritten ist. (Schluss EU-Ausschuss des Bundesrats)


Format