Parlamentskorrespondenz Nr. 292 vom 13.04.2012

Grundbuchsnovelle und Strafprozessordnung passieren Bundesrat

Übereinkommen zur Computerkriminalität genehmigt

Wien (PK) – Am Ende der heutigen Bundesratssitzung standen justizpolitische Fragen zur Debatte, an deren Spitze das Versicherungsrechts-Änderungsgesetzes 2012 sowie ein Übereinkommen über Computerkriminalität stand. Weitere Punkte betrafen die Grundbuchs-Novelle 2012, eine Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes, die Novelle zur Strafprozessordnung, das Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 und die EU Vorhaben für 2012 im Bereich Justiz.

Einhellig ohne Einspruch passierte zunächst das Versicherungsrechts-Änderungsgesetz die Länderkammer, das den Datenschutz bei der Erhebung von Gesundheitsdaten durch private Versicherungen verbessert. Darin sind genauere Bestimmungen für das Zustimmungserfordernis enthalten, die von der Möglichkeit einer Einzelzustimmung bis hin zum Widerspruch gehen. Klargestellt wird weiters auch, dass die Datenerhebung nur zur Beurteilung und Erfüllung von Ansprüchen aus einem konkreten Versicherungsfall zulässig ist.

Die Neuregelung des Datenaustausches in der Novelle des Versicherungsvertragsgesetzes wertete Bundesrat Josef STEINKOGLER (V/O) als überaus positiv. Gerade bei sensiblen Gesundheitsdaten sei eine datenschutzrechtlich sichere Regelung notwendig und richtig. In vieler Hinsicht ergäben sich durch das neue Gesetz zudem Erleichterungen für die Versicherten, etwa was die Möglichkeit zum Rücktritt von einer Versicherung anbelange, äußerte sich Steinkogler erfreut.

Auch Bundesrat Ewald LINDINGER (S/O) sah in der Konsumentenfreundlichkeit einen großen Pluspunkt der Gesetzesnovelle. Die Versicherten würden mehr Klarheit über die Weitergabe ihrer Gesundheitsdaten erhalten, da diese Informationen, abgesehen von Abrechnungsdaten, nur mit Zustimmung der KundInnen durch die Versicherer ermittelt werden dürften, stellte der S-Bundesrat fest.

Eine klare Verbesserung in Hinblick auf Datenschutz stelle das veränderte Versicherungsvertragsgesetz dar, fasste Bundesrat Marco SCHREUDER (G/W) seine positive Meinung zur Vorlage zusammen. Die Selektion der an die Versicherungen übermittelten Daten sei ebenso zu begrüßen wie das Faktum, dass die Stellungnahmen von Datenschutzrat und –kommission beim Gesetzesentwurf mitbedacht worden waren. Auch das neue Rücktrittsrecht für Versicherte sei laut Schreuder "hervorragend".

Die Bundesministerin für Justiz, Beatrix KARL zeigte sich erfreut, dass die Regierungsvorlage zum datenschutzrechtlich zuverlässigen Umgang mit Gesundheitsdaten so großen Zuspruch erfahre. Sie ging nochmals im Detail auf die Inhalte des Gesetzestextes ein und beschrieb von den gesetzlichen Grundlagen der Kommunikation zwischen Versicherung und Versicherten bis zu den verschärften Datenschutzregeln die Kernpunkte der Novelle. Auch die Regelungen bei Vertragsauflösung seien kundenfreundlicher gestaltet worden, konstatierte die Ministerin.

"Hacking" wird strafrechtlicher Tatbestand

Das vom Bundesrat mehrheitlich genehmigte Übereinkommen des Europarats über Computerkriminalität unterstreicht die Bedeutung der konsequenten strafrechtlichen Verfolgung und enthält Straftatbestände wie den unbefugten Zugang zu einem Computersystem ("Hacking"), die Fälschung von Computerdaten, Kinderpornographie und Urheberrechtsverstöße sowie Verfahrensvorschriften.

Bundesrat Hans-Jörg JENEWEIN (F/W) wies darauf hin, dass Österreich den vorliegenden Staatsvertrag bereits im Jahr 2001 unterzeichnet hat. Seiner Meinung nach ist es kein Zufall, dass dieser nun jetzt, wo auch die Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten ist, dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt wird. Jenewein fürchtet eine weitere Aufweichung des Datenschutzes und eine vereinfachte Auslieferung von Internet-Usern an Konzerne wegen Verletzungen des Urheberrechts. Die FPÖ lehne es aber ab, eine ganze Generation von Internet-Usern "ins Kriminal zu drängen", sagte er. Generell hielt Jenewein fest, Österreich nähere sich dem Überwachungsstaat nach "Metternichschem Vorbild".

Bundesrat Kurt STROHMAYER-DANGL (V/N) hob hervor, das vorliegende Übereinkommen biete einen rechtlichen Rahmen für die internationale Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Computerkriminalität. Seit 2001 haben ihm zufolge bereits 32 Staaten das Abkommen ratifiziert. Strohmayer-Dangl hält eine internationale Zusammenarbeit für notwendig, da, wie er sagte, Computerkriminalität nicht an den Staatsgrenzen halt mache. Es gehe nicht nur darum, Urheberrechtsverstöße leichter verfolgen zu können, sondern auch Straftaten wie Kinderpornographie.

Bundesrat Marco SCHREUDER (G/W) kündigte dem gegenüber die Ablehnung des Abkommens seitens der Grünen an. Er machte darauf aufmerksam, dass das Übereinkommen bereits 10 Jahre alt sei und am Computersektor mittlerweile eine "Revolution" stattgefunden habe. Das Hauptproblem ist für Schreuder, dass im Abkommen schwere Verbrechen und illegale Downloads in einen Topf geworfen werden. Die Internet-UserInnen seien verunsichert, betonte er, viele wüssten nicht, was legal und was illegal sei. Seiner Ansicht nach wäre es dringend notwendig, im Bereich des Urheberrechts auf Basis einer demokratischen Diskussion gemeinsam eine Lösung zu finden, die einerseits die Rechte der KünstlerInnen wahrt und andererseits einen "Überwachungsstaat" verhindert.

Bundesrat Michael LAMPEL (S/B) hielt fest, die zunehmende Nutzung moderner Kommunikationstechnologien biete auf der einen Seite enorme Chancen, berge auf der anderen Seite aber auch Gefahren. Computerkriminalität sei kein Kavaliersdelikt, oft würden dadurch Existenzen bedroht. Sicherheit im Netz wird ihm zufolge aber häufig zu wenig Beachtung geschenkt. Das vorliegende Übereinkommen ermögliche eine konsequente strafrechtliche Verfolgung von so genanntem Hacking und der Fälschung von Computerdaten. Was das Urheberrecht betrifft, gebe er seinem Vorredner recht, meinte Lampel, die Bestimmungen gehörten geändert.

Bundesrat Wolfgang BEER (S/W) führte aus, beim vorliegenden Übereinkommen gehe es einmal mehr um eine Gratwanderung zwischen Datenschutz und Verbrechensbekämpfung. Seiner Ansicht nach braucht es ein aufeinander abgestimmtes Regelwerk, um ewige Diskussionen zu beenden. Als bedenklich wertet es Beer, dass Internet-User in sozialen Netzwerken und anderen Bereichen des Internets ständig Daten von sich preisgeben, ohne sich darüber Gedanken zu machen, wie diese verwendet würden. Er verwies in diesem Zusammenhang auch auf die Gefahr von Identitätsdiebstählen.

In einer zweiten Wortmeldung übte Bundesrat Marco SCHREUDER (G/W) nochmals Kritik an der Vorratsdatenspeicherung. Gegenüber seinem Vorredner räumte er ein, dass oft sorglos mit Daten umgegangen werde, seiner Meinung nach ist es aber ein Unterschied, ob der Staat zu Überwachungszwecken systematisch Daten sammelt, oder ob man Daten freiwillig bekannt gibt.

Justizministerin Beatrix KARL betonte, das Strafrecht habe auch die Funktion, gesellschaftlichen Wandel und Fortschritt zu begleiten. Der Einsatz elektronischer Kommunikationstechnologien führe auch zu Nachteilen, darauf müsse man im Strafrecht und bei der Strafverfolgung reagieren. Das vorliegende Übereinkommen ist ihr zufolge der erste völkerrechtliche Vertrag im Bereich Computerkriminalität. Österreich habe alle Bestimmungen des Übereinkommens bereits umgesetzt und etwa den unerlaubten Zugang zu Computersystemen oder das unbefugte Löschen von Computerdaten unter Strafe gestellt.

Im Bereich des Urheberrechts verpflichte das Übereinkommen Österreich zu keiner zusätzlichen Kriminalisierung, unterstrich Karl. Internationale Rechtshilfe sei nur vorgesehen, wenn eine verfolgte Tat auch im Inland strafbar sei.

EDV-Einsatz im Grundbuchsverfahren wird erweitert 

Ohne Einspruch blieb auch die Grundbuchs-Novelle 2012, die den IT-Einsatz im Grundbuchsverfahren erweitert und verfahrensrechtliche Klarstellungen trifft. Die Zustimmung dazu erfolgte ebenso einhellig wie zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes, mit der auf wiederholte Bedrohungen und Angriffe gegen Organe der Gerichtsbarkeit reagiert wird. Sicherheitsrelevante Vorfälle werden künftig einheitlich und systematisch dokumentiert. Außerdem wird der elektronische Rechtsverkehr vereinfacht und die Sozialversicherungsträger einbezogen.

Bundesrat Josef SALLER (V/S) ging auf Details der beiden vorliegenden Gesetzesnovellen ein und zeigte sich überzeugt, dass die Grundbuchs-Novelle nicht nur eine Verwaltungsvereinfachung, sondern auch mehr Bürgerservice bringe. Weiters begrüßte er die systematische Erfassung von sicherheitsrelevanten Vorfällen bei Gericht. Alles in allem handle es sich "um eine gute Sache", meinte Saller, die ÖVP stimme den vorliegenden Gesetzen daher gerne zu.

Bundesrätin Monika KEMPERLE (S/W) führte aus, das Grundbuch sei schon ein bisschen in die Jahre gekommen, deshalb sei es auch Zeit für eine Modernisierung. Sie erwartet sich vom Einsatz moderner Technologien eine Verwaltungsvereinfachung. Kritisch äußerte sich Kemperle zur im Zuge des Sparpakets beschlossenen Streichung von Gerichtstagen. Ihrer Auffassung nach gilt es darauf zu achten, dass der Zugang zum Recht dadurch nicht erschwert wird.

Bundesrat Hermann BRÜCKL (F/O)  unterstrich, die österreichische Justiz sei bekannt dafür, Vorreiter beim Einsatz moderner Kommunikationstechnologien zu sein. Insbesondere das Grundbuch sei ein Vorzeigeprojekt, das auf internationale Beachtung stoße. Die Verfügbarkeit rascher Informationen wirke sich auch positiv auf den Wirtschaftsstandort aus, sagte er. Mit der vorliegenden Novelle würden weitere Verbesserungen vorgenommen. Positiv bewertete Brückl auch die Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes.

Justizministerin Beatrix KARL erklärte, bei beiden Vorlagen gehe es darum, die Modernisierung der Justiz weiter voranzutreiben. Österreich sei beim elektronischen Einsatz in der Justiz international führend, betonte sie. Der Grundstein für eine neue Grundbuchs-Datenbank sei bereits mit der Grundbuchsnovelle 2008 gelegt worden, nun würde der letzte Feinschliff vorgenommen. So werde künftig auch die Rangordnung elektronisch geführt, ebenso könnten Anträge auf Eintragung eines Baurechts rascher erledigt werden.

Zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes merkte Karl an, die Gewalt gegen RichterInnen, StaatsanwältInnen und anderes Justizpersonal habe leider zugenommen. Sie erachtet eine systematische Erfassung von sicherheitsrelevanten Vorfällen und ernstzunehmenden Drohungen gegen die Justiz daher für zielführend.

Grünes Licht für Strafprozessordnung

Die Novelle der Strafprozessordnung ermöglicht den Jugendämtern künftig, bei einem konkreten Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls über eine bestimmte Person unbeschränkte Auskunft aus dem Strafregister zu erhalten. Beschleunigt wird zudem der strafrechtliche Informationsaustausch zwischen den nationalen Strafregistern in der EU. Über die Beschlagnahme von Unterlagen bei JournalistInnen oder RechtsanwältInnen entscheidet nach einem Einspruch des Betroffenen auch künftig das Gericht. Die Betroffenen haben zudem die Möglichkeit, gemeinsam mit dem Staatsanwalt die Unterlagen zu sichten. Gegen die Vorlage wurde einhellig kein Einspruch erhoben.

Bundesrat Josef SALLER (V/S) zeigte sich überzeugt davon, dass die Vorlagen eine nachhaltige Verbesserung in der Praxis bewirken würden, weshalb die geplanten Änderungen sehr zu begrüßen seien.

Bundesrätin Monika KEMPERLE (S/W) schloss an ihren Vorredner an und empfahl gleichfalls die Annahme der in Rede stehenden Vorlagen, zumal man es hier mit einer positiven Regelung zu tun habe. Die Rednerin ergänzte ihre Ausführungen um Anmerkungen zu Details der Vorlage.

Bundesrat Johann ERTL (F/N) attestierte den Vorlagen gleichfalls positive Auswirkungen, weshalb auch er für die Annahme der Materien votiere, zumal er sich durch die geplanten Abänderungen bessere Verfolgungsmöglichkeiten von Straftaten erwarte, wie er in der Folge anhand konkreter Beispiele präzisierte. Aus den genannten Punkten werde er vorbehaltlos zustimmen, schloss der Mandatar.

Bundesrat Marco SCHREUDER (G/W) kritisierte die ursprüngliche Vorgangsweise bei der Erarbeitung der Vorlage, konzedierte aber, dass diese Schieflagen in klärenden Gesprächen einer akzeptablen Lösung zugeführt werden konnten. Für diese Kooperation müsse der Ministerin gedankt werden, denn nun könne auch seine Fraktion der Vorlage zustimmen.

Bundesministerin Beatrix Karl ging auf die Hintergründe der Materie ein und erklärte, sie habe die Einwände abgewogen und sei auf jene Änderungsvorschläge gerne eingegangen, welche die Vorlage verbessert hätten. Sie finde es vollkommen in Ordnung, dass sich die Abgeordneten im Gesetzgebungsprozess adäquat einbringen können, und so sei ein Entwurf gemeinsam einer guten Lösung zugeführt worden. Sodann referierte die Ministerin die wesentlichen Punkte des Pakets ein und erläuterte die damit verbundenen Absichten.

In Zukunft sind Gebäude-Energieausweise erforderlich

Auch die Verpflichtung, einen Energieausweises sowie die Erstinformation zur energetischen Qualität von Gebäuden in Immobilieninseraten vorzulegen und auszuhändigen, ist nun fix. Das entsprechende Energieausweis-Vorlage-Gesetz setzt die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden um. Das Gesetz passierte den Bundesrat Mehrheit.

Bundesrat Hermann BRÜCKL (F/O) erklärte, seine Fraktion könne dieser Vorlage nicht zustimmen, da die Regierung damit überschießend reagiere, wie auch zahlreiche Experten bekräftigten. Die geplante Neuregelung gehe zu Lasten privater Haushalte und sei daher abzulehnen. Wolle man die Bevölkerung für Energiesparmaßnahmen sensibilisieren, dann sei dies definitiv der falsche Weg, schloss der Redner.

Bundesrat Martin PREINEDER (V/N) verteidigte hingegen die in Aussicht genommene Vorlage. Seit 2006 gab es bereits ein ähnliches Gesetz, und es sei eine gute Idee, einen Energieausweis mitzugeben, denn die diesbezügliche Information sei durchaus von Bedeutung. Zudem werde damit ein Beitrag zu mehr Energieeffizienz geleistet, weshalb man dem Entwurf zustimmen könne.

Bundesrätin Adelheid EBNER (S/N) erläuterte die vorliegenden Neuerungen zur Verbesserung der thermischen Effizienz bei Gebäuden und ging im Detail auf die diesbezüglichen Informationsvorschriften für die Verkäufer von Immobilien oder für den von ihm beauftragten Immobilienmakler ein. Der Energieausweis eines Gebäudes entspricht dem Typenschein eines Fahrzeugs, erklärte die Rednerin, informierte über Ausnahmenregelungen und über die Rechtsansprüche der KäuferInnen. Die ÖVP stimmt dem Energieausweisvorlagegesetz zu, weil sie davon überzeugt ist, dass der Energieeffizienz von Gebäuden künftig große Bedeutung zukommen wird.

Bundesrätin Elisabeth KERSCHBAUM (G/N) kündigte die Zustimmung ihrer Fraktion an und gab ihrer Zufriedenheit über die Beseitigung von Schwachstellen in der bisherigen Energieausweis-Regelung Ausdruck. Die Neuerungen sollten auch im Mietrechtsgesetz ihren Niederschlag finden, sagte die Rednerin und drängte auf eine Novellierung des Mietrechtsgesetzes. Die Förderung erneuerbarer Energieträger und die Nutzung erneuerbarer Energieträger im Wohnbau sei ein Gebot der Stunde.

Auch Justizministerin Beatrix KARL bekannte sich mit Nachdruck dazu, die Energieeffizienz von Gebäuden zu erhöhen, den Einsatz erneuerbarer Energieträger zu steigern und so die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu verringern. Dem dienen die vorliegenden Vorschriften für die Angabe der Energiekennzahlen eines Gebäudes im Energieausweis. Bei unterlassener Vorlage eines Energieausweises kann der Käufer einer Immobilie dessen Aushändigung gerichtlich verlangen oder auf Kosten des Verkäufers selbst anfertigen lassen, teilte die Ministerin den BundesrätInnen mit.

Justizpolitik auf EU-Ebene

Schließlich diskutierten die Bundesrätinnen und Bundesräte die EU- Jahresvorschau zu EU-Vorhaben im Justizbereich 2012. Der Bericht wurde mit Mehrheit zur Kenntnis genommen.

Bundesrat Hermann BRÜCKL (F/O) lobte den Bericht als ein übersichtliches Informationswerk über wichtige Themen der europäischen Justizpolitik. Zu kritisieren sei aber, dass man bei 22 von 39 Punkten eine österreichische Stellungnahme vermisse, weil man dazu erst Vorschläge der Kommission abwarten wolle. Worüber solle man also debattieren, fragte der Bundesrat und verlangte, solche Berichte künftig mit mehr Inhalt zu füllen - dieser Bericht sei nicht zur Kenntnis zu nehmen.

Bundesrat Christian JACHS (V/O) resümierte die heutige Plenarsitzung des Bundesrates als eine erfolgreiche Sitzung, in der wichtige Entscheidungen getroffen wurden, etwa über die Neue Mittelschule, und über bedeutende Vorhaben der Europäischen Union debattiert werden konnten. In ihrem Bericht zur Justizpolitik mache die EU klar, dass es weder beim Kampf gegen Menschenhändler noch beim Kampf gegen den Drogenhandel Toleranz gebe. Wir müssen versuchen, Jugendlichen aus der Drogenfalle herauszuhelfen. Ablehnend äußerte sich der Bundesrat gegenüber Vorstößen zur Harmonisierung des Kauf- und Kaufvertragsrecht, weil dies für Österreich Rückschritte gegenüber dem guten österreichischen Konsumentenschutz bringen würde.

Bundesrat Werner STADLER (S/O) forderte die FPÖ dazu auf, "nicht alles abzulehnen, wo EU draufsteht". Der vorliegende Bericht behandle wichtige Themen und sollte zur Kenntnis genommen werden, auch wenn anzumerken sei, dass man verstärkt versuchen sollte, österreichische Initiativen in der Europäischen Justizpolitik zu ergreifen. Die SPÖ werde diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Bundesrätin Elisabeth KERSCHBAUM (G/N) sprach von einem vorbildlich übersichtlichen Bericht, dem die Grünen zustimmen, auch Kerschbaum wünschte sich aber zugleich klarere Aussagen darüber, in welche Richtung die Europäische Justizpolitik künftig gehen soll. Im Bereich Drogenpolitik plädierte die Rednerin für Transparenz, Aufklärung und Prävention. Auf diesem Gebiet könnte Österreich aktiver werden. Bei der Revision der Richtlinie über das geistige Eigentum wäre es wichtig, den Schutz des geistigen Eigentums in einer digitalen Welt umzusetzen und dabei zu berücksichtigen, dass die neuen Medien die Produktion geistigen Eigentums erleichtern und die Verbreitung geistiger Werke wesentlich fördern. Die Verzögerungstaktik der Regierung beim Thema ACTA kritisierte die Rednerin und forderte mehr und bessere Kommunikation über dieses Thema. (Schluss Bundesrat)


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