Parlamentskorrespondenz Nr. 312 vom 19.04.2012

Grünes Licht für Sicherheitsbehörden-Neustrukturierung

Breiter Konsens im Nationalrat über Verwaltungsreform bei Sicherheit

Wien (PK) – Mit breiter Mehrheit von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ passierte heute die Sicherheitsbehörden-Neustrukturierung den Nationalrat. Die acht Sicherheitsdirektionen, vierzehn Bundespolizeidirektionen und neun Landespolizeikommandos werden nun zu insgesamt neun Landespolizeidirektionen zusammengeführt. Dazu lagen einerseits ein Bundesverfassungsgesetz vor, mit dem die erforderlichen verfassungsgesetzlichen Rahmenbedingungen festgelegt werden. Der zweite diesbezügliche Gesetzentwurf dient der Schaffung der notwendigen organisatorischen Voraussetzungen.

Ein ebenfalls auf der Tagesordnung stehender Antrag der FPÖ betreffend Entlastung und Besserstellung der Exekutive fand jedoch nicht die erforderliche Mehrheit.

Dringlicher Antrag, Kurzdebatte über Anfragebeantwortung, Fristsetzungsanträge

Vor Beginn der Debatte gab Nationalratspräsidentin Barbara Prammer bekannt, dass das BZÖ einen Dringlichen Antrag eingebracht hat, der um 15 Uhr debattiert wird. Er ist an den Wirtschaftsminister unter dem Titel "Genug gezahlt! Schluss mit den Spritpreiswucher" gerichtet.

Im Anschluss daran wird eine Kurzdebatte über die schriftliche Beantwortung 10263/AB der Anfrage 10412/J der G-Abgeordneten Daniela Musiol an die Innenministerin betreffend Ausstattungsgrad bei Reisepässen und Personalausweisen stattfinden.

Am Ende der Sitzung werden zwei Anträge abgestimmt, die verlangen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung sowohl über den Antrag betreffend unverzügliche Verkleinerung der Bundesregierung als auch über den Antrag betreffend Ausbau der direkten Demokratie eine Frist bis zum 15. Mai zu setzen.

Mikl-Leitner: Eine der größten Behördenreformen der Zweiten Republik

Abgeordneter Werner HERBERT (F) sagte, eine umfassende Verwaltungsreform sei seit jeher Ziel seiner Fraktion gewesen. Die gegenständlichen Vorlagen trügen dem Rechnung, weshalb sie die Unterstützung der Freiheitlichen fänden. Zufrieden zeigte sich der Redner mit dem Umstand, dass freiheitliche Forderungen übernommen wurden, was zeige, dass man mit der FPÖ konstruktiv zusammenarbeiten könne. Die Reduktion von 31 auf 9 Sicherheitsbehörden sei zu begrüßen, bringe dies doch einen Mehrwert für die BürgerInnen, da schlankere Strukturen effizienter seien. Zudem könne man mit Synergieeffekten rechnen, es sei dies also ein guter Schritt in die richtige Richtung.

Abgeordneter Günter KÖSSL (V) nannte die Vorlage eine Verwaltungsreform, die sich wirklich sehen lassen könne, die größte diesbezügliche Reform der Zweiten Republik. Das Innenministerium setze die notwendigen Reformen um, und genau deshalb zähle Österreich sicherheitspolitisch zur Weltspitze. Hier würden effiziente Strukturen geschaffen, ein Schritt in die richtige Richtung zu noch mehr Sicherheit für Österreich.

Abgeordneter Peter PILZ (G) konzedierte, dass hier eine Verwaltungsreform durchgeführt werde, die zwar nicht so gewaltig sei wie dargestellt, die aber dennoch gut sei. Allerdings sehe er die Gefahr, dass diese Reform zu einem neuerlichen parteipolitisch motivierten Postenschacher führen könnte. Es wäre eine freudige Überraschung, wenn hierbei erstmals seit 2000 nach sachlichen Kriterien vorgegangen werden würde. Darauf wolle er sich allerdings nicht verlassen, weshalb er dafür eintrete, dass es ein eigenes Strafgesetz gegen parteipolitisch motivierte Postenbesetzungen gebe. Dann, und erst dann könne man derlei Materien einen Vertrauensvorschuss geben, bis dahin müsse man eine solche Vorlage ablehnen.

Abgeordneter Otto PENDL (S) riet seinem Vorredner, nicht eine wichtige Strukturreform bereits in Zusammenhang mit allfälligen Postenbesetzungen zu sehen. Vielmehr gehe es darum, die heimischen Sicherheitseinrichtungen kontinuierlich zu verbessern, um auch in Zukunft die Sicherheit des Landes vorbildlich gewährleisten zu können.

Abgeordneter Peter WESTENTAHLER (B) begrüßte die Neuorganisierung der Sicherheitsbehörden, die ja auf ein Konzept aus dem Jahre 2004 zurückgehe. Diese Reform sei damals schon ihr Wunsch gewesen, doch damals sei sie noch an der Haltung der Sozialdemokratie gescheitert, doch diese habe nun umgedacht, sodass man die erforderliche Strukturänderung nun vornehmen könne. Der Redner hielt die einzelnen Punkte der Vorlage für richtig und wichtig. Zwar bestehe tatsächlich die Gefahr eines Postenschachers, doch deshalb könne man nicht eine richtige und notwendige Reform ablehnen. Vielmehr müsse man diese unterstützen, sich aber die Postenbesetzungen hernach genau ansehen. Wie zuvor Abgeordneter Pilz setzte sich auch Westenthaler zudem mit der Neuregelung bei den Diplomatenpässe auseinander und sprach sich für deren Abschaffung aus.

Innenministerin Johanna MIKL-LEITNER hielt in ihrer Wortmeldung fest, dass durch die Zusammenführung von neun Landespolizeikommandos, vierzehn Bundespolizeidirektionen und acht Sicherheitsdirektionen zu insgesamt neun Landespolizeidirektionen eine der "größten Behördenreformen der Zweiten Republik" umgesetzt wird. Die Verminderung der früheren 31 Sicherheitsbehörden auf nunmehr 9 beträfe allerdings nur die oberste Führungsebene, versicherte Mikl-Leitner, keine Veränderungen gebe es bei den Polizeiinspektionen sowie den Bezirks- und Stadtpolizeikommanden. Auch die Bezirkshauptmannschaften bleiben laut Innenministerin weiterhin die Sicherheitsbehörde erster Instanz.

Vorteile der Reform sah Mikl-Leitner bei der Ausschaltung von "Doppel- und Dreifachgleisigkeiten" durch die schlankere, flachere und damit effizientere Führungsstruktur und der mittelfristigen Einsparung von 8-10 Mio. € pro Jahr. Die Rednerin dokumentierte den Nutzen dieser Kompetenzbündelung am Beispiel Wien, wo eine vereinfachte Struktur der Sicherheitsbehörden schon gegeben ist.

Bereits in der Vergangenheit habe sich das Innenministerium mit Reformwillen neuen Herausforderungen gestellt, sagte Mikl-Leitner und umriss Reformschritte früherer Jahre wie die Neuaufstellung der COBRA, die Zusammenlegung von Polizei und Gendarmerie oder die Gründung der Sicherheitsakademie für die professionelle Ausbildung der PolizistInnen. Die jetzige Behördenreform habe mit ihren gebündelten Zuständigkeiten einen großen Mehrwert für die BürgerInnen, unterstrich die Innenministerin und ebne zudem das Feld für anstehende Reformen der Verwaltungsgerichtsbarkeit. So sei geplant, dass Bundes- und Landesverwaltungsgerichtshöfe auch die externe Kontrolle der Landespolizeidirektionen übernehmen sollten, intern würden diese neuen Behörden über eigene Controllingabteilungen verfügen.

"Österreich ist eines der sichersten Länder der Welt" begann Abgeordneter Erwin HORNEK (V) seine Rede und führte dies auch auf die permanente Verbesserung des heimischen Sicherheitssystems zurück. Der V-Mandatar beschrieb einige der bereits durchgeführten Reformen von der Schaffung der Spezialeinheit COBRA über die Eingliederung der Zollwache in die Sicherheitsexekutive bis zur Realisierung des Bundesamtes für Korruptionsbekämpfung.

Mit der Einrichtung von 9 Landespolizeidirektionen anstatt der bisherigen 31 Behörden finde eine Verschlankung der Kommandostrukturen statt, die jedoch nur die oberste Führungsebene in den Bundesländern betreffe. Hornek zeigte sich auch über Einsparungen, die diese Reform möglich mache, erfreut und sah damit den Beweis erbracht, dass die jetzige Regierung reform- und umsetzungswillig sei. Zur Diskussion über die Diplomatenpässe merkte er an, dass jene, von denen eine Abschaffung dieser Dokumente gefordert wird, besser selbst darauf verzichten sollten.

Er gönne es den Regierungsparteien, sich angesichts des gelungenen Reformprojekts in freudigen "Übertreibungen" zu ergehen, befand Abgeordneter Peter FICHTENBAUER (F), seine Fraktion wähle lieber einen "nüchternen Zugang" zur Reform. Dass die Polizeiorganisation aus dem 19. Jahrhundert nun von 31 auf 9 Behörden verkleinert wird, befürwortete Fichtenbauer, doch sah er auch in der neuen Verwaltungsstruktur die Gefahr einer parteipolitischen Postenbesetzung. Aus diesem Grund sei die parlamentarische Kontrolle der Regierungstätigkeit weiterhin höchst notwendig.

Entrüstet zeigte sich der F-Mandatar über das Verhalten von Außenminister Spindelegger in Bezug auf das Thema Diplomatenpässe beim letzten Innenausschuss, das eine "Verhöhnungsaktion" gegenüber dem Parlament darstelle. Im Sinne des Selbstbewusstseins der Legislative habe man diese Materie auf die nächste Ausschusssitzung vertagen müssen, denn das Parlament dürfe es sich nicht bieten lassen, von Teilen der Regierung "missbraucht" zu werden.

Abgeordnete Gisela WURM (S) wertete die Reform der Sicherheitsbehörden als ersten Schritt zu einer neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Mit der Einrichtung von Landesverwaltungsgerichtshöfen sowie dem Bundesverwaltungsgerichtshof zusätzlich zum bestehenden Verwaltungsgerichtshof sollten drei Instanzen geschaffen werden, die einen verbesserten Menschenrechts- und Grundrechteschutz bieten.

Wurm bezog sich dann eingehender auf die Diskussion über eine Vereinfachung der Fremdengesetze und bemängelte, dass die jeweiligen Zuständigkeiten in diesem Bereich derzeit noch sehr undurchsichtig seien. Eine einheitliche Rechtsprechung im Bund sei nötig. Verkürzte Verfahren an den neu einzurichtenden Gerichtshöfen würden nicht nur dem Grundrechteschutz dienen, meinte Wurm, sondern auch der Wirtschaft nützen.

Verfassungsrechtliche Bedenken würden die Grünen davon abhalten, dem Gesetzesentwurf zuzustimmen, erklärte Abgeordneter Albert STEINHAUSER (G). Mit der Zusammenführung der Behörden zu Landespolizeidirektionen fielen zwei Entscheidungsinstanzen bei den gleichen Organen zusammen, ohne dass dafür inhaltliche Argumente von der Regierung geliefert worden wären. Das Beispiel Wien für vereinfachte Behördenstrukturen ließ Steinhauser nicht gelten; hier sei die Zusammenlegung nur deshalb zulässig, weil funktionell immer noch zwei Behörden bestehen würden. In dem Reformpaket könne er diese funktionelle Trennung nicht erkennen, monierte der G-Mandatar und sah das Gesetz in Teilen als "verfassungswidrig" an. Massive Befürchtungen habe man seitens der Grünen zudem, dass durch die Reform der "Parteibuchwirtschaft" bei den Postenbesetzungen Genüge getan werde.

Abgeordneter Hermann GAHR (V) beurteilte es als staatliche "Pflicht", die Sicherheitsstrukturen im Land laufend zu optimieren und an neue Gegebenheiten anzupassen. Die Kompetenzsplittung werde durch die Zusammenlegung der Behörden in neun Landespolizeidirektionen bereinigt, nun sei eine klare Zuordnung der Zuständigkeiten möglich. Für Gahr bietet diese Reformmaßnahme ein gutes Beispiel für eine weitreichendere Verwaltungsreform, die etwa auch den Gesundheitsbereich umfassen sollte. Besonders positiv hob der V-Mandatar das neue, modulare Ausbildungssystem für Sicherheitskräfte hervor und gratulierte der Innenministerin, auch die Verhandlungen mit den Bundesländern zur Schaffung der neuen Polizeidirektionen erfolgreich abgeschlossen zu haben.

Mit der Änderung der Sicherheitsstrukturen Österreichs werde nun ein entsprechender Antrag des BZÖ umgesetzt, führte Abgeordneter Christoph HAGEN (B) aus, er halte daher diese Form der Verwaltungseinsparung für sehr vernünftig. Die schlankeren Strukturen entsprächen dem Motto seiner Partei "Genug gezahlt".

Der B-Mandatar befasste sich sodann mit Maßnahmen, die zur Besserstellung der Exekutive betragen sollten. Die derzeitige Exekutivverwaltung beschrieb Hagen als "aufgebläht", sie belaste die PolizeibeamtInnen, die beispielsweise oft "sinnlose" Schreibarbeiten zu erledigen hätten. Eine Vereinfachung der Arbeitsabläufe sei hier dringend angeraten. Außerdem forderte er entsprechende Belastungszulagen für die Exekutive, durch die den PolizistInnen ihr enormer Arbeitsaufwand abgegolten wird.

Die Behördenstrukturreform stellt aus Sicht des Abgeordneten Hannes FAZEKAS (S) eine Fortschreibung der Sicherheitsstrategie Österreichs dar. Er verdeutlichte, weshalb die SPÖ zu Beginn der Reform ihre Zustimmung noch verweigert hatte, mit der damaligen Unvollständigkeit des Reformentwurfs. Mit der jetzigen Vorlage setze die Regierung ihre angekündigte Verwaltungsreform konsequent um. Dank dieser Reform, so Fazekas, werde Sorge getragen, dass die BürgerInnen in Zukunft eine serviceorientierte Betreuung bei den Sicherheitsbehörden vorfinden. Die Politik habe dafür die Rahmenbedingungen zur Verfügung zu stellen und müsse den Mut haben, die Verwaltungsreform auch hinsichtlich der Bezirkshauptmannschaften weiterzuführen.

Nur den BürgerInnen in Sparzeiten Opfer abzuverlangen, sei nicht richtig, merkte Abgeordneter Leopold MAYERHOFER (F) an. Die Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis mit der aktuellen Reform sehe er daher als begrüßenswert an. Allerdings sprach er in Richtung Regierung die Warnung aus, diese Reform nicht so wie vergangene Organisationsänderungen unter dem damaligen Innenminister Ernst Strasser wieder für parteipolitische Postenbesetzungen zu nutzen. Mayerhofer forderte weiters, die mit der Verwaltungsänderung eingesparten Mittel für eine Verwaltungsentlastung in der Polizei zu benutzen und junge PolizistInnen schon während ihrer Ausbildungsphase in das Gehaltschema ihrer älteren KollegInnen aufzunehmen.

Abgeordneter Peter MAYER (V) sprach die in der Bevölkerung vorhandene Angst in Verbindung mit Schließungen und Zusammenlegungen von Dienststellen an, bescheinigte dem vorliegenden Reformprojekt jedoch, ohne Belastungen für die BürgerInnen zu sein. Mit der Bündelung der Behörden zu Landespolizeidirektionen komme mehr Außendienst der Sicherheitskräfte auf den Straßen zustande, wodurch die Bevölkerung verstärktes Service erwarten könne. Als neue Herausforderungen für die Exekutive erwähnte Mayer die grenzüberschreitende Kriminalität sowie Aktivitäten der Cyberkriminalität, die es zu bekämpfen gelte.

Das Ziel der Beschlussfassung der Organisationsänderung im Sicherheitssystem beschrieb Abgeordneter Johann HELL (S) mit der Erhöhung der Sicherheit in Österreich. Die Strukturänderung bewirke eine Modernisierung der Behörden, die dadurch ihre Arbeit transparenter leisten könnten. Das würde bei den BürgerInnen direkt spürbar werden. Die Bündelung der behördlichen Aufgaben in neuen Landespolizeidirektionen beträfe nur die Führungsstrukturen auf Landesebene, betonte Hell erneut und wies darauf hin, dass der Erfolg einer Reform immer auch vom Vertrauen der MitarbeiterInnen in den betroffenen Organisationen abhänge.

Als "unverständlich" bezeichnete Abgeordneter Johann SINGER (V) die ablehnende Haltung der Grünen zur Sicherheitsreform. Immerhin sei bereits oftmals eine Verwaltungsreform gefordert worden, nun müsse diese auch realisiert werden. Von der Vereinfachung der Kommandostrukturen und der Zusammenlegung der Behörden verspreche er sich große Synergieeffekte, sagte der V-Mandatar und strich die hohe Bedeutung, die Sicherheit im Land für seine Fraktion hat, hervor.

Abgeordneter Rudolf PLESSL (S) wertete die Regierungsvorlage als bedeutsamen Schritt für eine zeitgemäße Neustrukturierung der heimischen Sicherheitsbehörden. Die Landespolizeidirektionen würden gewährleisten, dass keine Doppelfunktionen im Sicherheitsbereich mehr vorhanden sind, durch Landesverwaltungsgerichtshöfe müsse in Folge auch ein ordentliches Rechtssystem geschaffen werden. An die FPÖ gewandt, vermerkte Plessl, dass viele Maßnahmen zur Unterstützung der Polizei bei ihrer Arbeit bereits umgesetzt worden seien, und nannte die Aufnahme zusätzlicher PolizistInnen, die Verbesserung der Ausrüstung und die Pauschalierung der Reisegebühren.

Abgeordneter Gabriel OBERNOSTERER (V) meinte, Österreich sei eines der sichersten Länder der Welt. Das sei zu schätzen und eine Aufgabe für die Zukunft. Alle Fraktionen hätten sich dazu bekannt. Daher auch diese Reform, die an der Verwaltungsspitze ansetze. Das bedeute eine Einsparung in vielfacher Millionenhöhe, Geld, das in mehr Polizeikräfte investiert werde. Dass die Grünen hier nicht mitgehen wollten, sei für ihn unverständlich. Abschließend dankte er allen, die an der Reform mitgewirkt haben.

Abgeordnete Ulrike KÖNIGSBERGER-LUDWIG (S) meinte, die Politik müsse die Rahmenbedingungen für die Arbeit der PolizistInnen schaffen. Dazu brauchen die BeamtInnen durchgehende Karrierechancen. Sicherheitspolitik müsse auch unabhängig von Parteipolitik sein, die Ministerin habe hier eine Zusage gegeben, dass das so bleiben werde. Man werde sie hier beim Wort nehmen, sagte die Abgeordnete. Sicherheitspolitik müsse aber auch Rechtsschutz und Menschenrechtsstandards garantieren. Sie sei sicher, dass diese größte Verwaltungsreform in der Geschichte der 2. Republik diesen hohen Ansprüchen gerecht werde. Die Zusammenlegung der Sicherheitsbehörden werde zu mehr Effizienz des Sicherheitsapparats führen, zeigte sie sich überzeugt. Die Schaffung des Bundesasylamts und die Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit seien noch ausstehende Schritte.

Abgeordneter Peter WESTENTHALER (B) kritisierte in einer weiteren Wortmeldung die "Einzementierung" des Privilegs der Ausstellung von Diplomatenpässen durch die Bundesregierung. Er sprach sich für einen Initiativantrag des Parlaments aus, um dieses seiner Ansicht nach völlig unnötige Dokument abzuschaffen. Er brachte dazu einen Entschließungsantrag ein, wonach aktive und ehemalige PolitikerInnen keine Diplomatenpässe erhalten sollen und bereits bestehende Pässe eingezogen werden. Dies sei die richtige Antwort an die Regierung.

Abgeordnete Angela LUEGER (S) sah die Reform als richtigen Schritt in die richtige Richtung. Sie gebe den SicherheitsbeamtInnen auch die Sicherheit, dass sie eine durchgehende Karriereoption vorfinden und eine adäquate Ausbildung erhalten. Es handle sich zudem um einen wesentlichen Schritt der Verwaltungsreform. Die Grünen forderten diese stets ein, verweigerten dann aber ihre Zustimmung, wenn eine solche umgesetzt wird, bedauerte sie.

Das BVG zur Sicherheitsbehörden-Neustrukturierung 2012 wurde mit der erforderlichen Verfassungsmehrheit beschlossen. Auch das Sicherheitsbehörden-Neustrukturierungs-Gesetz - SNG wurde mit Mehrheit angenommen. Der Entschließungsantrag von Abgeordnetem Westenthaler betreffend die Diplomatenpässe blieb in der Minderheit und wurde abgelehnt.

Der Antrag des Abgeordneten Werner Herbert (F) betreffend Entlastung und Besserstellung der Exekutive wurde mehrheitlich abgelehnt.

Grenze zwischen Tschechien und Österreich wird geringfügig geändert

Einstimmig passierte das Abkommen zwischen Österreich und Tschechien über eine Änderung des Grenzverlaufs an der gemeinsamen Staatsgrenze. Die beiden Nachbarstaaten wollen damit gewährleisten, dass die Staatsgrenze auch künftig in der Flussmitte der Thaya verläuft, nachdem sich der Flusslauf durch die Errichtung des Thayadamms geringfügig verändert hat.

Abgeordneter Günter KÖSSL (V) meinte, es sei ihm als niederösterreichischem Abgeordneten ein Anliegen, sich aus diesem historischen Anlass zu Wort zu melden. Zu Zeiten des Eisernen Vorhangs wäre ein solcher Vertrag noch undenkbar gewesen. Die Änderung der Grenzziehung sei aus Anlass der Errichtung eines Hochwasserdammes notwendig geworden, von dem die Menschen der Grenzregion zwischen Österreich und Tschechien profitieren, erläuterte Abgeordneter Kößl. (Fortsetzung Nationalrat)