Parlamentskorrespondenz Nr. 314 vom 19.04.2012

Nationalrat sichert Investitionsprojekte der Bahn ab

Unfalluntersuchungen, Flughafenentgelte, Satellitennavigation

Wien (PK) – Die geplanten milliardenschweren Investitionen in den Bahnausbau waren Grund für eine namentliche Abstimmung in der  heutigen Nationalratssitzung. Die Abgeordneten diskutierten darüber hinaus über ein Unfalluntersuchungsgesetz, über Flughafenentgelte und über den endgültigen Abschied Österreichs als Seemacht.

Bures: Zahl der Todesfälle und Verletzten im Verkehr sinkt

Zunächst nahmen die Abgeordneten eine Änderung des Unfalluntersuchungsgesetzes in Verhandlung, das auf Verbesserungen des österreichischen Rechtssystems vor allem hinsichtlich der Untersuchung von Flugunfällen abzielt und einstimmig unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags das Plenum passierte.

Abgeordneter Anton HEINZL (S) wies darauf hin, dass die Unfalluntersuchung der staatlichen Unfalluntersuchungsstelle ein wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit im Verkehr sei. Die Novelle bringe hier Verbesserungen auf hohem Niveau, insbesondere in der Luftfahrt. Mit einem Abänderungsantrag lege man außerdem eine jährliche Berichterstattungspflicht fest und schaffe so Transparenz. Heinzl kam dann auf die geplante Einführung von Gigaliner-Lkw zu sprechen. Diese Monstertrucks seien eine Gefahr für die Verkehrssicherheit und stünden einer nachhaltigen Verkehrspolitik entgegen. Österreich sei daher strikt gegen Pläne, solche Gigaliner-Lkw über bilaterale Verträge quasi durch die Hintertür einzuführen. Er könne dazu berichten, dass Österreich mit seiner eindeutigen Haltung gegen diese Pläne auch auf EU-Ebene zunehmend Unterstützung erhalte.

Abgeordnete Karin HAKL (V) unterstrich die wichtige Verwaltungsvereinfachung, die durch die Zusammenlegung von vier bisher getrennten Unfalluntersuchungsbereichen erfolgt. Neben der Untersuchung von Unfällen dürfe auch die Prävention nicht vergessen werden, sagte sie. Dazu habe man festgelegt, dass im Falle eines Unfalles eine Verhältnismäßigkeit der Übermittlung von Daten aus der Unfalluntersuchung an die Staatsanwaltschaft bestehen müsse. Dadurch werde vermieden, dass Piloten aus Angst vor einer Vorverurteilung als unfallanfällig nicht meldepflichtige Zwischenfälle nicht angeben.

Abgeordneter Mathias VENIER (F) ging auf den Bereich der Verkehrssicherheit ein. Im Fall des Perjen–Straßentunnels habe sich der Verkehrsausschuss gegen einen Vollausbau des immer noch einröhrigen Tunnels ausgesprochen, obwohl er in einem verkehrstechnischen neuralgischen Bereich liege und ein großes Sicherheitsrisiko bestehe. Der Bau eines Rettungs- und Fluchtstollens sei als Lösung nicht ausreichend. Venier kritisierte die Haltung der Verkehrsministerin, aber auch das Verhalten von Tiroler Abgeordneten, die sich gegen das Projekt ausgesprochen haben.

Abgeordnete Gabriela MOSER (G) verwies darauf, dass es sich bei der Novelle um eine überfällige Umsetzung von EU-Richtlinien handle, die einige Verbesserungen bringen. Im Frage der Eisenbahnsicherheit sei aber noch dringend eine Vereinheitlichung der dafür zuständigen Behörden erforderlich, das gegenwärtige System sei unüberschaubar und ineffektiv. Auf Drängen der Grünen sei zurückzuführen, dass den ParlamentarierInnen nun auch die Berichte über die technischen Unterwegs-Kontrollen von Lkw zur Verfügung gestellt werden. Bisher habe eine solche Dokumentation gefehlt. Sie hoffe ferner, dass die Verkehrsministerin auch der Unfallverhütung mehr Augenmerk schenken werde, hier sei das Vormerksystem für Geschwindigkeitsüberschreitungen einzuführen, forderte Moser.

Bundesministerin Doris BURES sah die Novelle als Resultat der Schwerpunktsetzung ihres Ressorts. Es gehe ihr um die Umsetzung eines Verkehrssicherheitsprogramms, wobei laufend beobachtet werde, ob die Maßnahmen auch tatsächlich Erfolge zeitigen. Dafür gebe es die jährlichen Sicherheitsberichte. Die Unfallstatistik zeige, dass die strengeren Gesetze und deren schärfere Kontrolle Erfolg haben. Die Zahl der Verletzten und Getöteten im Straßenverkehr sinke kontinuierlich. Der derzeitige Weg müsse weiter fortgesetzt werden. Da Unfälle aber nie gänzlich vermieden werden, sei die Unfalluntersuchung wichtig. Um aus ihr Maßnahmen ableiten zu können, sei eine europaweite Vergleichbarkeit der Berichte notwendig. Die Novelle stelle diese sicher, stellte Bundesministerin Bures fest.

Abgeordneter Christoph HAGEN (B) kündigte die Unterstützung seiner Fraktion für die Novelle an. Es handle sich hier um eine gute und vernünftige Umsetzung einer EU-Richtlinie. Er brachte zudem einen Entschließungsantrag ein, der eine Begrenzung von Überholvorgängen von Lkw auf Autobahnen und Schnellstraßen zur Verbesserung von Verkehrsfluss und Verkehrssicherheit fordert. Hagen wies darauf hin, dass das Land Vorarlberg daran denke, eine solche Maßnahmen zu setzen. In Deutschland bestehe bereits eine solche Regelung, die bereits deutliche Erfolge zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zeige.

Abgeordneter Wilhelm HABERZETTL (S) erläuterte, das Unfalluntersuchungsgesetz regle die unabhängige Untersuchung von Unfällen und Vorfällen in den Bereichen Luftfahrt, aber auch Seilbahnen und in der Schifffahrt. Er brachte dazu einen von allen fünf Fraktionen mitgetragenen Abänderungsantrag ein, um die EU-weite Vergleichbarkeit von Unfalluntersuchungen im Straßenverkehr und damit eine Gleichstellung aller Verkehrsträger sicherzustellen.

Der Gesetzentwurf wurde in der Fassung eines S-V-G-F-B-Abänderungsantrags, der die Änderung des Artikel 2 zum Inhalt hat, einstimmig angenommen. Der B-Entschließungsantrag betreffend Vermeidung von Unfällen durch zeitliche Begrenzung der Dauer von LKW-Überholvorgängen auf Autobahnen und Schnellstraßen fand keine Mehrheit.

Flugverkehr: Viele umwelt- und wirtschaftspolitische Fragen

Mit Mehrheit wurde sodann das Bundesgesetz über die Festlegung von Flughafenentgelten (Flughafenentgeltegesetz – FEG) verabschiedet. Es setzt im Sinne einer entsprechenden EU-Richtlinie die gemeinsamen Grundsätze der Union auf diesem Gebiet in innerstaatliches Recht um.

Abgeordneter Gerhard DEIMEK (F) sah einige gute Ansätze im Flughafenentgeltegesetz, aber auch fragwürdige Aspekte der Umsetzung der EU-Richtlinie zu Flughafenentgelten. So werde im Falle des Flughafens Wien weiterhin keine Kostenwahrheit hergestellt. Gerade hier täte aber mehr Transparenz not, meinte Deimek. Auch eine Deregulierung ähnlich wie im Schienenverkehr wäre wünschenswert. Der Abgeordnete befürchtete zudem, dass die Neuregelung der Entgelte vor allem kleinere Fluglinien benachteiligen werde.

Abgeordneter Anton HEINZL (S) wies auf die Bedeutung des Flugverkehrs für die Wirtschaft und auch als Arbeitgeber hin. Mit dem Nutzerausschuss werde zudem ein wichtiges Gremium geschaffen. Heinzl gratuliere der Bundesministerin zur festen Haltung, die sie in der Frage der Regulierung der Bodenabfertigung vertrete. Sie stehe hier klar zum österreichischen Standpunkt, dass es dabei zu keinem Sozialdumping kommen dürfe.

Abgeordnete Gabriela MOSER (G) stellte fest, dass ihre Fraktion aus einer ganzen Reihe von Gründen der Novelle nicht zustimmen könne. Die Chance, Flugzeuge mit starkem Schadstoffausstoß eindeutig zu Gunsten schadstoffärmerer Flugzeuge zu besteuern, sei nicht genutzt worden, am Ende gebe es nur ein Nullsummenspiel in der Schadstoffbelastung. Auch ein einheitlicher europäischer Flugraum würde durch die bessere Organisierung von Flugrouten zu weniger Schadstoffemissionen beitragen, meinte Moser. Die Verkehrsministerin solle sich daher stärker für dessen Umsetzung engagieren. Auch die Liberalisierung der Bodenabfertigung sah Moser kritisch. Hier bestehe die Gefahr, dass ein schlechterer Service und eine Verschlechterungen von Arbeitsbedingungen die Folge seien. Auch im Einsatz gegen den gesundheitsschädlichen Fluglärm erwarte sie sich mehr Initiative der Verkehrsministerin, sagte Moser.

Abgeordneter Martin BARTENSTEIN (V) meinte gegenüber Abgeordneter Moser, die vorgesehene Regelung belaste jetzt schadstoffstarke Flugzeuge eindeutig stärker und schaffe damit einen Anreiz für die Verwendung von Luftfahrzeugen mit geringeren Emissionen. Das Gesetz reagiere auch darauf, dass die Luftfahrtindustrie sich weltweit in der Krise befinde. Flughafengebühren seien ein stark kostentreibender Faktor, daher sei es notwendig gewesen, in der Umsetzung der Richtlinie umsichtig vorzugehen und den Flughafen Wien, der sich ebenfalls in einer schwierigen Lage befinde, nicht weiter zu belasten. Die Erhaltung des Hub Wien-Schwechat sei von großer wirtschaftlicher Bedeutung, unterstrich Bartenstein. Er bekannte sich auch dazu, der Austrian Airlines zu ermöglichen, weiter im Wettbewerb der Fluglinien zu bestehen. 

Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (B) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion zum vorliegenden Gesetz an, weil damit die Verpflichtung verbunden ist, die Entgeltregelungen transparent und nicht-diskriminierend zu gestalten. Außerdem erwarte er sich eine Senkung der Preise und damit positive Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Österreich.

Bundesministerin Doris BURES gab zu bedenken, dass durch ein Flughafenentgeltegesetz, das transparentere, klarere und diskriminierungsfreiere Regelungen bringt, nicht alle Probleme der österreichischen Luftfahrt gelöst werden können. Allerdings glaube sie, dass mit dem Gesetz ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung gemacht wird. Es sei eine Tatsache, dass nicht nur die europäische, sondern die weltweite Luftfahrt vor großen Herausforderungen steht und einer immer stärkeren Konkurrenzsituation ausgesetzt ist. Gerade für ein Land wie Österreich, für das der Tourismus eine große Rolle spielt, sei ein starker Flughafen von eminenter Bedeutung, war die Ministerin überzeugt. Gleichzeitig müssen aber auch die Sorgen und Ängste der Bevölkerung ernst genommen und Lösungen für etwaige damit im Zusammenhang stehende Probleme – z.B. Lärmbelästigung, Umweltschutz – gefunden werden.

Abgeordneter Peter STAUBER (S) lobte die Rolle der Ministerin im Gesetzwerdungsprozess, da es gerade in Fragen der Luftfahrt nicht einfach sei, zwischen den verschiedenen Interessen zu vermitteln und eine gemeinsame Lösung auszuverhandeln. Das vorliegende Gesetz, das für die Flughäfen in Wien, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz und Salzburg anzuwenden ist, bringt klare und transparente Bestimmungen sowie Verwaltungsvereinfachungen, hob Stauber positiv hervor.

Abgeordneter Johann RÄDLER (V) verstand die Ablehnung des Gesetzentwurfes durch die Opposition nicht, da eigentlich alle froh sein müssten, dass mit dem heutigen Beschluss eine Vorgabe der EU aus dem Jahr 2011 erfüllt wird.

Abgeordneter Johann HELL (S) fasste als letzter Redner bei diesem Tagesordnungspunkt noch einmal die Eckpunkte des neuen Gesetzes zusammen.

Österreich ist nun auch offiziell keine "Seemacht" mehr

Österreich ist nun auch offiziell keine "Seemacht" mehr, eine entsprechende einstimmig angenommene Vorlage, mit dem das Seeschifffahrtsgesetz und das Bundesgesetz zur Erfüllung des Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkommens von 1996 geändert werden, regelt nunmehr den Rückzug des Binnenlandes Österreich aus der gewerbsmäßigen Seeschifffahrt und schafft bei dieser Gelegenheit gleichzeitig eine verfassungskonforme Regelung von Befähigungsausweisen für den Jachtsport auf See.

In der Novelle zum Seeschifffahrtsgesetz gehe es primär um eine Neuregelung des Erwerbs von Führerscheinen für Segel- und Motorboote auf dem Meer sowie um den formellen Rückzug Österreichs aus der kommerziellen Seeschifffahrt, erläuterte Abgeordneter Dietmar KECK (S) die zentralen Inhalte der Regierungsvorlage.

Auch Abgeordneter Johann SINGER (V) ging auf die Eckpunkte des Gesetzesentwurfs ein und wies ebenso wie sein Vorredner darauf hin, dass schon seit Jahren kein Schiff mehr unter österreichischer Flagge fährt. Um aber das Genehmigungssystem aufrechtzuerhalten, wären hohe finanzielle und personelle Aufwendungen erforderlich, was aber nicht als sinnvoll erachtet wird. Außerdem werde das Monopol im Bereich der Befähigungsnachweise für den Yachtsport aufgehoben und neue standardisierte Rahmenbedingungen für die Prüfungen geschaffen.

Abgeordnete Gabriela MOSER (G) brachte den Vorschlag ein, im Zuge dieser Beschlussfassung auch das noch existierende Seefahrtsregister zu bereinigen. Positiv beurteilte sie die Neuregelung des Erwerbs des Führerscheins für Segler und Motorbootfahrer auf allen Weltmeeren.

Abgeordneter Christoph HAGEN (B) schloss sich seinen Vorrednern an und kündigte die Zustimmung durch seine Fraktion an. Es sei vernünftig, dass die letzte Beflaggung in der Hochseeschifffahrt eingezogen wird, weil der Verwaltungsaufwand in keiner Relation zum Nutzen stehe.

Abgeordneter Josef AUER (S) lobte das Engagement der Verkehrsministerin, das u.a. dadurch zum Ausdruck komme, dass insgesamt drei Verkehrsmaterien auf der Tagesordnung stehen. Inhaltlich unterstützte er die Ausführungen seiner Vorredner. Schließlich merkte er noch an, dass das Seefahrtsregister nur für Schiffe bis 24 Meter gilt.

Abgeordneter Erich TADLER (A) erinnerte daran, dass es höchst an der Zeit war, diese Regierungsvorlage zu beschließen. Er werde dem Gesetz zustimmen.

Kooperationsabkommen über Satellitennavigation zwischen EU und Norwegen

Einstimmig genehmigte der Nationalrat das Kooperationsabkommen über Satellitennavigation zwischen der Europäischen Union und Norwegen. Oslo verpflichtet sich darin, künftige gemeinschaftspolitische Maßnahmen zum Schutz der europäischen GNSS EGNOS und Galileo mitzutragen und sich am Galileo-Programm finanziell zu beteiligen.

Mit dem Satellitennavigationssystem Galileo startet die EU einen neuen Innovationszyklus mit einer Vielzahl von potentiellen Anwendungen, konstatierte Abgeordnete Rosa LOHFEYER (S). Europa soll damit ein eigenes, modernes, unabhängiges und globales Satellitennavigationssystem unter ziviler Kontrolle besitzen, erste Dienste sollen ab 2014 in Betrieb gehen. Mit dem vorliegenden Kooperationsabkommen wird die Teilnahme von Norwegen am Programm geregelt und die Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen gestärkt.

Auch Abgeordneter Johannes SCHMUCKENSCHLAGER (V) machte darauf aufmerksam, dass es bei diesem Staatsvertrag um die Kooperation im Bereich der Satellitennavigation zwischen der Union, ihren Mitgliedstaaten und dem Königreich Norwegen, das schon lange Partner beim Projekt Galileo ist, geht.

Die Grünen unterstützen selbstverständlich dieses Abkommen, erklärte eingangs Abgeordnete Gabriela MOSER (G). Ein generelles Problem sehe sie jedoch darin, dass sich weltweit unterschiedliche Satellitensysteme entwickeln. Alleine aus wirtschaftlichen Gründen wäre es sicher sinnvoller, wenn ein globales System geschaffen wird, meinte sie.

Bundesministerin Doris BURES war vom Nutzen des Galileo-Programms voll überzeugt, nicht nur weil die Weltraumtechnologien eine immer größer werdende Rolle im Alltag spielen, sondern weil es das erste System mit friedlicher Ausrichtung ist. Sie hoffe daher, dass sich noch viele Länder in Europa diesem Programm anschließen.

Abgeordneter Christoph HAGEN (B) wiederholte die Eckpunkte des Kooperationsabkommens über Satellitennavigation zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten und dem Königreich Norwegen, das von Anfang an eng mit der Union beim Aufbau des Galileo-Programms kooperiert hat.

Milliardeninvestitionen für den Bahnausbau bleiben umstritten

Nach heftiger Debatte im Budgetausschuss blieb auch im Plenum des Nationalrats die Genehmigung dieser Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie umstritten. Das diesbezügliche Gesetz wurde nur mit den Stimmen der beiden Koalitionsparteien mehrheitlich angenommen.

Annuitäten infolge von Investitionen in die Bahninfrastruktur während der Jahre 2013 bis 2017 werden künftige Budgets bis 2066 mit insgesamt 26,672 Mrd. € belasten. Dazu kommen Vorbelastungen von 6,211 Mrd. € durch Zuschussverträge gemäß Bundesbahngesetz und von 493 Mio. € in den Jahren 2013 bis 2020 durch Verträge mit Privatbahnen.

Er habe gestern im Budgetausschuss ein mulmiges Gefühl gehabt, räumte Abgeordneter Alois GRADAUER (F) ein, da es bei diesem Punkt immerhin um Investitionen und Finanzierungen in der Höhe von 32 Mrd. € gehe. Außerdem seien keine näheren Erklärungen abgegeben und auch keine Rahmenpläne vorgelegt worden. Bedenklich sei auch, dass damit Rückzahlungen bis ins Jahr 2065 verbunden sind, zeigte Gradauer auf, weshalb er im vorliegenden Fall sicher keine Blankovollmacht ausstellen könne. Da es auch Bedenken auf ÖVP-Seite gegeben habe, verstehe er nicht, warum man dem Vertagungsantrag nicht zugestimmt hat. Sodann befasste er sich mit der Performance der ÖBB, die sich seiner Meinung nach an der Schweizer Bahn messen sollten. Dort werde nämlich mit 27.000 MitarbeiterInnen, die keine BeamtInnen sind und auch erst mit 65 Jahren in Pension gehen, dieselbe Leistung erbracht wie die ÖBB mit 42.000 Angestellten.

Abgeordneter Günter STUMMVOLL (V) gab zu, dass es bei der Diskussion der nun auf der Agenda stehenden Gesetzesvorlage gewisse Irritationen gegeben hat. Diese hätten sich vor allem durch die Schnittstellenproblematik zwischen Verkehrsausschuss und Budgetausschuss sowie dem Spannungsverhältnis Regierung/Parlament ergeben. Nach intensiven Beratungen und einer Sitzungsunterbrechung sei man daher überein gekommen, dass ab der nächsten Sitzung im Herbst dem Budgetausschuss sowohl der Rahmenplan über die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen als auch die daraus entstehenden Vorbelastungen vorliegen sollen, damit ein "Durchwinken von Milliarden" verhindert wird.

Auch Abgeordnete Gabriela MOSER (G) ging auf die gestrige Sitzung des Budgetausschusses ein, wo erstmals spürbar war, dass einige Abgeordnete bezüglich des vom Klubobmann oder der Regierung vorgegebenen Meinungsbildes zu schwanken bzw. zu überlegen begannen. Sie habe bereits in der allgemeinen Budgetdebatte anhand einer Grafik des Rechnungshofes auf die enormen Schuldenberge hingewiesen, die sich aufgrund der geplanten Infrastrukturinvestitionen entwickeln. Außerdem sei bis heute nicht klar, ob die ÖBB einen Beitrag zu diesen Megaprojekten leistet, da die Mittel noch in keiner Weise durch irgendwelche Einnahmen gedeckt sind. Im konkreten gehe es dabei um zusätzliche Budgetaufwendungen in der Höhe von 1,2 bis 2,2 Mrd. € jährlich, zeigte Moser auf. Deshalb sei es so notwendig, dass die Rahmenpläne diskutiert und Kosten und Nutzen der einzelnen Projekte abgewogen werden.

Durch den vorliegenden Gesetzesentwurf wird die haushaltsrechtliche Ermächtigung zur Begründung jener Vorbelastungen geschaffen, die durch Infrastrukturinvestitionen von jetzt bis zum Jahr 2017 und die ausgelösten Annuitäten bis zum Zeitraum 2066 entstehen, informierte Abgeordneter Wilhelm HABERZETTL (S). Eine solche Transparenz und Offenheit in diesem Bereich habe es in diesem Haus noch nie gegeben, hob der Redner hervor. Die Grundlage dafür sei der am 27.3.2012 im Ministerrat beschlossene ÖBB-Rahmenplan mit einer Wirkungszeit von 2012-2017. Dadurch werden 12,8 Mrd. € in den Ausbau der Infrastruktur investiert. Im konkreten handle es sich dabei um folgende Projekte: die Fertigstellung des viergleisigen Westbahnausbaus mit der Güterzugumfahrung St. Pölten zwischen Wien und Wels sowie die Unterinntal-Strecke, der Bau des Brenner-Basis-Tunnels, die Errichtung des Südbahnsystems mit dem Bahnhof Wien, der Ausbau der Pottendorfer Linie, der Baubeginn des Semmering-Basis-Tunnels, der Bahnhofumbau Graz, die Weiterführung des Koralmtunnels, der Streckenausbau zwischen Graz und Spielfeld, die Modernisierung hunderter Bahnhöfe etc. Die Mittel werden zudem nicht nur für den Neubau verwendet, sondern auch für die Erhaltung des Bestandes sowie den Bereich der Privatbahnen, betonte der Redner. Haberzettl verwies auch auf die volkswirtschaftliche Bedeutung des Ausbauprogramms durch die Sicherung von Tausenden Arbeitsplätzen. Wer diese Projekte nicht will, der solle das auch der betroffenen Bevölkerung sagen, forderte Haberzettl die Kritiker auf.    

Abgeordnete Elisabeth KAUFMANN-BRUCKENBERGER (B) führte aus, ihre Fraktion werde das Gesetz nicht mittragen. Sie kritisierte insbesondere, dass der Rahmenplan für den Bahnausbau dem Nationalrat nicht vorgelegt wurde. Die Regierung erwarte von den Abgeordneten, dass sie 33 Mrd. € für Infrastrukturprojekte freigeben, ohne genau zu wissen, was mit den Milliarden passiere, klagte sie. Niemand könne außerdem nachprüfen, ob die Kalkulationen stimmen. Kaufmann-Bruckenberger bedauerte, dass nur ein ÖVP-Abgeordneter im Budgetausschuss "den Mut gehabt hat", gegen das Gesetz zu stimmen.

Abgeordneter Franz ESSL (V) bekräftigte, auch die ÖVP wolle eine gute Infrastruktur in Österreich. Dazu gehöre auch das Schienennetz. Durch das vorliegende Bundesgesetz werden ihm zufolge sowohl die Instandhaltung der Schieneninfrastruktur als auch Investitionen gesichert. Eßl sprach sich allerdings dafür aus, die Art der Finanzierung künftig zu überdenken. Er hält etwa die langen Finanzierungsfristen für hinterfragenswert. Dadurch könnten manche Projekte möglicherweise schon saniert werden müssen, bevor sie noch abbezahlt sind, machte er geltend. Er stehe zu sinnvollen Investitionen, erklärte Eßl, die Kosten müssten aber überschaubar bleiben. Zudem sprach sich der Abgeordnete für eine künftige Vorlage des Rahmenplans für den Bahnausbau an den Nationalrat aus.

Abgeordneter Maximilian LINDER (F) mutmaßte, dass die ÖVP dem vorliegenden Gesetz "nur mit Bauchweh" und aus Koalitionsräson zustimmt. Seine Fraktion sei nicht gegen die geplanten Infrastrukturprojekte, meinte er, es könne aber nicht sein, dass das Parlament 33 Mrd. € "auf den Tisch legt", ohne den Infrastrukturplan zu kennen. Für ihn ist es etwa unklar, welche Projekte nun in welchem Zeitraum verwirklicht und welche zurückgereiht werden sollen. Linder sprach sich daher dafür aus, das vorliegende Gesetz heute abzulehnen und inklusive des Rahmenplans zu einem anderen Zeitpunkt neuerlich zu diskutieren.

Abgeordneter Kai Jan KRAINER (S) erinnerte daran, dass auch die schwarz-blaue Regierung den Rahmenverkehrsplan nicht vorgelegt habe. Im Gegensatz zu früher sei dieser nun aber über die Website des Verkehrsministeriums zugänglich, betonte er. Überdies gebe es nun erstmals umfassende Transparenz über die Kosten der geplanten Infrastrukturprojekte inklusive Zinszahlungen bis zum Jahr 2065. Es gehe um wichtige Investitionen in die Zukunft, unterstrich Krainer. Kritik an den langfristigen Finanzierungszielen wies Krainer zurück. Er machte geltend, dass Infrastrukturprojekte üblicherweise über Jahrzehnte hinweg finanziert würden, da es sich um langfristige Investitionen handle. So stammen ihm zufolge 70% des heutigen Schienennetzes aus der Zeit der Monarchie. Die ablehnende Haltung von ÖVP-Verkehrssprecher Ferdinand Maier zum vorliegenden Gesetz qualifizierte Krainer als "lächerlich", seiner Meinung nach geht es nicht an, zuerst den Koralmtunnel zu bestellen und ihn dann, wenn die Rechnung komme, abzulehnen.

Verkehrsministerin Doris BURES hob hervor, das vorliegende Bundesgesetz schaffe maximale Transparenz über die Kosten für den Bahnausbau. Bei den Infrastrukturinvestitionen sei nichts zu verheimlichen, bekräftigte sie. Wenn man eine Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene wolle, müsse man Investitionen tätigen. Davon profitierten auch die nächsten Generationen, so wie Österreich heute die Energieinfrastrukturbauten vergangener Jahrzehnte zugutekämen. Der Rahmenplan für die Bauprojekte ist laut Bures aufgeschlüsselt nach einzelnen Bundesländern auf der Website des Verkehrsministeriums abrufbar, wobei ihr zufolge vereinbart wurde, rund 1 Mrd. € einzusparen.

Ein klares Bekenntnis legte Bures auch zum Brenner-Basistunnel und zum Koralmtunnel ab. Da nun klar sei, dass der Semmering-Basistunnel gebaut werde, mache auch der Koralmtunnel Sinn, konstatierte sie. Man brauche eine Beschleunigung der Südachse, sowohl für den Güter- als auch für den Personenverkehr. Generell verwies Bures auf die hohe Pünktlichkeit der ÖBB.

Abgeordneter Gerhard HUBER (B) zeigte kein Verständnis für den seiner Meinung nach übereilten Gesetzesbeschluss. Es gehe schließlich um 33 Mrd. €, betonte er. Das BZÖ sei nicht gegen den Bahnausbau, es wolle aber wissen, welches Projekt mit welchen Geldern wann realisiert werde. Verkehrsministerin Bures erwarte sich stattdessen eine "Blankovollmacht" vom Parlament. Huber zufolge kann auch niemand garantieren, dass die Kostenschätzungen eingehalten werden. Allgemein trat er für eine ehebaldige Privatisierung der Bahn ein.

Abgeordneter Gerhard DEIMEK (F) fasste seinen Eindruck vom vorliegenden Gesetz mit den Worten zusammen: "guter Wille, aber eine verheerende Umsetzung". Es gehe nicht nur um Transparenz, sondern auch um Kostenwahrheit, sagte er. Seiner Ansicht nach wäre es sinnvoller, Prestigeprojekte der Landeshauptleute zu streichen, wenn man beim Bahnausbau sparen wolle, statt sinnvolle Projekte "zusammenzuquetschen".

Abgeordnete Ruperta LICHTENECKER (G) meinte, sie würde sich das gleiche "flammende Bekenntnis" für Investitionen in die Forschung wie für Infrastrukturvorhaben wünschen. Während für den Bahnausbau 33 Mrd. € bereitgestellt würden, fehlten 450 Mio. € für die Umsetzung der Forschungsstrategie, skizzierte sie. Viele Bahnprojekte stehen ihrer Auffassung nach außerdem auf "wackeligen Beinen", so seien die Zulaufstrecken zum Brenner-Basistunnel nicht sichergestellt.

Über den Gesetzentwurf wurde in Zweiter Lesung eine namentliche Abstimmung durchgeführt. Dabei stimmten von 161 Abgeordneten 96 für und 65 gegen die Vorlage. Neben der Opposition lehnte auch ÖVP-Verkehrssprecher Ferdinand Maier das Gesetz ab. Auch in Dritter Lesung wurde das Gesetz mehrheitlich angenommen. (Fortsetzung Nationalrat)