Parlamentskorrespondenz Nr. 375 vom 08.05.2012

Keine Einschränkung der Grundrechte gegenüber Marktfreiheiten

EU-Unterausschuss begrüßt erste Schritte der EU zu Beschäftigungspakt

Wien (PK) – "Österreich befindet sich in einem großen, breiten Ablehnungsspektrum" was den Verordnungsvorschlag "Monti II" über die "Inanspruchnahme des Rechts auf kollektive Maßnahmen" betrifft, betonte heute Sozialminister Rudolf Hundstorfer im EU-Unterausschuss des Nationalrats. Dieser Entwurf setzt sich mit dem Spannungsverhältnis zwischen Grundrechten einerseits und Marktfreiheiten andererseits auseinander. Konkret geht es darum, ob etwa das Demonstrations- oder das Streikrecht ausgeübt werden darf, auch wenn dadurch beispielsweise der freie Warenverkehr behindert wird.

Mit diesem Vorschlag werde nur die umstrittene Judikatur des EuGH im Sekundärrecht festgeschrieben, kritisierte Hundstorfer, und die grundsätzlich normierte Gleichwertigkeit von Grundfreiheiten und Grundrechten wieder in Frage gestellt. Darüber hinaus könnte der Entwurf laut Sozialministerium mit anderen internationalen Übereinkommen wie der Europäischen Sozialcharta, dem ILO-Übereinkommen Nr. 87 und der EMRK in Widerspruch stehen. Aufgrund der breiten Ablehnungsfront werde der Vorschlag kaum durchgehen, prognostizierte Hundstorfer, zumal bei dieser Materie das Einstimmigkeitsprinzip gelte.

Auch der Vorsitzende des Ausschusses und Zweite Nationalratspräsident, Fritz Neugebauer, sprach sich eindeutig dafür aus, die Grundrechte über die Marktfreiheiten zu stellen. Mit seiner Spruchpraxis derogiere der EuGH die Grundfreiheiten, kritisierte Neugebauer, der Versuch des gegenständlichen Verordnungsvorschlags, hier eine Balance herzustellen, sei nicht gelungen. Das Recht auf Arbeitskampfmaßnahmen stelle einen Teil der Grundrechte dar, zu deren Schutz sich sowohl die EU selbst als auch die Mitgliedstaaten verpflichtet haben. Außerdem gebe es innerhalb der Union eine unterschiedliche Kultur bei der Austragung arbeitsrechtlicher Streitpunkte. Im Gegensatz zu anderen Ländern mische sich der österreichische Staat nicht in die Auseinandersetzungen eines Arbeitskampfes ein, in Österreich herrsche die Kultur des sozialen Dialogs vor. Darauf hätten die Autoren des vorliegenden Entwurfs keine Rücksicht genommen, konstatierte Neugebauer kritisch.

Der Verordnungsvorschlag sieht zwar vor, dass die Ausübung der in den Mitgliedstaaten anerkannten Grundrechte nicht beeinträchtigt werden darf und dass bei Ausübung der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit Grundrechte wie das Streikrecht gewahrt bleiben müssen und vice versa. Gleichzeitig soll aber ein Warnmechanismus unter den betroffenen Mitgliedstaaten und an die Kommission eingeführt werden, wenn gravierende Umstände und Handlungen, die die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit berühren und den Binnenmarkt schwerwiegend beeinträchtigen, das System der Arbeitszeiten schwer schädigen oder ernsthafte Unruhen hervorrufen können.

Ein von der G-Abgeordneten Birgit Schatz vorgelegter Antrag auf Stellungnahme, in dem sie die Bundesregierung auffordert, sich für den Vorrang von Grundrechten, wie kollektiven ArbeitnehmerInnen-Rechten, vor wirtschaftlichen Grundfreiheiten im Binnenmarkt einzusetzen und nach einer geeigneten gesetzlichen Lösung auf höherer Ebene zu suchen, fand jedoch nicht die Zustimmung der anderen Fraktionen.

Die ablehnende Haltung der Regierung gegenüber "Monti II" wurde explizit auch von Abgeordneter Renate Csörgits (S) begrüßt. Der Vorschlag würde ihr zufolge die Einschränkung sozialer und gewerkschaftlicher Grundrechte bedeuten, Marktfreiheiten und soziale Grundrechte wären nicht mehr gleichrangig. Die im Entwurf vorgesehene Überprüfung der Verhältnismäßigkeit von gewerkschaftlichen Kampfmaßnahmen hätte in Österreich zur Folge, dass der Staat seine Neutralität bei Arbeitskämpfen aufgibt. Das würde dem bisher erfolgreichen Weg widersprechen, auf der Ebene der Sozialpartnerschaft Konflikte zu lösen. Csörgits bedauerte es jedoch, dass es nicht gelungen sei, gemeinsam mit der ÖVP einen Antrag zu diesem Thema zu formulieren.

Das veranlasste Abgeordneten Karl Donabauer (V) zu der Feststellung, das Thema sei äußerst kompliziert, was auch aus den Stellungnahmen des ÖGB und der Wirtschaftskammer hervorgehe. Der ÖGB sehe den Richtlinienvorschlag als unzureichend an, die Wirtschaftskammer wiederum sehe darin keinen Mehrwert. Tatsache sei es, dass es ein Anliegen aller ist, den Menschen beste Arbeitsmöglichkeiten, beste arbeitsrechtliche Standards und gute Einkommen zu bieten. Deshalb könne man das Thema nicht einfach im Raum stehen lassen.

Der EU-Ausschuss des Bundesrats hat sich bereits am 2. Mai mit der gegenständlichen Materie befasst (siehe PK-Meldung Nr. 351/2012).

EU will Rechte der ArbeitnehmerInnen im Binnenmerkt effektiver durchsetzen

Grundsätzlich befürwortet wurde von den Ausschussmitgliedern jedoch der Richtlinienvorschlag über die Durch- und Umsetzung der Entsenderichtlinie, auch wenn, wie der Sozialminister darlegte, noch einige Punkte zu diskutieren seien. Wesentlich sei es, dass die Kollektivverträge eingehalten werden, hielt er fest.

Die Kommission erachtet es als notwendig, einen allgemeinen Rahmen von Regelungen und Maßnahmen zu schaffen, um die Effektivität der geltenden Entsenderichtlinie, die selbst nicht geändert werden soll, zu verbessern und zu unterstützen. Der dafür eigens vorgelegte Rechtsakt umfasst auch Maßnahmen und Sanktionsmöglichkeiten, mit deren Hilfe Umgehungen und Missbrauch vermieden werden. Gleichzeitig sollen der Schutz der Rechte der entsandten ArbeitnehmerInnen gewährleistet und ungerechtfertigte Hindernisse der Dienstleistungsfreiheit beseitigt werden.

Österreich sieht vor allem die Gefahr, dass es durch einige Bestimmungen zur Beschränkung nationaler Kontrollmaßnahmen kommen könnte, informierte Hundstorfer die Abgeordneten und betonte, das Lohn- und Sozialdumpinggesetz in Österreich greife sehr gut. Das sollte man nicht untergraben, fügte er hinzu. Außerdem hielt er es für notwendig, die Verwaltungsübereinkommen mit anderen Staaten zur Durchsetzung der Entsenderichtlinie und den arbeitsrechtlichen Ansprüchen auszubauen.  

Diese Auffassung wurde auch von Abgeordneter Birgit Schatz (G) geteilt, auch wenn die Grünen eine Gesamtrevision der Richtlinie Priorität gäben, wie sie hervorhob. Ihr zufolge wäre eine stärkere gesamteuropäische Verantwortung gefragt. Schatz brachte in diesem Zusammenhang einen Antrag auf Stellungnahme ein, der die Kritikpunkte des Ministers aufgreift. Diese Initiative blieb jedoch in der Minderheit.

Sozialminister Rudolf Hundstorfer gab Schatz in ihrer Kritik recht, dass das Lohn- und Sozialdumpinggesetz die Fragen der Zulagen ausklammert. Man versuche es daher mit pragmatischen Antworten, sagte er und wies auf das Beispiel der Baubranche hin, wo man übereingekommen ist, in Hinkunft Zulagen als Bestandteil des Gehalts zu sehen. In Reaktion auf die Bemerkung von Abgeordnetem Karl Donabauer (V), die lange Sperre des österreichischen Arbeitsmarkts für Personen aus den neuen EU-Mitgliedstaaten habe dazu geführt, dass qualifizierte Leute an Österreich vorbeigezogen sind, quittierte der Minister mit der Bemerkung, es habe immer die Möglichkeit bestanden, über die Mangelberufsliste FacharbeiterInnen hereinzuholen. Aufgrund der gesellschaftspolitischen Verschiebung stehe man heute aber vor dem gesamteuropäischen Problem eines Facharbeitermangels, da sich zu wenige in technischen Fachberufen ausbilden lassen.

Gegenüber den Abgeordneten Wilhelm Haberzettl (S), Johannes Hübner (F) und Elisabeth Kaufmann-Bruckberger (B) bekräftigte Hundstorfer, dass Österreich in den Verhandlungen versuchen werde, die Beschränkung von nationalen Kontrollmaßnahmen wegzubringen. Bei den Verwaltungsübereinkommen mit anderen Ländern zur Durchsetzung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen gehe man "step by step" vor.

Der Sozialminister sprach sich auch dezidiert gegen einen gesetzlichen Mindestlohn aus, und führte dabei ins Treffen, dass es in Österreich einen hohen Anteil von Kollektivvertragslösungen gibt. Bei den restlichen Branchen könne das Bundeseinigungsamt Mindestlohntarife festsetzen, wodurch die diesbezüglichen Rechtsinstrumentarien gut ausgebildet seien. Österreich sei auch eines der wenigen Länder, wo es Leiharbeitskollektivverträge gibt. Im Hinblick auf Unterentlohnungen seien keine dramatischen Entwicklungen festzustellen, konstatierte der Minister.

Abseits des konkreten Themas ging Hundstorfer auch auf die Entwicklung nach der Arbeitsmarktöffnung vor genau einem Jahr ein. "Alle Unkenrufe sind falsch gewesen", bemerkte er, es seien rund 27.000 Menschen nach Österreich gekommen, jeweils 5.000 aus Polen und der Slowakei und 17.000 aus Ungarn, wobei ca. 3.000 ungarische StaatsbürgerInnen bereits da waren. 60 % dieser Personen seien in Österreich wohnhaft, 40 % würden pendeln. Das beweise, dass der österreichische Arbeitsmarkt gut mit der Öffnung umgegangen ist, es habe keinen Verdrängungsprozess gegeben. Es habe lediglich einen punktuellen Anstieg der Arbeitslosigkeit um 0,08 % gegeben.

Der Minister zeigte sich mit dem Lohn- und Sozialdumpinggesetz äußerst zufrieden, es greife sehr gut und bislang seien Strafen in der Höhe von 4,7 Mio. € beantragt worden. Insgesamt hätten 31.000 Kontrollen stattgefunden. Es sei sogar bereits für einen Betrieb die Höchststrafe ausgesprochen worden, nämlich ein Jahr Auftragssperre, berichtete der Minister. Er räumte jedoch ein, dass es in drei Branchen, vor allem im Baubereich, Probleme gebe, diese hätten jedoch nichts mit der Liberalisierung und der Öffnung des Arbeitsmarkts zu tun. Ab 1. Jänner 2014 sei der Arbeitsmarkt auch für Personen aus Rumänien und Bulgarien offen. Gemeinsam mit dem Innenministerium werde die Task-Force gegen die Schwarzarbeit auf ganz Österreich ausgedehnt, informierte er.

Erste Schritte zu einem Beschäftigungspakt

Als einen Wendepunkt in der EU-Politik betrachteten viele Ausschussmitglieder die Mitteilung der Kommission unter dem Titel "Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten". Sie stellt ein strategisches Papier dar, das Teil eines Beschäftigungspakets von insgesamt 9 Dokumenten ist. Man gehe weg von einer reinen Wirtschaftsunion hin zu einer EU-weiten Verantwortung für Beschäftigungspolitik und Schaffung von Arbeitsplätzen, so der Tenor unter den Abgeordneten. Dies sei der erste Schritt zu einem notwendigen Beschäftigungspakt.

Auch der Sozialminister äußerte sich positiv über das Papier und sah darin den Beginn einer intensiven Debatte darüber, dass man in Europa einen Beschäftigungspakt braucht. Bei den hohen Arbeitslosenquoten in Europa könne man nicht einfach zur Tagesordnung übergehen, sagte er. Österreich werde aufgrund seiner hervorragenden Daten in der Mitteilung als Best-Practice-Beispiel erwähnt. Europa brauche Impulse für Wachstum und Beschäftigung, aber auch für eine solide Ausbildung der 15- bis 16-jährigen.

Die Kommission schlägt in ihrer Mitteilung unter anderem Maßnahmen vor, die sich positiv auf die Arbeitsnachfrage auswirken sollen. Darunter befinden sich Vorschläge zu Eingliederungszuschüssen und –Beihilfen als Anreize für neue Arbeitsplätz oder die Überführung von nicht deklarierter Arbeit in reguläre Beschäftigungsverhältnisse. Es wird auch angeregt, die Nettogehälter von ArbeitnehmerInnen mit geringem Lohn zu erhöhen und nachhaltig wachsende KMU bei der Schaffung von Arbeitsplätzen zu unterstützen. Generell sollte laut Kommission der Faktor Arbeit durch Verlagerung auf Umwelt-, Konsum- und Vermögenssteuern steuerlich entlastet werden. Als zukunftsträchtige Sektoren werden in der Mitteilung die "Green Economy", das Gesundheits- und Sozialwesen sowie der Informations- und Telekommunikationsbereich genannt.

Darüber hinaus will die Kommission die sogenannte "Flexicurity" zur Erhöhung der Arbeitsmarktdynamik vorantreiben. Dazu zählen die Nutzung firmeninterner Flexibilität wie Kurzarbeit, um schwierige Situationen bewältigen zu können, weiters Mindestlöhne sowie die Reform des arbeitsrechtlichen Schutzes, um der stark wachsenden Anzahl prekärer Arbeitsverhältnisse zu begegnen. Ferner regt die Kommission die Modernisierung der Arbeitsmarktservices in Richtung von "Transition Management Agencies "an.

Laut Kommission ist auch die Arbeitsmobilität innerhalb der EU viel zu niedrig, weshalb Restriktionen beim Zugang zum Arbeitsmarkt fallen sollen. Kritisiert wird auch die fehlende Anerkennung von Qualifikationen, die mangelnde Koordination im Bereich sozialer Sicherheit sowie steuerliche Barrieren.

Die vorgelegte Konzeption fand die volle Unterstützung von Abgeordnetem Hannes Weninger (S). Er interpretierte die Vorschläge als einen wesentlichen Positionswandel der EU von einer reinen Wirtschaftsunion hin zu einer Sozialunion. Dahinter stecke die EU-Strategie, die Politik um einen arbeitsmarktpolitischen Mechanismus weiter zu entwickeln. Die einzige Antwort einer verantwortungsvollen Politik kann laut Weninger nur sein, in einen zukunftsträchtigen Aufbau zu investieren.

Ähnlich argumentierte Abgeordnete Birgit Schatz (G). Die EU setze damit positive Signale und nehme eine Richtungsänderung vor. Diese Schritte seien daher positiv zu bewerten, auch wenn noch einiges offen sei. Schatz begrüßte es vor allem, dass es der Union nun auch explizit um die Schaffung von Arbeitsplätzen geht.

Auf die unterschiedlichen Situationen in den einzelnen Mitgliedstaaten, aber auch in den einzelnen Regionen, machte Abgeordneter Johann Höfinger (V) aufmerksam. Die Ansätze müssten daher vielfältig sein, sagte er und es komme darauf an, diese bestens zu verknüpfen. Gleichzeitig appellierte er jedoch, über allem die Disziplin für die Haushalte walten zu lassen.

Einzig Abgeordneter Johannes Hübner (F) konnte sich der optimistischen Bewertung der Vorlage nicht anschließen. Außer Gemeinplätzen und dem Willen, Gelder zu verteilen, finde sich darin nichts. Hübner stieß sich vor allem an dem Punkt eines gemeinsamen EU-Arbeitsmarkts. Damit würde massiver Druck auf die Ist-Löhne ausgeübt, fürchtete er, seiner Meinung nach sollten die Leute dort ihre Beschäftigung suchen, wo sie wohnen. Der Vorschlag stelle in seinen Augen nichts anderes als einen weiteren Ansatz für neue Sozialkompetenzen der EU dar.

Die Freiheitlichen wollen offensichtlich Europa nicht, reagierte Sozialminister Hundstorfer auf Abgeordneten Hübner. Wir brauchen Menschen, die nach Österreich arbeiten kommen, sagte er. Wir leben in einer äußerst vernetzten Welt mit vernetzter Wirtschaft und vernetzten ArbeitnehmerInnen.

In der nächsten Runde werde es nun darum gehen, wie viel und welche Gelder man wo einsetzt. Es sei notwendig, solidarisch dort Mittel zu investieren, wo die Arbeitsmarktlage prekär ist, um soziale Unruhen hintanzuhalten. Es sei das gemeinsame Europa, das uns stark macht, unterstrich Hundstorfer und wies auf die österreichische Exportindustrie hin, die auf eine gute wirtschaftliche Situation in anderen Ländern angewiesen ist. (Schluss EU-Unterausschuss)