Parlamentskorrespondenz Nr. 376 vom 09.05.2012

Internationale Sportereignisse und Menschenrechte

Menschenrechtsausschuss debattiert über aktuelle Themen

Wien (PK) – Mit einer Aussprache zu aktuellen Fragen der Menschenrechte begann die heutige Sitzung des Menschenrechtsausschusses. Dabei wurden insbesondere der Besuch des Dalai Lama in Österreich, die Fußball-EM in der Ukraine, der Stand der Umsetzung von Menschenrechtsstandards in Österreich sowie der Minderheitenschutz thematisiert. Seitens der Bundesregierung stellte sich Staatsekretär Josef Ostermayer den zahlreichen Fragen der Abgeordneten.

Auf der Tagesordnung standen außerdem zwei Anträge der Grünen. Die Forderung nach der Unterzeichnung und Ratifizierung der Biomedizinkonvention durch Österreich wurde mehrheitlich vertagt. Der Antrag hinsichtlich einer Erweiterung des Grundrechts auf Datenschutz, um die so genannten "allgemein verfügbare Daten" einzuschließen, wurde mehrheitlich dem Verfassungsausschuss zugewiesen.

Staatssekretär Ostermayer beantwortet Fragen der Abgeordneten

Staatssekretär Josef Ostermayer wies zunächst die Kritik des Abgeordneten Gerald Grosz (B) an der Haltung der Bundesregierung in Zusammenhang mit einem bevorstehenden Besuch des Dalai Lama in Österreich und die daran geknüpfte Vermutung des Abgeordneten, es gebe hier eine feige Haltung gegenüber China, scharf zurück. Grosz sei schlecht informiert, sagte Ostermayer, tatsächlich sei ein umfangreiches Besuchsprogramm des Dalai Lama in Österreich in Vorbereitung, von Respektlosigkeit ihm gegenüber könne keine Rede sei.

Der Umgang mit der Ukraine und ganz allgemein die Frage, welche Berücksichtigung der Menschenrechtssituation eines Landes in Zusammenhang mit internationalen Sportveranstaltungen eingeräumt werden soll, wurde von mehreren Abgeordneten kritisch angesprochen. Abgeordneter Christian Lausch (F) vermisste etwa eine konsequente Haltung der Bundesregierung. Das demnächst stattfindende Länderspiel gegen die Ukraine in Innsbruck hätte eigentlich abgesagt werden müssen, meinte er dazu. Abgeordneter Albert Steinhauser (G) wiederum meinte, ein solcher Boykott sei nicht zielführend, doch sollte die Vergabe von Sportveranstaltungen an Länder mit bedenklicher Menschenrechtslage prinzipiell diskutiert werden. Auch Abgeordneter Gerald Grosz (B) bemerkte, die Verquickung von Fragen des Sports mit Menschenrechtsfragen sei stets problematisch.

Staatssekretär Ostermayer gab zu bedenken, dass es hier immer um eine schwierige Abgrenzung gehe, ob man die SportlerInnen unterstützen könne, ohne einem Regime, das Menschenrechte verletzt, einen propagandistischen Erfolg zu liefern. Das könne man aber nicht generell entscheiden, sondern es müsste den Einzelfall betrachtet werden.

Abgeordneter Gerald Grosz (B) und Abgeordneter Josef A. Riemer (F) thematisierten die Lage der altösterreichischen Minderheit in Slowenien und wollten wissen, welche Schritte die Bundesregierung zur Sicherung ihrer Minderheitenrechte ergreife. Riemer erinnerte zudem an einen Fünfparteienantrag zu diese Thema und meinte, es sollte an Slowenien eine klare Botschaft Österreichs vermittelt werden, dass man gegenseitige gute Beziehungen wünsche. Er erwarte sich aber auch, dass eingefahrene Reflexe gegenüber jeder kulturellen Betätigung der deutschsprachigen Minderheit endlich überwunden werden.

Staatssekretär Ostermayer reagierte darauf mit der Feststellung, in der Frage der deutschsprachigen Minderheit in Slowenien habe es viele Fortschritte gegeben. Wenn es einzelne Querschüsse von Verbänden oder Einzelpersonen gebe, sei das nicht mit der offiziellen Haltung der slowenischen Regierung in dieser Frage gleichzusetzen. Er wolle nur daran erinnern, wie schwierig sich etwa die Umsetzung der Minderheitenrechte in Österreich gestaltet habe. 

Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (S) sprach die steigende Zahl der Beschwerden beim EGMR an, der bereits einen Rückstau von 150.000 Fällen aufweise. Auch Abgeordneter Josef A. Riemer (F) interessierte sich für die dazu vorgebrachten Reformvorschläge. Staatssekretär Ostermayer sagte dazu, dass hier eine offene Diskussion mit dem britischen Justizminister Kenneth Clarke über dessen Vorstellungen einer Reform stattgefunden habe. Einige Vorschläge, wie die nach Abschaffung der Individualklage oder einer Bevorzugung der so genannten relevanten Fälle, unterstütze Österreich jedenfalls nicht. Die österreichischen Vorstellungen zielten vielmehr in Richtung einer Verfahrensbeschleunigung, indem etwa in Zukunft auch EinzelrichterInnen anstelle von Senaten Fälle entscheiden können sollten.

Zu der von Abgeordnetem Franz Eßl (V) aufgeworfenen Frage der Verankerung der Menschenrechte in der Verfassung meinte der Staatssekretär, er sehe diese als ausreichend an. Nachdem Abgeordnete Claudia Durchschlag (V) die Konsequenzen der Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung angesprochen hatte, stellte Ostermayer fest, es seien noch keine einzelgesetzlichen Umsetzungen erfolgt. Das Kriterium einer Beachtung der Kinderrechte fließe bei jedem Begutachtungsverfahren neuer Gesetze ein und sei damit berücksichtigt.

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (S) erfuhr zu seiner Frage nach den Reaktionen auf die Ortstafellösung, dass es von allen Seiten ein positives Feedback gebe. Es habe nur anfangs unbedeutende Zwischenfälle gegeben, insgesamt sei eine Beruhigung der Situation eingetreten. In Bezug auf die Novellierung des Volksgruppengesetzes gebe es laufende Gespräche, so auch demnächst wieder mit Slowenien, sagte Ostermayer auf eine diesbezügliche Frage von Abgeordneter Renate Csörgits (S). Abgeordnetem Ewald Sacher (S) gegenüber zeigte sich der Staatssekretär überzeugt, dass die Einführung der Landesverwaltungsgerichte eine Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit in Bereichen der Verwaltungsverfahren und eine Entlastung des Verwaltungsgerichtshofes bringen werde.

Das von Abgeordnetem Kurt Grünewald (G) angesprochene Thema der Integration von MigrantInnen im öffentlichen Dienst sei Teil des Nationalen Aktionsplans Integration, sagte Ostermayer. Er werde versuchen, dazu Details bei den zuständigen Ministerien in Erfahrung zu bringe. In der Frage der Übernahme von Kosten durch die Länder im Bereich der Hospiz- und Palliativmedizin versprach Ostermayer ebenfalls, sich beim zu diesem Thema zuständigen Gesundheitsminister kundig zu machen.

Die Empfehlungen der UN-Menschenrechtsprüfung für Österreich seien größtenteils umgesetzt, versicherte er Abgeordnetem Harry Rudolf Buchmayr (S). So seien viele Punkte im Bereich der Minderheitenrechte nun gelöst. Die Umsetzung der OPCAT, die von der Volksanwaltschaft wahrgenommen werde, werde von allen Seiten sehr positiv gesehen.

Ausschussvorsitzende Alev Korun (G) sprach die ausstehende Ratifizierung des 12. Zusatzprotokolls der europäischen Menschenrechtscharta an. Ostermayer informierte dazu, dass in dieser Frage ein Harmonisierungsprozess des EU-Rechts im Gange sei, dessen Ergebnis man noch abwarten wolle. Die von Abgeordneter Korun geforderte Umsetzung der Roma-Strategie der EU werde von der Bundesregierung bereits im Bereich Bildung unterstützt. Es gebe einzelne Maßnahmen sowohl des BMUKK wie des Sozialministeriums und des AMS in diesem Bereich, um Bildungsdefizite zu beheben.

Abgeordneter Albert Steinhauser (G) thematisierte ein laufendes Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich im Bereich des Datenschutzes und wollte wissen, wie die Nachfolgeorganisation der Datenschutzkommission organisiert sein werde. Staatssekretär Ostermayer meinte dazu, Österreich vertrete den Standpunkt, dass eine richtlinienkonforme Umsetzung des Datenschutzes in Österreich gegeben sei. Sollte ein Verstoß festgestellt werden, würde man natürlich Änderungen veranlassen. Prinzipiell sei für die Ausstattung der Nachfolgebehörde der Datenschutzkommission die Entwicklung des gesamteuropäischen Rechtsrahmens und der Verwaltungsgerichtsbarkeit ausschlagegebend, betonte Ostermayer.

Grüne für die Ratifizierung der Biomedizinkonvention

Seitens der G-Abgeordneten Kurt Grünewald und Alev Korun lag ein Antrag vor, in dem sie für die Unterzeichnung und Ratifizierung der Biomedizinkonvention eintreten. Durch das im Jahr 1999 in Kraft getretene "Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin" des Europarates, das als Ergänzung zur allgemeinen Menschenrechtskonvention angesehen wird, soll ein verbindliches Regelwerk für Europa geschaffen werden, um den Schutz der Menschenrechte und die Interessen der Forschung über die Landesgrenzen hinweg zu sichern. Die Ratifizierung würde die Nachbesserung einiger österreichischer Gesetze fordern und sei daher keine Aufweichung österreichischer Standards, heißt es in der Begründung des Antrags. Bisher haben alle Ressorts mit Ausnahme des BMWF die Frage, welche konkreten gesetzlichen Anpassungen erforderlich wären, beantwortet. Die Grünen fordern den Bundeskanzler auf, dafür Sorge zu tragen, dass noch in diesem Jahr seitens aller zuständigen bzw. betroffenen Ministerien der Vorschlag zur Unterzeichnung der Konvention dem Ministerrat vorgelegt wird.

Abgeordneter Kurt Grünewald (G) verwies darauf, dass inzwischen 19 Staaten das Übereinkommen ratifiziert haben. Was die konkreten Inhalte der Biomedizinkonvention angeht, so seien damit in einigen Bereichen höhere Schutzniveaus und –standards verbunden, wie z.B. beim Zugang zu gesundheitsbezogenen Daten oder im Zusammenhang mit dem Klonverbot oder dem Embryonenschutz. Abgeordnete Christine Marek (V) stellte mit dem Hinweis darauf, dass im Herbst eine umfangreiche Enquete zu diesem Thema stattfinden und zudem ein ähnlich lautender Antrag im Gesundheitsausschuss behandelt wird, einen Vertagungsantrag. Abgeordneter Gerald Grosz (B) hielt den Vertagungsantrag für sachlich nicht gerechtfertigt, zumal dem Gesundheitsausschuss ein Antrag vorliegt, der zwar dasselbe Thema behandelt, aber unterschiedliche Forderungen enthält. Auch G-Mandatarin Alev Korun kritisierte den Vertagungsantrag, weil damit nur versucht werde, Zeit zu gewinnen.

Bei der Abstimmung wurde der Antrag mit S-V-Mehrheit vertagt.

Grüne für Erweiterung des Grundrechts auf Datenschutz

Eine weitere Initiative der Grünen betraf die Erweiterung des Grundrechts auf Datenschutz. Der vom G-Abgeordnetem Albert Steinhauser eingebrachte Entschließungsantrag enthielt die Forderung nach einer Novellierung des Datenschutzgesetzes, um den Schutz für "allgemein verfügbare" Daten sicherstellen und die bisherigen Ausnahmen bei "indirekt personenbezogenen Daten" zu beseitigen. In seiner Begründung des Antrags gab Steinhauser zu bedenken, dass zum Beispiel im Rahmen von Selbsthilfeforen im Gesundheitsbereich oft sensible Informationen preisgegeben werden, die auch vom Grundrechtsschutz erfasst werden sollen. Einbezogen werden sollten zudem Informationen, durch die die Identität der Personen indirekt ermittelbar ist, wie etwa die Sozialversicherungsnummer, das Kfz-Kennzeichen oder die IP-Adresse. Da manche großen Player wie z.B. Facebook eine Quasi-Monopolstellung haben, sollten sie zur Einhaltung von strengeren Auflagen gezwungen werden, damit die User die positiven Seiten der modernen Kommunikationstechnologien auch wirklich nutzen können.

Es handle sich dabei um sehr wesentliche Punkte, die auch vom Datenschutzrat immer wieder behandelt wurden, erklärte Abgeordneter Herbert Werner (F). Einerseits gehe es dabei um die Möglichkeit, Daten zu löschen bzw. die Nutzer vor dem so genannten Scoring zu schützen, wo private Unternehmen das Konsumverhalten ermitteln und persönliche Profile erstellen. Seine Fraktion unterstütze jedenfalls den Antrag; dieser sollte noch näher im Verfassungsausschuss behandelt werden. Auch Abgeordneter Rudolf Harry Buchmayr (S) war der Meinung, dass es sich dabei um eine sehr wichtige Materie handle und die damit im Zusammenhang stehenden Bestimmungen laufend adaptiert werden müssen. Besonders Jugendlichen sei oft nicht klar, welche Auswirkungen die Preisgabe von persönlichen Informationen haben kann, zumal sich heutzutage oft schon Personalchefs anhand von Facebook-Einträgen über potentielle BewerberInnen informieren. Er trat dafür ein, den Antrag dem Verfassungsausschuss zuzuweisen. Abgeordneter Gerald Grosz (B) teilte die Grundintention des Antrags. Letztlich liege es jedoch in der Eigenverantwortung jedes einzelnen, darüber zu entscheiden, was er via Internet über sich selbst mitteilen will und was nicht. Er warnte davor, alles zu Tode regeln zu wollen und appellierte, eine vernünftige Gratwanderung zwischen einem Entmündigungs- und einem Überwachungsstaat zu finden.

Der Antrag wurde schließlich mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und BZÖ dem Verfassungsausschuss zugewiesen. (Schluss)