Parlamentskorrespondenz Nr. 402 vom 16.05.2012

Plenum debattiert Rechnungshofberichte

Themen: Festspiele, Bundesheer, Schulen und Straßenbau

Wien (PK) – Die Ergebnisse der Rechnungshofprüfung des Salzburger Restspielfonds waren nach einer lebhaften Debatte im zuständigen Ausschuss auch Thema der heutigen Plenarsitzung des Nationalrats. Weitere zur Diskussion stehende Rechnungshofberichte betrafen unter anderem die Evaluierung der Maßnahme "Klassenschülerhöchstzahl 25" sowie das "Public-Private–Partnership-Konzessionsmodell Ostregion"

Moderne Organisation für Salzburger Festspiele

Zunächst nahmen die Abgeordneten die Prüfung der Gebarung des Salzburger Festspielfonds, der 2009 und 2010 jeweils 50 Mio. € umfasste, in Verhandlung. Die KontrolleurInnen hatten zahlreiche Mängel im Rechnungswesen aufgezeigt. Präsident Moser hatte im Rechnungshofausschuss jedoch berichten können, dass 85 % der 99 Empfehlungen bereits umgesetzt worden seien. Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen (siehe auch PK-Meldung Nr. 360/2012).

Abgeordnete Christine LAPP (S) berichtete über die Gebarungsprüfung beim Salzburger Festspielfonds, die den Rechnungshof dazu veranlasst habe, 99 Empfehlungen auszusprechen, von denen 75 bereits erfüllt und weitere in Umsetzung sind. Ein neues Controlling wurde aufgesetzt, Datenbanken neu eingerichtet und das Rechnungswesen nach unternehmerischen Gesichtspunkten umgestellt. An einem Corporate Governance Codex wird gearbeitet. 250.000 Besucher, ein Jahresbudget von 49 Mio. € und steigende Sponsoring-Einnahmen bei gleichbleibenden Förderungen unterstreichen die wirtschaftliche Dimension der Salzburger Festspiele, die ein Festival von großer internationaler Bedeutung darstellen, betonte Abgeordnete Lapp. Der vorliegende Bericht dokumentiere eine wirkungsvolle Zusammenarbeit zwischen geprüfter Stelle und dem Rechnungshof, hielt die Rednerin fest.

Auch Abgeordneter Hermann GAHR (V) sprach sich positiv über die produktive Zusammenarbeit zwischen Rechnungshof und Salzburger Festspielen aus, wobei er daran erinnerte, dass es anfänglich sehr kontroversielle Debatten gegeben habe. Die Salzburger Festspiele sind ein sowohl künstlerisch als auch wirtschaftlich überaus erfolgreiches Unternehmen, das eine ordentliche Bilanz vorlegen könne, betonte Hermann Gahr und machte insbesondere auf die massive Steigerung der Eigenfinanzierung und auf die enorme volkswirtschaftliche Bedeutung der Salzburger Festspiel aufmerksam, die auf 276 Mio. € geschätzt wird.

Von den 99 Empfehlungen des Rechnungshofs seien bereits 85 % umgesetzt, 9 weitere Empfehlungen seien in Umsetzung. Nicht umgesetzt werde das Verlangen des Rechnungshofs, das Festspielfondsgesetz zu ändern, statt dessen wurde die Ausarbeitung eines Corporate-Governance-Codex in Aussicht gestellt, berichtete Hermann Gahr, der sich im Einzelnen auch mit dem hohen Eigenmittelanteil bei gleichbleibenden öffentlichen Zuwendungen und steuerlichen Rückflüssen von den Festspielen in die öffentlichen Kassen befasste.

Abgeordneter Heidemarie UNTERREINER (F) bezeichnete die Salzburger Festspiele als ein kulturelles Glanzlicht Österreichs, was aber nicht bedeute, dass die Organisation der Festspiele nicht auch Kontrolle brauche, sagte die Rednerin. Unterreiner lobte die großartige Arbeit des Rechnungshofs, die von den Salzburger Festspielen als Chance genutzt wurde, ihre Organisation durch Umsetzung der Rechnungshofempfehlungen zu verbessern. Kritik hatte der Rechnungshof an einem nicht zeigemäßen Rechnungswesen, dem hohen Anteil an Gratiskarten und der Nichtunterscheidung von Investitions- und Betriebskosten geübt. Nun lautet die Frage, ob die aufgezeigten Schwachstellen tatsächlich ohne eine Änderung des Salzburger Festspielfondsgesetzes behoben werden können, fragte Abgeordnete Unterreiner, die sich grundsätzlich optimistisch zur Weiterentwicklung der Salzburger Festspiele äußerte.

Abgeordneter Wolfgang ZINGGL (G) wies einleitend die Kritik der Salzburger Festspielpräsidentin Helga Rabl-Stadler am Rechnungshof, einem wichtigen Kontrollorgan des Parlaments, als unzulässig zurück und kritisierte Rabl-Stadler auch als Lobbyistin gegen eine effiziente Korruptionsgesetzgebung. Die Kritik des Rechnungshofes habe in Salzburg nach und nach zu einem Umdenken und zu einigen Verbesserungen geführt, was aber fehle, sei die Einsicht, dass die Festspiele auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt werden müssten, um Unvereinbarkeiten zwischen Kontrolle und operativer Geschäftsführung auszuschließen. Kritisch sah Zinggl auch Festspiel-Veranstaltungen außerhalb Salzburgs, die das geltende Gesetz nicht zulasse sowie Rücklagenbildungen, die den Steuerzahler belasten. 

Abgeordneter Gerald GROSZ (B) meinte, die 99 Empfehlungen des Rechnungshofs gegenüber den Salzburger Festspielen machten doch deutlich, dass dort Missstände festgestellt wurden. Dies hindere ihn aber nicht daran, ein klares Bekenntnis zu den Festspielen, einem "Leuchtturm österreichischer Kultur" und für die Festspielpräsidentin Helga Rabl-Stadler Lob auszusprechen. Die Kritik des Rechnungshofs an einem veralteten Verrechnungswesen, an Kontrollmängeln und freihändigen Vergaben sei für Gerald Grosz berechtigt gewesen, ebenso die Kritik am hohen Anteil an Gratiskarten, wobei es der Abgeordnete mit scharfen Worten ablehnte, dass sich ORF-Direktoren "im Glanz der Festspiele sonnen und dort bei Premierfeiern das Buffet leer essen". Es gebe gesetzlichen Nachholbedarf, sagte Grosz und sprach sich für ein neues Festspielfondsgesetz aus.

Abgeordnete Ruth BECHER (S) erinnerte daran, dass die Kulturministerin aufgrund der Rechnungshofempfehlungen darauf gedrängt hat, die interne Kontrolle bei den Salzburger Festspielen zu erneuern, das Vieraugenprinzip einzuführen und den Fonds neu zu organisieren. Keine Übereinstimmung bestehe in der Frage einer Änderung des Festspielfondsgesetzes, stellte die Abgeordnete fest, die ebenfalls die kulturelle und volkswirtschaftliche Bedeutung der Salzburger Festspiele unterstrich.

Abgeordnete Dorothea SCHITTENHELM (V) hielt es angesichts der großen künstlerischen und wirtschaftlichen Erfolge der Salzburger Festspiele für unverständlich, dass sich der Kultursprecher der Grünen in dieser Debatte auf Unterstellungen und missgünstige Äußerungen beschränke. Die beiden Präsidenten der Salzburger Festspiele, Helga Rabl-Stadler und Landeshauptmannstellvertreter Wilfried Haslauer, hätten im Rechnungshof-Ausschuss punktgenau Auskunft auf alle Fragen gegeben und ihr enormes und erfolgreiches Engagement für den Weltkulturevent Salzburger Festspiele deutlich gemacht. Auch Abgeordnete Schittenhelm wies anhand von Daten auf die wirtschaftliche Bedeutung der Salzburger Festspiele hin, die unter anderem 3.000 Arbeitsplätze in ganz Österreich sichern. Für eine Änderung des Festspielfondsgesetzes sehe sie keinen Anlass, sagte die Rednerin.

Abgeordneter Erich TADLER (A) lobte die gute Arbeit des Rechnungshofs und die Umsetzung vieler seiner 99 Empfehlungen durch die für die Festspiele Verantwortlichen, hielt es aber für bemerkenswert, dass man trotz der Rechnungshofkritik nicht an eine Änderung des Festspielfondsgesetzes denke. Die in zwei Jahren zu erwartende Follow up-Prüfung werde zeigen, wie viele der 99 Empfehlungen bis dahin umgesetzt sein werden.

Bei der Abstimmung wurde der Bericht einstimmig zur Kenntnis genommen.

Schulfragen und Bundesheerbeschaffungen

Schulthemen standen am Abend im Mittelpunkt der weiteren Diskussion über Rechnungshofberichte. Dabei ging es vor allem um die Evaluierung der Maßnahme "Klassenschülerhöchstzahl 25". Die daraus resultierenden geringeren Klassenschülerzahlen haben allein im Schuljahr 2008/2009 rund 1900 zusätzliche Klassen, rund 2800 zusätzliche Lehrerplanstellen sowie rund 146 Mill. € an zusätzlichen Personalkosten erfordert, rechnet der Rechnungshof vor und bemängelt überdies, die pädagogischen Beweggründe für die Einführung der Maßnahme seien nicht transparent gewesen. Das Ministerium habe zudem keinerlei Überlegungen zur Wirkungsorientierung angestellt, zur Überprüfung der pädagogischen Wirksamkeit hätten überdies quantifizierbare Indikatoren gefehlt. Weitere Feststellungen enthielt der Bericht zum Bereich Controlling im Bundesschulwesen. Dieser Bericht wurde von allen einhellig zur Kenntnis genommen.

Ein weiteres Thema sprach Abgeordneter Erwin SPINDELBERGER (S) an. Er zeigte sich entsetzt über "Tricksereien" und Malversationen in der Buchhaltungsagentur des Bundes, wo niemandem Überweisungen auf private Konten aufgefallen seien, obwohl Hinweise auf Ungereimtheiten längst bestanden hätten. Der Schaden für die Republik betrug 17 Mio. Euro. Unverständlicherweise sei das Vier-Augen-Prinzip nicht eingehalten worden, was zu Schadensfällen in Millionenhöhe geführt habe. Spindelberger appellierte an Ministerin Fekter, diesbezüglich für Abhilfe zu sorgen und die Kontrolle zu verbessern.

Abgeordneter Johann SINGER (V) wiederum beklagte fehlendes Controlling im Bereich des Schulwesens und unterstrich die Empfehlung des Rechnungshofes, eine zentrale Stabsstelle einzurichten und die Software im EDV-System zu vereinheitlichen. Außerdem empfahl der Rechnungshof, die Datenverwaltung, das Personalcontrolling sowie das Controlling und die Qualitätssicherung der mittleren und höheren Schulen zu verbessern.

Abgeordneter Alois GRADAUER (F) sprach über die Buchhaltungsagentur des Bundes, bei der es Betrugsfälle und Überweisungen auf Privatkonten mit Schäden von 33 Mio. € und 17 Mio. € für den Bund gegeben habe. Das Überwachungssystem habe versagt und das Vier-Augen-Prinzip sei nicht eingehalten worden, kritisierte Gradauer und sprach die Hoffnung aus, dass sich die Verhältnisse in der Buchhaltungsagentur mittlerweile verbessert haben. Geldverschwendung mache in Österreich generell Schule, klagte Gradauer, es sei zu leicht möglich, Steuergelder abzukassieren. Als Beispiele nannte der Abgeordnete großzügige Abfertigungen für ÖBB- und AUA-Manager sowie die Vorgänge bei Skylink und die Verluste bei der Kommunalkredit. Solche Vorgänge verstehe die Bevölkerung ebenso wenig wie weitere Überweisungen nach Griechenland. Das Griechenland-Engagement werde Verluste von 4 bis 5 Mrd. Euro nach sich ziehen. Es sei ein Skandal, dass Schwarz und Rot auf ihrem Euro-Trip bleiben und Malversationen mit öffentlichen Geldern keinen Riegel vorschieben.

Abgeordnete Martina SCHENK (B) befasste sich mit den Mängeln, die der Rechnungshof beim Controlling im Schulwesen festgestellt hat. Es bestehe Handlungsbedarf, sagte die Rednerin und erbat Auskunft über Fortschritte bei der Verbesserung des Controllings im Bildungsressort. Große Baustellen sah Martina Schenk generell im Bildungssystem, weil allgemein bekannt sei, dass viel Geld für die Schulen ausgegeben werde, der Output aber weit unter den Erwartungen liege. Eine Reform des Bildungssystems sei überfällig.

Abgeordneter Stefan PRÄHAUSER (S) befasste sich mit dem Beschaffungswesen des Bundesheeres, wo 25 von 28 Empfehlungen des Rechnungshofs bereits umgesetzt wurden, die restlichen Punkte seien in Umsetzung, wie der Abgeordnete lobend hervorhob. Prähauser ging auch auf die Beschaffung "geschützter Mehrzweckfahrzeuge" und von VW Tuareg zum Ersatz des "Puch G" ein. Beide Beschaffungen beurteilte er als zweckmäßig und den Ausschreibungen entsprechend.

Abgeordneter Josef LETTENBICHLER (V) widmete sich ebenfalls den Beschaffungsvorgängen beim Bundesheer, bewertete den Rechnungshofbericht aber anders als sein Vorredner. Der Ankauf der VW Tuareg habe mehr Kosten verursacht, außerdem würden die Fahrzeuge nicht zweckentsprechend verwendet. Der Schutz der  Mehrzweckfahrzeugen entspreche nicht den Ausschreibungskriterien, so der Rechnungshofbericht.

Abgeordneter Werner HERBERT (F) hält die Probleme bei der Berechnung der Nebengebühren der Bundesbeamten für ungelöst und klagte über Ungerechtigkeiten bei Beamten im Schicht- und Wechseldienst der Exekutive und beim Bundesheer. Die Pensionsansprüche aufgrund dieser Nebengebühren sind gedeckelt, nicht aber die Pensionsbeiträge. Abgeordneter Herbert ersuchte um eine Überprüfung dieser Praxis.

Abgeordneter Kurt LIST (B) registrierte Mängel in der Amtsführung von Bundesminister Darabos und wies insbesondere auf den Kauf von VW Tuareg als Kommandofahrzeug hin, was List als peinlichen Versuch des Ministers wertete, Offiziere "ruhig zu stellen". Scharfe Kritik des Rechnungshofes gibt es auch an der Beschaffung geländegängiger Fahrzeuge ohne ausreichenden Schutz für die Soldaten, deren Leben im Einsatz leichtfertig aufs Spiel gesetzt werde. Dieser Fahrzeugankauf sei nicht korrekt abgewickelt worden. Darabos sei eine krasse Fehlbesetzung, schloss List.

Abgeordnete Rosemarie SCHÖNPASS (S) befasste sich mit der Senkung der Klassenschülerhöchstzahlen im Schulwesen und machte darauf aufmerksam, dass es trotz Überschreitungen der Höchstzahl von 25 insgesamt zu einer Verkleinerung der Klassen gekommen sei. Bildung auf höchstem Niveau entscheidet über die Zukunft. Der Wohlstand des Landes wird in den Klassenzimmern entschieden, zeigte sich die Abgeordnete überzeugt und warb um Unterstützung für die Fortsetzung dieses Projekts.

Abgeordneter Hermann GAHR (V) befasste sich mit fehlender Transparenz und mangelnder Wirkungsorientierung beim Projekt "Senkung der Klassenschülerhöchstzahlen auf 25" im Unterrichtsressort. Grundsätzlich bekannte sich Gahr zu dem Ziel, die Klassenschülerhöchstzahl nur in Ausnahmefällen zu überschreiten. Diese Projekt unterstütze das Ziel, den Unterricht individueller zu gestalten, Begabungen zu fördern und schwächere Schüler gezielt zu unterstützen.  

Abgeordneter Walter ROSENKRANZ (F) sah die Notwendigkeit, die Schulverwaltung zu reformieren, durch den Bericht des Rechnungshofs untermauert. Kleinere Klassen bringen einen höheren Unterrichtsertrag für den einzelnen Schüler, die Klassenschülerhöchstzahl gelte aber nur für Pflichtschulen, für AHS gelte diese Klassenschülerhöchstzahl nicht, was im Widerspruch zum Anspruch der Ministerin stehe, alle Schüler fair zu behandeln. Im Sinne der Gerechtigkeit für AHS-Schüler legte Rosenkranz einen Entschließungsantrag seiner Fraktion vor, der Mittel für die AHS fordert, um auch dort eine Klassenschülerhöchstzahl von 25 zu erreichen.

Abgeordneter Erwin KAIPEL (S) unterstrich die pädagogische Bedeutung kleinerer Schulklassen beim Bemühen um eine Steigerung des Unterrichtsniveaus. Nur mit einer Senkung der Klassenschülerhöchstzahl werden die Bildungsziele und die Steigerung des Ausbildungsniveaus aber nicht erreicht werden können. 

Abgeordneter Kurt GASSNER (S) wies darauf hin, dass einige der 18 Empfehlungen des Rechnungshofs zum Controlling im Schulwesen bereits erfüllt wurden. Gaßner sprach sich für eine Verwaltungsreform in der Schulverwaltung aus, namentlich bei der Zuweisung von Werteinheiten. In den landwirtschaftlichen höheren Schulen kritisierte der Redner nebenberufliche Tätigkeiten von LehrerInnen in der Landesverwaltung, weil sie an den Schulen zu wenig Beschäftigung fänden.

Abgeordneter Michael SCHICKHOFER (S) plädierte für ein möglichst hohes Leistungsniveau im Bildungswesen und hielt ein entsprechendes Controlling für eine Voraussetzung für einen effizienten Einsatz der knapper werdenden Mittel. Es schmerze, dass es im Bildungsbereich noch kein einheitliches Controllingsystem gebe, sagte der Abgeordnete, lobt aber die Unterrichtsministerin, die die Anregungen des Rechnungshofs sofort aufgegriffen und ein Bildungs- und Personalcontrolling eingeführt hat. Der Redner setzte in diesem Bereich auf die in der Haushaltsrechtsreform vorgesehene Wirkungsorientierung beim Einsatz der Mittel. 

Abgeordneter Mario KUNASEK (F) zeigte sich verwundert, dass beim Bundesheer, das unter knappen Finanzen leide, SUVs zum Preis von 3,4 Mio. Euro als Kommandantenfahrzeuge statt geländegängiger Kraftfahrzeuge für den Mannschaftstransport gekauft werden. Dieser Vorgang zeige das Chaos im Beschaffungswesen des Bundesheeres auf –das sei alles andere als anforderungsgemäß. Auch bei der Anschaffung von Mehrzweckfahrzeugen vermisste der Redner ein planvolles Vorgehen – es wurden Fahrzeuge beschafft, die den Soldaten keinen vollständigen Schutz vor Beschuss bieten.

Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen. Der Entschließungsantrag der FPÖ auf Senkung der Klassenschülerhöchstzahl auch in AHS erhielt keine Mehrheit und verfiel der Ablehnung.

Rechnungshof prüft PPP-Modelle im Straßenbau

Im Zuge der Diskussion über den dritten vorliegenden Bericht des Rechnungshofs wandten sich die Abgeordneten verkehrspolitischen Themen zu. Im Jahr 2003 hat der Ministerrat beschlossen, Teile der A 5 Nord Autobahn, der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße und der S 2 Wiener Nordrand Schnellstraße erstmals nach dem Public-Private–Partnership - Konzessionsmodell zu errichten. Bei diesem "PPP–Modell Ostregion" kooperieren öffentliche Hand und Private bei Finanzierung, Herstellung und Betrieb der Straßen als Partner, wobei ursprünglich öffentliche Aufgaben sowie deren Risiken teilweise an den privaten Partner übertragen werden. Dazu hatte der Präsident des Rechnungshofes im Ausschuss festgestellt, dass das PPP-Modell gegenüber einer konventionellen Beschaffung keine "gravierenden Vorteile" für ASFINAG und öffentliche Hand habe. Der von der ASFINAG errechnete wirtschaftliche Vorteil von 167,97 Mio. € "sei mit subjektiven Wahrscheinlichkeiten behaftet" und "die dem Auftragnehmer überwälzten Risiken könnten sich auch nachteilig für die öffentliche Hand entwickeln" (siehe auch PK-Meldung Nr. 360/2012).

Abgeordneter Hubert KUZDAS (S) befasste sich kurz mit der Historie des 2003 im Ministerrat beschlossenen Ausschreibungsmodells Private Public Partnership (PPP), das für den Bau der Autobahn A5 sowie dreier Schnellstraßen in der Ostregion herangezogen wurde. Die ASFINAG bestätigte den Einsatz des PPP-Verfahrens, bei dem man sich durch private Gelder eine vergünstigte Finanzierung im Straßenbau erhoffte. Auch eine präzise Definition der Projektstruktur und eine Forcierung des Wettbewerbs wurden als Vorteile von PPP gesehen. Zwar habe sich der Bau der neuen Autobahn positiv auf die Region ausgewirkt, wie Betriebsansiedlungen und damit geschaffene Arbeitsplätze zeigten, vermerkte Kuzdas. Er wies jedoch darauf hin, dass der Rechnungshof in seiner Überprüfung das bei der Ausschreibung genutzten PPP-Modell weniger gut bewertet hätte, da sich keine nennenswerten Vorteile für die ASFINAG daraus ergäben hätten. Unter anderem sei die Kostenoptimierung durch den Risikotransfer an private Unternehmen in geringerem Maße als gedacht erfolgt. Kritik, der Autobahnbau sei zu großzügig angelegt, wies der S-Abgeordnete zurück, da zweispurige Autobahnen mit Pannenstreifen schon aus Sicherheitsgründen Stand der Technik seien.

Das PPP-Modell für den Straßenbau in der Ostregion habe darauf abgezielt, erläuterte Abgeordnete Dorothea SCHITTENHELM (V), die Finanzierung und den Betrieb sowie das Risiko beim Straßenbau an private Partner abzugeben. Eine raschere Fertigstellung der Bauarbeiten und eine Finanzierung außerhalb des Budgets wären als weitere Pluspunkte dieser Partnerschaft mit Privatunternehmen angenommen worden. Bei der Überprüfung der Stärken und Schwächen des PPP-Modells sowie der Zweckmäßigkeit des Vergabeverfahrens habe der Rechnungshof allerdings keine augenscheinlichen Vorteile gegenüber konventionellen Beschaffungsmethoden erkennen können, fasste Schittenhelm den Bericht zusammen. Die Vergabedauer sei sogar dreimal so lange wie üblich gewesen. Zudem wies die V-Abgeordnete darauf hin, dass man die hohen externen Beraterkosten besser durch ASFINAG-Expertise ersetzen hätte sollen. Auch die Sanierungskosten der Straßen blieben weiterhin in Bundeshand.

Die Rechnungshofprüfung des Sammlungsguts in den Bundesmuseen sprach Abgeordnete Heidemarie UNTERREINER (F) an. Mit dieser Überprüfung habe sich einmal mehr gezeigt, wie notwendig die Arbeit des Rechnungshofes sei, so die F-Mandatarin. Von einer ungesteuerten Verleihpraxis der Objekte auch an Private sei etwa die Rede gewesen und ohne Rücksprache mit dem Bundesdenkmalamt hätten Museen Sammlungsgut sogar an das Ausland verliehen, entrüstete sich Unterreiner. Sie begrüße daher die Wirkung des diesbezüglichen Rechnungshofberichtes, dass nun Objekte nur mit Zustimmung des Bundes ausgeschieden werden dürfen und entsprechende Bilanzierungsrichtlinien erstellt worden seien.

Abgeordneter Werner KOGLER (G) brachte die Kompetenzfrage des Rechnungshofes zur Sprache, etwa dass dieser laut Verfassung keine begleitende Kontrolle ausüben kann. Dieser Aspekt spiele in der aktuellen Debatte zum Transparenzgesetz für die Parteienfinanzierung eine große Rolle, denn noch sei nicht geklärt, wie Kontrollfunktionen zwischen Wirtschaftsprüfern und dem Rechnungshof aufgeteilt werden sollten, betonte Kogler und bat Rechnungshofpräsidenten Josef Moser zu einer Stellungnahme darüber. Die Festlegung einer unabhängigen Kontrollinstanz sei unbedingt nötig, zeigte sich Kogler überzeugt, ebenso wie die "Nachjustierung" anderer Teile des Regierungsentwurfes zum Transparenzgesetz, etwa die Definition der offenzulegenden Spendenhöhe oder die Einbeziehung parteinaher Organisationen sowie von Sachspenden. 

Sie gebe dem Obmann des Rechnungshofausschusses Kogler recht, meinte Abgeordnete Martina SCHENK (B), wenn dieser eine Kompetenzausweitung des Rechnungshofes fordere. Für mehr Kontrollkompetenzen benötige der Rechnungshof jedoch auch einen größeren Personalstand und im Rahmen des Sparpakets sei doch dort Personal gestrichen worden. In Folge bezog sich Schenk auf den Bericht über das Sammlungsgut der Bundesmuseen, in dem auf mehrere Mängel hingewiesen wurde. Sie kritisierte in diesem Zusammenhang, dass sich das Ministerium für Unterricht, Kunst und Kultur und das Finanzministerium nicht über die Finanzierungsfrage zur Mängelbehebung bei Bundesmuseen einigen könnten. Auch die Rechnungshofprüfung der Landesmuseen erwähnte die B-Mandatarin und wies darauf hin, dass dort ebenfalls Lücken im Datenmanagement entdeckt worden waren.

Abgeordneter Erwin HORNEK (V) griff einmal mehr das Thema der PPP-Finanzierung im Straßenbau auf. Dieses Finanzierungsmodell hätte besonders in Zeiten von Geldmangel der Öffentlichen Hand den Straßenbau durch private Geldgeber ermöglichen sollen. Tatsächlich seien durch die Rechnungshofprüfung des PPP-Modells keine gravierenden Vor- noch Nachteile dieser Methodik zutage getreten. Hornek verwies auf die Notwendigkeit einer langjährigen Erfahrung mit dieser Finanzierungsart, um entsprechende Schlüsse ziehen zu können. Allerdings sei es für ihn nicht nachvollziehbar gewesen, wie viele "Werbeangebote" im Rahmen des PPP-Modells aufgetaucht waren, da bei Aufträgen des Bundes kein "Sponsoring" gewünscht sei.

In seiner Stellungnahme hielt Rechnungshofpräsident Josef MOSER fest, der hohe Wirkungsgrad der Rechnungshofberichte habe sich schon dadurch gezeigt, dass von den letzten 72 Empfehlungen bereits 62 umgesetzt worden sind. Nachholbedarf sah Moser beispielsweise noch bei der Arbeitnehmerveranlagung, die derzeit mit zu viel Bürokratie verbunden sei. Weitere Optimierungspotentiale ortet er beim Controlling der Bundesschulen, beim Rechnungswesen der Salzburger Festspiele oder beim Kosten-Nutzen-Verhältnis der Buchhaltungsagentur des Bundes. An Abgeordneten Kogler gewandt bemerkte Moser, der Rechnungshof sehe die eingeforderte Transparenz und Rechenschaftspflicht zur Parteienfinanzierung positiv. Für eine nachhaltige Kontrolle der Finanzierungen müsse der Rechnungshof allerdings die Möglichkeit haben, diese auch inhaltlich überprüfen zu können.

Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

(Fortsetzung Nationalrat)