Parlamentskorrespondenz Nr. 415 vom 22.05.2012

Vorlagen: Umwelt

Themen: Erdaushub, Luftschadstoffe, UVP, Umwelt-NGOs

FPÖ: Weniger Bürokratie bei der Ablagerung von Erdaushub

Die FPÖ-Abgeordneten Leopold Mayerhofer und Norbert Hofer haben einen Entschließungsantrag zum Thema Klassifizierung von Erdaushub als Abfall (1936/A(E)) vorgelegt. Er zielt auf eine Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes, um bei der Klassifizierung von Erdaushub und anderen natürlichen Materialen angemessener vorzugehen. Nach geltender Rechtslage ist Aushuberde Abfall, der deponiert werden muss, sofern sie nicht für Bauten verwendet wird. Gleiches gilt für Ausbaggerungen in Fluss- und Bachläufen bei der Hochwasserprävention. Wer Erdaushub auf Felder ausbringen möchte, muss verschiedene Landesgesetze, das Abfallwirtschaftsgesetz und das Altlastensanierungsgesetz beachten und braucht teure Gutachten als Voraussetzung für eine – oft verwehrte – Genehmigung. Das Ablagern von Erde - auch auf Eigengrund – werde überschießend reglementiert und kriminalisiert, schreiben die Abgeordneten und verlangen eine unbürokratische Lösung im Interesse vieler kleiner Häuselbauer und Bauern, schreiben die Abgeordneten.

FPÖ will luftreinigende Fassaden- und Lärmschutzwandbeschichtungen  

FPÖ-Abgeordneter Norbert Hofer macht in einem Entschließungsantrag (1937/A(E)) auf die Möglichkeiten der photokatalytischen Luftreinigung im Umwelt- und Klimaschutz aufmerksam. Dabei handelt es sich um einen physikalisch/chemischen Prozess auf beschichteten Oberflächen, bei dem mit Hilfe von Lichtenergie und Katalysatoren Sauerstoffradikale gebildet werden, die organische Schmutzpartikel und Treibhausgase, Stickoxide und Feinstaub zu Substanzen zersetzen, die vom Regenwasser abgewaschen werden können. Norbert Hofer regt an, die photokatalytisch aktive Beschichtung von Fassaden und Lärmschutzwänden zu fördern, um zur nachhaltigen Verringerung klimaschädlicher Treibhausgase beizutragen.

BZÖ für UVP-Pflicht bei Erdgas-Probebohrungen  

Die BZÖ-Abgeordneten Rainer Widmann und Martina Schenk verlangen in ihrem Entschließungsantrag 1946/A(E) eine UVP-Pflicht für Probebohrungen nach Erdgas. Die Abgeordneten machen darauf aufmerksam, dass "Fracking" ein weltweit umstrittenes und teilweise verbotenes Verfahren zur Förderung von Gas aus unkonventionellen Lagerstätten darstellt. Millionen Liter Wasser, versetzt mit Tonnen hochgiftiger Chemikalien werden unter hohem Druck in den Boden gepresst, um gebundenes Gas entweichen zu lassen. Großer Flächenbedarf, Schadstoffemissionen und Grundwasserverschmutzung mit Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit sei damit verbunden. Dennoch setze die OMV auf eine Förderung von Schiefergas im Weinviertel und behauptet, über eine "Clean Fracking"-Technologie ohne negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu verfügen. Da im Weinviertel bereits "gefrackt" werde, wollen die Abgeordneten betroffenen Anrainern durch ein UVP-Verfahren Parteienstellung einräumen und verlangen eine entsprechende Gesetzesnovelle.

BZÖ kämpft für Klagsrecht von Umweltorganisationen

In ihrem Entschließungsantrag 1947/A(E) verlangen die BZÖ-Abgeordneten Rainer Widmann und Martina Schenk ein umweltrelevantes Klagsrecht für Umweltorganisationen, wie dies unter anderem die Aarhus-Konvention und ein UN-Übereinkommen vorsehen. Um nicht länger als vertragsbrüchig zu gelten, muss Österreich Umweltschutzorganisationen das Recht einräumen, gegen alle umweltrelevanten Entscheidungen, Handlungen und Unterlassungen durch Behörden, aber auch Private, den Klagsweg beschreiten zu können.

Die Antragsteller verlangen daher, dem Beschluss des ACCC (Aarhus Convention Compliance Committees) zu entsprechen und das fehlende Klagsrecht für Umweltorganisationen im nationalen Recht zu verankern.