Parlamentskorrespondenz Nr. 426 vom 24.05.2012

Vorlagen: Verfassung

Nebeneinkünfte von Abgeordneten, Anträge des BZÖ und der FPÖ

Nebeneinkünfte von Abgeordneten: Koalition will transparente Regelung

In Zusammenhang mit dem auf Regierungsebene vereinbarten Transparenzpaket zur Verhinderung von Korruption wollen SPÖ und ÖVP auch mehr Transparenz in die Nebeneinkünfte von Abgeordneten bringen und schlagen in diesem Sinn eine Ergänzung des Unvereinbarkeitsgesetzes sowie dessen Umbenennung in "Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz" vor (1942/A).

Nach Vorstellung von SPÖ-Klubobmann Josef Cap und ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf sollen die Mitglieder des Nationalrats und des Bundesrats künftig dazu verpflichtet werden, genauere Angaben über Einkünfte aus unselbständiger und selbständiger Tätigkeit zu machen und etwaige leitende Positionen in Unternehmen sowie jede leitende ehrenamtliche Tätigkeit bekannt zu geben. Dabei sind für die Meldung von Erwerbseinkommen vier Kategorien – Einkünfte bis 1.000 €, Einkünfte zwischen 1.001 € und 3.500 €, Einkünfte zwischen 3.501 € und 7.000 €, Einkünfte über 7.000 € - vorgesehen.

Ausdrücklich verboten wird Mitgliedern des Nationalrats, des Bundesrats und der Landtage die Annahme von entgeltlichen Lobbying-Aufträgen. Das soll aber nicht heißen, dass die MandatarInnen abseits ihres politischen Amtes keine berufliche Tätigkeit ausüben und daraus resultierende Interessen vertreten dürfen, wie in einer Gesetzes-Präambel ausdrücklich festgehalten wird. Die neue Meldepflicht für leitende ehrenamtliche Tätigkeiten gilt im Übrigen auch für Mitglieder der Bundesregierung und für Staatssekretäre.

In Kraft treten soll das Gesetz mit 1. Jänner 2013, bis Ende Jänner müssen sämtliche Meldungen erfolgt sein.

BZÖ: Staatsvertrag von 1955 ist durch Ortstafel-Lösung erfüllt

Das BZÖ hat in Zusammenhang mit der Lösung der Kärntner Ortstafel-Frage einen Entschließungsantrag vorgelegt (1932/A[E]). Geht es nach Abgeordnetem Herbert Scheibner und seinen FraktionskollegInnen soll die österreichische Bundesregierung den Signatarstaaten des Staatsvertrags von 1955 mitteilen, dass mit der im April dieses Jahres erfolgten Aufstellung der letzten zweisprachigen Ortstafel in Kärnten Artikel 7 des Staatsvertrages aus rechtlicher Sicht der österreichischen Bundesregierung zur Gänze erfüllt ist. Ein ähnlicher Antrag (1906/A[E]), bezugnehmend auf die Novelle zum Volksgruppengesetz, war vom BZÖ bereits im März eingebracht worden.

Altpolitiker-Pensionen: FPÖ will Parteien zur Kasse bitten

Die FPÖ regt in einem Entschließungsantrag eine Neuregelung der Politikerpensionen nach altem Pensionsrecht an (1962/A[E]). Abgeordneter Herbert Kickl und seine FraktionskollegInnen schlagen vor, dass künftig jeweils die Partei, der ein Altpolitiker zuzurechnen ist, für jenen Teil der Pension aufkommt, der über der ASVG-Höchstpension liegt. Damit könnte ihrer Meinung nach der Bundeshaushalt erheblich entlastet werden. Laut Antrag beziehen derzeit 215 Personen eine Pension nach altem Recht von mehr als 3.900 € monatlich – davon 66 mehr als 10.000 € -, der jährliche Aufwand wird mit 90 Mio. € berechnet.

BZÖ verlangt umfassende Staats- und Parlamentsreform

Das BZÖ will den österreichischen Bundesstaat komplett umbauen. Abgeordneter Herbert Scheibner und seine FraktionskollegInnen schlagen in einem Entschließungsantrag (1963/A[E]) unter anderem vor, die Gesetzgebung und die Vollziehung beim Bund zu konzentrieren, das Parlament gegenüber der Regierung zu stärken, die direkte Demokratie auszuweiten sowie den Bundesrat, die Landtage und die Landesregierungen abzuschaffen. Stattdessen sollen die Landeshauptleute und insgesamt 86 LandessenatorInnen direkt gewählt und ein Bundessenat als zweite Parlamentskammer eingerichtet werden. Der Reform zum Opfer fallen soll nach Vorstellung des BZÖ auch das Amt des Bundespräsidenten, seine Aufgaben sollen künftig vom Nationalratspräsidenten wahrgenommen werden, der auch insgesamt eine neue Rolle bekommt.

Weiters zum Forderungskatalog gehören die Zusammenlegung kleiner Gemeinden, die Direktwahl des Bürgermeisters, die Zusammenlegung von Wahlterminen an insgesamt nur zwei Wahltagen, eine straffere Verwaltung, ein einheitliches Dienstrecht für den gesamten öffentlichen Dienst und eine Neuregelung der Finanzverantwortung. Ein gleichlautender Antrag des BZÖ (1941/A[E]) war in der Nationalratssitzung am 16. Mai dringlich behandelt worden.