Parlamentskorrespondenz Nr. 483 vom 13.06.2012

Bauen - nicht nur eine Frage der Architektur

Nationalrat diskutiert Baukulturreport; weiteres Thema: Waffengesetz

Wien (PK) – Der Baukulturreport 2011 gab heute den Mitgliedern des Nationalrats die Möglichkeit, umfassend über die unterschiedlichsten Fragen rund um das Bauen in Österreich zu diskutieren. Dabei wurde der architektonische Aspekt genauso behandelt wie das Problem der zunehmenden Zersiedelung, nachhaltiges ökologisches und ökonomisches Bauen, die Anforderungen an moderne Schulbauten und aktuelle Herausforderungen für Bund, Länder und Gemeinden.

Die AutorInnen des Baukulturreports sprechen im Bericht insgesamt 45 konkrete Empfehlungen aus. So plädieren sie etwa dafür, die gesamte Raumordnungs-, Förderungs- und Abgabenpolitik auf die Stärkung von Orts-, Stadt- und Regionszentren auszurichten, bei der Standortauswahl die vorhandene Infrastruktur stärker miteinzubeziehen, mehr auf Lebenszykluskosten statt auf Baukosten zu achten, die ökologische Effektivität von Bauten zu steigern, Innovation stärker in den Vordergrund zu rücken und Finanzmittel an konkrete Qualitätsstandards zu koppeln. Zudem treten sie angesichts der bedeutenden Rolle von Gemeinden als Bau-Auftraggeber und im Bereich der Raumplanung dafür ein, interkommunale Zusammenarbeit zu fördern und Kompetenzzentren auf Länderebene einzurichten.

Große Bedeutung misst der Baukulturreport auch der Wissensvermittlung über Baukultur bei, überdies empfehlen die ExpertInnen die Ausarbeitung einer Deklaration zur Baukultur und die Einführung einer Stiftung zur Förderung des Prinzips "Baukultur". Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

Abgeordnete Ruth BECHER (S) zeigte sich erfreut darüber, dass der Baukulturreport 2011 als zweiter Tagesordnungspunkt im Plenum behandelt wird, weil damit der Stellenwert dieser Thematik zum Ausdruck komme. Sie sehe die Baukultur unter einem gesamtheitlichen Aspekt, weil es dabei nicht nur um alle Gebiete des Bauens geht, sondern auch viele benachbarte Disziplinen betroffen sind. Im vorliegenden Bericht werden vor allem drei exemplarische Themen hervorgehoben, nämlich Nachhaltigkeit, Baukultur auf kommunaler Ebene und Schulbau, und mit Fallbeispielen illustriert. Beachtenswert sei auch die Anregung der AutorInnen, eine Forschungsstelle für baukulturelle Fragen als Weiterentwicklung der Bundeswohnbauforschung einzurichten.

Auch Abgeordneter Johann SINGER (V) ging auf die Schwerpunkte des Baukulturreports ein. Der erste Themenbereich befasse sich mit Fragen der Nachhaltigkeit, wie etwa der Optimierung bei der thermischen Sanierung. Der zweite Teil, der unter dem Oberbegriff "bürgernah" steht, spreche die Verankerung der Baukultur auf kommunaler Ebene an. Schließlich widme sich der Report noch dem Schulbau und der Baukulturvermittlung für junge Menschen. Daran anschließend enthalte der Bericht eine Reihe von Empfehlungen, wie z.B. die Steigerung der ökologischen Effektivität, die Optimierung der großvolumigen Gebäude, die Förderung grenzüberschreitender Kooperationen oder die bessere Berücksichtigung der Betriebszykluskosten.

Abgeordneter Bernhard VOCK (F) bezeichnete den Bericht als umfassende Zusammenfassung der Baukultur in Österreich. Er sei gespannt, ob die insgesamt 45 Empfehlungen des Reports von der Bundesregierung auch berücksichtigt werden. Ansonsten wären nämlich die für den Bericht aufgewendeten 178.600 € umsonst investiert worden. Im Besonderen befassen sich die AutorInnen mit der thermischen Sanierung, die nicht nur zahlreiche Arbeitsplätze sichert und schafft, sondern auch entscheidend zur CO2-Reduktion beiträgt. Obwohl durch einen Ausbau dieses Bereichs hunderte Millionen ins Budget fließen würden, werden stattdessen kostspielige Zertifikate im Ausland gekauft oder Geld nach Griechenland geschickt, bedauerte der Redner.

Abgeordneter Wolfgang ZINGGL (G) freute sich darüber, dass aufgrund des Bemühens der Grünen vor fünf Jahren eine zentrale verantwortliche Stelle für die Baukultur eingerichtet wurde. Unzufrieden sei er jedoch darüber, dass der Beirat nicht ausreichend ausgestattet und in der Praxis zahnlos ist. Die Empfehlungen und Anregungen, wie z.B. die Beratung und Schulung der BürgermeisterInnen oder die Berücksichtigung der Lebenszykluskosten, bezeichnete er als durchaus brauchbar, allerdings sind es dieselben wie vor fünf Jahren, zeigte Zinggl auf. Handlungsbedarf gebe es aber leider mehr als genug, wie man an den vielen Bausünden erkennen könne.

Abgeordneter Stefan MARKOWITZ (B) sprach von einem sehr guten und übersichtlichen Bericht, der eine Reihe von Empfehlungen enthält, die auch zu einigen Einsparungen führen würden. Bedauerlicherweise würden aber kaum Anregungen in die Praxis umgesetzt, bemängelte der Redner. Auf legistischer Ebene wünschte er sich eine Zusammenführung der verschiedenen Bauordnungen, damit nicht jedes Bundesland weiter sein eigenes Süppchen kocht. Als Hauptproblem sah Markowitz die Zersiedelung an und wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass täglich die Fläche von 34 Fußballfeldern umgewidmet wird. Schließlich brachte er noch einen Entschließungsantrag betreffend eine bundeseinheitliche Bau- und Raumordnungsgesetzgebung ein.

Staatssekretär Josef OSTERMAYER warnte vor zu hohen Ansprüchen gegenüber dem Baukulturbeirat, der seiner Ansicht nach nicht als Superbaubehörde oder Superwidmungsbehörde betrachtet werden könne. Dies könne nie und nimmer seine Aufgabe sein. Trotzdem sehe er die Entwicklung aber optimistisch, da etwa in Wien im Bereich des Neubaus oder der Sanierung sehr danach getrachtet werde, die Qualität des Bauens voranzutreiben. Auch viele Projekte der BIG seien auf einem sehr hohen architektonischen Niveau, gab Ostermayer zu bedenken. Schließlich ging der Staatssekretär auf die Schwerpunkte des Berichts ein, der seiner Ansicht nach sehr viel zur Bewusstseinsbildung in Sachen Bauen beiträgt.

Abgeordnete Sonja ABLINGER (S) lobte die Gestaltung des Berichts, der sich dieses Mal auf drei wichtige Bereiche konzentriert hat. Sodann ging sie auf die Empfehlungen des Reports ein, wobei sie vor allem die Umstellung auf Lebenszykluskosten sowie die Umsetzung von Partizipationsmodellen im Bereich des Schulbaus für besonders wichtig erachtete.

Abgeordnete Silvia FUHRMANN (V) befasste sich mit dem Thema Baukultur unter dem Blickpunkt der Generationenfrage, da heute Entscheidungen getroffen werden, die die Jugend von morgen massiv betreffen. Im Gegensatz zum Kollegen Zinggl schätzte sie den Baukulturbeirat, der mit namhaften ExpertInnen besetzt ist, nicht als zahnlos ein. Es liege natürlich in der Verantwortung der Politik, die Empfehlungen des Beirats ernst zu nehmen und sie auch umzusetzen, betonte sie. Schließlich ging Fuhrmann noch auf die Bedeutung der Baukulturvermittlung ein.

Abgeordneter Rupert DOPPLER (F) bezeichnete den Report als sehr schönes Nachschlagewerk, aus dem leider nicht hervorgehe, an wen er sich konkret richtet. Ein positives Beispiel sei der Sanierungscheck für die thermische Sanierung, dem aber weitere Projekte folgen müssten. Da sei das Geld nämlich viel besser eingesetzt als bei den Spekulanten und den maroden Banken in der EU, so Doppler.

Was hindert uns eigentlich daran, die Empfehlungen des Reports in Form von Fünfparteien-Anträgen auch umzusetzen, fragte sich Abgeordnete Gabriela MOSER (G). Seit langem sei klar, dass das Problem der Zersiedelung endlich angegangen werden muss, und zwar nicht nur aus ökologischen, sondern auch aus ökonomischen Gründen, betonte die Rednerin. Man könnte sich etwa viele Konflikte zwischen AnrainerInnen und Baubetreibern ersparen, wenn der Bund endlich einmal gewisse Widmungen klar stellen würde. Dringend notwendig wäre auch die Schulung der Baubehörde, also der BürgermeisterInnen und der Mitglieder der Bauausschüsse vor Ort.

Abgeordnete Elisabeth KAUFMANN-BRUCKBERGER (B) sprach sich positiv über die im Bericht enthaltenen Empfehlungen aus, gab jedoch zu bedenken, dass diese auch unter dem Blickwinkel des Sparens betrachtet und hinterfragt werden sollen. Es müsse in Zukunft sichergestellt werden, dass die optimale Baukultur nicht vor die Interessen der BürgerInnen gestellt wird, denn Bauen müsse, und das sei auch das Wichtigste, leistbar sein. Sie stimme den Ausführungen im Vorwort von Staatssekretär Josef Ostermayer, dass Baukultur die aktive Mitarbeit aller VerantwortungsträgerInnen erfordere, zwar grundsätzlich zu, das Problem im Bereich Bauen und Kultur ortete die Rednerin jedoch hauptsächlich in der Zersplitterung der Kompetenzen.

Abgeordnete Elisabeth HAKEL (S) ging auf den Vorwurf von Abgeordneter Gabriela Moser ein und erklärte, dass GemeindepolitikerInnen im ländlichen Raum oft "andere Probleme" hätten, wie etwa die Abwanderung von Supermärkten oder Betrieben in Nachbargemeinden oder die Erhaltung der Infrastruktur, als intensive Baukultur zu betreiben. Sie wies darauf hin, dass die heutige Umsetzung der Bauplanung die Zukunft und Lebensgrundlage der nächsten Generation bedeute und es wichtig sei, auch die Bevölkerung zu sensibilisieren und sie über ihr Mitspracherecht zu informieren. Dabei seien zukunftsfähiges Bauen, bürgernahe Verfahren auf Gemeindeebene und die Bildung und Vermittlung, die sowohl den Bau von Bildungseinrichtungen als auch Architekturvermittlung von jungen Menschen beinhalten, Voraussetzung, um in Zukunft Baukultur betreiben zu können.

Abgeordnete Claudia DURCHSCHLAG (V) hielt fest, dass der Baukulturreport als Querschnittsmaterie auch das Thema altersgerechtes Bauen als solches behandle. Für sie sei klar, dass dieses Thema immer mehr an Bedeutung zunehmen werde, was die Politik vor Herausforderungen wie die Ermöglichung eines selbstbestimmten Lebens für alte Menschen stelle. Die Rednerin gab jedoch auch zu bedenken, dass altersgerechtes Bauen auch Kinder und Jugendliche betreffe. Diese zwei Seiten des altersgerechten Bauens stellten eine Herausforderung in den Bereichen Raum-, Stadt- und Flächenwidmungsplanung dar. Der Baukulturbericht gebe hierfür durchaus gute Empfehlungen ab, auf die sich die Gesetzgebung auf Bundes- und Landesebene stützen sollte.

Abgeordneter Josef JURY (F) gab zu bedenken, dass die Gemeinden und Kommunen die "größten Player" in dieser Materie seien. Kritik äußerte er hinsichtlich der Flächenbilanz. So würde die Fläche, die Österreich pro Tag verbaue, 24 ha betragen, weshalb er in diesem Zusammenhang für ein Umdenken plädierte. Man müsse diesen Trend umkehren, sagte er, damit die Stadt- und Ortskerne nicht entvölkert werden. Der Redner appellierte am Schluss seiner Wortmeldung, den ländlichen Raum nicht nur als Erholungsraum zu betrachten, sondern dazu beizutragen, dass dieser auch als Lebens- und Arbeitsraum in der Zukunft bestehen bleibt.

Abgeordneter Harald WALSER (G) sprach sich dafür aus, die Vorschläge des Baukulturberichts auch umzusetzen. Besonders wichtig sind seiner Ansicht nach die Empfehlungen, die im Zusammenhang mit den Schulbauten gemacht worden sind, da die Bildungs- als auch Architekturdiskussion sehr viel gemeinsam hätten. Die Architektur sei der dritte Pädagoge, so Walser, dem auch Rechnung zu tragen wäre. Als positives Beispiel dafür nannte er den Schulcampus Sonnwendviertel in Wien oder den Bildungscampus Moosburg in Kärnten, denen man als Vorbild nacheifern sollte. Dazu braucht es laut Walser Inklusion, mehr Eigenverantwortung von Schülerinnen und Schülern oder entsprechende Schulen, die ganztägig geführt werden können. Darum gelte es, in Koordination mit der laufenden Schuldiskussion die richtigen Weichen zu stellen.

Abgeordneter Elmar MAYER (S) beschäftigte sich mit dem Schwerpunktthema Bildungsbau und warf in diesem Zusammenhang Fragen nach der Neugestaltung einer modernen und neuen Schulgestaltung wie Einrichtungen mit Ganztagsbetreuung auf. Der Baukulturbericht sei demnach eine Leitlinie, die man Gemeinden zukommen lassen könne, er sei ein Impuls für den Aus- und Umbau von Schulen. Die Politik solle den Bericht demnach auch zum Anlass nehmen, dort helfend einzuschreiten, wo sich Fragen ergeben, forderte Mayer, damit Schulen gebaut werden, in denen sich Kinder ganztägig aufhalten und gefördert werden können.

Abgeordnete Anna HÖLLERER (V) konstatierte, dass der Flächenverbrauch in Österreich sehr hoch sei. Sie gab in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass Grund und Boden nicht vermehrbar seien, was besonders für die Landwirtschaft von Bedeutung sei. Auch im Sinne der jungen Generationen sei die Politik angehalten, intensiv daran zu arbeiten, damit bestimmte Empfehlungen, wie ein Vertrag zwischen Bund und Ländern oder die Gründung einer Stiftung, in Zukunft umgesetzt werden können. 

Abgeordneter Josef MUCHITSCH (S) meinte, dass der Baukulturbericht aufzeige, wie Ressourcen im Bereich des Wohnbedarfs in Zukunft effizient und klug einzusetzen sind. Es gehöre Mut dazu, Siedlungsdichten zu erhöhen oder in Städten Nachverdichtung zuzulassen und auch dementsprechend in eine nachhaltige Sanierung zu investieren. Es sei ein klarer Auftrag, die Städte zu stärken und  die Zersiedelung zurückzudrängen, betonte Muchitsch.

Abgeordneter Johann HÖFINGER (V) wies darauf hin, dass sich die Bau- und Siedlungsentwicklung enorm verändert hat. Als Beispiel nannte der Redner die unterschiedliche Entwicklung der Lebensräume im Westen und Osten Österreichs. Es seien viele Faktoren zu bedenken, um auch unter Berücksichtigung der verschiedenen Voraussetzungen der einzelnen Regionen die Siedlungswirtschaft konstruktiv vorantreiben zu können. Der Baureport würde hierfür eine gute Grundlage bieten, schloss der Redner. 

Abgeordneter Walter SCHOPF (S) stellte fest, dass der Baukulturbericht eine wichtige Unterlage für jene sei, die Tag täglich mit dieser Problematik zu tun hätten, und regte in diesem Zusammenhang an, den Report auch Gemeinden und Kommunen zukommen zu lassen. Dabei gab der Redner ferner zu bedenken, dass Baukultur auch ein wichtiger Bereich des Klimaschutzes ist. Es gehe nicht nur um das Bauen, sondern auch um verschiedene Verkehrskonzepte oder erneuerbare Energie, aber auch um die Zusammenarbeit in den Gemeinden und unterschiedlichsten Regionen. Deshalb sei es auch wichtig, den Bericht in zukünftigen Entscheidungen miteinzubeziehen.

Abgeordneter Michael PRASSL (V) hob hervor, dass für das Gelingen von Bauprojekten sehr viele Beteiligte verantwortlich sind. In diesem Zusammenhang betonte er, dass nur gemeinsam Geschaffenes auch gemeinsam getragen werde. Bauwerke sollten seiner Ansicht nach für die Zukunft geschaffen werden, das heißt, es sollte bei der Planung auf die Bedürfnisse von älteren Menschen Rücksicht genommen werden. Als wichtigen Schwerpunkt für künftige Bauprojekte strich Praßl außerdem die ökologische Dimension hervor, die eine energetische Herausforderung für die Zukunft darstellt. Abschließend richtete Praßl seinen Dank an alle BürgermeisterInnen und deren Engagement und Initiativen für Bauunterfangen für ältere Menschen.   

Abgeordneter Ernest WINDHOLZ (B) unterstrich ebenfalls das wichtige Zusammenspiel verschiedener Bereiche bei Bauunterfangen. Nicht nur die Planung, sondern auch ein Lenksystem und Förderungen spielten dabei eine wichtige Rolle. Außerdem würden sich Fehler bei der Planung und der Durchführung sofort negativ auf die Finanzierung von Bauprojekten auswirken. Windholz wies besonders auf den wichtigen Stellenwert der Beratung bei Entscheidungen für Ortsentwicklungen hin und machte dabei auf eine bereits laufende Ortsentwicklungsstudie aufmerksam. Der Redner zeigte auf, dass der Trend beim Wohnbau zur Zeit zum Freifinanzieren hingehe, um so bürokratische Hürden umgehen zu können. Er sprach sich für bundesweite Regeln und damit für einen Bürokratieabbau in diesem Bereich aus. 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht des Bautenausschusses über den Österreichischen Baukulturreport 2011 einstimmig zur Kenntnis genommen. Der Entschließungsantrag des Abgeordneten Markowitz (B) blieb hingegen in der Minderheit.

Kontroverse Debatte um Änderungen im Wehr- und Waffengesetz

Klarstellungen im Zusammenhang mit Schießveranstaltungen sollen Änderungen des Wehrgesetzes und des Waffengesetzes bringen. Sie tragen dem Umstand Rechnung, dass bei Schießveranstaltungen des Bundesheeres mitunter auch ressortexterne Personen - unter Anleitung von geschultem Personal – Waffen bedienen. Dabei kommen die einschränkenden waffenrechtlichen Bestimmungen nicht zur Anwendung. Zudem wird die Deaktivierung von Schusswaffen geregelt. Die Vorlage passierte das Plenum mit Stimmenmehrheit.

Abgeordneter Peter FICHTENBAUER (F) widmete sich zu Beginn seiner Wortmeldung dem Thema "Besitz von deaktiviertem Kriegsmaterial".  BesitzerInnen von Kriegswaffen, die nicht mehr funktional verwendbar sind, müssten sich durch die bestehende Gesetzeslage mit Ärgernissen auseinandersetzen, klagte er. Fichtenbauer kritisierte, dass seit 2003 die Verwaltungspraxis des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport dafür sorge, dass Kriegsmaterial, das nicht mehr funktionsfähig ist, trotzdem als solches bezeichnet und verpflichtend auch als solches gekennzeichnet werden müsse. Er legte  daher einen Rückverweisungsantrag vor. In diesem Zusammenhang führte er das Beispiel Bunkermuseum Wurzenpass an. Diesem sei vom Ministerium unerlaubtes Material bescheidmäßig geliefert und die Schuld daraufhin dem Leiter des Museums aufgebürdet worden.

Abgeordneter Stefan PRÄHAUSER (S) konnte sich seinem Vorredner nicht anschließen und meinte, dass die Ereignisse im Bunkermuseum Wurzenpass zu unwürdigen und unnötigen Klagen geführt hätten. Das Museum gehöre zum Großteil der Republik Österreich und damit der Allgemeinheit. Daher plädierte Prähauser dafür, dass die Landes- und Gemeindeobsorge in diesem Falle Entscheidungsträger sein sollten. Abschließend richtete er sich an die Abgeordneten, die seiner Ansicht nach diejenigen sind, die einen gemeinsamen gangbaren Weg im Zusammenhang mit dem vorliegenden Gesetzesvorschlag finden sollten.

Abgeordnete Tanja WINDBÜCHLER-SOUSCHILL (G) zeigte zu Beginn ihrer Wortmeldung die Verantwortungen, denen sich das Bundesministerium für Sport und Verteidigung in den letzten Jahren stellen musste, auf und nannte in diesem Zusammenhang die Drohnen für das Burgenland, Geld für die NATO und ansteigende Beschwerdefälle bei der parlamentarischen Bundesheerkommission als Beispiele. In der vorliegenden Gesetzesvorlage erkannte sie zwei Problembereiche: Zum einen stelle ihrer Ansicht nach die Frage nach deaktivierten Kriegswaffen ein Spannungsfeld dar, das zu behandeln sei, und zum anderen das Bedienen von geladenen Schusswaffen bei Veranstaltungen. Sie ging genauer darauf ein, dass im vorliegenden Gesetzesvorschlag nicht eindeutig hervorgehe, ob es sich dabei nur um Schießveranstaltungen oder auch um andere Veranstaltungen, wie etwa die Bundesheer-Schau am Heldenplatz, handle. Windbüchler-Souschill hob hervor, dass es nicht im Sinn der Regierung sei, dass bei öffentlichen Veranstaltungen funktionsfähige Waffen bedient werden können.

Abgeordneter Oswald KLIKOVITS (V) zeigte sich erfreut, dass durch das Wehr- und Waffengesetz Klarheit für Grauzonen geschaffen werde. Ziel sei es, Rechtssicherheit für Besitzer von nicht mehr funktionalen Schusswaffen zu schaffen. Er entgegnete den Kritikern, dass durch das Gesetz niemand kriminalisiert werden würde, sondern Schussmaterial gekennzeichnet werden solle. Diese Kennzeichnung erfolge durch das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport, bei dem auch Ausnahmegenehmigungen eingeholt werden könnten. Klikovits wies darauf hin, dass JägerInnen, die im Besitz von Waffen der Kategorie D seien, nicht von der Gesetzesvorlage betroffen seien und sie ihre Waffen daher auch nicht registrieren lassen müssten. Abschließend wies er noch einmal darauf hin, dass das zu beschließende Gesetz mehr Rechtsicherheit schaffe. 

Abgeordneter Kurt LIST (B) befasste sich mit der Deaktivierung militärischer Schusswaffen und kritisierte den aus seiner Sicht völlig unausgewogenen Änderungsvorschlag der Bunderegierung, dem ÖVP und SPÖ im Verteidigungsausschuss zugestimmt haben, ohne auf die Einwände der Opposition einzugehen. Das Gesetz kriminalisiere Besitzer längst unbrauchbar gemachter Schusswaffen, kritisierte List und unterstützte namens des BZÖ den vorliegenden Rückverweisungsantrag. Dem Verteidigungsressort warf der Redner vor, das Bunkermuseum am Wurzenpass bewusst schädigen zu wollen. Das Museum soll als Mahnmal für künftige Generationen erhalten bleiben, das liege im öffentlichen Interesse, unterstrich der Redner.

Abgeordneter Peter STAUBER (S) wies die Behauptungen seines Vorredners zurück und erläuterte die Gesetzesänderung als Verbesserung der Rechtssicherheit, insbesondere auch bei der Deaktivierung militärischer Schusswaffen. Auch die Kärntner SPÖ stehe hinter dem Bunkermuseum am Wurzenpass, sagte er. Eine Lösung der dort bestehenden Probleme könnte durch ein Gespräch des Kärntner Landeshauptmanns mit dem Verteidigungsminister gefunden werden, zu dem sich der Minister bereit erklärt habe. 

Abgeordneter Mario KUNASEK (F) sprach hingegen von der Absicht, das Bunkermuseum zu "vernichten" und legte einen Abänderungsantrag zur Regierungsvorlage mit speziellen Regelungen für die Deaktivierung von Waffen vor, die in Museen ausgestellt werden. Deaktivierungsmaßnahmen sollten von Amtssachverständigen des Bundesheeres bestätigt werden können. Schließlich verlangte Abgeordneter Kunasek, die Zuverlässigkeit des Museumsbetreibers zu bestätigen.

Abgeordneter Johann HÖFINGER (V) sprach von einer überzogenen und teilweise falschen Debatte und erklärte, dass Jäger und Sportschützen von der Gesetzesänderung nicht betroffen seien und Rechtssicherheit für Veranstaltungen geschaffen werde, bei denen auf Schießplätzen des Heeres Waffen von Zivilisten bedient werden. Der Redner warnte die Opposition davor, Menschen zu verunsichern.

Abgeordneter Albert STEINHAUSER (G) sprach von einem überschießenden Gesetzesentwurf und ging im Zusammenhang mit Veranstaltungen des Bundesheeres auf die Frage ein, wie man Veranstaltungen des Bundesheeres von Veteranen-Veranstaltungen abgrenzen könne. Steinhauser sah Handlungsbedarf, da es nicht angehe, dass Bundesheersoldaten in Uniform Seite an Seite mit Veteranen an Veranstaltungen teilnehmen, die – Beispiel "Kretagedenken" – dem Gedenken an Ereignisse gelten, bei denen schwere Kriegsverbrechen begangen wurden. Es sei auch nicht zu akzeptieren, dass Bundesheersoldaten gemeinsam mit Personen an Veranstaltungen teilnehmen, die Orden Adolf Hitlers tragen. An dieser Stelle sei eine scharfe Grenze zu ziehen, verlangte der Abgeordnete und legte einen diesbezüglichen Entschließungsantrag seiner Fraktion vor.

Bundesminister Norbert DARABOS verteidigte den aus seiner Sicht bürgernahen Gesetzentwurf gegen die Kritik des Abgeordneten Fichtenbauer und zeigte sich dankbar für die Hinweise des Abgeordneten Steinhauser. Zu dessen Antrag merkte Darabos aber an, dass seiner Meinung nach das Verbotsgesetz ausreiche, um das Bundesheer von Personen abzugrenzen, die in der Öffentlichkeit Insignien des NS-Regimes tragen. An die Abgeordneten richtete der Verteidigungsminister den Appell, die neue Sicherheitsstrategie möglichst bald zu diskutieren und zu beschließen.

Das neue Gesetz sei bürgernahe und diene der Rechtssicherheit bei Schießveranstaltungen auf Bundesheer-Schießplätzen, führte er weiter aus. Zudem diene es dem privaten Interesse am Erwerb unbrauchbar gemachter militärischer Waffen. Kampfpanzer und Geschütze seien davon aber auszunehmen, sagte der Minister, daher die Beschränkung auf "small arms". Er stehe zum Bunkermuseum am Wurzenpass, das er für eine gute Idee halte, werde sich in dieser Sache aber nicht in einen Amtsmissbrauch treiben lassen. Er bemühe sich um eine sachgerechte und rechtskonforme Lösung, betonte der Minister.

Abgeordneter Hermann KRIST (S) begrüßte die Schaffung von Ausnahmebestimmungen für Private bei Schießveranstaltungen als Beitrag zur Herstellung von Rechtssicherheit und erinnerte an bisher bestehende Unklarheiten.

Abgeordneter Peter HAUBNER (V) stellte zur von Minister Darabos angesprochenen Sicherheitsdoktrin fest, die entsprechenden Beschlüsse sollten auf Basis des Bekenntnisses zur allgemeinen Wehrpflicht gefasst werden.

Abgeordneter Gerhard KÖFER (S) würdigte das Engagement des österreichischen Bundesheeres, sprach von hohem Ansehen der Soldatinnen und Soldaten in der Bevölkerung und unterstützte zudem die Klarstellung hinsichtlich der Schießveranstaltungen.

Abgeordneter Peter FICHTENBAUER (F) zeigte kein Verständnis für die Auffassung des Ministers, er würde bei Nichterlassung dieses Gesetzes im "Kriminal" stehen.

Bei der Abstimmung wurde die Vorlage nach Ablehnung des Rückverweisungsantrags der FPÖ in Dritter Lesung mehrheitlich angenommen. Der F-Abänderungsantrag blieb in der Minderheit. Der G-Entschließungsantrag wurde abgelehnt. (Fortsetzung Nationalrat)