Parlamentskorrespondenz Nr. 484 vom 13.06.2012

Berechtigung für Diplomatenpässe wird stark eingeschränkt

Entschließungsantrag zur Aufrechterhaltung des Gentechnikverbots

Wien (PK) – Neben dem Bundespräsidenten, den PräsidentInnen des Nationalrats und des Bundesrats, den Regierungsmitgliedern und StaatssekretärInnen sollen künftig nur noch die Mitglieder des Außenpolitischen Ausschusses des Nationalrats, die österreichischen EU-ParlamentarierInnen sowie Diplomaten mit Familienangehörigen und Regierungsbeauftragte über einen Diplomatenpass verfügen können. Nach Beendigung der für die Ausstellung maßgeblichen Funktion sind die Pässe den Behörden zur Entwertung unverzüglich zurückzustellen. Bei Nichteinhalten der Bestimmungen drohen Geldstrafen bis zu 2.180 € bzw. Freiheitsstrafen bis zu sechs Wochen.

Das ist das Ergebnis eines Beschlusses, den der Nationalrat heute mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP und Grünen mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit fasste.Die Materie war im Innenausschuss am 18. April 2012 vertagt worden (siehe PK-Meldung Nr. 308/2012), am 16. Mai hat der Nationalrat dem Ausschuss eine Frist zur Berichterstattung bis zum 12. Juni 2012 gesetzt, dieser hat aber die Frist verstreichen lassen. Politische Gespräche haben nun den Weg für einen S-V-G-Abänderungsantrag zur ursprünglichen Regierungsvorlage frei gemacht, der im heutigen Plenum eingebracht und angenommen wurde.

Im Rahmen der weiteren Tagesordnung sprachen sich die Mitglieder des Nationalrats einmal mehr mittels einer einstimmig angenommenen Entschließung für die Beibehaltung des österreichischen Gentechnikanbauverbots aus. Einhellige Zustimmung gab es ferner zur Öffnung des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen für Drittstaaten, die Flusseinzugsgebiete mit Vertragspartnern teilen.  Der G-Antrag zur Novellierung des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes, der auf strengere gesetzliche Bestimmungen zur Verhinderung von Lohn- und Sozialdumping abzielt, wurde einer Ersten Lesung unterzogen.

Diplomatenpässe: Einigung in letzter Minute zwischen Koalition und Grünen

Die Berechtigung, einen Diplomatenpass zu erhalten, wird in Zukunft stark eingeschränkt. Der Nationalrat reagiert damit auf die breit in der Öffentlichkeit geführten Diskussion, nachdem bekannt geworden war, dass etwa der ehemalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser und der Lobbyist Mensdorff Pouilly noch immer über einen solchen verfügen. In Hinkunft wird dies nur mehr für den Bundespräsidenten, die PräsidentInnen des Nationalrats, die PräsidentInnen sowie VizepräsidentInnen des Bundesrats, die Regierungsmitglieder und StaatssekretärInnen, die Mitglieder des Außenpolitischen Ausschusses des Nationalrats sowie die EU-ParlamentarierInnen, die Diplomaten mit Familienangehörigen und die Regierungsbeauftragten erlaubt sein. Die ursprünglich von der Regierung vorgelegte Änderung des Passgesetzes wurde damit stark abgeändert. Die PräsidentInnen und VizepräsidentInnen der Höchstgerichte verlieren diese Berechtigung genauso wie der Präsident des Rechnungshofs und die VolksanwältInnen.

Die Änderung des Passgesetzes wurde vom Nationalrat unter Berücksichtigung des oben genannten S-V-G-Abänderungsantrages mit Mehrheit beschlossen. Der Abänderungsantrag des BZÖ blieb in der Minderheit.

Abgeordneter Harald VILIMSKY (F) bezeichnete die Debatte über die Diplomatenpässe als unseriös und sprach von einer medialen Treibjagd, für die er auch das Außenressort verantwortlich machte. Besser wäre seiner Meinung nach eine Klarstellung gewesen, die Diplomatenpässe nur jenen ermöglicht, die im Dienst der Republik unterwegs sind.

Abgeordneter Reinhold LOPATKA (V) wies auf die Bedeutung von Diplomatenpässen etwa für WahlbeobachterInnen hin und erinnerte an seine eigenen Erfahrungen in Weißrussland. Das Dokument biete jenen Schutz, die zur Entwicklung von demokratischen Systemen beitragen, stellte er klar und meinte, die nunmehr gefundene Regelung, die mit den Großzügigkeiten vergangener Jahre aufräumt und auf aktive Mitglieder des Außenpolitischen Ausschusses abstellt, sei eine der strengsten in Europa und sachlich gerechtfertigt.

Abgeordneter Albert STEINHAUSER (G) begrüßte die nunmehrige Regelung als sachlich gerechtfertigt und ausgewogen und betonte, engagierte Mitglieder des Außenpolitischen Ausschusses sollten die Möglichkeit haben, durch einen Diplomatenpass Schutz zu erhalten. Dem BZÖ warf er vor, durch seine Kritik das Parlament herabzuwürdigen, bei der FPÖ diagnostizierte er fehlenden Mut, einer Lösung, die sie selbst gefordert hatte, nun zuzustimmen.

Abgeordneter Otto PENDL (S) zeigte sich ebenfalls irritiert über die Ablehnung durch das BZÖ und argumentierte, es gebe viele gute Gründe, auch engagierten Abgeordneten in Mission des Parlaments oder der Republik Diplomatenpässe auszustellen.

Abgeordneter Peter WESTENTHALER (B) warf den Regierungsparteien vor, mit der nunmehrigen Regelung des Diplomatenpasses ein Privileg zu zementieren. Faktum sei, dass der Kreis der Inhaber durch den vorliegenden Antrag gegenüber dem vorherigen Stand erweitert werde. Der SPÖ warf er vor, am Vormittag gegen Privilegien anzureden und sich am Nachmittag Privilegien zu sichern. Westenthaler forderte namens seiner Fraktion in einem Abänderungsantrag die völlige Abschaffung der Diplomatenpässe für PolitikerInnen und meinte, diese Dokumente seien heute überflüssig.

Abgeordneter Gerald GROSZ (B) konstatierte, die Abgeordneten würden sich mit dem Diplomatenpass mit einem Titel schmücken, der ihnen nicht zusteht. Die Menschen würden diese Privilegien bereits satt haben. Diplomatenpässe sollten ausschließlich DiplomatInnen zustehen, für PolitikerInnen würden Dienstpässe reichen, sonst hätte zu gelten: eine Bevölkerung, ein Pass, meinte Grosz.

Abgeordneter Peter WESTENTHALER (B) untermauerte abermals die Kritik seiner Fraktion an der Regelung und sprach den Regierungsparteien jegliche Glaubwürdigkeit in Sachen Kampf gegen Privilegien ab. Er kündigte an, die Diplomatenpässe weiter zu thematisieren, bis die Regierung "zur Vernunft kommt".

Verbesserung beim Schutz grenzüberschreitender Wasserläufe

Nach dieser hitzigen Debatte wurde die Öffnung des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen für Drittstaaten, die Flusseinzugsgebiete mit Vertragspartnern teilen, einstimmig genehmigt.

Abgeordneter Peter MAYER (V) wies darauf hin, dass Österreichs Flüsse und Seen in einem sehr guten Zustand seien. Es sei sehr viel Geld in die Hand genommen worden, um die derzeitige Qualität zu erreichen, betonte er. Eine hohe Wasserqualität habe auch große Bedeutung für einen gut funktionierenden Tourismus. Erfreut äußerte sich Mayer darüber, dass mit dem vorliegenden Staatsvertrag auch Drittländern die Möglichkeit geboten werde, dem Übereinkommen zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und Seen beizutreten.

Abgeordnete Gabriele BINDER-MAIER (S) kündigte die Zustimmung der SPÖ zum vorliegenden Übereinkommen an. Es gehe darum, Gewässer zu schützen, Umweltverschmutzung zu vermeiden und Flüsse und Seen besser zu kontrollieren, sagte sie. An Umweltminister Berlakovich appellierte Binder-Maier, Maßnahmen zu setzen, um dem Bienensterben Einhalt zu gebieten.

Abgeordneter Maximilian LINDER (F) unterstrich, es sei wichtig, internationale Regeln zum Schutz von Gewässern zu haben. Er äußerte allerdings die Befürchtung, dass manche Länder, wie beim Kyoto-Abkommen, auch beim Gewässerschutz ausscheren.

Abgeordneter Wolfgang PIRKLHUBER (G) meinte, gerade dort, wo Flüsse über einen ganzen Kontinent fließen und Trockenheit und Wassermangel gang und gäbe seien, wie etwa in Afrika, seien grenzüberschreitende Schutzmaßnahmen für Gewässer wichtig. Was Österreich betrifft, wird seiner Ansicht nach die Bedrohung der Wasserqualität durch Pestizide wie Glyphosat unterschätzt.

Abgeordneter Gerhard HUBER (B) erklärte, es sei auch international wichtig, dass Gewässer "in Ordnung gehalten werden". Scharfe Kritik übte er an der geplanten Verbauung der Isel in Osttirol. Die Isel sei der letzte unverbaute Gletschergebirgsbach in Europa, bekräftigte er, er hat die Befürchtung, dass die Verbauungspläne nicht nur die Umwelt, sondern auch den Tourismus zerstören.

Abgeordneter Hermann SCHULTES (V) machte darauf aufmerksam, dass das vorliegende Übereinkommen seit 1996 in Österreich in Kraft sei und nun für andere Länder geöffnet werden solle. Für Österreich ändere sich nichts, unterstrich er, die heimische Wasserpolitik sei ohnehin eine fundierte.

Umweltminister Nikolaus BERLAKOVICH erklärte, es habe sich ausgezahlt, dass Österreich Milliarden in die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung investiert habe.

Vereint gegen die Gentechnik

Die fünf Parlamentsparteien bekräftigten heute abermals ihre Ablehnung der Gentechnik. Basierend auf einen Antrag des G-Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber war im zuständigen Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft ein Fünf-Parteienantrag angenommen worden, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die österreichischen Gentechnikanbauverbote auf europäischer Ebene "vehement zu verteidigen" und dafür einzutreten, dass das Vorsorgeprinzip in der europäischen Lebensmittelsicherheitspolitik konsequent angewendet wird. Die Bundesregierung soll auf EU-Ebene gegen die Zulassung gentechnisch veränderter Organismen stimmen, Risikoforschungen im Bereich der Agro-Gentechnik fördern und sich in der EU dafür einsetzen, dass das Selbstbestimmungsrecht der Regionen auf eine gentechnikfreie Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion anerkannt wird. Die Entschließung erhielt die Zustimmung aller Abgeordneten.

Abgeordneter Franz ESSL (V) gab zu bedenken, dass einzelne Staaten einen sehr unterschiedlichen Zugang zum Thema Gentechnik in der Landwirtschaft hätten. Österreich sei überzeugt davon, dass es auch ohne Gentechnik gehe, bekräftigte er. Jeder EU-Staat soll ihm zufolge selbst bestimmen, ob Anbauverbote verhängt werden. Mit der vorliegenden Entschließung wolle der Nationalrat die Position Österreichs auf EU-Ebene stärken. Allgemein hob Eßl die Bedeutung von "vernünftigen" Erzeugerpreisen für die Landwirtschaft hervor.

Abgeordneter Ewald SACHER (S) machte darauf aufmerksam, dass sich die Fraktionen im Landwirtschaftsausschuss einhellig dafür ausgesprochen haben, die Regierung zu ersuchen, die österreichischen Gentechnik-Anbauverbote vehement zu verteidigen und massiv dafür einzutreten, dass das Vorsorgeprinzip im Bereich der Lebensmittelsicherheit auch auf EU-Ebene konsequent anwendet werde. Die Skepsis gegenüber der Gentechnik ist seiner Meinung nach absolut berechtigt und werde auch von der Bevölkerung geteilt.

Abgeordneter Maximilian LINDER (F) wies auf verschiedene Fehlentwicklungen in der Landwirtschaft hin und nannte als Beispiele die Verabreichung von Mitteln zur Steigerung der Milchproduktion und den "Embryotransfer". Auch mit der Gentechnik müsse man vorsichtig sein, mahnte er.

Abgeordneter Wolfgang PIRKLHUBER (G) skizzierte, mittlerweile würden sich 56 politische Regionen in Europa regelmäßig treffen und in Sachen Gentechnik-Anbauverbot gemeinsam gegen die "industriehörige" Kommission und die EU-Lebensmittelbehörde kämpfen. Österreich müsse konsequent für die Beibehaltung der Anbauverbote eintreten und im Bedarfsfall bis zum EuGH gehen, forderte er. Landwirtschaftsminister Berlakovich habe vorschnell einen Erfolg Österreichs in Bezug auf das Selbstbestimmungsrecht verlautet, sagte Pirklhuber, Rechtssicherheit sei aber nach wie vor nicht gegeben, weil mehrere EU-Länder die Initiative blockieren.

Abgeordneter Gerhard HUBER (B) bezeichnete Gentechnik als "Sünde" in der Landwirtschaft. Gentechnik mache die Landwirte nur von internationalen Konzernen abhängig, bemängelte er. Kritik übte er am verbreiteten Import von "gentechnisch verseuchten Futtermitteln" in Österreich.

Landwirtschaftsminister Nikolaus BERLAKOVICH hielt fest, die österreichische Linie auf EU-Ebene sei klar: "Wir lehnen den Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft ab." Zwar habe die EU einzelne gentechnisch veränderte Organismen zugelassen, in Österreich bestehe aber ein Anbauverbot. Solange das Selbstbestimmungsrecht der EU-Länder nicht gewährleistet sei, könne dieses Anbauverbot jedoch jederzeit von der EU-Kommission aufgehoben werden, konstatierte er.

Laut Berlakovich unterstützen mittlerweile 22 EU-Staaten die österreichische Initiative für das Selbstbestimmungsrecht, einige große Staaten wie Deutschland, Großbritannien oder Frankreich seien aber dagegen. Eine ursprünglich geplante Abstimmung unter dänischem Ratsvorsitz wurde seiner Darstellung nach wegen der Wahlen in Frankreich verschoben.

Abgeordnete Ulrike KÖNIGSBERGER-LUDWIG (S) machte geltend, dass mehr als 80% der Bevölkerung den Anbau von gentechnisch veränderten Saatgut in Österreich ablehnt. Sie bedauerte, dass es in der EU noch keine qualifizierte Mehrheit für ein Selbstbestimmungsrecht der EU-Länder in dieser Frage gibt. Mit dem vorliegenden Antrag will das Parlament Königsberger-Ludwig zufolge Landwirtschaftsminister Berlakovich den Rücken stärken.

Abgeordneter Rupert DOPPLER (F) bedauerte, dass die EU die zahlreichen Beschlüsse in Österreich gegen die grüne Gentechnik bislang ignoriert habe. Er sieht in der Gentechnik eine "Riesengefahr" für Mensch, Tier und die gesamte Umwelt. Es könne nicht sein, dass die "Profitgier" einzelner Konzerne über die Gesundheit von Menschen gestellt werde, bekräftigte Doppler.

Abgeordneter Michael SCHICKHOFER (S) wies darauf hin, dass sich die Landtage, der Bundesrat und der Nationalrat für ein Gentechnikanbauverbot in Österreich stark gemacht haben. Er plädierte dafür, in Österreich auf eine ökologisch-biologische Landwirtschaft zu setzen.

Sowohl Abgeordnete Rosemarie SCHÖNPASS (S) als auch Abgeordneter Walter SCHOPF (S) bekräftigten, die PolitikerInnen seien es der Bevölkerung schuldig, alles zu tun, um die bestehenden Gentechnik-Anbauverbote beizubehalten. Gentechnik forciere den Chemieeinsatz auf den Feldern und leiste Monokultur Vorschub, sagte Schönpass.

Abgeordneter Kurt GASSNER (S) meinte, er sei stolz auf den vorliegenden Fünf-Parteien-Antrag. Man wisse nicht, wie sich die Gentechnik langfristig auswirke und welche Gesundheitsschäden es gebe, sagte er. Wenn man in Zukunft wirklich gesunde Lebensmittel in Österreich wolle, müsse man aber auch etwas gegen den Einsatz gefährlicher Pestizide in der Landwirtschaft tun, forderte Gaßner.

Abgeordneter Peter MAYER (V) führte aus, er kenne keinen einzigen Landwirt in Österreich, der gentechnisch veränderte Organismen anbauen wolle. Ein Problem ist für ihn der Import von gentechnisch verändertem Soja. Hier gilt es seiner Ansicht nach die "Eiweißlücke" in Österreich durch die Nutzung brachliegender Flächen zu schließen. Generell urgierte Mayer mehr Solidarität mit den Bauern und Bäuerinnen.

Die dem Bericht des Landwirtschaftsausschusses über den Antrag der Grünen angeschlossene Entschließung wurde vom Nationalrat einstimmig angenommen.

Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping – Erste Lesung eines G-Antrags

Am Ende der heutigen Tagesordnung diskutierten die Abgeordneten im Rahmen einer Ersten Lesung, inwieweit die bisherigen Maßnahmen zur Vermeidung von Lohn- und Sozialdumping ausreichen. Abgeordnete Birgit SCHATZ (G) hatte einen diesbezüglichen Antrag zur Änderung des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes vorgelegt. Sie erklärte, das ursprünglich beschlossene Gesetz sei zwar ein Fortschritt gewesen, doch hätten sich in der Praxis Defizite gezeigt, die es zu beseitigen gelte, damit dieses im Prinzip sinnvolle Gesetz seine volle positive Wirkung entfalten könne.

Abgeordneter Josef MUCHITSCH (S) sicherte seitens seiner Fraktion eine Debatte über dieses Thema zu. Es sei legitim, Verbesserungen einzumahnen, doch brauche es für entsprechende Veränderungen eine Übereinkunft der Sozialpartner, erinnerte der Redner. Er lade aber alle ein, daran mitzuwirken, dieses sehr gute Gesetz weiter zu verbessern.

Abgeordnete Ridi Maria STEIBL (V) merkte an, dass die Grünen in diesem Antrag Maßnahmen forderten, die bereits vorgesehen seien, der Antrag laufe daher eigentlich ins Leere.

Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (B) unterstützte jedoch die Idee, über eine weitere Verbesserung dieses Gesetzes nachzudenken. In der Tat gebe es noch Optimierungsmöglichkeiten, die man im Interesse der ArbeitnehmerInnen auch nützen sollte.

Der Antrag wurde dem Sozialausschuss zugewiesen.

Im Anschluss an diese Sitzung fand eine weitere, 160., Sitzung des Nationalrats statt, die geschäftsordnungsmäßigen Mitteilungen und Zuweisungen diente. (Schluss Nationalrat)