Parlamentskorrespondenz Nr. 500 vom 18.06.2012

Vorlagen: Verfassung

Zusatzprotokoll zum Vertrag von Lissabon, Abwahl von Graf

Regierung legt Zusatzprotokoll zum Vertrag von Lissabon vor

Wien (PK) - Die Regierung hat dem Parlament ein Zusatzprotokoll zum Vertrag von Lissabon zur Genehmigung vorgelegt (1796 d.B.). Damit wird eine politische Zusage gegenüber Irland nach dem negativen Ausgang des ersten irischen Referendums zum Vertrag von Lissabon eingelöst. Das Protokoll trägt den Anliegen der irischen Bevölkerung Rechnung und stellt unter anderem klar, dass der neue EU-Vertrag, mit dem auch die Grundrechte-Charta rechtsverbindlich wurde, die Bestimmungen der irischen Verfassung betreffend den Schutz des Rechts auf Leben, den Schutz der Familie und den Schutz der Rechte in Bezug auf Bildung in keiner Weise berührt. Zudem wird bekräftigt, dass die EU mit dem Lissaboner Vertrag keine neuen Kompetenzen im Bereich der Steuerpolitik erhält und der Vertrag auch nicht Irlands traditionelle Politik der militärischen Neutralität beeinträchtigt.

Das Protokoll soll, sofern bis dahin alle Ratifikationsurkunden hinterlegt sind, am 30. Juni 2013 in Kraft treten. In Österreich ist für eine Genehmigung sowohl im Nationalrat als auch im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.

Grüne für Abwahlmöglichkeit der drei NationalratspräsidentInnen

Die Grünen wollen den Abgeordneten die Möglichkeit einräumen, die von ihnen gewählten drei PräsidentInnen des Nationalrats auch wieder abwählen zu können, und beantragen eine entsprechende Änderung der Bundesverfassung sowie des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrats (1992/A, 1993/A). Ein Abwahlbeschluss soll einer Zweidrittelmehrheit bedürfen und frühestens nach einer "Abkühlphase" von 14 Tagen ab Antragstellung möglich sein. Begründet wird die Initiative von Klubobfrau Eva Glawischnig-Piesczek mit dem Verhalten und diversen Äußerungen des Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf. Die Grünen werfen Graf nicht nur "Nähe zum Rechtsextremismus" vor, sondern kritisieren auch sein Vorgehen rund um die Einrichtung einer Privatstiftung für eine 90-jährige Wienerin. (Schluss)