Parlamentskorrespondenz Nr. 507 vom 19.06.2012

Vorlagen: Umwelt

UVP-Gesetz, Schiefergas, Atompolitik

Wien (PK) - Ein Regierungsentwurf zur Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes und des Luftfahrtgesetzes dient der Verfahrensvereinfachung sowie der Lösung von Vollzugsproblemen und begegnet einem EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen der Nichtbeteiligung von NGOs im Feststellungsverfahren (1809 d.B.). Dazu kommen Sonderregelungen für Städtebauvorhaben und eine Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Förderung von Schiefergas. Im Luftfahrtgesetz werden Enteignungen bei Flughafen-Projekten in Anlehnung an das Bundesstraßengesetz geregelt.

Verfahrensvereinfachung erwartet sich die Bundesregierung von der Einführung einer freiwilligen Umweltverträglichkeitsprüfung statt der Einzelfallprüfung und von der Möglichkeit der Abschichtung von Unterlagen für die ProjektwerberIn sowie vom Entfall der Parteistellung mitwirkender Behörden im Feststellungsverfahren. Mit der Schaffung eines Überprüfungsantrags oder einer Beschwerdemöglichkeit für anerkannte Umweltorganisationen bei negativen UVP-Feststellungsentscheidungen will die Regierung eine Klage der EU-Kommission beim EuGH abwenden. Sonderregelungen sind für Industrie- oder Gewerbeparks sowie Städtebauvorhaben vorgesehen. Auf die Beschleunigung von UVP-Verfahren ist die Verbesserung der Teilkonzentrationen für Bundesstraßen und Eisenbahn-Hochleistungsstrecken gerichtet. Das Änderungsregime für Verkehrsvorhaben wird praktikabler und klarer gestaltet. Dazu kommen einheitlichere Immissionsschutzvorschriften und Enteignungsmöglichkeiten bei Verkehrsvorhaben sowie Klarstellungen betreffend Wasserkraftwerke und Windkraftanlagen. Für hydromechanisches Aufbrechen (Fracking) unkonventioneller Erdöl- oder Erdgasvorkommen (Schiefergas) wird ein UVP-Tatbestand geschaffen. Bei UVP-pflichtigen Flughäfen wird die Enteignung von Grundstücken auch bei der Anlage von Ablagerungsplätzen und Zufahrten ermöglicht.

Vorschläge der Grünen für eine UVP-Novelle

Zur Novellierung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes liegt auch ein Antrag der G-Abgeordneten Christiane Brunner vor. Sie will NachbarInnen, Bürgerinitiativen und Umweltorganisationen das Recht einräumen, ein Feststellungsverfahren betreffend die UVP-Pflicht eines Vorhabens zu beantragen und an diesem Feststellungsverfahren als Partei mit Berufungsrecht und Zugang zum Verwaltungsgerichtshof mitzuwirken (1977/A(E)). Die Antragstellerin beruft sich auf die Judikatur des Europäischen Gerichtshofes, die dazu führte, dass die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich beantragt hat.

Grüne einmal mehr für weltweiten Atomausstieg

Die G-Abgeordneten Eva Glawischnig-Piesczek, Christiane Brunner und Wolfgang Pirklhuber beantragen die Umsetzung der von 703.063 Menschen unterzeichneten Petition "Abschalten! Jetzt!" zum weltweiten Atomausstieg (1978/A(E)). Die Bundesregierung soll sich für die sofortige Abschaltung aller Hochrisiko-Reaktoren in Europa einsetzen, dazu zählen die Grünen Siedewasserreaktoren vom Typ Fukushima, AKW in Erdbebengebieten, AKW ohne Schutzhülle (Containment) sowie AKW, die älter als 30 Jahre sind. Außerdem verlangen die Grünen, Laufzeitverlängerungen und Neubaupläne von Atomkraftwerken zu stoppen und bis 2015 Ausstiegspläne für alle AKW in der EU vorzulegen. Stoppen wollen die Grünen auch Subventionen an die Atomindustrie - der EURATOM-Vertrag soll zu einem "Ausstiegsvertrag" werden, schreiben die Grünen, die nachhaltige Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz mit einer "Effizienz-Milliarde" finanzieren wollen.

G: Bürger brauchen Rechtshilfe zur Durchsetzung von Umweltanliegen 

Auf die vollständige Umsetzung der Aarhus-Konvention drängt G-Abgeordnete Christiane Brunner in einem Entschließungsantrag ihrer Fraktion (1979/A(E)). Diese Konvention aus dem Jahr 1998 räumt BürgerInnen Informationsrechte, Mitwirkungsrechte in Genehmigungsverfahren und die gerichtliche Durchsetzung von Umweltanliegen im Fall von Rechtsverletzungen durch Behörden oder Dritte ein. Die ersten beiden Säulen wurden durch EU-Richtlinien umgesetzt. Bei der dritten Säule sei es aber zu keiner Einigung über einen Richtlinienvorschlag der Kommission gekommen. Die meisten Staaten, darunter auch Österreich, verweigerten die Diskussion unter Berufung auf das Subsidiaritätsprinzip und auf ohnehin bestehende Rechte der Öffentlichkeit. Demgegenüber verlangen die Grünen ein Bundesumweltrechtsbehelfsgesetz, das unter einschlägige öffentlich-rechtliche Kompetenzen und Zivilrechtskompetenz des Bundes nutzt, um Umweltorganisationen und Bürgerinitiativen effektive Rechtsbehelfe gegen Umweltrechtsverstöße der Behörde oder Privater einräumt. (Schluss)