Parlamentskorrespondenz Nr. 526 vom 21.06.2012

Justizausschuss beschließt Lobby-Gesetz und Korruptionsstrafrecht

Erster Teil des Transparenzpakets auf dem Weg ins Plenum

Wien (PK) – Der Justizausschuss verabschiedete heute das sogenannte Lobbying-Gesetz sowie Änderungen im Korruptionsstrafrecht und brachte damit den ersten Teil des Transparenzpakets unter Dach und Fach. Für die neuen Lobbyingregeln stimmte neben den Regierungsparteien auch die FPÖ, während Grüne und BZÖ ihre Ablehnung vor allem mit Ausnahmebestimmungen für Rechtsanwälte begründeten. Die Änderungen im Korruptionsstrafrecht, die u.a. eine Verschärfung des "Anfütterungsverbots" enthalten, gehen auf einen gemeinsamen Antrag von SPÖ, ÖVP, Grünen und BZÖ zurück. Weiters beschloss der Ausschuss eine Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes , durch die das Bezirksgericht Purkersdorf in das Bezirksgericht Hietzing eingegliedert wird, sowie einen Antrag der Grünen, der eine unterschiedslose Ahndung von Sexualdelikten fordert. Vertagt wurde hingegen die Regierungsvorlage eines Kartellrechts-Änderungsgesetzes .

Offenlegungs- und Registrierungspflichten für Lobbyisten

Im Einzelnen sieht das Lobbying-Gesetz, für das eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich war, Registrierungs- und Offenlegungspflichten für Lobbying-Unternehmen vor, die der Interessenvertretung nachgehen. Zu diesem Zweck soll nun ein öffentlich einsehbares elektronisches Lobbying- und Interessensvertretungs-Register eingerichtet werden, in dem Lobbying-Unternehmen ihre Grunddaten und die Namen der bei ihnen mit Lobbying beschäftigten Personen bekanntzugeben haben. In einem nur eingeschränkt zugänglichen Teil des Registers sollen überdies Auftraggeber und –gegenstand jedes Lobbyingauftrags ausgewiesen werden. Von den Bestimmungen des Gesetzes ausgenommen sind neben den politischen Parteien, den gesetzlichen Sozialversicherungsträgern, den Kirchen und Religionsgesellschaften nun im Sinne eines S-V-F-Abänderungsantrags auch Rechtsanwälte und andere rechtsberatende Berufe, was in der Debatte auf heftige Kritik von Grünen und BZÖ stieß.

Abgeordneter Albert Steinhauser (G) bedauerte, man habe offenbar auf weitere Verhandlungen mit den Grünen verzichtet, zumal man die FPÖ "relativ billig haben konnte". Der gute Entwurf des Gesetzes sei sukzessive entschärft worden, der FPÖ sei es nun auch noch gelungen, die Rechtsanwälte aus dem Gesetz heraus zu reklamieren. Steinhauser kritisierte überdies, dass jener Teil des Registers, der Angaben über die konkreten Lobbying-Aufträge enthält, nicht öffentlich einsehbar ist, und meinte, dies verstoße gegen den vom Gesetz an sich verfolgten Transparenzgedanken, da dadurch jetzt nicht mehr nachverfolgt werden könne, wer bei wem in welcher Sache eingewirkt habe. Die Ausnahmen für die Rechtsanwälte wiederum legten für den Justizsprecher der Grünen die Befürchtung nahe, dass sich die Lobbyingbranche nunmehr hin zu den Rechtsanwälten verlagern werde. Einen weiteren Mangel des Gesetzes sah Steinhauser auch darin, dass der Aufgabenbereich von Politikern seiner Einschätzung nach nicht exakt definiert werde. Gewünscht hätte sich der G-Mandatar auch Klarheit über die Einflussnahmen beim Zustandekommen von Gesetzen im Sinne eines "Footprints", sowie eine "Cooling-off-Phase" für eine gewisse Zeit nach der Beendigung der Tätigkeit von Politikern.

Abgeordneter Gerald Grosz (B) schloss sich den Kritikpunkten Steinhausers an und resümierte, gerade die medial diskutierten Fälle der letzten Jahre würden von diesem Gesetz nun nicht erfasst. Er sah ebenfalls Unklarheiten bezüglich des vom Lobbying-Verbot erfassten Aufgabenbereichs der Politiker und erhob darüber hinaus schwere Bedenken gegen die Herausnahme von Rechtsanwälten und Notaren, aber auch von Unternehmenslobbyisten aus dem Geltungsbereich des Gesetzes. Dies sei ein "Persilschein" für Lobbying durch Abgeordnete, die diesen Tätigkeiten beruflich nachgehen. Die Entschärfungen im Zuge des Abänderungsantrages würden bereits die Einflussnahme von Lobbyisten zeigen, stellte Grosz fest.

Abgeordneter Peter Michael Ikrath (V) konterte, die Einwände des BZÖ würden einer Diffamierung von Politikern mit einem Zivilberuf gleichkommen, Grosz wolle offensichtlich ein Parlament aus reinen Berufspolitikern.

Als herzeigbar würdigte hingegen Abgeordneter Johannes Jarolim (S) das vorliegende Gesetz, wobei er die Ausnahmeregelung für Rechtsanwälte verteidigte und mit Nachdruck betonte, die Bestimmungen würden keinerlei Begünstigungen für diesen Berufsstand enthalten.

Abgeordneter Peter Fichtenbauer (F) erinnerte an die ursprüngliche Skepsis seiner Fraktion und unterstrich, mit der FPÖ sei "gar nichts billig abgegangen". Den Bedenken des BZÖ und der Grünen hinsichtlich der Ausnahme der Rechtsanwälte hielt Fichtenbauer die strengen Standesregeln für diesen Beruf entgegen und meinte, die Forderungen nach Einbeziehung der Rechtsanwaltstätigkeit in das Lobbying seien abwegig und würden bloß gänzliche Unkenntnis der Situation offenbaren. So sei für die Ausübung des Lobbyistenberufs gerade die Erfüllung der Schulpflicht erforderlich, Rechtsanwälte hätten hingegen ein Studium der Rechtswissenschaften und die Ablegung der Anwaltsprüfung nachzuweisen, argumentierte Fichtenbauer.

Abgeordneter Heribert Donnerbauer (V) wies den Vorwurf der Verwässerung zurück und meinte, das Gesetz sein ein großer Schritt nach vorne, gehe es doch über die bloße Registrierung des Namens hinaus und dokumentiere auch die Lobbyingtätigkeit. Der Forderung der Grünen nach einem legislativen "Footprint" konnte sich der V-Justizsprecher allerdings nicht anschließen. Die vollständige Transparenz jeglicher Kontakte von Politikern würde bloß dazu führen, dass viele wichtige Kontakte einfach dann nicht mehr zustande kommen.

Justizministerin Beatrix Karl erwartete sich von dem Gesetz klare Verhältnisse im legislativen und politischen Entscheidungsprozess und maß der Regelung auch Vorbildwirkung auf europäischer Ebene bei. Es gehe nicht darum, Lobbying und Interessensvertretung zu verbieten, stand dabei für die Ministerin fest. Lobbying habe vielmehr eine zentrale Bedeutung bei politischen Entscheidungen, da es ja wichtig sei zu wissen, welche Interessen von den Gesetzen betroffen sind. Politik brauche daher die Meinung und die Stimmung von außen, betonte Karl und pflichtete in diesem Punkt auch der Abgeordneten Karin Hakl (V) bei. Es sei nie Intention des Gesetzes gewesen, Lobbying aus der Politik herauszuhalten, man habe vielmehr die Absicht verfolgt, für Transparenz zu sorgen, stellte Karl mit Nachdruck klar.

Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage in der Fassung des S-V-F-Abänderungsantrages mit dem Stimmen der Regierungsparteien und der Freiheitlichen angenommen. Diese Mehrheit ergab sich auch für eine in der Debatte seitens des Abgeordneten Gerald Grosz (B) heftig kritisierten Ausschussfeststellung, die auf einen erleichterten Zugang von Lobbyisten zum Parlament durch Ausgabe eines eigenen Ausweises abzielt.

Breiter Konsens über Änderung des Korruptionsstrafrechts

Die von SPÖ, ÖVP, Grünen und BZÖ beantragte Änderung des Korruptionsstrafrechts wiederum präzisiert nun, dass die aktive und passive Bestechung von Abgeordneten im vollen Umfang wie bei allen anderen Amtsträgern strafbar ist. Hinsichtlich des Tatbestands des "Anfütterns" gilt darüber hinaus, dass die Gewährung eines nicht geringfügigen Vorteils unter Strafe gestellt wird, wenn sie darauf abzielt, den Amtsträger wohlwollend zu stimmen und dadurch seine Tätigkeit zu beeinflussen. Ein S-V-G-B-Abänderungsantrag stellt ferner u.a. klar, dass Zuwendungen für gemeinnützige Zwecke nicht unter das "Anfütterungsverbot" fallen. 

Abgeordneter Johannes Hübner (F) begrüßte grundsätzlich den vorliegenden Antrag, kritisierte allerdings die Ausnahmen für Zuwendungen für gemeinnützige Zwecke vom "Anfütterungsverbot". Sämtliche Zuwendungen an Organisationen und Einrichtungen im Dunstkreis politischer Parteien würden dadurch von der Kriminalisierung nicht erfasst, warnte er und forderte in einem Abänderungsantrag eine Streichung dieser Ausnahmen.

Abgeordneter Albert Steinhauser (G) sprach von einem bemerkenswerten Gesetz und meinte, am Ende eines langen Diskussionsprozesses sei es gelungen, auf wesentliche Einwände einzugehen. Er begrüßte in diesem Sinn die Erfassung der Abgeordneten und die Wiedereingliederung der staatsnahen Unternehmen ins Gesetz als weiteren Schritt zur Verschärfung des österreichischen Korruptionsstrafgesetzes. Verständnis äußerte er für die Bedenken der FPÖ, wobei er allerdings feststellte, der Gesamtnutzen des Gesetzes überwiege einzelne Kritikpunkte.

Als vorbildlich würdigten auch die Abgeordneten Heribert Donnerbauer (V), Johannes Jarolim (S) und Gisela Wurm (S) den Gesetzwerdungsprozess. Wurm begrüßte zudem, dass nunmehr auch den Vorgaben des Europarats entsprochen werden konnte.

Abgeordneter Gerald Grosz (B) lobte die Verhandlungen als Musterbeispiel einer Gesetzwerdung. Es sei gelungen klarzustellen, was Politikern verboten sein soll, ohne dabei in Pauschalverdächtigungen zu verfallen, hob der Justizsprecher des BZÖ als positiv hervor.

Justizministerin Beatrix Karl zeigte sich erfreut darüber, dass es innerhalb von so kurzer Zeit möglich war, acht der zehn GRECO-Empfehlungen umzusetzen, und meinte, das Ergebnis könne sich auch international sehen lassen. Zur Kritik der FPÖ an den Ausnahmen für gemeinnützige Zuwendungen erläuterte die Ministerin, es gehe bei der Bestimmung darum, Spenden für legitime Zwecke nicht zu kriminalisieren.

Der vorliegende Antrag wurde nach Ablehnung des FP-Abänderungsantrags in der Fassung des S-V-G-B-Abänderungsantrags teils einstimmig, teils mit S-V-G-B-Mehrheit angenommen. Ein S-V-G-B-Entschließungsantrag, der die Justizministerin auffordert, binnen vier Jahren nach Beschlussfassung Bericht über die Auswirkungen des Gesetzes zu erstatten, erhielt einhellige Zustimmung.   

Zum Thema Korruption lagen dem Ausschuss auch Anträge des BZÖ (1467/A/E )) sowie der Grünen (1478/A , 1479/A/(E ), 1487/A(E)) vor, die mit der Beschlussfassung des Vier-Parteien-Antrags zum Korruptionsstrafrecht als erledigt galten.

Bezirksgericht Purkersdorf wird in BG Hietzing integriert

Eine Gerichtsorganisationsgesetznovelle Wien-Niederösterreich , die die rechtlichen Voraussetzungen für die Zusammenlegung des Bezirksgerichts Purkersdorf mit dem Bezirksgericht Hietzing trifft, passierte den Ausschuss mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und BZÖ. Hintergrund der Strukturmaßnahme sind neben der schwachen Auslastung auch gravierende infrastrukturelle und standortbedingte Nachteile des BG Purkersdorf. Der neue Standort sichert nun nicht nur eine moderne behindertengerechte und aktuellen Sicherheitsstandards entsprechende Unterbringung, sondern auch eine optimale verkehrstechnische Erschließung und Erreichbarkeit.

Die Zusammenlegung der beiden Bezirksgerichte wurde mit Ausnahme der Freiheitlichen von allen Fraktionen begrüßt. So wies Abgeordneter Albert Steinhauser (G) auf die gute Anbindung aller im Sprengel liegenden Gemeinden an die Westbahn und damit die rasche Erreichbarkeit von Wien hin. Abgeordnete Karin Hakl (V) machte geltend, dass laut Statistik ein Österreicher nur 0,4 Mal in seinem Leben auf ein Gericht muss. Abgeordneter Johannes Jarolim (S) wies darauf hin, dass die Gemeinde Purkersdorf Wien gegenüber St. Pölten bevorzugt habe.

Abgeordneter Johannes Hübner (F) und sein Fraktionskollege Christian Lausch äußerten hingegen generelle Bedenken gegen die Schließung von Bezirksgerichten. Es zeuge nicht gerade von Bürgernähe, wenn der Regierung keine andere Verwaltungsreformmaßnahme einfalle, als "mit dem Rotstift drüberzufahren" und Bezirksgerichte zu schließen, meinte etwa Lausch. Seiner Ansicht nach sollte es in jedem Bezirk ein Bezirksgericht geben, mit Schließungen tue man weder der Bevölkerung noch der Justiz etwas Gutes. Abgeordneter Hübner verwies auf die bevorstehende Aufwertung der Bezirksgerichte durch die Anhebung von Streitwertgrenzen und hielt in diesem Sinn Gerichtsschließungen für kontraproduktiv.

Justizministerin Beatrix Karl betonte, dass es ihr vorrangig nicht um Einsparungen, sondern um Qualitätsfragen gehe. Ihrer Auffassung nach bringen größere Berzirksgerichts-Einheiten mehr Bürgernähe, weil man leichter RichterInnen vor Ort antreffe und eine Spezialisierung der RichterInnen möglich sei. Im Fall Purkersdorf kommt ihr zufolge noch hinzu, dass die bauliche Situation dort inadäquat ist. Für Karl ist es, wie sie sagte, "ein schönes Signal", dass die Zusammenlegung nicht an den Landesgrenzen scheitert.

Insgesamt werden laut Karl einer Vereinbarung mit den betroffenen Bundesländern zufolge in Niederösterreich neun und in Oberösterreich zehn Bezirksgeriche zusammengelegt. Da es in den anderen Fällen zu keiner Überschreitung von Landesgrenzen komme, reiche dafür eine Verordnung aus.

Beratungen über Änderung des Kartellrechts vertagt

Ohne weitere Debatte vertagte der Justizausschuss ein Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz , das unter anderem darauf abzielt, die Effizienz der Vollziehung des Kartellrechts und die Befugnisse der Bundeswettbewerbsbehörde zu stärken. Abgeordneter Johannes Jarolim (S) begründete diesen Schritt damit, dass noch weitere Verhandlungen über das Gesetz nötig seien. Dabei geht es insbesondere um die Frage der Beweislastumkehr - Jarolim zufolge werden Überlegungen angestellt, wonach nicht nur Energieversorgungsunternehmen, sondern auch andere monopolartig agierende Unternehmen künftig beweisen müssen, dass sie ihre Marktmacht nicht missbrauchen.

Ausschuss fordert unterschiedslose Ahndung von Sexualdelikten

Schließlich fasste der Ausschuss auf Initiative von Grün-Abgeordneter Helene Jarmer einstimmig eine Entschließung zu jener Bestimmung im Strafgesetzbuch, die den sexuellen Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigen Person unter Strafe stellt. Die Abgeordneten drängen darauf, bei Sexualdelikten nicht zwischen Opfern mit Behinderung und Opfern ohne Behinderung zu unterscheiden.

Wie Abgeordneter Franz-Joseph Huainigg (V) erklärte, ist im Justizministerium bereits eine entsprechende Gesetzesnovelle in Ausarbeitung. Seiner Meinung nach braucht es in dieser Frage eine Gesamtlösung, die auch den Aspekt der Beweiswürdigung umfasst. Er sieht es als Problem, dass bei Gerichtsverfahren die Glaubwürdigkeit von Behindertenbetreuern grundsätzlich höher eingestuft wird, als die Glaubwürdigkeit von behinderten Menschen.

Kritisch zur genannten Strafbestimmung äußerten sich neben Abgeordneter Jarmer auch die Abgeordneten Christoph Hagen (B), Gerald Grosz (B), Albert Steinhauser (G), Anneliese Kitzmüller (F) und Gisela Wurm (S). Grosz wertete es als "Irrsinn", behinderte Menschen im Strafgesetzbuch als "Menschen zweiter Klasse" zu behandeln.

Der Antrag der Grünen wurde unter Berücksichtigung einer kleinen textlichen Änderung einhellig angenommen. Zuvor hatte Justizministerin Beatrix Karl darauf aufmerksam gemacht, dass der Antrag juristisch nicht ganz richtig formuliert ist und das Strafgesetzbuch zwischen sexuellem Missbrauch und Vergewaltigung unterscheide. (Schluss)