Parlamentskorrespondenz Nr. 530 vom 21.06.2012

Der Volksanwaltschaft geht die Arbeit nicht aus

Volksanwaltschaftsausschuss diskutiert VA-Bericht für das Jahr 2011

Wien (PK) – Der Volksanwaltschaftsausschuss setzte heute seine am 19. Juni unterbrochenen Beratungen über den Bericht der Volksanwaltschaft für das Jahr 2011 (siehe PK Nr. 517 vom 19.06.2012) fort. Die Debatte konzentrierte sich dabei auf die Kapitel, welche einen Überblick über die umfassende Arbeit der Volksanwaltschaft und ihre konkrete Prüftätigkeit geben. Die Abgeordneten interessierten sich auf für die von ihr ausgehenden Anregungen an den Gesetzgeber.

Zunahme der Beschwerdefälle zeigt Popularität der Volksanwaltschaft

 

Aus dem Bericht geht hervor, dass es im Jahr 2011 mit der Zahl von 16.239 Menschen, die sich mit ihren Anliegen an die Volksanwaltschaft gewandt haben, ein neuerliches Plus gegenüber dem Vorjahr gab. In absoluten Zahlen waren es 974 Fälle mehr. Wie Volksanwalt Peter Kostelka auf eine diesbezügliche Frage von Abgeordneter Anna Höllerer (V) festhielt, sei das ein Zeichen für die im internationalen Durchschnitt sehr hohe Bekanntheit der österreichischen Volksanwaltschaft in der Bevölkerung. Ein wichtiger Faktor sei auch, dass der Weg zur Volksanwaltschaft sehr leicht zu beschreiten sei. Vor allem durch das Internet habe sich ein leichterer Kontakt ergeben, es sei jetzt einfacher, Menschen zu informieren, dass ihre Beschwerde eingelangt sei. Auf die Dauer der Verfahren selbst habe das allerdings wenig Einfluss.

Wenn die Zahl der Beschwerden im Sozialbereich stark ansteige, so hänge das unter anderem mit der Rücknahme von Leistungen aufgrund des derzeitigen Sparkurses zusammen. Es gebe auch die Wahrnehmung der Menschen, dass unterschiedliche Sozialversicherungsträger sehr unterschiedliche Leistungen anbieten, sagte Kostelka auf die Frage der Abgeordneten Elisabeth Kaufmann-Bruckberger (B). Die Volksanwaltschaft versuche hier, zur Vereinheitlichung beizutragen, unterstrich er.

Hinsichtlich jener Fälle, in denen sich jemand von einer Behörde auf Bundes-, Landes- oder Gemeindeebene schlecht behandelt oder unzureichend informiert fühlt, sah Abgeordneter Wolfgang Zinggl (G) im Vergleich zum Vorjahr eine deutliche Zunahme. Dazu meinte Volksanwältin Gertrude Brinek, sie erkenne in der Datenlage noch keine klare Tendenz einer diesbezüglichen Zunahme. Zu erklären sei ein plötzlicher regionaler oder lokaler Anstieg von Beschwerden oft durch lange bestehende Unklarheiten über die Bauordnung, die aus einem Anlassfall plötzlich schlagend werden, meinte sie.

Auch bei Beschwerden, die außerhalb des Prüfauftrags der Volksanwaltschaft liegen, werde stets versucht, helfend und aufklärend zu wirken, betonten die VolksanwältInnen. Man begnüge sich nicht mit dem Verweis auf die Unzuständigkeit. So sei die Volksanwaltschaft zwar im Fall der Opfer von sexuellem Missbrauch nur bedingt zuständig. Sie habe aber überprüft, wie in den einzelnen Bundesländern mit den Problemen dieser Menschen umgegangen wird und welches Hilfsangebot sie erhalten, meinte Volksanwalt Kostelka in Richtung von Abgeordneter Gabriele Binder-Maier (S). Dabei hätten sich eine Reihe von Fakten ergeben, die auf starke Unterschiede im Vorgehen und im Hilfsangebot hinweisen, was nicht zufriedenstellend sei.

Wie Volksanwalt Kostelka weiter berichtete, zeigen sich Mängel bei der Pflegegeldeinstufung und Probleme mit der Pensionszuerkennung, dem Kranken-, Kinderbetreuungs- oder Arbeitslosengeld. Dies sind Bereiche, die viele Menschen existenziell betreffen und wo eine rasche Klärung erforderlich ist, sagte er. Gegenüber Abgeordnetem Johann Hell (S) bestätigte Kostelka, dass die derzeitige Regelung der Rezeptgebühren viel Unzufriedenheit hervorrufe. Die von Angeordnetem Franz Riepl (S) angesprochenen Mängel bei Plätzen der Kinderrehabilitation seien erkannt worden. Eine Untersuchung habe den Bedarf an 250 Plätzen aufgezeigt. Allerdings sei es damit nicht getan, es müssten auch Fragen nach der bei der Therapie von Kindern stets notwendigen Begleitperson und der Schulbildung berücksichtigt werden.

Immer mehr Beschwerden sind nach dem Bericht von Volksanwältin Gertrude Brinek im Bereich der Sachwalterschaft zu verzeichnen. Allerdings bleibe der Volksanwaltschaft nur übrig, Möglichkeiten aufzuzeigen, wie eine neue Regelung der Sachwalterschaft aussehen könne, die den Bedürfnissen der Betroffenen besser entspricht. Es sei begrüßenswert, dass dem Problem gesellschaftlich immer größere Aufmerksamkeit geschenkt werde. Zudem gebe es eine Zusage des Justizministeriums, zu dieser Frage eine Arbeitsgruppe einzurichten, erfuhr dazu Abgeordneter Ewald Sacher (S).

Volksanwältin Terezija Stoisits behandelte die Fragen der fremden- und asylrechtliche Beschwerden, welche Abgeordneter Wolfgang Zinggl (G) angesprochen hatte. Probleme mit fehlenden DolmetscherInnen in Asylverfahren gebe es nicht generell, sondern derzeit nur bei AsylwerberInnen aus Somalia. Hier bestehe die spezielle Situation, dass in Somalia faktisch seit langem keine normalen staatlichen Strukturen mehr existieren. Daher verfügten vor allem jüngere Flüchtlingen über keinerlei Dokumente, mit denen sie ihre Herkunft beweisen könnten. Für diese Herkunftsfeststellung müsse man auf eine Sprachanalyse zurückgreifen, für die es in Österreich einen einzigen Experten gebe, was zu langen Verzögerungen der Verfahren führe, erläuterte Stoisits.

Besondere Probleme seien mit der Zuerkennung der Staatsbürgerschaft verbunden, so Stoisits. Österreich habe eine ganz spezifische Mischung von rigiden und flexiblen Bestimmungen. Hier könne einiges geändert werden, etwa bei Adoptionen oder unehelich geborenen Kindern österreichischer Väter. Früher verständliche Argumente der Schwierigkeit beim Beweis der tatsächlichen Vaterschaft seien durch die heutigen wissenschaftlichen Methoden nicht mehr gültig. Der Gesetzgeber könnte dem angesichts der gesellschaftlichen Entwicklungen durchaus Rechnung tragen, meinte sie. 

Im Bereich der Landwirtschaft sei das Förderwesen immer wieder Anlass zu Beschwerden, die Volksanwaltschaft sei sich der Probleme bewusst, meinte Stoisits auf die diesbezüglichen Fragen von Abgeordnetem Wolfgang Pirklhuber (G). Die Digitalisierung und die Kontrolldichte überforderten vor allem Kleinbauern. Ihr Wahrnehmungen in diesem Zusammenhang werfe für sie die Frage auf, ob hier die Angemessenheit eingehalten werde. So ernst man die Frage der Verhinderung von Förderbetrug nehmen müsse, so gelte es doch, zwischen Kleinstbetrieben und agrarischen Großunternehmen deutlicher zu differenzieren.

Z

ahlreiche Anregungen der Volksanwaltschaft an den Gesetzgeber

 

Zum Thema der Umsetzung der Empfehlungen für legistische Maßnahmen berichtet Volksanwalt Peter Kostelka, dass es im Durchschnitt pro Jahr 10 bis 20 solcher Anregungen der Volksanwaltschaft gibt. Im Jahresbericht 2011 sind es insgesamt 26 neue Anregungen. Etwa die Hälfte der Anregungen werden im Laufe der Jahre durchgesetzt. Dabei werden tendenziell die Maßnahmen, die keinen oder wenig finanziellen Aufwand mit sich bringen, zuerst umgesetzt.

In der Frage der Kastenstände bei der Schweinehaltung sei es die Volksanwaltschaft gewesen, welche durch ihre Ankündigung einer Anfechtung beim Verfassungsgerichtshof ein Umdenken im Landwirtschafts- und Gesundheitsministerium in Gang gesetzt habe, sagte Volksanwalt Kostelka auf eine Wortmeldung von Abgeordnetem Wolfgang Spadiut (B). Man habe auf die Bestimmung im Tierschutzgesetz hingewiesen, wonach die Tierhaltung stets dem neuesten Stand der Wissenschaft zu entsprechen habe und daher auch eine stetige Anpassung von Bestimmungen notwendig sei. Ab 2017 werde es daher eine Neuregelung geben. 

Ein noch offener Kritikpunkt der Volksanwaltschaft ist die gesetzliche Neuregelung der NOVA, welche gemeinnützige Vereine, die Behindertentransporte durchführen, klar diskriminiere. Auf diesbezügliche Fragen der Abgeordneten Gertrude Aubauer (V) und Carmen Gartelgruber (F) sagte Volksanwältin Gertrude Brinek, dass es eine Zusage des Finanzministeriums gebe, hier eine Lösung zu finden. Die Volksanwaltschaft sei prinzipiell für saubere Regelungen und unterstütze nichts, was auf eine Umgehung von Bestimmungen hinauslaufe.

Abgeordneter Franz-Joseph Huainigg (V) sprach die Umsetzung der OPCAT und die Neuordnung des Menschenrechtsbeirats in Zusammenhang mit der Wahrnehmung der Rechte von Behinderten an. Hier sei sehr viel Arbeit geschehen, betonte Volksanwältin Brinek. Die Volksanwaltschaft habe den Menschenrechtsbeirat nämlich nicht einfach nur übernehmen können, er sei vollkommen neu organisiert worden. Sie lud die Abgeordneten ein, sich am 1. Juli im Rahmen einer Veranstaltung selber ein Bild der neuen Institution zu machen.

Der Bericht der Volksanwaltschaft 2011 wurde einstimmig zur Kenntnis genommen. (Schluss)