Parlamentskorrespondenz Nr. 543 vom 26.06.2012

Verfassungsausschuss stellt Weichen für gläserne Parteikassen

Auch zweiter Teil des Transparenzpakets am Weg ins Plenum

Wien (PK) – Nach dem Lobbying-Gesetz und der Änderung des Korruptionsstrafrechts ist nun auch der zweite Teil des Transparenzpakets auf dem Weg ins Plenum des Nationalrats. Der Verfassungsausschuss stimmte heute sowohl den im Parteiengesetz verankerten neuen Regelungen für Parteispenden als auch neuen Transparenzbestimmungen für die Nebeneinkünfte von Abgeordneten zu. Damit kann das Gesamtpaket wie geplant in der für morgen angesetzten Sondersitzung des Nationalrats beschlossen werden. Am Donnerstag will der Bundesrat darüber beraten. Die Beschlüsse im Verfassungsausschuss erfolgten mit wechselnden Mehrheiten, seitens der Opposition gab es nach wie vor viel Kritik.

Um die notwendige Zweidrittelmehrheit für das neue Parteiengesetz sicherzustellen, nahmen die Koalitionsparteien im Ausschuss noch einige Abänderungen vor und lagerten die Detailbestimmungen über die Parteienförderung des Bundes in ein eigenes Gesetz aus. So sind etwa Einzelspenden künftig bereits ab einer Höhe von 3.500 € – statt wie ursprünglich geplant ab 5.000 € - offenzulegen, gestückelte Spenden, etwa an mehrere Bezirks- oder Landesorganisationen, werden zusammengerechnet. Zudem wurde der Spendenbegriff auf Sach- und Personalspenden ausgedehnt. Auch Einnahmen aus Inseraten und aus Sponsoring sind extra auszuweisen, wenn sie im Einzelfall 3.500 € (Inserate) bzw. 12.000 € (Sponsoring) überschreiten. Parteifunktionäre und PolitikerInnen, die wissentlich illegale Spenden annehmen, müssen mit Geldstrafen von bis zu 20.000 € rechnen.

Laut dem im Ausschuss vorgelegten neuen Parteien-Förderungsgesetz wird die jährliche Parteienförderung des Bundes künftig auf 4,6 € pro Wahlberechtigtem erhöht, im Gegenzug wird der bisherige Anspruch auf Wahlkampfkostenrückerstattung gestrichen. Zusätzlich ist für die Parteienförderung der Länder eine Bandbreite zwischen 6,2 € und 22 € pro Wahlberechtigtem vorgesehen. Dem neue Parteien-Förderungsgesetz stimmten lediglich die Koalitionsparteien zu, die Opposition lehnte die Bestimmungen mit der Begründung ab, dass unterm Strich ein deutliches Mehr für die Parteikassen herauskomme.

Die strengen Spendenregelungen inklusive der vorgesehenen Wahlkampfkostenbegrenzung von 7 Mio. € sollen auch für Bundespräsidentenwahlen gelten, dazu brachten die Koalitionsparteien gemeinsam mit den Grünen im Ausschuss einen zweiten separaten Gesetzesantrag ein.

Schließlich nahm der Ausschuss auch noch einzelne Änderungen in Bezug auf die neuen Transparenzregeln für Nebeneinkünften von Abgeordneten vor. Für die Bekanntgabe des Erwerbseinkommens sind nun fünf Kategorien – monatliche Einkünfte bis 1.000 €, zwischen 1.001 € und 3.500 €, zwischen 3.501 € und 7.000 €, zwischen 7.001 € und 10.000 €, über 10.000 € - vorgesehen. Die Meldepflicht für leitende Positionen, etwa als Vorstand oder als Aufsichtsrat in Unternehmen, wurde auch auf Stiftungen ausgedehnt.

Das Transparenzpaket ist eine Reaktion auf die bisherigen Ergebnisse des zur Prüfung von Korruptionsvorwürfen eingesetzten Untersuchungsausschusses des Nationalrats. Die Abgeordneten wollen damit mehr Transparenz in die Politik bringen und Korruption bereits in den Ansätzen einen Riegel vorschieben.

Erhöhung der Parteienförderung bleibt umstritten

In der Debatte zum Parteiengesetz bekräftigte die FPÖ ihre bereits in der Öffentlichkeit geäußerte Kritik. Im Endeffekt sei genau das herausgekommen, was die FPÖ von Anfang an verhindern wollte, nämlich eine Erhöhung der öffentlichen Parteienförderung "in einer unheilvollen Kombination mit Scheintransparenz", führte Abgeordneter Herbert Kickl aus. Seiner Meinung nach enthält das Gesetz so viele unklare Formulierungen und Graubereiche, dass die angestrebte Wirkung, mehr Transparenz in die Finanzen der Parteien zu bringen, gefährdet ist. So bleibe etwa im Dunkeln, aus welchen Beteiligungen eine Partei Erträge erzielt. In Bezug auf Parteispenden wäre seiner Ansicht nach ein generelles Verbot die einzige sinnvolle Regelung.

Als besonders problematisch erachtet die FPÖ den vorgesehenen Deckel für Wahlkampfausgaben. Kickl verglich die Regelung mit einem Eisberg: geregelt sei nur, was an der Wasseroberfläche zu sehen sei. Er glaubt, dass die Bestimmungen nicht administrierbar sind und der Bevölkerung lediglich Sparsamkeit "vorgegaukelt" werden solle. Für ihn ist es außerdem ein "Systembruch", den Parteien hinsichtlich ihrer Ausgaben Vorschriften zu machen und damit in ihre Autonomie einzugreifen. Dass die FPÖ die Bestimmungen deshalb ablehnt, weil sie in Wahlkämpfen mehr Geld ausgeben wolle, wies Kickl strikt zurück. Sein Fraktionskollege Peter Fichtenbauer gab zu bedenken, dass bei Verstößen gegen das Parteiengesetz strenge Strafen drohten, dem aber ungenaue Formulierungen gegenüber stünden.

Was die Erhöhung der Parteiförderung betrifft, warf Kickl SPÖ, ÖVP und Grünen vor, sich ein zusätzliches "Körberlgeld" holen zu wollen. Er wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die erhöhten Fördermittel bereits im zweiten Halbjahr 2012 ausgezahlt werden sollen, obwohl für die letzten Wahlen und damit für die laufende Legislaturperiode noch eine Wahlkampfkostenrückerstattung ausgeschüttet wurde. Auch die von den Regierungsparteien ins Treffen geführte Kürzung der Parteienförderung in zumindest zwei Bundesländern werde erst 2013 greifen. Man könnte dem Steuerzahler allein dadurch 18 Mio. € ersparen, wenn man dafür sorge, dass das neue Parteienförderungsgesetz erst nach den nächsten Nationalratswahlen in Kraft tritt, rechnete Kickl vor.

Seitens des BZÖ übten die Abgeordneten Stefan Petzner und Herbert Scheibner scharfe Kritik an den Grünen, die ihrer Meinung nach als "Schuhlöffel" für die Erhöhung der Parteienförderung fungieren. Laut Petzner wird die Parteienförderung de facto verdoppelt, "da spielt das BZÖ schlichtweg nicht mit". Er ist überzeugt, dass die Bevölkerung in Zeiten wie diesen wenig Verständnis dafür hat, die Parteien mit noch mehr öffentlichem Geld zu fördern.

Die neuen Transparenzregelungen für die Parteien wurden vom BZÖ zumindest teilweise begrüßt. So wertete es Petzner als positiv, dass Parteispenden von staatsnahen Unternehmen künftig verboten sind. Generell bezweifelte er aber die Praxistauglichkeit vieler Bestimmungen, etwa was den Wahlkampfkostendeckel betrifft. Ähnlich argumentierte auch Abgeordneter Scheibner, seiner Meinung nach leidet die Qualität des Gesetzes darunter, dass man es "in Panik" beschließen wolle.

Dem gegenüber sprach Abgeordneter Werner Kogler (G) von einem herzeigbaren Gesetz und einem "in der Gesamtbewertung durchaus großen Wurf". Die neuen Bestimmungen sind für ihn ein "Riesensprung" im Vergleich zu den geltenden Regelungen.

Kogler beurteilte es unter anderem positiv, dass auch parteinahe Organisationen und die Länder vom Gesetz erfasst sind, Einzelspenden von gleichen Personen zusammengezählt werden, Spendenwäsche unter Strafe gestellt wird und auch Sach- und Personalspenden unter den Spendenbegriff fallen. Seiner Ansicht nach waren es aber weniger die Grünen als vielmehr der öffentliche Druck, der zu den nunmehr vorliegenden Regelungen geführt hat. Dass die Wahlkampfkostenbeschränkung in der Praxis schwer zu kontrollieren sein wird, räumte Kogler ein, seiner Ansicht nach ändert das aber nichts daran, dass die Regelung grundsätzlich sinnvoll ist. Generell bekannte sich Kogler zur Zulässigkeit privater Spenden, wenn entsprechende Transparenz gegeben ist.

Zur Frage der öffentlichen Parteienförderung merkte Kogler an, die Grünen hätten es bevorzugt, hätte man die Frage aus dem Transparenzpaket ausgeklammert und in weiterer Folge mit den Ländern über eine weitergehende Harmonisierung verhandelt. Die Grünen würden der Erhöhung jedenfalls nicht zustimmen, bekräftigten er und sein Fraktionskollege Albert Steinhauser. Die Vorwürfe an die Grünen gehen Steinhauser zufolge auch deshalb ins Leere, da die Koalitionsparteien ohne die Zustimmung der Grünen zum neuen Parteiengesetz nur ein kleines Transparenzpaket ohne Ländereinbindung geschnürt hätten.

Zustimmend zum Gesetz äußerten sich auch die Klubobmänner von SPÖ und ÖVP, Josef Cap und Karlheinz Kopf. Die öffentliche Förderung von Parteien sollte in einer Demokratie eine Selbstverständlichkeit sein, sagte Cap und wandte sich gleichzeitig dagegen, Parteispenden per se zu kriminalisieren. Cap betonte, man beschreite mit dem Gesetz Neuland, daher könne auch nicht ausgeschlossen werden, dass sich manche Bestimmungen als nicht praktikabel erweisen und in weiterer Folge adaptiert werden müssten. Er sieht die vorgesehene Wahlkampfkostenrückerstattung aber als wichtige "Schutzklausel", um den auf den Parteien lastenden Ausgabendruck zu senken.

Abgeordnetem Petzner sprach Cap angesichts der seinerzeitigen Wahlkämpfe von Jörg Haider das Recht ab, "Richter und Moralapostel zu spielen". Ihm zufolge hindert das BZÖ außerdem niemand daran, auf ihren Anteil der öffentlichen Parteienförderung zu verzichten und das Geld, wie er meinte, statt dessen den Geschädigten der Hypo Alpe Adria zukommen zu lassen.

Auch Klubobmann Karlheinz Kopf riet dem BZÖ, freiwillig auf Parteienförderung zu verzichten, wenn es Probleme mit der Neuregelung habe. Er selbst erachtet sowohl die öffentliche Förderung von Parteien als auch private Zuwendungen und Spenden angesichts der Bedeutung von Parteien für das Funktionieren der Demokratie als legitim. Das beste Mittel gegen Korruption sei Transparenz, bekräftigte Kopf, dem trage man mit dem Transparenzpaket Rechnung.

Dass die FPÖ das neue Parteiengesetz nun "pauschal verteufelt", stößt bei Kopf auf wenig Verständnis. Schließlich sei man bei den Verhandlungen mit Ausnahme von zwei konkreten Punkten nicht weit auseinander gelegen, machte er geltend. Die Neuregelung der Parteienförderung wird nach Überzeugung von Kopf "am Ende des Tages" "ziemlich aufkommensneutral" ausfallen, er rechnet mit Kürzungen in den Ländern.

Auch Staatssekretär Josef Ostermayer wertete die Positionen von FPÖ und BZÖ als wenig glaubwürdig und wies darauf hin, dass sich die Parteien bereits vor einiger Zeit auf die Offenlegung von Parteispenden über 7.000 € geeinigt haben. Er machte außerdem auf das grundsätzlich positive Echo von Experten auf die Neuregelungen aufmerksam. Die Bestimmungen gingen weit über das hinaus, was von vielen erwartet worden sei, ist Ostermayer überzeugt.

Die Neuregelung der Parteienförderung bezeichnete Ostermayer als "wahrscheinlich kostenneutral". Abhängig ist das nicht zuletzt davon, wie stark die Kürzung der Parteienförderung in den Ländern ausfallen wird. Bei der Festsetzung der Höhe der neuen Parteienförderung des Bundes ist man Ostermayer zufolge vom Umstand ausgegangen, dass seit den 70er-Jahren durchschnittlich alle drei Jahren eine Wahl stattgefunden habe und damit Wahlkampfkosten rückerstattet wurden.

Nebeneinkünfte von Abgeordneten: FPÖ stimmt mit Koalition

Was die Offenlegung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten anlangt, übten Grüne und BZÖ Kritik an der zwischen den Koalitionsparteien und der FPÖ vereinbarten Regelung. So bemängelte Abgeordneter Albert Steinhauser (G), dass zwar leitende Positionen in Unternehmen und Stiftungen unter Angabe der Bezüge zu melden sind, dieser Teil der Meldepflicht für die Öffentlichkeit aber geheim bleibe. Überdies müsse bei selbstständiger Tätigkeit nicht angegeben werden, aus welchen Quellen die Einnahmen kommen. Damit lassen sich Steinhauser zufolge mögliche Abhängigkeiten und Interessenverflechtungen von Abgeordneten jedoch nicht feststellen. Er vermisst außerdem Sanktionen bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und verwies insgesamt auf viel strengere Offenlegungspflichten im Deutschen Bundestag.

Abgeordneter Ernest Windholz (B) erklärte, das BZÖ habe großes Interesse an einer professionellen Regelung der Meldepflichten, er und Abgeordneter Herbert Scheibner orten aber etliche Unschärfen im Gesetz. Zudem hinterfragte Windholz die übereilte Beschlussfassung, nachdem die Bestimmungen ohnehin erst mit Jänner 2013 in Kraft treten sollen.

Verteidigt wurden die neuen Bestimmungen von den Abgeordneten Josef Cap (S), Peter Wittmann (S) und Wolfgang Gerstl (V). Ihrer Meinung nach wäre es nicht praktikabel, müssten freiberuflich tätige Abgeordnete wie selbständige Unternehmer oder Rechtsanwälte ihre Klienten bzw. Auftraggeber nennen. Damit würde man diese Personengruppe aus dem Parlament drängen, zeigten sie sich überzeugt. Cap wies außerdem auf das Problem der Abgrenzung hin, für ihn ist es nicht vorstellbar, Ärzte zu verpflichten, die Namen ihre Patienten bekannt zu geben.

Abgeordneter Wittmann machte in Richtung Abgeordnetem Steinhauser darüber hinaus geltend, dass alle leitenden Funktionen in Unternehmen über das Firmenbuch öffentlich zugänglich sind. Er sieht außerdem keinen Sinn darin, in sämtliche Gesetze Strafbestimmungen einzufügen, schließlich seien Gesetze auch ohne Strafen einzuhalten.

Auch die FPÖ äußerte sich zustimmend zum Gesetz. So begrüßte Abgeordneter Harald Stefan, dass die Nebeneinkünfte von Abgeordneten künftig in einer öffentlichen Liste auf der Website des Parlaments einsehbar sein werden und die Annahme von Lobbying-Aufträgen durch Abgeordnete definitiv verboten wird. Er und sein Fraktionskollege Peter Fichtenbauer zeigten sich überdies über die Gesetzespräambel erfreut, die sie als Absage an BerufspolitikerInnen werten.

Bei der Abstimmung wurde das Parteiengesetz 2012 nach Ablehnung eines Vertagungsantrags der FPÖ in der Fassung des S-V-Abänderungsantrags mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen beschlossen. Der damit in Zusammenhang stehenden Änderung des Bundespräsidentenwahlgesetzes stimmte auch die FPÖ zu. Das neue Parteien-Förderungsgesetz erhielt lediglich die Zustimmung der Koalitionsparteien.

Den Antrag der Koalitionsparteien betreffend Änderung des Bezügebegrenzungs-BVG und des Unvereinbarkeitsgesetzes, der insbesondere die Einkommensmeldung von Abgeordneten regelt, verabschiedete der Verfassungsausschuss unter Berücksichtigung eines S-V-Abänderungsantrags mit S-V-F-Mehrheit.

Parteien unterliegen künftig strengen Rechenschaftspflichten

Im Detail werden mit dem Parteiengesetz 2012 strenge Rechenschafts- und Offenlegungspflichten für Parteien festgelegt. So normiert das neue Gesetz die Verpflichtung, Einzelspenden offenzulegen, wenn sie 3.500 € m Jahr überschreiten. Ansonsten ist künftig jeweils pauschal anzugeben, wie viel Spenden eine Partei von Privatpersonen, von Unternehmen, von Vereinen sowie von freiwilligen Berufs- und Wirtschaftsverbänden erhalten hat. Spenden über 50.000 € müssen sofort gemeldet werden. Auszuweisen sind sowohl Spenden an eine Partei und ihre Gliederungen als auch Spenden an parteinahe Organisationen und Spenden an einzelne Abgeordnete.

Für Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mindestens 25 % beteiligt ist, gilt in Hinkunft ebenso ein Parteispendenverbot wie für parlamentarische Klubs, Parteiakademien, öffentlich-rechtliche Körperschaften und gemeinnützige Einrichtungen. Überdies dürfen anonyme bzw. "verschleierte" Spenden über 1.000 € sowie Barspenden und Spenden von AusländerInnen über 2.500 € nicht angenommen werden. Solche unzulässigen Spenden sollen via Rechnungshof an soziale bzw. wissenschaftliche Einrichtungen fließen.

Die Parteispenden sind – wie sämtliche Einnahmen und Ausgaben der Partei – in einen Rechenschaftsbericht aufzunehmen, der von zwei unabhängigen Wirtschaftsprüfern zu kontrollieren ist. In diesem Rechenschaftsbericht müssen etwa auch Mitgliedsbeiträge und eingehobene Parteisteuern, Erträge aus wirtschaftlicher Tätigkeit und aus Unternehmensbeteiligungen, Zinserträge, Sponsoreinnahmen, erhaltene Sachleistungen und Personalsubventionen, Kredite sowie der Personal- und Sachaufwand gesondert ausgewiesen werden. Außerdem ist dem Rechenschaftsbericht eine Liste jener Unternehmen anzuschließen, an denen die Partei oder eine ihr nahestehende Organisation mit mindestens 5 % direkt oder 10 % indirekt beteiligt ist.

Der Rechenschaftsbericht ist bis zum 30. September des folgenden Jahres dem Rechnungshof vorzulegen und soll nach erfolgter Prüfung im Internet veröffentlicht werden. Gegebenenfalls kann der Rechnungshof auch einen dritten Wirtschaftsprüfer beiziehen. Bei unrichtigen Angaben drohen im Einzelfall Geldstrafen von bis zu 100.000 € bzw. bei unzulässigen Spenden von bis zum Dreifachen des rechtswidrig erlangten Betrags. Über die Höhe der Buße entscheidet ein unabhängiger Senat, er soll beim Bundeskanzleramt eingerichtet werden und sich aus drei Mitgliedern zusammensetzen. Auch Parteifunktionäre können belangt werden, sie müssen mit Geldstrafen von bis zu 20.000 € rechnen.

Neu ist auch, dass nicht nur politische Parteien, die Parteienförderung erhalten, sondern alle politischen Parteien in Hinkunft einen jährlichen Rechenschaftsbericht vorlegen müssen. Ausgenommen sind nur inaktive Parteien, die vor dem Jahr 2000 gegründet wurden und seither an keinen Wahlen teilgenommen haben. Zudem sind die Satzungen von politischen Parteien im Internet zu veröffentlichen. Das vom Innenministerium verpflichtend zu führende Parteienverzeichnis muss öffentlich einsehbar sein.

Was die Parteienförderung betrifft, ist künftig keine Wahlkampfkostenrückerstattung mehr vorgesehen. Im Gegenzug werden die Fördermittel des Bundes laut neuem Parteien-Förderungsgesetz auf 4,6 € pro Wahlberechtigtem angehoben, wobei das Parteiengesetz grundsätzlich einen Spielraum zwischen 3,1 € und 11 € zulässt. Daneben können die Länder Parteien zusätzlich in einer Bandbreite von 6,2 € bis 22 € pro Wahlberechtigtem fördern. Parteien, die nicht im Nationalrat vertreten sind, bei den Wahlen jedoch mehr als 1 % der Stimmen erhalten haben, bekommen für das Wahljahr eine Parteienförderung in der Höhe von 2,5 € für jede für sie abgegebene Stimme.

Eine einmalige Parteienförderung gibt es auch nach EU-Wahlen: die Mittel – 2 € pro Wahlberechtigtem – werden auf jene Parteien, die den Einzug ins Europäische Parlament geschafft haben, aufgeteilt. Allerdings muss nachgewiesen werden, dass das Geld tatsächlich für Wahlkampfkosten ausgegeben wurde. Das neue Parteien-Förderungsgesetz soll bereits am 1. Juli 2012 in Kraft treten, eine Valorisierung der Beträge ist ab dem Jahr 2015 vorgesehen.

Schließlich wird mit dem Parteiengesetz eine Beschränkung der Ausgaben für Wahlwerbung bei sämtlichen bundesweiten Wahlen und bei Landtagswahlen verankert. Zwischen der Festsetzung des Wahltags und dem Wahltag darf demnach künftig keine Partei mehr als 7 Mio. € aufwenden, wobei in diese Summe auch Ausgaben einzelner KandidatInnen einzurechnen sind, wenn sie 15.000 € überschreiten.

Wie in den Erläuterungen hervorgehoben wird, gilt das neue Parteiengesetz grundsätzlich für den Bund und die Länder, wobei die Länder hinsichtlich der Spendenregelungen auch strengere Vorschriften erlassen dürfen. Außerdem werden zahlreiche Bestimmungen, etwa was die Offenlegung von Spenden, Spendenverbote und die Wahlkampfkostenbegrenzung betrifft, auch im Bundespräsidentenwahlgesetz verankert, wobei einige erforderliche Adaptierungen vorgenommen wurden. Die Überprüfung der Spendenlisten soll durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer erfolgen.

In Kraft treten sollen die Bestimmungen großteils bereits mit 1. Juli 2012, die neuen Rechenschaftspflichten gelten ab kommendem Jahr.

Mehr Transparenz bei Einkommensmeldungen von Abgeordneten

Parallel zum Parteiengesetz wird das Unvereinbarkeitsgesetz ergänzt und in "Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz" umbenannt. Damit werden die Mitglieder des Nationalrats und des Bundesrats dazu verpflichtet, jede leitende Position, etwa als Vorstand oder als Aufsichtsrat in einem Unternehmen bzw. in einer Stiftung, unter Angabe der Bezüge bekannt zu geben. Darüber hinaus sind alle Erwerbseinkünfte aus unselbständiger und selbständiger Tätigkeit in fünf Kategorien zu melden: monatliche Einkünfte bis 1.000 €, Einkünfte zwischen 1.001 € und 3.500 €, Einkünfte zwischen 3.501 € und 7.000 €, Einkünfte zwischen 7.001 € und 10.000 € sowie Einkünfte über 10.000 €. Die Meldung muss spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres erfolgen.

Auch für leitende ehrenamtliche Tätigkeiten gibt es eine Meldepflicht, diese gilt auch für Mitglieder der Bundesregierung und für StaatssekretärInnen.

Ausdrücklich verboten wird Mitgliedern des Nationalrats, des Bundesrats und der Landtage die Annahme von entgeltlichen Lobbying-Aufträgen. Das bedeutet aber nicht, dass die MandatarInnen abseits ihres politischen Amtes keine berufliche Tätigkeit ausüben und daraus resultierende Interessen vertreten dürfen, wie in einer Gesetzes-Präambel ausdrücklich festgehalten wird.

Das neue Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz soll mit 1. Jänner 2013 in Kraft treten, bis Ende Juni 2013 müssen dann sämtliche Meldungen erfolgt sein. (Schluss)