Parlamentskorrespondenz Nr. 546 vom 27.06.2012

Vorlagen: Umwelt

EU-Anpassungen im Geodateninfrastrukturgesetz

Wien (PK) – Die Bundesregierung schlägt eine Änderung des Geodateninfrastrukturgesetzes vor, um den Geltungsbereich dieses Gesetz auf dessen Zweck, nämlich die Umsetzung der Geodateninfrastruktur-Richtlinie (INSPIRE), zu beschränken (1843 d.B.). Alle öffentlichen Geodatenstellen der untersten Verwaltungsebene – auch die des privaten Rechts (u.a. Energie- und Wasserversorger oder öffentliche Verkehrsunternehmen) - sind künftig nur mehr dann verpflichtet, Metadaten und –dienste zu erstellen und zu pflegen, die Interoperabilität ihrer Geodatensätze herzustellen sowie Netzdienste einzurichten und zu betreiben, wenn die Sammlung und Verbreitung der Geodatensätze oder –dienste rechtlich vorgeschrieben ist. (Schluss)