Parlamentskorrespondenz Nr. 571 vom 29.06.2012

Vorlagen: Äußeres

Folterübereinkommen und kulturelle Zusammenarbeit mit Mexiko

Folterübereinkommen baut präventive Mechanismen ein

Wien (PK) - Ziel eines Fakultativprotokolls (1812 d.B.) zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder Strafe ist die Schaffung einer ergänzenden rechtlichen Regelung, die im Sinne der Folterprävention unabhängige, internationale und nationale Besuchsmechanismen an Orten der Freiheitsentziehung vorsieht.  

Kulturelle Zusammenarbeit mit Mexiko soll verstärkt werden

Das Kulturabkommen zwischen Österreich und Mexiko aus dem Jahr 1975 soll nun durch ein Protokoll (1831 d.B.) um einen Zusatzartikel ergänzt werden, der die Eckpunkte (Immunitätsgarantien, Rückgabeverpflichtung, Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofes) eines künftigen, noch zu verhandelnden völkerrechtlichen Rahmenabkommens über den gegenseitigen befristeten Leihverkehr von Kulturgütern festlegt. (Schluss)